{"id":19973099,"updated":"2024-04-10T14:33:08Z","additionalIndexing":"Asylpolitik;Rückkehrbeihilfe;Vollzug von Beschlüssen;Bosnien-Herzegowina;illegale Zuwanderung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-13T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4506"},"descriptors":[{"key":"L03K010801","name":"Asylpolitik","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L06K010803060101","name":"illegale 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Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"97.3099","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Bund und Kantone stehen im Asylwesen vor schwerwiegenden Vollzugsproblemen. Der Bundesrat und die zuständigen Behörden haben die Volksinitiative \"gegen die illegale Einwanderung\" im Vorfeld der Abstimmung vom 1. Dezember 1996 unter anderem mit dem Argument bekämpft, man habe die Probleme \"im Griff\". Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Während in Westeuropa die Zahl der Asylgesuche in den letzten Jahren markant zurückgegangen ist, weil fast alle westeuropäischen Staaten ihr Asylrecht verschärft haben, nehmen die Gesuche in der Schweiz deutlich zu.<\/p><p>1996 ist die Zahl der Asylgesuche in unserem Land gegenüber dem Vorjahr um 5,8 Prozent auf 18 001 angestiegen. 84 Prozent der Gesuchsteller kamen illegal in die Schweiz. Ende Dezember 1996 hielten sich in der Schweiz aufgrund der Asylgesetzgebung 130 879 Personen auf, was einer Zunahme von 5431 oder 4,3 Prozent entspricht. Die Zahl der Personen des Asylbereichs hat sich seit 1989 (78 433 Personen) jedes Jahr stetig erhöht bis auf die erwähnten 130 879 Personen Ende 1996. Das entspricht einer Zunahme von 67 Prozent.<\/p><p>Massiv zugenommen hat auch die Zahl der Asylrekurse. 1996 sind 5295 Beschwerden und 537 Revisionsbegehren eingegangen; das sind 39,8 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr. Die \"Anfechtungsquote\" gegen negative Asylentscheide hat von 38,1 Prozent auf 46,5 Prozent zugenommen.<\/p><p>Im Januar 1997 wurden 1801 neue Asylgesuche gestellt. Das sind 416 oder 30 Prozent mehr Gesuche als im Januar 1996. Rund 85 Prozent sind nach Angaben des Bundesamtes für Flüchtlinge illegal eingereist.<\/p><p>Laut Auskunft des Grenzwachtkorps wurden im Januar 1997 321 Personen (gegenüber 264 im Januar 1996) aufgegriffen, welche illegal in die Schweiz gelangen wollten. Davon wurden 210 (113) Personen an der Tessiner Grenze gefasst. Die illegalen Grenzübertritte nehmen vor allem in der Südschweiz massiv zu.<\/p><p>Der Vollzug negativer Asylentscheide bietet grösste Probleme. Kantonale Fremdenpolizeichefs sprechen von einer schweren Vollzugskrise und von nicht mehr nachvollziehbaren, unhaltbaren Zuständen. Rechtskräftige Wegweisungsentscheide lassen sich oft nicht vollziehen, weil sich ausländische Botschaften zum Teil weigern, auch einwandfreie Ausweispapiere anzuerkennen. Der Vollzug scheitert oft am Widerstand einzelner Herkunftsländer. Das gilt sowohl für die Bundesrepublik Jugoslawien (das vom Bundesrat kürzlich genehmigte Rückübernahmeabkommen ist von der jugoslawischen Regierung noch nicht unterzeichnet worden) als auch für Sri Lanka, Pakistan, Afghanistan, China, Vietnam, die Maghrebstaaten und andere afrikanische Länder.<\/p><p>Die Vollzugskrise ist in der Tat alarmierend: 1996 wurden über 10 000 Wegweisungen verfügt. Nur 2505 Abgewiesene reisten \"pflichtgemäss\" aus. 990 wurden zwangsweise heimgeschafft. Rund 65 Prozent der Wegweisungen konnten demzufolge nicht vollzogen werden!<\/p><p>Die kantonalen Behörden beklagen sich zunehmend über die mangelnde Unterstützung bzw. über die mangelnden Kapazitäten der zuständigen Bundesstellen; insbesondere wird kritisiert, dass die Vollzugsprobleme für das Departement Cotti offenbar kein Thema sind.<\/p><p>Eine Besserung der Zustände ist auch durch die bevorstehende Totalrevision des Asylgesetzes nicht zu erwarten, im Gegenteil: Aufgrund der Behandlung des Gesetzentwurfes in der Staatspolitischen Kommission zeichnet sich eine zusätzliche Verwässerung des Asylrechtes ab, nach dem Motto: \"Möglichst viele unter dem Asylstatus ins Land herein - aber nicht wieder hinaus!