{"id":19973044,"updated":"2024-04-10T07:50:46Z","additionalIndexing":"Leistungsauftrag;Ladenöffnungszeiten;Flüchtlingsbetreuung;Asylbewerber\/in;Einreise von Ausländern\/-innen;Krankheit;Humanität","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-04T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4506"},"descriptors":[{"key":"L04K01080103","name":"Flüchtlingsbetreuung","type":1},{"key":"L04K05060107","name":"Einreise von 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Unabhängig von den Tagesereignissen wurden dabei einige Aspekte ans Licht gebracht, die den Empfangseinrichtungen der Schweiz nicht zur Ehre gereichen. So stellt sich die Frage nach den Kompetenzen der für die Empfangsstellen Verantwortlichen, nach deren Handlungsspielraum und dem Anforderungsprofil, dem sie zu genügen haben.<\/p><p>Einige Beispiele dürften in dieser Hinsicht besonders aufschlussreich sein.<\/p><p>Nehmen wir z. B. den Fall eines Asylbewerbers, der eine Ausgangsbewilligung hatte und einige Minuten nach siebzehn Uhr - dem vorgeschriebenen Zeitpunkt - zurückkehrte: Der Zutritt zu seinem Zimmer blieb ihm verwehrt, obwohl sich dort Medikamente befanden, die er dringend hätte einnehmen müssen; zur Strafe musste er die Nacht draussen verbringen.<\/p><p>Oder nehmen wir das Beispiel eines zairischen Staatsangehörigen, der Ende Dezember die Empfangsstelle aufsuchte, um ein Asylgesuch einzureichen. Er war im Besitz eines Arztzeugnisses und hätte die Möglichkeit haben müssen, das Gesuch auch in der Zeit einzureichen, als die Empfangsstelle aus administrativen Gründen geschlossen war. Er wurde aber abgewiesen und stand mitten in der Nacht ohne Hilfe auf der Strasse.<\/p><p>Die Führung einer Empfangsstelle scheint zuweilen also mehr derjenigen eines Gefängnisses oder einer jener einstmals berüchtigten Erziehungsanstalten zu gleichen als auf ein Zentrum zugeschnitten zu sein, von dem man erwartet, dass es für Personen, die nicht einfach als Kriminelle abgestempelt werden können und die sich in einer schwierigen Situation befinden, die amtlichen Verfahren erleichtert und verkürzt.<\/p><p>Eine gewisse Strenge ist bei der Führung solcher Institutionen wohl angebracht. Sie muss jedoch von grosser Menschlichkeit geleitet sein. Es ist unerlässlich, dass solche Eigenschaften verlangt und auf allen Stufen umgesetzt werden, angefangen von den Weisungen, die das BFF erlässt, bis zum Vollzug an Ort und Stelle durch die Direktionen, die notgedrungen einen gewissen Handlungsspielraum haben. Dies muss gewährleistet sein. Das ist es, was wir vom Bundesrat verlangen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Aufnahme von Asylsuchenden in den Empfangsstellen ist, ausser an Feiertagen, ununterbrochen gewährleistet von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 17.00 Uhr. Asylsuchende, die sich in einer ausserordentlichen Lage befinden, werden auch ausserhalb der Öffnungszeiten aufgenommen. Dies betrifft namentlich Familien mit kleinen Kindern, unbegleitete Minderjährige sowie Kranke mit einem Arztzeugnis. Ausländischen Personen, die einer dieser Kategorien angehören, wird grundsätzlich Einlass gewährt.