﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19971192</id><updated>2025-06-24T21:03:11Z</updated><additionalIndexing>Kanton;Abfallwirtschaft;Güterverkehr auf der Schiene</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2190</code><gender>m</gender><id>234</id><name>Wiederkehr Roland</name><officialDenomination>Wiederkehr</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion U</abbreviation><code>U</code><id>5</id><name>LdU/EVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-12-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4510</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K060102</key><name>Abfallwirtschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801020203</key><name>Güterverkehr auf der Schiene</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-02-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-12-19T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1998-02-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2190</code><gender>m</gender><id>234</id><name>Wiederkehr Roland</name><officialDenomination>Wiederkehr</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion U</abbreviation><code>U</code><id>5</id><name>LdU/EVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.1192</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Vorbemerkung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit 1992 koordiniert das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) die Planung der kantonalen Abfallanlagen. Ziel der Planung ist es, spätestens nach dem Inkrafttreten des Deponieverbots für brennbare Abfälle, d. h. am 1. Januar 2000, genügend Verbrennungskapazität zur Verfügung zu stellen und Überkapazitäten zu vermeiden. Längerfristig streben Bund und Kantone eine einigermassen ausgewogene regionale Verteilung der Abfallanlagen an. Durch die so erzielten kürzeren Transportwege lassen sich Kosten und Umweltbelastungen vermeiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Über längere Distanzen sind aus ökologischer Sicht Bahntransporte den Strassentransporten überlegen. Der Bahntransport benötigt jedoch Umladestationen für die von der kommunalen Abfuhr gesammelten Siedlungsabfälle. Zudem ist eine Anlieferung per Bahn nur dann sinnvoll, wenn sich KVA in der Nähe eines Bahnanschlusses befinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schon heute wird ein beträchtlicher Anteil der Siedlungsabfälle mit der Bahn transportiert. Beispielsweise gelangen die Abfälle aus dem Berner Oberland per Bahn in die Abfallanlagen, die Abfälle des Kantons Zug werden mit der Bahn nach Winterthur transportiert. Im Kanton Thurgau ist die ganze Transportlogistik auf einen weitgehenden Einsatz der Bahn ausgerichtet. Im Kanton Genf erfolgt der Transport zur Verbrennungsanlage mit Schiffen auf der Rhone. Weil aber die Fragen des Transportes in jedem einzelnen Fall zu optimieren sind, lässt die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) den Kantonen hier einen Ermessensspielraum.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Bereits vor dem Inkrafttreten der TVA verfügten verschiedene Kantone über eine Abfallplanung. Aufgrund der Vorgaben der TVA sowie der Entwicklung der Abfallmengen und der Anlagenkapazitäten haben die Kantone diese Planung angepasst. Am 1. Februar 1996 lag in zehn Kantonen eine auf der TVA beruhende Abfallplanung vor. Mittlerweile verfügen 23 Kantone über eine Abfallplanung, die den Vorgaben der TVA entspricht. Die Planung des Kantons Solothurn ist in der Vernehmlassung, diejenigen der Kantone Tessin und Wallis liegen als Entwürfe vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Bundesgesetzgebung enthält keine Anforderungen an die Gestaltung der kantonalen Abfallplanung. Die Abfallplanung der Kantone gibt Auskunft über die anfallenden Abfallmengen sowie deren aktuelle Entsorgung. Die Abfallplanung definiert auch die zukünftige Abfallentsorgung und hält fest, welche Massnahmen die Kantone vorsehen, um dieses Ziel zu erreichen. Die Berichte werden in der Regel von der kantonalen Regierung genehmigt und sind dann öffentlich zugänglich. Verschiedene Kantone haben zudem zusammenfassende Darstellungen veröffentlicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Abfallplanung umfasst in aller Regel das Gebiet eines Kantons. Dabei wird die vertraglich geregelte Zusammenarbeit mit anderen Kantonen ebenso berücksichtigt wie die gemeinsame Nutzung von Anlagen, die mehreren Kantonen gehören. Dort, wo die Abfallanlagen Gemeindeverbänden gehören, erübrigt sich in aller Regel das Festlegen von Einzugsgebieten. Dies, weil die Gemeinden ein finanzielles Interesse haben, die von der kommunalen Abfuhr gesammelten Abfälle auch der eigenen Abfallanlage zu übergeben. Wenn Abfallanlagen freie Kapazitäten aufweisen, erlaubt die kantonale Abfallplanung in vielen fällen deren Nutzung zur Behandlung von Abfällen aus anderen Kantonen oder dem Ausland. Das bedeutet, dass sich das tatsächliche Einzugsgebiet einer Anlage immer wieder etwas ändert. Zudem liefern heute Industrie und Gewerbe gegen 40 Prozent der zu verbrennenden Abfälle direkt in KVA oder Umladestellen an. Eine präzise geographische Darstellung über die Herkunft der in den 28 KVA der Schweiz entsorgten Abfälle besteht deshalb nicht. Das Buwal wird im Frühjahr 1998 einen Bericht zur Abfallentsorgung veröffentlichen, der Angaben über die Siedlungsabfallentsorgung in den verschiedenen Regionen enthält.