﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973160</id><updated>2024-04-10T14:41:10Z</updated><additionalIndexing>Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Evaluation;Vollzug von Beschlüssen;Versicherungsprämie;ausserparlamentarische Kommission</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2389</code><gender>m</gender><id>325</id><name>Guisan Yves</name><officialDenomination>Guisan</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4506</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011305</key><name>Versicherungsprämie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806020201</key><name>ausserparlamentarische Kommission</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011304</key><name>Versicherungsleistung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-03-19T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-08-27T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-03-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-03-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2361</code><gender>f</gender><id>280</id><name>Langenberger Christiane</name><officialDenomination>Langenberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2281</code><gender>m</gender><id>47</id><name>Comby Bernard</name><officialDenomination>Comby</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2398</code><gender>m</gender><id>335</id><name>Kofmel Peter</name><officialDenomination>Kofmel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2019</code><gender>m</gender><id>24</id><name>Bonny Jean-Pierre</name><officialDenomination>Bonny</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2066</code><gender>m</gender><id>83</id><name>Frey Claude</name><officialDenomination>Frey Claude</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2327</code><gender>m</gender><id>221</id><name>Suter Marc Frédéric</name><officialDenomination>Suter Marc Frédéric</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2038</code><gender>m</gender><id>50</id><name>Couchepin Pascal</name><officialDenomination>Couchepin Pascal</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2409</code><gender>m</gender><id>345</id><name>Pelli Fulvio</name><officialDenomination>Pelli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2380</code><gender>f</gender><id>316</id><name>Egerszegi-Obrist Christine</name><officialDenomination>Egerszegi-Obrist</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2077</code><gender>m</gender><id>100</id><name>Gysin Hans Rudolf</name><officialDenomination>Gysin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2377</code><gender>m</gender><id>313</id><name>Dupraz John</name><officialDenomination>Dupraz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2124</code><gender>f</gender><id>156</id><name>Nabholz Lili</name><officialDenomination>Nabholz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2329</code><gender>m</gender><id>225</id><name>Tschopp Peter</name><officialDenomination>Tschopp Peter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2427</code><gender>m</gender><id>364</id><name>Vogel Daniel</name><officialDenomination>Vogel Daniel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2414</code><gender>m</gender><id>351</id><name>Sandoz Marcel</name><officialDenomination>Sandoz Marcel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2382</code><gender>m</gender><id>318</id><name>Engelberger Edi</name><officialDenomination>Engelberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2277</code><gender>m</gender><id>34</id><name>Bührer Gerold</name><officialDenomination>Bührer Gerold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2375</code><gender>m</gender><id>311</id><name>Christen Yves</name><officialDenomination>Christen Yves</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2137</code><gender>m</gender><id>164</id><name>Philipona Jean-Nicolas</name><officialDenomination>Philipona Jean-Nicolas</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2138</code><gender>m</gender><id>165</id><name>Pidoux