{"id":19973069,"updated":"2024-04-10T10:41:04Z","additionalIndexing":"Armut;Ergänzungsleistung;Bericht;Niedriglohn;Lohnkürzung;Sozialversicherung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische 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Es muss hierbei zwischen der materiellen Armut (in der Studie \"Ressourcenansatz\") und den Lebensumständen von benachteiligten Menschen (in der Studie \"Lebenslagenkonzept\") unterschieden werden. In beiden Bereichen haben sich die Autoren für bestimmte Definitionen entschieden, welche sie in der Studie offenlegen. Insofern ist die Studie nicht zu kritisieren.<\/p><p><\/p><p>1. Der Vergleich der Armutsstituation zwischen 1982 und 1992 bzw. 1992 und heute ist aufgrund der beschränkten Datenlage nur beschränkt möglich und bezieht sich ausschliesslich auf die materielle Armut. Die Autoren weisen auf die verschiedenen Einschränkungen hin. Der Bundesrat hat keinen Grund, an den präsentierten Ergebnissen zu zweifeln.<\/p><p><\/p><p>Was die Entwicklung der Arbeitslosigkeit seit 1992 betrifft, argumentieren die Autoren, dass Arbeitslose aufgrund der Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der Unterstützung durch die Sozialhilfe in den wenigsten Fällen arm seien. Dies mag aufgrund der gewählten Definition zwar zutreffen. Im landläufigen Verständnis ist diese Personengruppe auf Sozialleistungen angewiesen, gerade weil ihre finanzielle Situation ungenügend ist. Zudem belegt die Studie, dass Arbeitslose und Sozialhilfebezüger in nicht-materiellen Bereichen deutlich häufiger von Problemen betroffen sind als die Gesamtbevölkerung.<\/p><p><\/p><p>2. Die Autoren legen in der Studie ihre Definition von materieller Armut wissenschaftlich korrekt fest. Die Sozialpolitik will nicht nur wirtschaftliche Armut verhindern oder bekämpfen. Sozialhilfe und Invalidenversicherung verfolgen darüber hinaus in erster Linie das Ziel, die Unterstützten gesellschaftlich und wirtschaftlich dauerhaft zu integrieren. Die Zielsetzung der Sozialpolitik geht also über die Bekämpfung der materiellen Armut, so wie sie in der Studie definiert wird, hinaus.<\/p><p><\/p><p>3. Für die festgestellte Quote von AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentnern, die ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen nicht geltend machen, können verschiedene Gründe verantwortlich sein. Diese reichen von der Unkenntnis des Leistungsanspruches über die Angst vor administrativen Hürden bis zum bewussten Verzicht auf diese Leistungen.<\/p><p><\/p><p>Personen, welche glauben Anspruch auf Sozialhilfeleistungen zu haben, diese aber nicht beanspruchen, wurden nach den Gründen für ihren Verzicht gefragt. Die häufigste genannte Antwort lautete: \"Ich kann selbst für mich sorgen\" (72%). Auch wenn diese Antwort oft zusammen mit anderen Gründen genannt wird, scheint der bewusste Verzicht doch eine bedeutende Rolle zu spielen.<\/p><p><\/p><p>Aus diesem Grund teilt der Bundesrat die Auffassung nicht, dass eine gezielte Sozialpolitik eine \"arme\" Politik sei. Anspruchsberechtigte, die eine Unterstützung wünschen, sollen diese auch erhalten, aber ein bewusster Verzicht ist ebenso zu respektieren.<\/p><p><\/p><p>4. Zur Anpassung einzelner Sozialversicherungszweige bzw. des Sozialversicherungssystems hat der Bundesrat verschiedene Arbeiten bereits in Gang gesetzt (3. EL-Revision, 4. IV-Revision, Botschaft Mutterschaftsversicherung, EO-Revision, Arbeiten IDA FiSo), andere sind verwaltungsintern in Vorbereitung (11. AHV-Revision, 1. BVG-Revision) oder werden im Rahmen parlamentarischer Initiativen bereits in den Kommissionen des Parlamentes diskutiert (ATSG, pa. iv. Fankhauser \"Leistungen für die Familie\"). Alle diese Arbeiten zielen auf eine Anpassung der Sozialversicherungen bzw. der Leistungen an die veränderten Bedingungen. Der Bundesrat sieht nicht, wie diese Arbeiten weiter beschleunigt werden könnten.<\/p><p><\/p><p>5. Die Fragen der Familienzulagen und der Mutterschaftsversicherung werden mit den genannten Arbeiten bereits angegangen.<\/p><p><\/p><p>6. