{"id":19971191,"updated":"2025-06-24T23:06:03Z","additionalIndexing":"Glücksspiel;Markenrecht;Spielunternehmen;Warenzeichen;Präsenz der Schweiz im Ausland;Mitfinanzierung;Invalidenversicherung;AHV;zweckgebundene Abgabe","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2447,"gender":"f","id":394,"name":"Jaquet-Berger Christiane","officialDenomination":"Jaquet-Berger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4510"},"descriptors":[{"key":"L05K0101010601","name":"Glücksspiel","type":1},{"key":"L06K160204020103","name":"Warenzeichen","type":1},{"key":"L05K1602040201","name":"Markenrecht","type":2},{"key":"L04K10010602","name":"Präsenz der Schweiz im Ausland","type":2},{"key":"L05K0101010602","name":"Spielunternehmen","type":2},{"key":"L04K11090207","name":"Mitfinanzierung","type":2},{"key":"L05K0104010101","name":"AHV","type":2},{"key":"L04K01040103","name":"Invalidenversicherung","type":2},{"key":"L04K11070211","name":"zweckgebundene Abgabe","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-02-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(882486000000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(888361200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2447,"gender":"f","id":394,"name":"Jaquet-Berger Christiane","officialDenomination":"Jaquet-Berger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.1191","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.Es ist möglich, die Bezeichnung \"Swiss\" oder \"Switzerland\" in Verbindung mit einer Marke oder einem Firmennamen zu schützen, sofern keine Täuschung über die geographische Herkunft der damit gekennzeichneten Waren, Dienstleistungen oder die Nationalität des Geschäftes vorliegt. <\/p><p><\/p><p>In Zusammenhang mit einer Warenmarke ist die Verwendung der Angabe \"Swiss\" oder \"Switzerland\" zulässig, sofern unter dieser Marke ausschliesslich Waren schweizerischer Herkunft vertrieben werden. Bei Dienstleistungsmarken ist die Verwendung der erwähnten Angaben zulässig, sofern die Markeninhaberin ihren Geschäftssitz in der Schweiz hat, oder Schweizer Staatsbürger die tatsächliche Kontrolle über die Geschäftspolitik und Geschäftsführung der betreffenden Unternehmung ausüben oder Personen, die die tatsächliche Kontrolle über die Geschäftspolitik und Geschäftsführung der Unternehmung ausüben, ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.<\/p><p><\/p><p>Unter den oben erwähnten Voraussetzungen darf die Angabe \"Swiss\" oder \"Switzerland\" in Zusammenhang mit Waren- oder Dienstleistungsmarken und in Firmenangaben verwendet werden, dies unabhängig des guten Rufes der Schweiz oder ihrer Bürger in einem bestimmten Geschäftsbereich.<\/p><p><\/p><p>Anzufügen bleibt, dass amerikanisches Recht zur Anwendung gelangt, sobald eine Marke oder ein Firmennamen, welcher die Bezeichnung bzw. den Zusatz \"Swiss\/Switzerland\" enthält, in den USA registriert ist.<\/p><p><\/p><p>2.Wie in der Botschaft zum Bundesgesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken vom 26. Februar 1997 unter Ziffer 147 ausgeführt wurde, setzt sich in Nevada die Besteuerung aus verschiedenen Komponenten zusammen. Der Maximalsteuersatz der Bruttospielertragssteuer beziffert sich für Beträge ab 134'000 US-Dollar auf 6.25 Prozent. Für die Spieleinrichtungen muss zudem eine jährliche \"Tisch-Steuer\" bezahlt werden. Vierteljährlich ist sodann eine Spielgebühr zu entrichten, die ebenfalls progressiv ausgestaltet ist. Bei einem Angebot von 36 Spielen beträgt sie z.B. 98'000 US Dollar. Hinzu kommt eine \"Casino Entertainment Tax\" von 10 Prozent auf den Einnahmen aus Annex-Angeboten.<\/p><p><\/p><p>Der Bundesstaat Nevada zieht bei den Spielbanken keine Unternehmenssteuern mehr ein. Die Spielbanken unterliegen in bezug auf die Unternehmensbesteuerung aber der US-Bundessteuer.<\/p><p><\/p><p>Der \"Tronc\" fällt nicht unter die spezielle Spielbankenbesteuerung.<\/p><p><\/p><p>3.Ausländische Besteuerungsmodelle haben höchstens einen indirekten Einfluss auf die zugunsten der AHV\/IV vorgesehene Spielbankenabgabe, indem sie die Standortwahl von international tätigen Spielbankenunternehmen beeinflussen können.<\/p><p><\/p><p>Von ungleich grösserer Bedeutung als der Vergleich Schweiz \/ USA (Nevada) ist der Vergleich der schweizerischen Lösung mit der Besteuerung der Spielbanken in den europäischen Staaten, insbesondere mit derjenigen der Nachbarstaaten der Schweiz.<\/p><p>Die Bundesverfassung schreibt in ihrem Artikel 35 Absatz 5 den maximalen Steuersatz von 80 Prozent verbindlich vor, weshalb er auch in den Entwurf des Spielbankengesetzes (E SBG) übernommen wurde werden musste. Hingegen wurde dDie untere Limite ist  mit einem Basissteuersatz von 40 Prozent (Fassung Ständerat) im Gesetzesentwurf indes erheblich tiefer angesetzt. Überdies sind noch verschiedene zusätzliche Reduktionsmöglichkeiten vorgesehen. <\/p><p><\/p><p>Vergleicht man diesen steuerlichen Rahmen mit demjenigen der Nachbarstaaten der Schweiz (hierzu insb. Ziff. 147 Botschaft SBG), so ergibt sich, dass die Schweiz damit durchaus konkurrenzfähig sein dürfte.