﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973102</id><updated>2024-04-10T10:41:57Z</updated><additionalIndexing>Studium;Verordnung;medizinischer Unterricht;Medizin;Prüfung;Reform;ärztlicher Beruf</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2218</code><gender>m</gender><id>116</id><name>Iten Andreas</name><officialDenomination>Iten Andreas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>1997-03-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4506</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K13020306</key><name>medizinischer Unterricht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010502</key><name>Medizin</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13020110</key><name>Studium</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K010504</key><name>ärztlicher Beruf</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K13010103</key><name>Prüfung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010103</key><name>Verordnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020310</key><name>Reform</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>1997-06-02T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-05-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-03-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1997-06-02T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2356</code><gender>m</gender><id>277</id><name>Bieri Peter</name><officialDenomination>Bieri</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2432</code><gender>f</gender><id>370</id><name>Forster-Vannini 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R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.3102</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Am 20. Februar 1997 hat die Erziehungsdirektorenkonferenz die neue Interkantonale Universitätsvereinbarung verabschiedet und die Kantone eingeladen, ihren Beitritt zur neuen Vereinbarung zu erklären. In Zusammenhang mit dem Medizinstudium fällt besonders ins Gewicht, dass ab dem Jahr 1999 eine starke Erhöhung der Pauschalbeiträge vorgesehen ist. Im Jahr 2002 werden für die vorklinische Medizinausbildung (erstes und zweites Studienjahr) 23 000 Franken und für die klinische Ausbildung ab drittem Studienjahr 46 000 Franken fakturiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für alle Kantone werden inskünftig die Beiträge für die Ausbildung der Medizinstudierenden sehr stark ins Gewicht fallen. In diesem Jahr haben sich rund 2000 Studienanwärterinnen und -anwärter für ein Medizinstudium angemeldet, was gegenüber 1996 eine Zunahme von 7 Prozent bedeutet. Seit Jahren wird zudem bekanntlich das Studienplatzangebot überschritten. Dadurch wird die Qualität der medizinischen Ausbildung in ungebührlichem Ausmass beeinträchtigt, und allen Kantonen entstehen beträchtliche Zusatzkosten, da das Medizinstudium ausserordentlich kostenintensiv ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;An den Medizinischen Fakultäten der Universitäten Genf, Lausanne und Bern wurden Reformstudiengänge eingeführt. Es handelt sich um drei verschiedene Pilotprojekte, welche in Genf und Lausanne im zweiten und in Bern im ersten Studienjahr beginnen. Obschon sowohl der Bundesrat (Stellungnahme zur Motion SGK-N vom 17. Februar 1995, "Änderung der eidgenössischen Bestimmungen für die ärztliche Ausbildung") als auch die Schweizerische Hochschulkonferenz die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Reform des Medizinstudiums bejahen, besteht die Gefahr, dass die unterschiedlichen Pilotprojekte die Schaffung einer guten nationalen Lösung beeinträchtigen und den Kantonen dadurch auch zusätzliche Kosten entstehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Bestrebungen für eine Reform des Medizinstudiums sind gegenwärtig auf zwei Ebenen im Gange: Einerseits ist eine gesamtschweizerische Studienreform angelaufen, für welche eine eidgenössische Expertenkommission bestellt wird. Andererseits erproben die Medizinischen Fakultäten der Universitäten Bern, Genf und Lausanne besondere Ausbildungs- und Prüfungsmodelle. Die Gremien, welche sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit medizinischen Ausbildungen und den Medizinalprüfungen befassen (die Schweizerische Hochschulkonferenz, die Schweizerische Medizinische Interfakultätskommission und der Leitende Ausschuss für die eidgenössischen Medizinalprüfungen), haben erkannt, dass zur Koordination eine gegenseitige Absprache unter diesen drei Gremien notwendig ist. Die Hochschulkonferenz und die Interfakultätskommission haben auf den Vorschlag des Leitenden Ausschusses positiv reagiert, eine gemeinsame Diskussionsplattform zu schaffen, welche sich vertieft mit den aus den verschiedenen Ausbildungs- und