Philippe</name><officialDenomination>Pidoux Philippe</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2389</code><gender>m</gender><id>325</id><name>Guisan Yves</name><officialDenomination>Guisan</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.3160</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Inkraftsetzung des KVG stösst auf Vollzugsprobleme, da die betroffenen Partner fundamental entgegengesetzte Interessen vertreten, die gesetzlichen Anforderungen schlecht aufeinander abgestimmt sind, die verwendeten Begriffe nicht definiert werden oder ausreichende Bezugsgrössen fehlen. Was heisst z.B. "teilstationär" und wann beginnt die "stationäre" Behandlung. ? Wie ist "ambulant" zu definieren ? Das sind nicht einfach belanglose semantische Fragen.Die konzeptuellen Unterschiede in diesem Bereich führen zu schwerwiegenden Konsequenzen, sowohl was die Wirtschaftlichkeit als auch was die Statistik betrifft, um nur die offensichtlichsten zu nennen. An die Versichererer stellt das Gesetz und seine Verordnungen hohe Anforderungen. Diese haben Angaben von beachtlichem Ausmass in ausserordentlich kurzen Fristen zu liefern. Gleichzeitig werden von der Leistungskommission und der Arztneimittelkommission Entscheidungen getroffen, nachdem die Budgets und Prämien bereits beschlossen sind, was jeder rationellen Geschäftsführung zuwiderläuft. Diese fehlende Koordination trägt zu einem Klima der Unsicherheit bei, was die Versicherer dazu zwingt, mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Reserven zu bilden, um sich vor Überraschungen zu schützen. Andere Divergenzen, beispielsweise im Bereich der Hospitalisierung ausserhalb des Kantons, führen zu administrativ unglaublich schwerfälligen und schikanösen Verfahren. Aus all dem entstehen Konflikte verschiedenster Art, die vor Gericht enden, den Vollzug des Gesetzes verzögern und ein widerwärtiges Protestklima schaffen. Deswegen soll eine Instanz geschaffen werden, die so weit als möglich alle derartigen Probleme löst , damit nur noch im äussersten Fall die gerichtlichen Instanzen angerufen werden. Eine solche Instanz würde mit der Leistungs-und der Arztneimittelkommisssion, die bereits mit der KVV eingeführt wurden, nicht in Konflikt kommen, denn sie hätte ganz andere Aufgaben als diese weitgehend technische Fragen behandelnden Kommissionen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Problem der Krankenkassenprämien steht heute eindeutig im Zentrum. Nachdem die Prämienerhöhung von 1996 mit dem Inkrafttreten des KVG gerechtfertigt wurde, hat das Inkrafttreten der Prämienerhöhung von 1997 in der Bevölkerung einen richtigen Schock ausgelöst. Sie fühlt sich durch das neue Gesetz betrogen, von dem man ihr versichert hatte, es werde zu einem sozialeren Ausgleich führen und eine Kontrolle der Kosten ermöglichen. Trotz der von den Kantonen getroffenen Massnahmen zur Senkung der Prämien für Personen mit bescheidenem Einkommen, ist die Höhe der Prämien für die untere Mittelklasse, ja für die Mittelklasse überhaupt eine oft an die Grenze des Erträglichen gehende Belastung. Natürlich sind eine Reihe neuer Leistungen eingeführt worden, insbesondere die Krankenpflege zu Hause oder der Aufenthalt in einem Pflegeheim. Das ganze Spektrum der vom Gesetz vorgesehenen Regulierungsmassnahmen ist jedoch noch weit von einem Inkrafttreten entfernt. Die Erklärungen, die dafür ins Feld geführt werden können, überzeugen aber leider niemanden, dies umso mehr, als die Langsamkeit, mit der diese Bestimmungen umgesetzt werden, nicht bestritten werden kann. Nicht nur sind die medizinisch-wirtschaftlichen Daten für die Statistik noch bei weitem nicht ausreichend, die Verhandlung zwischen Versicherern und Leistungserbringern, welche die in Art. 56 Abs. 5 KVG vorgesehene Wirtschaftlichkeit der Leistungen sicherstellen sollte, hat noch nicht einmal begonnen. Die entsprechenden Verträge sollten aber vor dem 31. 12. 