<\/p><p><\/p><p>Personen die ein Arztzeugnis vorweisen können, werden in die Empfangsstellen eingelassen. Der von der Interpellantin genannte Einzelfall bedarf einer Erklärung, da er eine Ausnahme darstellt. Der Betreffende hat sich nicht unmittelbar bei der zuständigen Behörde gemeldet. Er begab sich zunächst zu einem Hilfswerk, das in der Nähe der Empfangsstelle eine Niederlassung hat, und verbrachte dort den ganzen Nachmittag des 28. Dezember 1996. Erst etwa um 22.00 Uhr erschien er zum ersten Mal am Eingang der Empfangsstelle, wo ihm der Zutritt verweigert wurde. Das Logenpersonal begründete seine Entscheidung nach Absprache mit dem Leiter der Empfangsstelle damit, dass der Asylbewerber die Möglichkeit gehabt hätte, sich früher zu melden.<\/p><p><\/p><p>Das Leben in den Empfangsstellen wird durch eine Hausordnung geregelt, in der vor allem auch die Essenszeiten festgelegt sind. Die Ausgabe der Mahlzeiten kann sich nicht nach einem beliebig änderbaren Zeitplan richten, zumal das Essen nicht an Ort zubereitet, sondern von einem externen Betrieb geliefert wird. Daher  ist es unumgänglich, eine bestimmte Zeit für die Rückkehr aus dem Ausgang festzusetzen. Was den in der Interpellation erwähnten Einzelfall anbelangt, ist zu präzisieren, dass der betreffende Asylbewerber sich mit einer Verspätung von über einer Stunde und nicht bloss einigen Minuten zurückgemeldet hat. Im fraglichen Zeitraum haben mehrere Personen in der Empfangsstelle Genf genau diesen Punkt der Hausordnung nicht eingehalten, indem sie zu Mahlzeiten, zu denen sie sich angemeldet hatten, nicht erschienen sind. Nach übereinstimmenden Angaben dieser Personen sind sie offenbar in den Genuss von Leistungen wohltätiger Organisationen gekommen, was zur Folge hatte, dass über 150 Mahlzeiten weggeworfen werden mussten.<\/p><p><\/p><p>Die Verantwortlichen der Empfangsstellen verfügen allesamt über langjährige Erfahrung, denn die meisten von ihnen sind bereits seit der Inbetriebnahme dieser Einrichtungen im Amt.<\/p><p><\/p><p>Sie sind verantwortlich für die korrekte Anwendung des Asylgesetzes sowie der verschiedenen darauf beruhenden Rechtsgrundlagen und Weisungen. Zudem tragen sie die Verantwortung für das Verhalten des Bundespersonals und haben zu kontrollieren, dass die für den Logendienst und die Betreuung zuständigen privaten Organisationen die ihnen zugewiesenen Aufgaben auftragsgemäss erfüllen. Überdies sorgen sie für eine gute Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden. Die Pflichtenhefte wurden vom Eidgenössischen Personalamt und von der Wahlbehörde genehmigt. Der Handlungsspielraum bei der Erledigung der Aufgaben ist begrenzt, da die Weisungen und Richtlinien für das Verhalten und die Anwendung der geltenden Bestimmungen von der Amtsleitung beziehungsweise der Abteilung Einreise und Empfangsstellen festgelegt und erlassen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie lauten die genauen Weisungen des Bundesamtes für Flüchtlinge über die Aufnahme von Neuankömmlingen - insbesondere von Familien, nicht begleiteten Minderjährigen und Kranken - ausserhalb der Öffnungszeiten der Empfangsstellen?<\/p><p>2. Was für ein Arztzeugnis müssen Kranke vorweisen, damit sie als krank betrachtet werden?<\/p><p>3. Gibt es spezielle Weisungen über die verspätete Heimkehr von Personen, die in den Genuss einer Ausgangsbewilligung kamen?<\/p><p>4. Was für besondere Fähigkeiten verlangt man vom Direktor bzw. der Direktorin einer Empfangsstelle? Wie sieht sein\/ihr Pflichtenheft aus? Was hat er\/sie für einen Handlungsspielraum?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aufnahme von Flüchtlingen. Humanitätsprinzip"}],"title":"Aufnahme von Flüchtlingen. Humanitätsprinzip"}