{"id":19973089,"updated":"2024-04-10T14:38:46Z","additionalIndexing":"Direktzahlungen;Verteilung der Hilfe;Informationsverbreitung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2268,"gender":"m","id":9,"name":"Baumann Ruedi","officialDenomination":"Baumann Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-12T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4506"},"descriptors":[{"key":"L04K14010404","name":"Direktzahlungen","type":1},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":1},{"key":"L05K1001040209","name":"Verteilung der Hilfe","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-20T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-03-19T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-05-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(858121200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(921798000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2268,"gender":"m","id":9,"name":"Baumann Ruedi","officialDenomination":"Baumann Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.3089","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat vor einigen Jahren die Notwendigkeit einer Datenbank mit allen für den Massnahmenvollzug gesammelten Daten der Einzelbetriebe zur Vereinfachung der Administration sowie zur Vorbereitung, Kontrolle und Evaluation agrarpolitischer Massnahmen erkannt. Er hat das zuständige Bundesamt für Landwirtschaft mit dem Aufbau eines solchen Agrarinformationssystems (Agis) beauftragt. Da 26 kantonale Stellen mit grösstenteils unterschiedlichen EDV-Systemen die Basis bilden, braucht der Auf- und Ausbau entsprechend Zeit.<\/p><p>Die Aufbauphase des Agis ist noch nicht abgeschlossen. Die Daten werden noch nicht aus allen Kantonen in der für gesamtschweizerische Auswertungen notwendigen Form abgeliefert. Der Bundesrat erlaubt sich deshalb, seine schriftliche Stellungnahme auf den grössten Agrarkanton zu beschränken. Die Vielfältigkeit des Kantons Bern bezüglich Strukturen, Zonenzugehörigkeit der Betriebe (alle Zonen, Jura, Mittelland und Alpen) und die Tatsache, dass sich ungefähr ein Fünftel der Betriebe in diesem Kanton befinden, lässt auch generelle Schlüsse zu. Für die ganze Schweiz sind die Daten des Kantons Bern allerdings nicht derart repräsentativ, dass eine Hochrechnung möglich wäre.<\/p><p>In die Berechnung einbezogen wurden folgende Direktzahlungen:<\/p><p>- ergänzende Direktzahlungen nach Artikel 31a LwG;<\/p><p>- ökologische Direktzahlungen nach Artikel 31b LwG (ökologischer Ausgleich, integrierte Produktion, Biolandbau, kontrollierte Freilandhaltung, besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme);<\/p><p>- Direktzahlungen zum Ausgleich der erschwerten Produktionsbedingungen (Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet, Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen);<\/p><p>- Produktionslenkende Direktzahlungen (Beiträge an Kuhhalter ohne Verkehrsmilchproduktion, Lenkungsmassnahmen im Pflanzenbau, d. h. Anbauprämien, Extensobeiträge, Beiträge für Grünbrache und nachwachsende Rohstoffe).<\/p><p>Die Produktionslenkenden Direktzahlungen stellen die ökonomische Parität zwischen verschiedenen Betriebszweigen her. Die Beiträge an Kuhhalter ohne Verkehrsmilchproduktion ersetzen in diesen Betrieben die Milchpreisstützung. Sie sind notwendig, damit der Betriebszweig Kuhhaltung ohne Verkehrsmilchproduktion konkurrenzfähig ist. Dasselbe gilt für die Anbauprämien für Futtergetreide (Parität zum Brotgetreide). Die produktionslenkenden Direktzahlungen werden im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik (sinkendes Preisniveau, \"Agrarpolitik 2002\") reduziert und teilweise aufgehoben. Die entsprechenden Summen werden in einigen Jahren wesentlich niedriger sein. Aus diesem Grund werden die produktionslenkenden Direktzahlungen in den nachfolgenden Zusammenstellungen separat ausgewiesen.<\/p><p>Direktzahlungen als Entgelt für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen bilden einen Bestandteil der Betriebseinnahmen. Aufschluss über die Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft gibt das landwirtschaftliche Einkommen, welches nach dem Abzug der Fremdkosten resultiert.