{"id":19973059,"updated":"2024-04-10T07:56:44Z","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-04T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4506"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-05T00:00:00Z","text":"Umgewandelt in Dringliche Einfache Anfrage Nr. 97.1021","type":0}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(857430000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(857602800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"speaker"}],"shortId":"97.3059","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat Ende Januar entschieden, dass grundsätzlich allen Betroffenen, mit Ausnahme der Kriegsdienstverweigerer, eine Rückkehr nach Bosnien zuzumuten sei. Dabei erwähnt er ausdrücklich auch die Personen, die auf Grund ethnischer Säuberungen nicht mehr in ihr angestammtes Dorf zurückkehren können und meint, dass diese sich einen neuen Wohnsitz in einem anderen Teil des Landes suchen sollen.<\/p><p>Damit wird der Vertrag von Dayton verletzt, weil dieser allen Vertriebenen die Rückkehr in ihre ursprüngliche Heimat garantiert. Abgesehen davon ist eine erzwungene Rückkehr in ein Gebiet, in dem immer wieder ernsthafte und gewalttätige Konflikte zwischen den Bevölkerungsgruppen passieren, eine äusserst heikle Angelegenheit und könnte das gefährdete Gleichgewicht empfindlich stören. Mehrere humanitäre Organisationen (UNHCR, Amnesty International, Human Rights Watch) schätzen die Risiken für die zurückgeschafften Personen, die nicht in ihre angestammten Regionen zurückkehren können, als sehr gross ein. Ihre Sicherheit ist überhaupt nicht gewährleistet. Bereits zurückgekehrte Personen sind zum Teil massiven Einschüchterungsmassnahmen von Sicherheitskräften und Zivilpersonen ausgesetzt, ohne dass ihnen indifferente Polizeibehörden den nötigen Schutz gewähren.<\/p><p>Generell sind Rückschaffungen problematisch, weil grosse Territorien von Landminen bedeckt sind. Zudem besteht überhaupt noch keine genügende Infrastruktur, um den Rückkehrern ein menschenwürdiges Leben zu garantieren.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat an, ob er angesichts der erwähnten Probleme bereit sei, auf seinen Entscheid bezüglich der Zwangsrückschaffungen zurückzukommen und nur freiwillige Rückkehren vorzusehen, bis sich die Lage soweit entspannt hat, dass eine Rückkehr in Würde und Freiheit möglich ist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Keine Zwangsrückschaffungen bosnischer Flüchtlinge"}],"title":"Keine Zwangsrückschaffungen bosnischer Flüchtlinge"}