1997 abgeschlossen sein (Art. 8 Abs. 1 der Verordnung über die Inkraftsetzung und Einführung des KVG). Unter diesen Umständen ist die Ankündigung einer erneuten Prämienerhöhung, welcher die Versicherer bisher nicht widersprochen haben, dazu angetan, einen echten sozialpolitischen Sturm auszulösen. Es ist ganz einfach unbegreiflich, dass man den Dingen ihren Lauf lässt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die für 1997 angekündigten Prämienerhöhungen verblüfften durch ihre unwahrscheinliche Streuung von -89,5 Prozent bis +74 Prozent gegenüber dem durchschnittlichen kantonalen Prämienindex. Gemäss der Verordnung über die Beiträge des Bundes zur Prämienverbilligung sollte der durchschnittliche kantonale Index auf einer Basis berechnet werden, die 2/3 der Versicherten umfasst. Untersucht man aber die Krankenkassen, deren Prämien innerhalb einer Bandbreite von -10 Prozent und +5 Prozent schwanken, kommt man auf 25 Kassen mit 93 Prozent der Versicherten. Von der Schwelle von 5 Prozent ist übrigens das BSV bereits im März 1996 ausgegangen. Mit einer derartigen Streuung lässt sich also behaupten, dass die Höhe der Prämien die Gesundheitskosten nicht direkt abbildet und dass man es mit einer offensichtlichen Unter- oder Übertarifierung zu tun hat. Das ist der Nachweis, dass sich Kassen um das Marketing mühen und dass innerhalb der gleichen Kasse finanzielle Kompensationen vorgenommen werden. Mit einer sozialen Krankenversicherung hat das nichts zu tun. Die Versicherten haben Anspruch darauf zu wissen, wie sich ihre Prämie zusammensetzt, welcher Anteil die Kosten für stationäre und für ambulante Behandlung deckt und welcher Prämienanteil für die Verwaltung oder die Reserven beansprucht wird. Hier fehlt die Transparenz und das kann nicht länger hingenommen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vorstellung, die Lage würde sich allein durch den Wettbewerb auf natürliche Weise wieder verbessern, ist verfehlt. Die Sozialversicherung setzt Gleichbehandlung voraus. Diese Voraussetzung kann erst dann erfüllt werden, wenn der Anspruch auf Leistungen und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen für alle Versicherten auf die gleiche Art klar definiert werden. Das gilt auch für die Mengenausweitung, was heute nicht der Fall ist. Zwischen Leistungserbringern und Versicherern ist also unter Führung des Bundes zu verhandeln, d.h. unter Führung der zu schaffenden Krankenversicherungskommission.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der wirtschaftliche Druck darf nicht nur auf den Leistungserbringern lasten. Es gibt keinen Grund mehr, uneffiziente Verwaltung und besondere Privilegien bei den Versicherern zuzulassen. Heute entwickelt sich eine unangebrachte Vorstellung von Konkurrenz, nach der die Bedürfnisse des Marketing offensichtlich über jenen der öffentlichen Dienstleistung stehen. Reserven und Rückstellungen bieten hier eine Manövriermasse, die ihre Funktion nicht erfüllt, wenn sie nicht auf die Sicherstellung der Bonität beschränkt bleibt. Die missbräuchliche Finanzierung von Werbekampagnen mit den Reserven und Rückstellungen ist mit den Grundsätzen einer sozialen Krankenversicherung unvereinbar. Sie trägt zu den Jojo-artigen Schwankungen der Prämien bei, die auch durch den Wettbewerb nicht neutralisert werden können. Einerseits wird die Mobilität der Versicherten durch die statuarischen Bestimmungen zu stark beschränkt, um frühzeitig als Korrektiv zu wirken. Andererseits hat die Mobilität auch unerwünschte Auswirkungen, denn der Anteil der Prämien an die Reserven und Rückstellungen ist nicht auf die neu gewählte Kasse übertragbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die eidgenössische Krankenversicherungskommission soll unter Achtung von Gesetz und öffentlichem Interesse für alle diese Probleme eine Lösung finden.Da sie Empfehlungen abgeben kann - wie dies bei der Wettbewerbskommission auch der Fall ist -, hat sie die Kompetenz dazu und gewährleistet dadurch ausreichende Flexibilität, weil der eigentliche Entscheid ja in jedem Fall dem Bundesrat vorbehalten ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass ein gemeinsames Vorgehen notwendig ist. Das Departement des Innern (EDI) hat deshalb am 20. Februar 1997 eine Arbeitstagung zur Umsetzung des KVG in bestimmten prioritären Bereichen organisiert. Die drei folgenden Themen standen zur Diskussion: "Spitäler" (Spitalplanung und Kostenübernahme bei ausserkantonaler Hospitalisierung usw.), "Öffentliche Gesundheitsdienste" (insbesondere die Rolle der Kantone und Gemeinden betreffend Dienstleistungen im Gesundheitswesen, vor allem Spitex) und die "Prämien" (Prämienfestlegung- und genehmigung).