<\/p><p>1. Anzahl Bezüger von Direktzahlungen (DZ) im Kanton Bern 1996<\/p><p>Grössenklasse nach Auszahlungsbetrag (ohne produktionslenkende DZ), Anzahl Bezüger\/Bezüger in Prozenten der Gesamtzahl:<\/p><p>bis 5000 Franken: 2041\/12,9;<\/p><p>5000 bis 10 000 Franken: 1692\/10,7;<\/p><p>10 000 bis 20 000 Franken: 3726\/23,5;<\/p><p>20 000 bis 30 000 Franken: 4064\/25,6;<\/p><p>30 000 bis 40 000 Franken: 2772\/17,5;<\/p><p>40 000 bis 50 000 Franken: 1038\/6,5;<\/p><p>50 000 bis 60 000 Franken: 354\/2,2;<\/p><p>60 000 bis 70 000 Franken: 134\/0,8;<\/p><p>70 000 bis 80 000 Franken: 41\/0,2;<\/p><p>über 80 000 Franken: 10\/0,1.<\/p><p>Total: 15 872 Bezüger = 100 Prozent.<\/p><p>Grössenklasse nach Auszahlungsbetrag (einschliesslich produktionslenkende DZ), Anzahl Bezüger\/Bezüger in Prozenten der Gesamtzahl:<\/p><p>bis 5000 Franken: 1903\/11,9;<\/p><p>5000 bis 10 000 Franken: 1565\/9,8;<\/p><p>10 000 bis 20 000 Franken: 3318\/20,8;<\/p><p>20 000 bis 30 000 Franken: 3824\/23,9;<\/p><p>30 000 bis 40 000 Franken: 3084\/19,3;<\/p><p>40 000 bis 50 000 Franken: 1387\/8,7;<\/p><p>50 000 bis 60 000 Franken: 512\/3,2;<\/p><p>60 000 bis 70 000 Franken: 223\/1,4;<\/p><p>70 000 bis 80 000 Franken: 105\/0,6;<\/p><p>über 80 000 Franken: 62\/0,4.<\/p><p>Total: 15 983 Bezüger = 100 Prozent.<\/p><p>Im Kanton Bern wurden im Jahre 1996 an 15 983 Landwirte Direktzahlungen aufgrund mindestens einer der erwähnten Massnahmen ausbezahlt. Die Verteilung zeigt, dass rund zwei Drittel der Betriebe zwischen 10 000 und 40 000 Franken erhalten. Über 50 000 Franken erhalten 3,3 Prozent, einschliesslich produktionslenkende Direktzahlungen 5,6 Prozent. Nebst der Abhängigkeit von der Betriebsgrösse wird der Auszahlungsbetrag entsprechend der Zielsetzung der neuen Agrarpolitik massgeblich von Produktionsmethode, Zonenzugehörigkeit und Produktionsrichtung beeinflusst. So werden die höchsten Beiträge (pro Hektare) an Betriebe ausbezahlt, welche biologisch wirtschaften, entsprechende ökologische Ausgleichsflächen aufweisen (Ökobeiträge), im Berggebiet liegen (Kosten- und Bewirtschaftungsbeiträge) und eine Kuhhaltung ohne Verkehrsmilchproduktion (Kuhbeiträge) betreiben.<\/p><p>2. Zehn der höchsten Direktzahlungsbezüger im Kanton Bern 1996<\/p><p>Direktzahlungen nach den Artikeln 31a und 31b LwG: Ergänzende Direktzahlungen\/Ökobeiträge; Ausgleichszahlungen für erschwerte Produktionsbedingungen: Kostenbeiträge\/Hangbeiträge:<\/p><p>Nr. 1: 31 920\/41 198; -\/-;<\/p><p>Nr. 2: 20 887\/31 344; -\/-;<\/p><p>Nr. 3: 25 023\/34 412; 1230\/-;<\/p><p>Nr. 4: 11 800\/42 299; -\/4900;<\/p><p>Nr. 5: 23 218\/30 587; 6150\/518;<\/p><p>Nr. 6: 33 039\/47 018; 9900\/4139;<\/p><p>Nr. 7: 26 730\/29 153; 9900\/-;<\/p><p>Nr. 8: 33 145\/45 176; 3807\/7582;<\/p><p>Nr. 9: 29 130\/30 136; 9900\/5146;<\/p><p>Nr. 10: 25 392\/40 763; -\/-.<\/p><p>Total ohne produktionslenkende Direktzahlungen:<\/p><p>Nr. 1: 73 118;<\/p><p>Nr. 2: 55 231;<\/p><p>Nr. 3: 60 665;<\/p><p>Nr. 4: 58 999;<\/p><p>Nr. 5: 60 473;<\/p><p>Nr. 6: 94 096;<\/p><p>Nr. 7: 65 783;<\/p><p>Nr. 8: 89 710;<\/p><p>Nr. 9: 74 312;<\/p><p>Nr. 10: 66 155.<\/p><p>Produktionslenkende Direktzahlungen: Kuhbeiträge\/Lenkungsmassnahmen Pflanzenbau; Total Direktzahlungen 1996:<\/p><p>Nr. 1: 49 510\/11 643; 134 271;<\/p><p>Nr. 2: 46 591\/11 557; 113 379;<\/p><p>Nr. 3: 37 417\/13 605; 111 687;<\/p><p>Nr. 4: 42 421\/9153; 110 573;<\/p><p>Nr. 5: 30 745\/18 806; 110 024;<\/p><p>Nr. 6: -\/13 623; 107 719;<\/p><p>Nr. 7: 31 645\/7684; 105 112;<\/p><p>Nr. 8: -\/14 767; 104 477;<\/p><p>Nr. 9: 29 143\/-; 103 455;<\/p><p>Nr. 10: 31 579\/5459; 103 193.<\/p><p>Innerhalb der Betriebe mit den höchsten Direktzahlungssummen können zwei aus Datenschutzgründen nicht aufgeführt werden. Die Zahlen würden Rückschlüsse auf Personen bzw. Unternehmen zulassen und dürfen deshalb nicht veröffentlicht werden (Art. 20 der Betriebsdatenverordnung; SR 431.914).