{"id":19973067,"updated":"2024-04-10T14:30:16Z","additionalIndexing":"Fernsehen;Politik im audiovisuellen Bereich;Radio- und Fernsehgebühren;lokales Massenmedium","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2286,"gender":"m","id":72,"name":"Epiney Simon","officialDenomination":"Epiney"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-05T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4506"},"descriptors":[{"key":"L05K1202050104","name":"lokales Massenmedium","type":1},{"key":"L05K1202050101","name":"Fernsehen","type":1},{"key":"L05K1202040105","name":"Radio- und Fernsehgebühren","type":2},{"key":"L04K12020401","name":"Politik im audiovisuellen Bereich","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-05-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(857516400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(866757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2281,"gender":"m","id":47,"name":"Comby Bernard","officialDenomination":"Comby"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2376,"gender":"f","id":312,"name":"Ducrot Rose-Marie","officialDenomination":"Ducrot"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2401,"gender":"m","id":338,"name":"Lauper Hubert","officialDenomination":"Lauper"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2066,"gender":"m","id":83,"name":"Frey Claude","officialDenomination":"Frey Claude"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2283,"gender":"m","id":58,"name":"Deiss Joseph","officialDenomination":"Deiss"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2384,"gender":"m","id":320,"name":"Filliez Jean-Jérôme","officialDenomination":"Filliez Jean-Jérôme"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2400,"gender":"m","id":337,"name":"Lachat François","officialDenomination":"Lachat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2402,"gender":"m","id":339,"name":"Loretan Otto G.","officialDenomination":"Loretan Otto G."},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2036,"gender":"m","id":46,"name":"Columberg Dumeni","officialDenomination":"Columberg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2403,"gender":"m","id":340,"name":"Lötscher Josef","officialDenomination":"Lötscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2416,"gender":"m","id":353,"name":"Schmid Odilo","officialDenomination":"Schmid Odilo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2321,"gender":"m","id":198,"name":"Schmied Walter","officialDenomination":"Schmied Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2286,"gender":"m","id":72,"name":"Epiney Simon","officialDenomination":"Epiney"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.3067","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Zunächst gilt es zu beachten, dass in den vergangenen Jahren die kleineren und mittleren Lokalfernsehstationen von einem besonders günstigen Verteilschlüssel profitiert haben. Ihnen sind namentlich gemäss einem vereinfachten Bemessungssystem Beiträge ausgeschüttet worden, die in der Regel einem Viertel ihrer Betriebskosten entsprechen. Im Vergleich dazu haben sich die berechtigten Lokalradios mit Beiträgen begnügen müssen, die zwischen 15 und 22 Prozent der betreffenden Betriebskosten decken.<\/p><p><\/p><p>Infolge der Erteilung neuer Konzessionen ist die Anzahl berücksichtigter Lokalfernsehveranstalter von 15 (1995) auf 22 (1996) gestiegen. Die Summe der von ihnen geltend gemachten Betriebskosten betrug 2,2 Millionen Franken, währenddem der zur Verfügung stehende Gebührenanteil unverändert bei 1,5 Millionen Franken beschränkt blieb. Der Mangel an verfügbaren Mitteln erklärt, weshalb im Gegensatz zu den früheren Jahren 1996 die Abdeckung  des Viertels der Betriebskosten nicht mehr gewährleistet werden konnte, sondern im Gegenteil eine lineare Reduktion der ausgerichteten Beiträge um 32 Prozent vorgenommen werden musste. Zur Erinnerung: Von den Einnahmen aus der Empfangsgebühr werden 0,2 Prozent zur Unterstützung lokaler und regionaler Fernsehveranstalter eingesetzt.<\/p><p><\/p><p>Seit dem Inkrafttreten des Radio- und Fernsehgesetzes haben die lokalen Fernsehstationen in der Regel einen guten Anklang beim Publikum gefunden, was medienpolitisch nur begrüsst werden kann. Es ist diesen Veranstaltern gelungen, die Rolle elektronischer Begegnungsstätten einzunehmen, so dass die lokalen Fernsehprogramme heuten ebenso wenig aus der schweizerischen Medienlandschaft weggedacht werden können. Deshalb verfolgt der Bundesrat aufmerksam die wirtschaftliche Entwicklung der lokalen Veranstalter.<\/p><p><\/p><p>Was den Gebührenanteil für das Jahr 1996 betrifft, steht tatsächlich zu befürchten, dass die vorgenommene Beitragskürzung die finanzielle Existenz einzelner Stationen erschweren wird. Der Umstand, dass weitere Konzessionen in letzter Zeit erteilt worden sind oder in naher Zukunft erteilt werden, führt zwangsläufig dazu, dass der Anteil eines jeden Veranstalters an der gesamten zur Verfügung stehenden Quote von 0,2 Prozent der Gebühreneinnahmen sinkt.<\/p><p><\/p><p>Es darf allerdings vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass dieses Jahr genügend finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die Ausrichtung von Beiträgen in der Höhe eines Viertels der Betriebskosten - oder zumindest von annähernd grossen Summen - zugunsten der bislang unterstützten Fernsehstationen sicherzustellen.<\/p><p><\/p><p>Die Anzahl erteilter Lokalfernsehkonzessionen ist bereits heute regional beschränkt. Das Versorgungsgebiet, das dem konzessionierten Veranstalter zugeteilt wird, muss nämlich in der Regel die selbständige Finanzierung der betreffenden Programmaktivitäten erlauben. Um einen ruinösen Wirtschaftskampf zwischen den Lokalveranstaltern zu verhindern, sorgt die Konzessionsbehörde deshalb für eine angemessene Regulierung des Wettbewerbes in den einzelnen Versorgungsgebieten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Kann der Bundesrat die Gründe angeben, die ihn bewogen haben, den Anteil von 0,2 Prozent am Ertrag aus den Empfangsgebühren der SRG, der für die regionalen Fernsehanstalten bestimmt ist, für das Jahr 1996 um bis zu 32 Prozent zu reduzieren?<\/p><p>Ist er nicht der Ansicht, dass die regionalen Fernsehanstalten eine ergänzende Funktion zur SRG haben und dadurch, dass sie Programme aus der engeren Region machen, Lücken im Bereich der öffentlichen Dienstleistung schliessen?<\/p><p>Befürchtet der Bundesrat nicht, dass eine Reduktion um 32 Prozent auf einem Betrag von 1,5 Millionen Franken dazu führt, dass die meisten dieser regionalen Fernsehanstalten verschwinden, zumindest aber, dass deren Betrieb Schaden leidet?<\/p><p>Teilt er nicht auch die Meinung, dass die Anzahl Konzessionen pro Region zu beschränken ist und dass der für die lokalen Fernsehanstalten bestimmte Anteil erhöht werden sollte?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zukunft des Regionalfernsehens"}],"title":"Zukunft des Regionalfernsehens"}