\"<\/p><p>Im Volk macht sich zunehmend grosser Unmut über die Missstände im Asylbereich bemerkbar. Der Bundesrat muss rasch und effizient handeln.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine grosse Zahl der Asylsuchenden illegal in die Schweiz einreist. Dies kann jedoch nicht verhindert werden, da es nicht möglich ist, alle Einreisen lückenlos zu überwachen und die Grenzen hermetisch abzuriegeln. Diese illegalen Einreisen können asylrechtlich nicht mit einer umgehenden Ausschaffung sanktioniert werden, weil aufgrund zwingender völkerrechtlicher Bestimmungen zunächst abgeklärt werden muss, ob eine asylsuchende Person - unabhängig davon, ob sie legal oder illegal eingereist ist - bei einer Rückschaffung politische Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung zu befürchten hätte.<\/p><p>In europäischer Koordination wird aber ein umfassendes Netz von Rückübernahmeabkommen geschaffen, welches erlauben soll, illegal Eingereiste in jenen Staat zurückzuführen, aus dem sie in die Schweiz gekommen sind. Zudem wird sich die Schweiz um den Beitritt zu einem Parallelabkommen zum Dubliner Abkommen bemühen, welches verhindern soll, dass Ausländerinnen und Ausländer nacheinander in mehreren Staaten Asylgesuche einreichen. Versuchen sie dies trotzdem, können sie in den vorherigen Aufenthaltsstaat zurückgewiesen werden. Damit sollte es in Zukunft in vielen Fällen gelingen, illegale Einreisen rückgängig zu machen.<\/p><p>Die schweizerisch-jugoslawischen Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen konnten mit dessen Paraphierung am 24. Januar 1997 abgeschlossen werden. Die Genehmigung des Verhandlungsergebnisses durch den Bundesrat am 3. März 1997 und die im Mai dieses Jahres vorgesehene Unterzeichnung des Vertrages öffnen nunmehr den Weg zur Deblockierung des Vollzugs und zur Repatriierung der ausreisepflichtigen jugoslawischen Staatsangehörigen.<\/p><p>Alle bisherigen Erfahrungen sowohl in der Schweiz wie auch in Europa zeigen, dass für die Attraktivität eines Ziellandes von Asylsuchenden die Aussicht auf eine lange Anwesenheit mit allen damit verbundenen materiellen Anreizen ausschlaggebend war. Der Vergleich der Gesuchseingangszahlen der vergangenen Jahre zeigt, dass es den schweizerischen Asylbehörden insbesondere mit dem dringlichen Bundesbeschluss über das Asylverfahren vom Juni 1990 und mit Änderungen der Asylverordnungen bereits gelungen ist, die Anreize für Personen, die aus vornehmlich wirtschaftlichen Gründen in die Schweiz einreisen, zu senken.<\/p><p>2. Das Schweizervolk und die Stände haben am 1. Dezember 1996 die von der Schweizerischen Volkspartei lancierte Volksinitiative \"gegen die illegale Einwanderung\" klar verworfen. Die Initiative forderte unter anderem, dass auf Asylgesuche von illegal Eingereisten nicht mehr eingetreten werde, um damit das Asylverfahren für arbeitsuchende und illegal einreisende Ausländerinnen und Ausländer unattraktiv zu machen. Der schweizerische Souverän hat mit seinem Nein zur Initiative unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass mit Massnahmen, wie sie die Initiative und nun erneut der Interpellant fordern, die Schwierigkeiten nicht behoben werden können. Das Abstimmungsergebnis ist zugleich ein Votum dafür, dass allgemein zur Kenntnis genommen wird, dass der Bund in den letzten Jahren gegenüber wirklich Bedrohten eine menschliche Aufnahmepolitik verfolgt, gleichzeitig aber auf gesetzgeberischer Ebene wie auch in der Praxis alles getan hat, um Missbräuche im Asylbereich zu unterbinden. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat denn auch nicht bereit, dem Parlament einen Entwurf eines dringlichen Bundesbeschlusses zu unterbreiten, dem die vom Interpellanten genannte Zielsetzung zugrunde liegt.<\/p><p>3. Der Bundesrat ist bereit, im Sinne einer Prioritätenfestsetzung eine Bestandesanpassung im Grenzwachtkorps zu prüfen. Da zusätzliches Personal aber ohnehin zuerst ausgebildet werden müsste und das anvisierte Vorgehen deshalb nicht sofort greifen könnte, wird als Sofortmassnahme eine punktuelle Verstärkung durch Angehörige des Festungswachtkorps für Sicherungs- und Beobachtungsaufgaben geprüft.