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegten Mindestlöhne. Diese werden allenfalls in Gesamtarbeitsverträgen fixiert, welche gegebenenfalls allgemeinverbindlich erklärt werden können. Dies ist Ausdruck des politischen Willens, den Sozialpartnern die Freiheit und Verantwortung zu übertragen, innerhalb bestimmter gesetzlicher Rahmenbedingungen des öffentlichen Rechts die Arbeitsbedingungen spezifisch nach den Bedürfnissen der einzelnen Wirtschaftsbranchen auszuhandeln.<\/p><p><\/p><p>\"Working poors\", d.h. voll erwerbstätigen Personen, die trotzdem Unterstützung zur Deckung ihres Lebensunterhaltes benötigen, stellen allerdings eine besondere Herausforderung für die Sozialpolitik dar und es gilt zu verhindern, dass sich dieses Phänomen ausweitet. Gemäss Ergebnissen der schweizerischen Arbeitskräfterhebung (SAKE) 1995 war der Anteil von \"working poors\" zwischen 1991 und 1995 leicht rückläufig, möglicherweise weil die entsprechenden Tieflohnarbeitsplätze aufgehoben wurden. Die statistische Grundlage ist hier jedoch relativ schwach, so dass keine abschliessende Einschätzung möglich ist.<\/p><p><\/p><p>Einkommensschwäche, von welcher insbesondere Frauen und Teilzeiterwerbstätige betroffen sind, kann jedoch nicht allein durch eine entsprechende Lohnpolitik bekämpft werden. Staatliche Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung, der Gleichstellung der Geschlechter, des Abbaus von sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen von Teilzeitbeschäftigten sind geeignet, die Ursachen von Einkommensschwäche zu verhindern. Bereits abgeschlossene oder in Vorbereitung befindliche Revisionen im Bereich der Sozialversicherungen haben diesen Erfordernissen bereits Rechnung getragen oder werden es tun (z.B. AHV-Revision und 1. BVG-Revision).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nach der Lektüre der Studie \"Lebensqualität und Armut in der Schweiz\", die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 29 entstanden ist, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Nach den Verfassern der Studie habe sich die Zahl der Armen in der Schweiz zwischen 1982 und 1992 nicht erhöht, und von 1992 bis heute habe sich die Situation der Armen in unserem Land nicht verschärft. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Feststellungen leichtfertig sind und differenziert werden müssen?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass der Begriff \"Armut\", welcher der Studie zugrundeliegt, zu eng gefasst ist? All jene, deren soziale Situation sich in den letzten Jahren verschlechtert hat und zum Teil gar katastrophal geworden ist und die Fürsorgeleistungen oder Ergänzungsleistungen der AHV und der IV beziehen, werden von der Studie nämlich gar nicht erfasst.<\/p><p>3. Bei der Lektüre der Studie wird ersichtlich, dass zwischen 35 und 40 Prozent der Personen, die Anspruch auf Ergänzungsleistungen (AHV, IV) haben, davon nicht Gebrauch machen. Hält der Bundesrat diese Tatsache nicht auch für ein Armutszeugnis seiner Politik zugunsten der Armen, und ist es nicht endlich an der Zeit, nach anderen Lösungen zu suchen?<\/p><p>4. Die in der Studie gemachten Vorschläge zur Bekämpfung der Armut sind sehr oberflächlich und dürftig. Ist der Bundesrat im Hinblick auf eine wirksame Bekämpfung der Armut bereit:<\/p><p>- die Leistungen der Sozialversicherungen stärker den sich wandelnden Lebensbedingungen anzupassen und den kürzlich vollzogenen Leistungsabbau rückgängig zu machen und weitere Kürzungsvorhaben zu stoppen;<\/p><p>- die Familien- und Jugendpolitik entschlossen an die Hand zu nehmen und dabei den Familienzulagen und der Mutterschaftsversicherung erste Priorität einzuräumen;<\/p><p>- statt fiskalische Massnahmen zu treffen, wie die Autoren es vorschlagen (solche Massnahmen sind praktisch wirkungslos), etwas gegen die Politik der niedrigen Löhne und des Lohnabbaus zu unternehmen? Dies wäre vorrangig, denn diese Politik breitet sich in immer mehr Wirtschafts- und Berufszweigen aus und lässt das Heer der bedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ständig anwachsen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Armutsstudie: Glaubwürdigkeit und Handlungsbedarf"}],"title":"Armutsstudie: Glaubwürdigkeit und Handlungsbedarf"}