<\/p><p>Die in Ziffer 2 aufgeführten Betriebe mit den höchsten Direktzahlungssummen zeigen auf, dass:<\/p><p>- bei allen Betrieben die Ökobeiträge einen hohen Anteil der Beitragssummen ausmachen;<\/p><p>- sich sechs der zehn aufgeführten Betriebe im Hügel- und Berggebiet befinden und somit zusätzlich Beiträge für den Ausgleich der erschwerten Produktionsbedingungen in Form von Kosten- und Bewirtschaftungsbeiträgen erhalten;<\/p><p>- ein hoher Anteil der Beitragssumme aus produktionslenkenden Direktzahlungen besteht. Acht der zehn Betriebe verfügen über kein Milchkontingent und erhalten als Ausgleich die Beiträge für die Kuhhaltung ohne Verkehrsmilchproduktion.<\/p><p>Festzuhalten ist auch, dass diese Betriebe in der Regel mehreren Familien eine Existenzgrundlage bieten. Pro Arbeitskraft betrachtet, resultieren dadurch meistens keine überdurchschnittlichen Beiträge.<\/p><p>3. Die untere Grenze von 3 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) gilt für die Ausrichtung der ergänzenden Direktzahlungen (Art. 31a LwG), der ökologischen Direktzahlungen (Art. 31b LwG) sowie der Hangbeiträge. Wir gehen davon aus, dass mit den \"Abzügen\" die Reduktion des Betriebsbeitrags bei den ergänzenden Direktzahlungen bestehend aus Grundbeitrag und Zusatzbeitrag für Tierhalter gemeint ist. Bei den ergänzenden Direktzahlungen wird der volle Betriebsbeitrag ab einer Grösse von 9 Hektaren und einem Viehbestand von 5 Grossvieheinheiten ausgerichtet. Unterhalb dieser Grenze kann im Prinzip davon ausgegangen werden, dass keine hauptberufliche Bewirtschaftung mehr vorliegt, was die erwähnte Kürzung rechtfertigt. Die übrigen Direktzahlungen enthalten keine diesbezügliche Abstufung. Für den Kanton Bern resultieren folgende Ergebnisse:<\/p><p>- 1200 Betriebe (bei einer Erfassungsschwelle von 1 Hektare) erhalten keine Beiträge nach den Artikeln 31a und 31b LwG und keine Hangbeiträge, weil die LN kleiner ist als 3 Hektaren. Dabei zählen für die anrechenbare Fläche die Flächen von Spezialkulturen (Gemüse, Obst- und Rebanlagen) doppelt. Je Grossvieheinheit und Sömmerungstag werden 0,3 Aren dazugerechnet.<\/p><p>- 1483 Betriebe mit einer anrechenbaren LN von über 3 Hektaren halten weniger als 5 Grossvieheinheiten oder bewirtschaften ihre Betriebe viehlos, womit der Zusatzbeitrag für Tierhalter von momentan jährlich 2700 Franken entfällt.<\/p><p>- Im Kanton Bern verfügen 4215 Betriebe über eine anrechenbare landwirtschaftliche Nutzfläche zwischen 3 und 9 Hektaren und erhalten somit einen reduzierten Betriebsbeitrag nach Artikel 31a LwG. In dieser Zahl sind auch 1077 Betriebe mit einem Viehbestand von weniger als 5 Grossvieheinheiten enthalten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Direktzahlungsbezüge der einzelnen Landwirtschaftsbetriebe werden wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Die Kantone behaupten, aus Datenschutzgründen dürften auch keine anonymisierten Daten bekanntgegeben werden. Auch im Bericht des Bundesrates werden die Direktzahlungen nur einzeln aufgeführt, und es finden sich keine Hinweise über die addierten Summen von Direktzahlungen auf den Einzelbetrieb.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat um Auskunft über folgende Fragen:<\/p><p>1. Anzahl der Direktzahlungsbezüge 1996 (sämtliche vom Bund ausgerichteten jährlichen Zahlungen) nach folgenden Grössenklassen gruppiert:<\/p><p>bis 5000 Franken; 5000 bis 10 000 Franken; 10 000 bis 20 000 Franken; 20 000 bis 30 000 Franken; 30 000 bis 40 000 Franken; 40 000 bis 50 000 Franken; 50 000 bis 60 000 Franken; 60 000 bis 70 000 Franken; 70 000 bis 80 000 Franken; über 80 000 Franken.<\/p><p>2. Direktzahlungsbezüge der jeweils zehn höchsten Bezüger je Kanton.<\/p><p>3. Anzahl der Kleinbetriebe, welche wegen Viehbesatz unter fünf Grossvieheinheiten und zu geringer Nutzfläche keine Direktzahlungen erhalten oder Abzüge in Kauf nehmen müssen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Informationen über die Verteilung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen"}],"title":"Informationen über die Verteilung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen"}