<\/p><p>Ein allfälliger Einsatz von Teilen der Armee muss stets dem Grundsatz der politischen Akzeptanz sowie dem Prinzip der Subsidiarität gerecht werden. Das Aufgebot der Armee muss für den Fall vorbehalten bleiben, wenn alle anderen Möglichkeiten der Politik, insbesondere der Asylpolitik, erschöpft sind beziehungsweise wenn eigentliche Migrationsströme an der Landesgrenze festgestellt werden. Dies ist heute nach wie vor nicht der Fall, um so weniger, als die heutigen Zahlen diejenigen von 1991 bis 1993 bei weitem nicht erreichen. Auch damals wurde auf die Verstärkung des Grenzwachtkorps durch Formationen der Truppe verzichtet.<\/p><p>Das Grenzwachtkorps im Tessin ist wegen der Ereignisse in Albanien und deren Auswirkungen auf Italien und die Schweizer Grenze vorübergehend mit Grenzwachtpersonal aus der Nord- und Westschweiz verstärkt worden. Mit dieser Verstärkung, die nur mit begrenzten Mitteln und zeitlich befristet möglich ist, werden die Überwachungsdispositive in den anderen Landesteilen geschwächt.<\/p><p>4. Auf internationaler Ebene bestehen keine eigentlichen Durchsetzungsmittel gegenüber Staaten, welche sich weigern, eigene Staatsangehörige zurückzuübernehmen. Es können lediglich Sanktionen ergriffen werden. Wie der Bundesrat bereits bei der Annahme des Postulates Baumann (96.3520) erklärt hat, wird bei Gesprächen mit den betreffenden ausländischen Regierungen systematisch auf die Pflicht zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen hingewiesen. Im weiteren wird bei Verhandlungen in jedem Fall geprüft, inwiefern die Rückübernahme weggewiesener Asylsuchender mit dem Verhandlungsmandat zu verknüpfen ist. Zusätzlich wird bei unkooperativen Staaten ein allfälliges Einfrieren von gewährten finanziellen Mitteln für die multi- und bilaterale Entwicklung und Zusammenarbeit überprüft.<\/p><p>5. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Dettling (96.1061) ausgeführt hat, erheben die Bundesbehörden im Asylbereich nur diejenigen Kosten, die beim Bund direkt anfallen. Im Jahre 1996 beliefen sich die Nettoausgaben des BFF auf rund 907 Millionen Franken. Davon gingen rund 663 Millionen Franken an die Kantone und rund 168 Millionen Franken an die Hilfswerke. Die übrigen 76 Millionen Franken stellen Betriebs-, Verwaltungs- und Allgemeinkosten dar. Diese Bundesgelder - insbesondere die Beiträge an Verwaltungs- und Allgemeinkosten - decken aber nicht die gesamten in den Kantonen effektiv anfallenden Aufwendungen.<\/p><p>Eine Erhebung der Kosten des Asylbereichs auf allen Ebenen des Bundesstaates wäre enorm aufwendig und komplex. Auf der Ebene von Kantonen und Gemeinden werden in den unterschiedlichsten Bereichen durch verschiedenste Stellen, wie etwa durch die Polizei oder das Schul- und Sozialwesen, Aufgaben wahrgenommen sowie Dienstleistungen erbracht und Infrastrukturen zur Verfügung gestellt, und zwar für alle in der Schweiz lebenden Personen, unabhängig vom Bestehen eines Asylbereichs und ohne zwischen den verschiedenen Kategorien von in unserem Land lebenden Personen zu unterscheiden. Deshalb ist es diesen Stellen nicht möglich, detaillierte Angaben über den Anteil der Kosten, die allein durch den Asylbereich verursacht werden, zu machen.<\/p><p>6. Am 29. Januar 1997 hat der Bundesrat in Bestätigung seiner Beschlüsse vom 3. April respektive 26. Juni 1996 über die Rückkehr bosnischer Staatsangehöriger entschieden und den Kantonen empfohlen, Alleinstehenden und Ehepaaren ohne Kindern eine Ausreisefrist auf Ende April 1997, Ehepaaren mit Kindern auf Ende April 1998 anzusetzen. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, das 1996 gemeinsam vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) durchgeführte Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung bosnischer Staatsangehöriger fortzusetzen. Dieses Programm umfasst eine finanzielle Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 4000 Franken pro erwachsene Person respektive 2000 Franken pro Kind sowie einen einmaligen Beitrag zum Lebensunterhalt in Höhe von 1000 Franken pro Familie. Mit einem Betrag von beispielsweise 9000 Franken lässt sich vor Ort eine stark beschädigte Wohnung bzw. ein stark beschädigtes Haus einigermassen wiederherstellen, keinesfalls aber - wie dies vom Interpellanten behauptet wird - ein Einfamilienhaus bauen. Neben der Ausrichtung individueller Finanzhilfen investiert die Deza in Strukturhilfeprojekte vor Ort.