﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973058</id><updated>2025-11-14T06:45:02Z</updated><additionalIndexing>öffentliche Investition;Verkehrsinfrastruktur;Förderung von Baumassnahmen;städtische Infrastruktur;Baugenehmigung;öffentliches Bauwesen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-03-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4506</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K07050301</key><name>öffentliches Bauwesen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11090107</key><name>öffentliche Investition</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020407</key><name>städtische Infrastruktur</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020202</key><name>Verkehrsinfrastruktur</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020306</key><name>Förderung von Baumassnahmen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0102030101</key><name>Baugenehmigung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-06-20T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-03-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-06-02T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-03-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-03-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2264</code><gender>m</gender><id>14</id><name>Bezzola Duri</name><officialDenomination>Bezzola Duri</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>97.3058</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass ein Projekt im Sinne der vorliegenden Interpellation erst dann wirklich baureif ist, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt. Vor Erteilung einer Baubewilligung ist nach den massgebenden Bestimmungen ein Verfahren durchzuführen, in dem auch Einsprache- bzw. Beschwerdemöglichkeiten vorgesehen sind, damit die Betroffenen ihre Rechte wahren können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine wesentliche Rolle für die Auslösung von Infrastrukturinvestitionen der öffentlichen Hand spielt demzufolge die Dauer von Bewilligungsverfahren. Die Dauer ist lange bei Bewilligungen für Grossprojekte (lange Bahnstrecken, lange Stromleitungen, grosse Bauten, Umfang und Komplexität der Probleme) mit sehr umfangreichen Bauvolumen und einer Vielzahl von Betroffenen bzw. potentiellen Einsprechern. Eine wesentliche Rolle für die Dauer der Verfahren spielen auch die Qualität des Projektes und die Vollständigkeit der Unterlagen. Es ist zudem zu bedenken, dass manche Einsprachen berechtigte Einwände enthalten und die Qualität eines Projektes verbessern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Beschleunigung von Verfahren stellt ein wichtiges Anliegen des Bundesrates dar. Am 22. Juni 1991 wurde der Bundesbeschluss über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahn-Grossprojekte (742.100.1) in Kraft gesetzt. Zudem hat der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren für ein Bundesgesetz über die Koordination und die Vereinfachung der Entscheidverfahren für Bauten und Anlagen durchgeführt. Die Auswertung ist im Gang. Der Bundesrat sieht vor, dem Parlament die Botschaft bis Ende 1997 zu unterbreiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den konkreten Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1.-3. Im Nationalstrassenbau werden keine objektbezogenen Kredite im Sinne des Vorstosses gesprochen. Vielmehr beschliesst der Bundesrat ein langfristiges Bauprogramm, das aufgrund des Planungs- und Projektierungsstandes - und abgestimmt auf die Finanzplanung - den Realisierungszeitraum der einzelnen Abschnitte festlegt. Die inzwischen eingetretenen Änderungen werden im Sinne einer rollenden Planung im jährlichen Bauprogramm berücksichtigt. Darin wird der vom Parlament im Voranschlag bewilligte "globale" Kredit für den Nationalstrassenbau auf die einzelnen baureifen Projekte des gesamten Netzes aufgeteilt, was eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Kantonen erfordert. Dieses Vorgehen erlaubt sowohl Schwerpunkte zu setzen als auch regionale Bedürfnisse abzudecken. Erleiden im langfristigen Bauprogramm enthaltene Projekte aus irgendwelchen Gründen Verzögerungen, so können die dafür vorgesehenen Mittel kurzfristig in andere, ausführungsreife Projekte umgeleitet werden. Die notwendige Flexibilität ist also gegeben; mithin stellt sich das in der Interpellation beschriebene Problem im Nationalstrassenbau kaum.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beim Schienenverkehr besteht ein System objektbezogener Kredite. Projekte können erst vergeben werden, wenn sämtliche Verfahren abgeschlossen sind und die Baubewilligung vorliegt. Diese Projekte können im Sinne der einleitenden Bemerkungen nicht als baureif bezeichnet werden, so dass sich Zahlenangaben zu Bauvolumen und Arbeitsplätzen erübrigen. Gegenwärtig sind beim Bundesamt für Verkehr und beim EVED im Schienenbereich rund 250 Verfahren betreffend Infrastrukturprojekte von unterschiedlicher Grössenordnung hängig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Einsprecher nehmen im Rahmen eines Verfahrens die ihnen von Gesetzes wegen eingeräumten Parteirechte wahr. Aus verfahrensrechtlichen Gründen und mit Blick auf den Datenschutz kann der Bundesrat keine Namen bekanntgeben.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die anhaltende Wachstumsstagnation der Schweizer Volkswirtschaft ist auch auf das geringe Investitionsvolumen der öffentlichen Hand zurückzuführen. Anstatt aber den (erfolglosen) Versuch zu unternehmen, die Wirtschaft wieder mit konsumptiven Staatsausgaben anzukurbeln, ist besser folgendes Vorgehen zu wählen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Baubeginn hat bei den baureifen Infrastrukturprojekten des öffentlichen Sektors sofort zu erfolgen. Bei diesen Projekten ist der Kredit bereits gesprochen worden, und die Zustimmung der politischen Mehrheit ist gegeben. In diesen Fällen werden auch die leeren Staatskassen nicht weiter belastet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welches sind die verschiedenen baureifen Infrastrukturprojekte des öffentlichen Sektors, bei denen der Baubeginn durch Einsprachen verzögert wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wieviel beträgt das gesamte Bauvolumen in Franken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie viele Mannstunden/Arbeitsplätze macht das gesamte Bauvolumen aus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wer sind die Einsprecher?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ausführungsreife Infrastrukturprojekte</value></text></texts><title>Ausführungsreife Infrastrukturprojekte</title></affair>