{"id":19973129,"updated":"2024-04-10T08:48:29Z","additionalIndexing":"Leistungsauftrag;Gemüsebau;Obstbau;Weinbau;Direktzahlungen;landwirtschaftlicher Familienbetrieb;Erhaltung der Landwirtschaft;Landschaftsschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2281,"gender":"m","id":47,"name":"Comby Bernard","officialDenomination":"Comby"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4506"},"descriptors":[{"key":"L06K140103020601","name":"Erhaltung der Landwirtschaft","type":1},{"key":"L04K14010404","name":"Direktzahlungen","type":1},{"key":"L05K1401050503","name":"landwirtschaftlicher Familienbetrieb","type":2},{"key":"L05K1401010109","name":"Gemüsebau","type":2},{"key":"L05K1401010110","name":"Obstbau","type":2},{"key":"L05K1401010116","name":"Weinbau","type":2},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":2},{"key":"L04K06010409","name":"Landschaftsschutz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-05-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(858812400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(866757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2066,"gender":"m","id":83,"name":"Frey Claude","officialDenomination":"Frey Claude"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2327,"gender":"m","id":221,"name":"Suter Marc Frédéric","officialDenomination":"Suter Marc Frédéric"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2286,"gender":"m","id":72,"name":"Epiney Simon","officialDenomination":"Epiney"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2281,"gender":"m","id":47,"name":"Comby Bernard","officialDenomination":"Comby"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.3129","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der heutigen Ausgestaltung der agrarpolitischen Massnahmen, insbesondere der Direktzahlungen, wird den Anliegen der kleineren Familienbetriebe Rechnung getragen. So sind die Direktzahlungen aufgrund der verschiedenen Beitragsabstufungen pro Flächen- oder Grossvieheinheit beim Kleinbetrieb wesentlich höher als bei grösseren Betrieben. Die Spezialkulturen werden überdies besonders berücksichtigt. Sie werden für die Mindestgrenze zum Bezug von Direktzahlungen nach Artikel 31a und 31b LwG doppelt angerechnet und für die Integrierte Produktion sowie den Bio-Landbau wird im Vergleich zu den Ackerkulturen ein um 400 Franken höherer Beitrag pro Hektare ausgerichtet. Der Bundesrat erachtet eine weitergehende Differenzierung für unzweckmässig, zumal dadurch unerwünschte produktions- oder strukturlenkende Wirkungen ausgelöst werden könnten. Er hat seine Vorstellungen über die künftigen Regelungen in der Botschaft zur zweiten Etappe der Agrarreform (AP 2002) und im Entwurf zum neuen Landwirtschaftsgesetz, welches gegenwärtig in der WAK Nationalrat beraten wird, dargelegt.<\/p><p><\/p><p>Heute bestehen Einkommens- und Vermögensgrenzen (Gesamteinkommen) bei den Kostenbeiträgen an die Viehhalter im Berggebiet und den Bewirtschaftungsbeiträgen (Hang- und Sömmerungsbeiträge) an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen. Bei den ergänzenden Direktzahlungen nach Artikel 31a LwG besteht eine Limite bezüglich des landwirtschafltichen Einkommens. Im Rahmen der AP 2002 beantragt der Bundesrat eine Einkommensgrenze (Gesamteinkommen) für die ergänzenden Direktzahlungen und die Kosten- sowie Hangbeiträge. Danach können Bewirtschaftern, welche ein bestimmtes Einkommen überschreiten, die Beiträge gekürzt oder gestrichen werden. Ausgenommen sind die ökologischen Direktzahlungen und die Sömmerungsbeiträge sowie die im Entwurf vorgeschlagenen neuen Beiträge für die Haltung rauhfutterverzehrender Nutztiere. Auf Vermögensgrenzen soll mangels einheitlicher Berechnungsgrundlage verzichtet werden. Die Einzelheiten wird der Bundesrat zu gegebener Zeit in der entsprechenden Verordnung regeln. Es werden dabei Aspekte wie Mindestabgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen und ökologischer Leistungsnachweis, Aufrechterhaltung der Anreizstrategie, Verhältnismässigkeit usw. miteinzubeziehen sein.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Verfassungsartikel über die Landwirtschaft, der in der Volksabstimmung vom 9. Juni 1996 angenommen wurde, trägt den Anliegen von Umwelt und Wirtschaft Rechnung, ohne den Strukturwandel und die unentbehrliche Anpassung an die neuen Erfordernisse des Marktes zu verhindern.<\/p><p>In diesem Zusammenhang ist die \"Agrarpolitik 2002\" für die Zukunft dieses lebenswichtigen Sektors der schweizerischen Volkswirtschaft von entscheidender Bedeutung. Mit der beträchtlichen Erhöhung der Direktzahlungen werden die Probleme, die sich der Landwirtschaft künftig stellen werden, zweifellos angemessen beantwortet. Deshalb müssen die Direktzahlungen aber auch allen Landwirtschaftsbetrieben zugute kommen. Ist der Bundesrat bereit:<\/p><p>1. die kleinen landwirtschaftlichen Familienbetriebe, besonders die Spezialkulturen (Gemüse- und Obstkulturen) sowie den Weinbau, wirksamer zu unterstützen, indem er dem besonderen Charakter dieser Kulturen und den mit ihnen verbundenen Bewirtschaftungsproblemen besser Rechnung trägt? Eine verstärkte Hilfe für diese Kulturen durch das Mittel der Direktzahlungen ist notwendig, tragen diese Kulturen doch aktiv zum Umweltschutz und zur Erhaltung eines typischen Landschaftsbildes bei;<\/p><p>2. zu prüfen, ob eine Einkommens- und Vermögensgrenze für die Direktzahlungen festgelegt werden könnte? Eine solche Grenze sollte unseres Erachtens jedoch keinesfalls verhindern, dass die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte einen Teil der Direktzahlungen erhalten, welcher den Leistungen entspricht, die sie im Interesse der Allgemeinheit für das ganze Land erbringen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Landwirtschaft. Unterstützung kleiner Familienbetriebe"}],"title":"Landwirtschaft. Unterstützung kleiner Familienbetriebe"}