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie unter Ziffer 1 dargestellt, wurden bis heute die Abfallplanungen von 23 Kantonen eingereicht. In den meisten Fällen entsprach die dem Bund unterbreitete Planung den gesetzlichen Vorgaben, so dass sich von Bundesseite keine Bemerkungen ergaben. In einzelnen Fällen wurden die Kantone auf Widersprüche zur Gesetzgebung aufmerksam gemacht und eine entsprechende Anpassung verlangt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Art des Transportes ist nicht in allen kantonalen Abfallplanungen geregelt. In vielen Fällen erfolgt der Transport über längere Distanzen heute schon per Bahn. In kleineren Einzugsgebieten werden die Abfälle in der Regel mit den Sammelfahrzeugen direkt zu den Anlagen transportiert, weil ein Bahntransport entweder nicht möglich oder dann nicht sinnvoll wäre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Pannen führen in der Regel nur zu einem kurzfristigen Ausfall von KVA. Zudem sind Pannen beim heutigen Stand der Technik nicht mehr allzu häufig. Die Abfallplanung der Kantone enthält deshalb auch keine Verpflichtung zum Benutzen spezieller Transportmittel im Pannenfall. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Betreiber der Anlagen und allenfalls die als Aufsichtsbehörde funktionierenden Kantone die Transporte bei Betriebsstörungen im Einzelfall regeln sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Vorerst zielt die Politik des Bundes und der Kantone darauf ab, die notwendige Infrastruktur zur Behandlung der Abfälle bereitzustellen. Dabei wird bereits auf kurze Transportwege geachtet. Sind die notwendigen Anlagen vorhanden und ist das Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle einmal durchgesetzt, so können sich Bund und Kantone einen Überblick über die Transporte und Transportmittel verschaffen und allfällige Optimierungsmöglichkeiten beim Transport aufzeigen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit den in Diskussion stehenden Kehrichttransporten in der ganzen Schweiz und vom nahen Ausland in die schweizerischen Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) (z. B. Tessin-Zürich, Waldhut-Zürich/Aargau, Bündner Oberland-Niederurnen) stellt sich die immer drängendere Frage, wann diese Transporte auf der Schiene ausgeführt werden, um die Umwelt zu schützen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) des Bundes vom 10. Dezember 1990 hält in Artikel 16 unter anderem folgendes fest:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Die Kantone erstellen bis spätestens dem 1. Februar 1996 eine Abfallplanung und führen diese periodisch nach." (Abs. 1)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Die Abfallplanung umfasst insbesondere folgende Bereiche: ....&lt;/p&gt;&lt;p&gt;h. Einzugsgebiete und Transportkonzepte;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;....&lt;/p&gt;&lt;p&gt;k. Massnahmen bei längeren Betriebsunterbrüchen von Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle." (Abs. 2)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Der Transport der Abfälle soll mit der Bahn erfolgen, wenn dies wirtschaftlich tragbar ist und die Umwelt dadurch weniger belastet wird als durch andere Transportmittel." (Abs. 3 Bst. e)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Die Kantone unterbreiten die Abfallplanung dem Departement." (Abs. 4)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat an:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Kantone haben auf den 1. Februar 1996 die Abfallplanung gemäss TVA erstellt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie sehen die Abfallplanungen der einzelnen Kantone aus? Wann wurden diese der Öffentlichkeit vorgestellt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie sehen die Einzugsgebiete der einzelnen Kantone respektive der einzelnen KVA aus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wann wurden welche Abfallplanungen dem Bund eingereicht, und wie lautet das Prüfungsergebnis des Bundes dazu?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Was enthalten die Abfallplanungen der einzelnen Kantone bezüglich:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Transportkonzepte, insbesondere bezüglich Artikel 16 Absatz 3 Buchstabe e (Kehrichttransport per Bahn) und im&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Störungsfall von Verbrennungsanlagen gemäss Artikel 16 Absatz 2 Buchstaben h und k?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie soll nach Ansicht des Bundesrates der Kehricht im Störfall in die Ausweich-KVA transportiert werden (auf der Strasse oder mit der Bahn)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wenn die Kantone - was zu befürchten ist - zum Thema Transport von Kehricht mit der Bahn immer noch nichts Konkretes haben sollten (mit Ausnahme des Kantons Thurgau und der Kantone im Raum Grenchen/Mittelland): Wann wird der Bundesrat die nötigen Schritte einleiten, damit die Kantone den Bahntransport einrichten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Abfallplanung der Kantone. Bahntransport</value></text></texts><title>Abfallplanung der Kantone. Bahntransport</title></affair>