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Tagung ist eine erste Etappe in einem Gesprächs- und Zusammenarbeitsprozess bei der Entwicklung konkreter Lösungen für die Probleme, die sich in Teilbereichen der KVG-Umsetzung stellen. Diese Initiative wurde von allem Beteiligten positiv aufgenommen. Eine solche Tagung allein erlaubt es allerdings nicht, alle Probleme zu lösen und allen Interessen der verschiedenen Partner im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Es wird Sache des Eidgenössischen Departementes des Innern sein, diese Koordinations- und Kollaborationsaufgabe zwischen den wichtigsten Partnern und den Experten weiterzuführen. Dieser Wille hat sich anlässlich der Folgearbeitstagung vom 20. März 1997, welche die Prämienproblematik zum Thema hatte, konkretisiert; unter den Anwesenden waren Vertreter des Bundesamtes für Sozialversicherung, der Krankenversicherer, der Patientenorganisationen und der kantonalen Behörden sowie verschiedene Experten aus den behandelten Bereichen. Es ist somit möglich, themen- oder problemspezifische Arbeitstagungen zu organisieren oder entsprechende Ad-hoc-Arbeitsgruppen einzurichten. Aus der Arbeitstagung ist im übrigen hervorgegangen, dass es wünschenswert ist, solche Treffen zu wiederholen, um über diese Fragen zu debattieren und die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens zu verbessern, und gleichzeitig aber auch weitere mögliche punktuelle Fragen zu behandeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Zielsetzung des Vorstosses, und er strebt eine pragmatische Lösung für die anstehenden Probleme an. Er ist bereit, mit den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens organisatorische Möglichkeiten für die Behandlung der offenen Fragen zu suchen. Dabei wird zu prüfen sein, ob in Anbetracht der verschiedenen Interessen und der komplexen Fragestellungen eine ständige Kommission oder ad-hoc-Kommissionen geeigneter sind, eine optimale Zusammenarbeit zu gewährleisten. Erst nach diesen Gesprächen und deren Ergebnissen kann indes über die Einsetzung einer solchen Kommission entscheiden werden. Der Bundesrat beantragt deshalb die Umwandlung der Motion in ein Postulat.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, eine Krankenversicherungskommission nach den Modalitäten der Wettbewerbs- oder der Bankenkommission einzusetzen.Sie soll sich zusammensetzen aus anerkannten Vertretern der Partner im Gesundheitswesen, den Direktoren des BSV, BAG, BFS und einem Vertreter der SDK. Sie hat die Aufgabe, den Vollzug des KVG und dessen Verfahren zu koordinieren. Sie definiert die Begriffe und legt die Bezugsinidikatoren fest. Sie soll jene Krankenversicherungsprämien für 1998 und die folgenden Jahre prüfen, die ausserhalb der Bandbreite von -10 Prozent und +5 Prozent des mittleren kantonalen Index liegen und sie soll sich besonders mit dem Umfang und der Wirtschaftlichkeit der übernommenen Leistungen , den Modalitäten, den Verwaltungskosten sowie den Beträgen für die gesetzliche Reserve und die Rückstellungen (Art. 78 und 83 KVV) befassen. Sie empfiehlt dem Bundesrat die für die Eindämmung der Kosten und die Verbesserung der Lage notwendigen Massnahmen. Sie kann, wenn der mittlere kantonale Index beträchtlich zunehmen oder mehr als das Doppelte der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung betragen sollte, dem Bundesrat empfehlen, die Krankenversicherungsprämien  nach den Bestimmungen von Art. 54 und 55 KVG zu behandeln.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Krankenversicherung. Prämienaufsicht und Kontrolle</value></text></texts><title>Krankenversicherung. Prämienaufsicht und Kontrolle</title></affair>