Prüfungsmodellen resultierenden Problemen befasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass künftig der Mobilitätsgrad der Studierenden höher sein wird. Es muss daher sichergestellt werden, dass sowohl die Studienreform wie auch die Studienangebote an den verschiedenen schweizerischen Hochschulen diesem Sachverhalt Rechnung tragen und ein geregeltes Curriculum für die einzelnen Studienrichtungen garantiert werden kann. Die Expertenkommission zur Studienreform wird dies zu berücksichtigen haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie eingangs erwähnt, erproben die Medizinischen Fakultäten der Universitäten Bern, Genf und Lausanne Studienreformprojekte. Diese Projekte sind voneinander unabhängig, die Ergebnisse werden jedoch in die Gesamtstudienreform einfliessen. Es ist ein explizites Mandat der Expertenkommission, das Einfliessen dieser Ergebnisse und die Auswertung im Hinblick auf die neue Studien- und Prüfungsordnung sicherzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bund kann die Qualität der Ausbildung in den verschiedenen Studiengängen an den einzelnen Universitäten in erster Linie über die Prüfungsordnungen steuern. Er wird diesen Einfluss im Sinne einer Massnahme zur Qualitätssicherung und eines einheitlichen Qualitätsstandards im Rahmen der hängigen Studienreform vermehrt geltend machen. Zwischen der Qualität der Ausbildung und dem Verhältnis Auszubildende/Lehrende besteht ein enges Verhältnis. Eine intensive Diskussion zwischen der Expertenkommission und den Hochschulträgern ist deshalb unumgänglich und über die Schweizerische Hochschulkonferenz sicherzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Auswahl geeigneter Studienanwärterinnen und Studienanwärter bewusst. Die Frage, wie und zu welchem Zeitpunkt diese Eignung festzustellen und zu bewerten sei, ist komplex und muss im Rahmen der Studienreform unter Beizug aller interessierten und betroffenen Kreise bearbeitet werden. Für das Medizinstudium ungeeignete Studierende sind möglichst frühzeitig davon zu überzeugen, die Studienrichtung zu wechseln; dies wirkt sich auch günstig auf die Kosten aus. In diesem Sinne hat der Bund 1995 bei den eidgenössischen Vorprüfungen die Zahl der Versuche von drei auf zwei reduziert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Es liegt in der Hoheit der Kantone, darüber zu entscheiden, welche Studiengänge sie ganz oder teilweise anbieten und wie sie diese Studiengänge ausgestalten wollen. Es ist daher nicht Sache des Bundes, darüber zu urteilen, ob die Einführung eines dritten medizinischen Jahreskurses an der Universität Freiburg erwünscht oder zweckmässig sei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Mit einer Revisionsvorlage des Bundesrates an die eidgenössischen Räte ist nicht vor dem Jahre 2000 zu rechnen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit der Revision der eidgenössischen Prüfungsverordnung für das Medizinalpersonal und der damit zusammenhängenden Gesetzesänderung stellen sich folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Massnahmen gedenkt das EDI zu treffen, um zu garantieren, dass die Mobilität der Studierenden zwischen den verschiedenen Fakultäten weiterhin gesichert ist (z. B. Fortsetzung des Studiums für Studierende der Universität Freiburg, gezwungene Mobilität für die Zahn- und Veterinärmedizin)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Massnahmen gedenkt das EDI zu treffen, um sicherzustellen, dass die unterschiedlichen Studienreformprojekte einer gesamtschweizerischen Reform des Medizinstudiums zugeführt werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Massnahmen gedenkt das EDI zu treffen, um die Qualität der verschiedenen Studiengänge sicherzustellen, insbesondere in jenen Fakultäten, deren Kapazitäten an Ausbildungsplätzen stark überschritten werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Massnahmen gedenkt das EDI zu treffen, um für alle Kantone die ausserordentlich hohen Kosten für das Medizinstudium zu senken, indem künftig unter anderem auch die Eignung der Studienanwärterinnen und Studienanwärter für das Medizinstudium berücksichtigt wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Freiburg prüft die Möglichkeit der Schaffung eines dritten Studienjahres. Ist dies aus Sicht des Bundes erwünscht und zweckmässig (bezüglich der Bundessubventionierung und des Angebotes von Studienplätzen)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Bis wann ist mit einer diesbezüglichen Revisionsvorlage des Bundesrates an die eidgenössischen Räte zu rechnen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Koordination der Reform des Medizinstudiums</value></text></texts><title>Koordination der Reform des Medizinstudiums</title></affair>