<\/p><p><\/p><p>Der Bundesrat hat stets die Auffassung vertreten, dass die Spielbanken bei guter Betriebsführung die Möglichkeit haben sollen, eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital zu erzielen. Entsprechend soll ist auch die Besteuerung auszugestalten.t werden, d.h. sie Sie soll zwar einerseits verhindern, dass durch den Betrieb von Spielbanken unverhältnismässig hohe Renditen erzielt werden können, andererseitsgleichzeitig aber doch ermöglichen, dass die den Spielbanken in einem vernünftigen Ausmass prosperieren und auch Gewinne ermöglichen abwerfen können. Dies ist Voraussetztung, damit mittels einer ausgewogenen Besteuerung Unter diesen Bedingungen wird auch die Öffentlichkeit, insbesondere die AHV\/IV, profitieren könnenann.<\/p><p><\/p><p>4.Bezüglich der Besteuerung von Spielbanken in Frankreich und Deutschland kann ebenfalls auf die Botschaft zum SBG verwiesen werden. <\/p><p><\/p><p>Danach beträgt in Frankreich der durchschnittliche Steuersatz auf der Bruttospielertragssteuer 57.8 Prozent. Für die grössten Spielbanken liegt dieser Steuersatz deutlich höher.<\/p><p><\/p><p>In Deutschland wird der Bruttospielertrag grundsätzlich mit 80 Prozent besteuert. Ein Teil der Bundesländer sieht zusätzlich einen progressiven Steuersatz vor. Die Steuerbelastung der deutschen Spielbanken liegt deutlich über 80 Prozent des Bruttospielertrages.<\/p><p><\/p><p>5.Mit der Vorlage der Botschaft zum SBG hat der Bundesrat die Basis geschaffen, den Geldspielbereich ganzheitlich zu regeln und die daraus fliessenden Steuererträge zugunsten der Oeffentlichkeit, insbesondere zugunsten der AHV\/IV, verwenden zu können. Dem Bundesrat ist daran gelegen, dass das Gesetz nun rasch verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann.<\/p><p><\/p><p>Um eine Präjudizierung der parlamentarischen Beratungen zum Spielbankengesetz zu verhindern und um die jüngsten beunruhigenden Entwicklungen im Geldspielbereich wieder unter Kontrolle zu bringen, hat der Bundesrat am 24. April 1996 ein Moratorium beschlossen, das zu einer Konsolidierung des boomenden Kursaalbestandes der Schweiz geführt hat. Zum selben Zweck hat er auch eine eingehende Überprüfung der Homologationspraxis des Bundes für Geldspielautomaten angeordnet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Vorfeld der Volksabstimmung vom März 1993 über das Geldspiel und die Spielbanken stellte der Bundesrat in seiner Botschaft eine Steuer bis zu 80 Prozent in Aussicht, mit der die AHV und die IV unterstützt werden sollten. Dieses Argument hat sicher eine ganze Reihe von Bürgerinnen und Bürgern bewogen, dem Entwurf zu-zustimmen. Mittlerweile sind bald fünf Jahre vergangen, aber es sind kaum Fortschritte in diesem Bereich zu verzeichnen. Zur Zeit werden hauptsächlich mit den einarmigen Banditen umfangreiche Gewinne erzielt. <\/p><p>Einem breit gestreuten Rundschreiben ist nun zu entnehmen, dass eine Gesellschaft, die solche einarmigen Banditen herstellt und vermietet (die Tivolino AG Holding mit Sitz in Appenzell), unter dem Namen \"Swiss Casino\" 250 Millionen Dollars in einen luxuriösen Spielbankenkomplex in Las Vegas investieren will. Warum? Weil die Steuer dort nur 6,2 Prozent beträgt. Es scheint mir unannehmbar, dass eine solche pseudogeschäftliche Werbung in der Schweiz und vielleicht bald auch in den USA gemacht wird mit der Bezeichnung \"Swiss\", die in der letzten Zeit in den USA und anderswo ziemlich verunglimpft wurde. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Ist es möglich, die Bezeichnung \"swiss\", \"Switzerland\" zu schützen, ob sie nun zu sozialen oder anderen Zwecken verwendet wird, wenn durch ihre Verwendung der Ruf unseres Landes und seiner Bevölkerung tangiert wird?<\/p><p>2. Stimmt es, dass die Steuer für Geldspiele (in Texas) lediglich 6,2 Prozent beträgt, oder kommen da noch weitere hohe Abgaben auf den Unternehmensgewinnen hinzu?<\/p><p>3. Lässt die Information der Holding nicht den Schluss zu, dass die vorgesehene Unterstützung der AHV und der IV über eine Spielbankenabgabe bis zu 80 Prozent toter Buchstabe bleiben könnte?<\/p><p>4. Stimmt es, dass die Spielbankenbetreiber, die Geldspiele und Geldspielautomaten anbieten, in Frankreich und in Deutschland eine Abgabe von mindestens 70 Prozent entrichten müssen?<\/p><p>5. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um das Versprechen, wonach die Gewinne aus den Geldspielen neu verteilt werden sollten, mit der gegenwärtigen Situation zu vereinbaren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"\"Swiss\" als Warenzeichen auf Geldspielautomaten. Erträge zugunsten der AHV\/IV"}],"title":"\"Swiss\" als Warenzeichen auf Geldspielautomaten. Erträge zugunsten der AHV\/IV"}