﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973079</id><updated>2024-04-10T12:11:41Z</updated><additionalIndexing>Europakompatibilität;Soja;Lebensmittelrecht;Lebensmittelindustrie;gentechnisch veränderte Organismen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2066</code><gender>m</gender><id>83</id><name>Frey Claude</name><officialDenomination>Frey Claude</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-03-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4506</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L08K0706010501040202</key><name>gentechnisch veränderte Organismen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1402020608</key><name>Soja</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050606</key><name>Lebensmittelrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K14020301</key><name>Lebensmittelindustrie</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020206</key><name>Europakompatibilität</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-06-20T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-03-19T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-05-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-03-10T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-03-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2066</code><gender>m</gender><id>83</id><name>Frey Claude</name><officialDenomination>Frey Claude</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.3079</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die vom Bundesamt für Gesundheit vom 20.12.1996 erteilte Bewilligung für genveränderte Sojabohnen und deren Folgeprodukte konnte wegen einer dagegen eingereichten Verwaltungsbeschwerde immer noch nicht rechtskräftig werden. Leider hat das EDI entschieden, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung nicht zu entziehen, dies im Gegensatz zum EVD für die Verwendung von GVO-Soja im Futtermittelbereich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dies schafft für die schweizerische Nahrungsmittelindustrie als Verarbeiterin von Sojabohnen und daraus gewonnen Halb- und Fertigprodukten sowie Zusatzstoffen eine sehr schwierige Situation mit zum Teil unlösbaren Problemen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die aus garantiert konventionellem Anbau stammenden Vorräte an Sojabohnen und Sojaprodukten gehen allmählich zur Neige. Deren Marktpreise sind in der Zwischenzeit stark gestiegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Da die Verarbeitung von GVO-Soja in der EU im Frühjahr 1996 bewilligt wurde, ist die Beschaffung von gentechfreien Sojaprodukten (wie z.B. Lecithin) schon jetzt kaum mehr möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Gravierende Engpässe drohen in kürzester Zeit bei den Sondennahrungen für den Spitalbedarf, die ausschliesslich im Ausland hergestellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Völlig ungeklärt ist die Frage, wie angesichts der fehlenden Bewilligung die importierten Fertigprodukte mit Sojabestandteilen an der Grenze behandelt werden sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Sollte die Bewilligung für GVO-Soja im Lebensmittelbereich doch noch definitiv erteilt werden, werden die Schweizer Anbieter wegen unterschiedlicher Deklarationsvorschriften bei Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen gegenüber der ausländischen Konkurrenz diskriminiert bleiben.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Es trifft zur, dass die schweizerischen Bestimmungen über die mit Hilfe der Gentechnik hergestellten Lebensmittel, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe in gewissen Bereichen von denjenigen der EU abweichen. Anders als in der EU, wo gentechnisch erzeugte Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe keiner Bewilligung bedürfen, unterstehen diese in der Schweiz gemäss Artikel 15 der Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995 (LMV; SR 817.02) der  Bewilligungspflicht. Im Gegensatz zur EU müssen GVO-Zusatzstoffe und GVO-Verarbeitungshilfsstoffe in der Schweiz auch entsprechend deklariert werden (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe k LMV).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Gesetzgebungsarbeiten an der am 1. Juli 1995 in Kraft getretenen Lebensmittelverordnung gehen auf die Jahre 1992 bis 1995 zurück. Zu dieser Zeit gab es in der EU noch keine für die Deklaration gentechnisch hergestellter Lebensmittel verbindlichen Bestimmungen. Der Bundesrat war deshalb gezwungen,  nach einer praktikablen Lösung zu suchen, welche dem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten nach Transparenz Rechnung trug. Entsprechend dem Ergebnis eines Ende 1993 durchgeführten, breit abgestützten Vernehmlassungsverfahrens entschied er sich für das Konzept, wonach Lebensmittel, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe immer dann als "GVO-Erzeugnisse" deklariert werden müssen, wenn sie noch gentechnisch verändertes Erbmaterial enthalten. Vom Organismus abgetrennte und vom Erbmaterial gereinigte Erzeugnisse wurden von der Deklarationspflicht dagegen explizit ausgenommen. Mit dieser Regelung trug der Bundesrat auch dem WTO-Abkommen Rechnung, das Vorschriften zur Kennzeichnung bestimmter Produktionsverfahren verbietet, wenn sich mit diesen Verfahren erzeugte Endprodukte bezüglich ihrer charakteristischen Eigenschaften von konventionell hergestellten Erzeugnissen nicht unterscheiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die am 1. Dezember 1996 in Kraft getretene Verordnung vom 19. November 1996 über das Bewilligungsverfahren für GVO-Lebensmittel, GVO-Zusatzstoffe und GVO-Verarbeitungshilfsstoffe (VBGVO; AS 1996 2983) wurde auf die Richtlinien 90/219/EWG und 90/220/EWG abgestimmt. Die Beurteilungskriterien der schweizerischen Verordnung stimmen mit denjenigen der beiden Richtlinien deshalb weitgehend überein. Noch nicht berücksichtigt werden konnte indessen die von der EU am 16. Januar 1997 verabschiedete Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel-Foods Verordnung).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat verfolgt die Rechtsetzungsentwicklung im Ausland laufend und ist dabei bestrebt, die schweizerischen Vorschriften auf diejenigen unserer wichtigsten Handelspartner so weit wie möglich abzustimmen (gemäss Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse, SR 946.51). Sobald sich abschätzen lässt, wie die Novel-Foods Verordnung in der EU in der Praxis umgesetzt wird, wird der Bundesrat eine neue Lagebeurteilung vornehmen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Tatsache, dass die Schweiz im Bereich der GVO-Lebensmittel (gentechnisch veränderte Organismen) von der EU-Regelung abweicht,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- widerspricht dem erklärten bundesrätlichen Ziel eines mit der EU harmonisierten Lebensmittelrechtes;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- benachteiligt den Produktionsstandort Schweiz und dessen künftige Investitionswürdigkeit in einer Zeit, wo es vielmehr darum ginge, die Rahmenbedingungen für die schweizerische Nahrungsmittelindustrie zu verbessern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um der Nahrungsmittelindustrie bezüglich GVO korrekte und EU-kompatible Voraussetzungen zu gewährleisten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>GVO-Soja (Genetisch veränderte Organismen)</value></text></texts><title>GVO-Soja (Genetisch veränderte Organismen)</title></affair>