<\/p><p>Vom Programm begünstigt werden Bosnierinnen und Bosnier, welche die Schweiz vor Ablauf der vom Bundesrat empfohlenen Ausreisefrist freiwillig verlassen. Nach deren Ablauf wird während einer Übergangsfrist von vier Monaten eine um zwei Drittel reduzierte Unterstützung ausgerichtet. Somit erhalten Alleinstehende oder Ehepaare ohne Kinder bei einer Ausreise vor dem 30. April 1997 die volle Leistung. Reisen sie erst nach dem 30. April, aber vor dem 31. August 1997 aus, so wird ihnen unter der Voraussetzung, dass sie die Schweiz selbständig verlassen, noch ein Drittel des ursprünglichen Betrages ausbezahlt. Zeigt die zur Ausreise verpflichtete Person gegenüber den Behörden keine Mitwirkung oder Bereitschaft zur selbständigen Rückkehr, so erfolgt der Wegweisungsvollzug gemäss den regulären Modalitäten durch den Kanton. Dabei wird keine individuelle Finanzhilfe ausgerichtet. Im übrigen werden die bosnischen Behörden im Hinblick auf die organisierte Rückkehr nach Möglichkeit dahingehend unterstützt, dass in Zusammenarbeit mit der Deza Strukturen zur Aufnahme der repatriierten Personen bereitgestellt sind.<\/p><p>Von Anfang April 1996 bis Mitte April 1997 waren rund 4000 Abgänge zu verzeichnen. Im gleichen Zeitraum sind rund 875 Personen neu eingereist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Angesichts des Alarmrufes der kantonalen Fremdenpolizeichefs wegen der schweren Vollzugskrise und \"nicht mehr nachvollziehbaren Zuständen\" im Asylbereich sowie in Anbetracht der steigenden Zahl der Asylgesuche und der immer grösseren Zahl von Personen, die sich aufgrund des Asylrechtes in der Schweiz aufhalten, bitte ich den Bundesrat um detaillierte Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Mit welchen konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat der schweren Vollzugskrise im Asylbereich wirksam und rasch zu begegnen und die hohe Attraktivität der Schweiz für illegale Einwanderer, welche unser Asylrecht missbrauchen, zu senken?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat in Anbetracht der dramatischen Vollzugskrise bereit, die illegale Einwanderung mit einem dringlichen Bundesbeschluss wirksam zu unterbinden? Ist der Bundesrat insbesondere bereit, mit einem dringlichen Bundesbeschluss dafür zu sorgen, dass auf die Asylgesuche von illegal eingereisten Personen nicht eingetreten wird und dass sie - unter Vorbehalt des Rückschiebeverbotes - weggewiesen werden?<\/p><p>3. Welche zusätzlichen Massnahmen (z. B. Verstärkung Grenzwachtkorps, Unterstützung durch Militär) trifft der Bundesrat an der Schweizer Grenze und insbesondere an der Südgrenze, wo eine massive Zunahme der illegalen Grenzübertritte festzustellen ist?<\/p><p>4. Mit welchen Mitteln gedenkt er durchzusetzen, dass nicht kooperative Herkunftsländer illegaler Einwanderer ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen?<\/p><p>5. Welche Kosten hat das Asylwesen im Jahre 1996 für den Bund, die Kantone und die Gemeinden verursacht?<\/p><p>6. Die über 20 000 bosnischen Kriegsflüchtlinge (temporär Schutzbedürftige), die sich nach wie vor in der Schweiz aufhalten, erhalten bei freiwilliger Rückkehr eine finanzielle Unterstützung von insgesamt 9000 Franken (pro Kopf 4000 Franken Rückkehrhilfe, 1000 Franken Reiseentschädigung; weitere 4000 Franken werden für Strukturhilfe in der Heimat geleistet).<\/p><p>Wann wird der Bundesrat diese überrissene Rückkehrhilfe (für 9000 Franken lässt sich in Bosnien ein Einfamilienhaus bauen) reduzieren oder ganz einstellen? Wie sieht das konkrete zeitliche und materielle Konzept des Bundesrates für die freiwillige oder unfreiwillige Rückführung der bosnischen Kriegsflüchtlinge aus? Wie viele Kriegsflüchtlinge aus Bosnien haben seit Beginn der Rückführung unser Land verlassen? Wie viele sind im gleichen Zeitraum neu eingereist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vollzugskrise und Missstände im Asylwesen"}],"title":"Vollzugskrise und Missstände im Asylwesen"}