{"id":19973169,"updated":"2024-04-10T16:29:27Z","additionalIndexing":"Nationalstrassenbau;Umweltverträglichkeitsprüfung;Baugenehmigung;Amtsmissbrauch;Bauordnung;Waadt","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2346,"gender":"m","id":261,"name":"Ostermann Roland","officialDenomination":"Ostermann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4506"},"descriptors":[{"key":"L06K070503010401","name":"Nationalstrassenbau","type":1},{"key":"L05K0102030101","name":"Baugenehmigung","type":1},{"key":"L05K0102030102","name":"Bauordnung","type":2},{"key":"L05K0501020101","name":"Amtsmissbrauch","type":2},{"key":"L05K0601040103","name":"Umweltverträglichkeitsprüfung","type":2},{"key":"L05K0301010120","name":"Waadt","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-10-10T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-03-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-06-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(858898800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(890002800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2361,"gender":"f","id":280,"name":"Langenberger Christiane","officialDenomination":"Langenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2268,"gender":"m","id":9,"name":"Baumann Ruedi","officialDenomination":"Baumann Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2094,"gender":"f","id":120,"name":"Jeanprêtre Francine","officialDenomination":"Jeanprêtre"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2200,"gender":"m","id":1,"name":"Aguet Pierre","officialDenomination":"Aguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2389,"gender":"m","id":325,"name":"Guisan Yves","officialDenomination":"Guisan"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2447,"gender":"f","id":394,"name":"Jaquet-Berger Christiane","officialDenomination":"Jaquet-Berger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2044,"gender":"f","id":61,"name":"Diener Lenz Verena","officialDenomination":"Diener Lenz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2180,"gender":"m","id":223,"name":"Thür Hanspeter","officialDenomination":"Thür"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2374,"gender":"m","id":310,"name":"Chiffelle Pierre","officialDenomination":"Chiffelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2012,"gender":"m","id":246,"name":"Béguelin Michel","officialDenomination":"Béguelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2295,"gender":"f","id":95,"name":"Gonseth Ruth","officialDenomination":"Gonseth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2117,"gender":"m","id":147,"name":"Meier Hans","officialDenomination":"Meier Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2318,"gender":"f","id":187,"name":"Sandoz Suzette","officialDenomination":"Sandoz Suzette"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2418,"gender":"m","id":355,"name":"Simon Jean-Charles","officialDenomination":"Simon Jean-Charles"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2346,"gender":"m","id":261,"name":"Ostermann Roland","officialDenomination":"Ostermann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.3169","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Ausführungsprojekt für die bergwärts führende dritte Spur wurde im Sommer 1993 aufgelegt. Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) hat es am 1. September 1994 genehmigt. Die Arbeiten für diese dritte Spur wurden 1995 begonnen; sie dauern noch an und werden erst etwa im September 1997 beendet sein.<\/p><p><\/p><p>Das EVED verlangt seit einigen Jahren, dass während Bau- und Unterhaltsarbeiten auf bestehenden Nationalstrassenabschnitten der Verkehr in der Regel in beiden Richtungen zweispurig aufrechterhalten werden muss. Eine solche Verkehrsführung drängte sich auch hier wegen der hohen Verkehrsbelastung auf. Für diese notwendige Organisation des Verkehrsablaufes während der Bauphase musste jedoch die talwärts führende Fahrbahn um 1,4 Meter verbreitert werden. Diese vorübergehende, zweispurige Verkehrsführung in beiden Richtungen dauert noch an.<\/p><p><\/p><p>Es war aber anfänglich vorgesehen, die erwähnte Verbreiterung nach den Bauarbeiten wieder abzubrechen und talwärts die ursprüngliche, zweispurige Verkehrsführung wiederherzustellen. Nun will der Kanton diese Kosten vermeiden und stattdessen definitiv eine dritte Fahrspur markieren, zumal die ganze Fahrbahn dazu breit genug ist.<\/p><p><\/p><p>Aufgrund dieser Sachlage können die Fragen wie folgt beantwortet werden:<\/p><p><\/p><p>1. Der Interpellant räumt ein, dass das Verfahren für die dritte Spur aufwärts korrekt durchgeführt wurde. Der Bundesrat stellt fest, dass für die talwärts führende Spur das gleiche Verfahren eingehalten wird.<\/p><p><\/p><p>2.-<\/p><p>4. Wie oben dargelegt, wurde - entgegen der Annahme in der Interpellation - talwärts keine<\/p><p>      dritte Spur gebaut. Es ging vielmehr um eine Verbreiterung der Fahrbahn um 1,4 Meter,<\/p><p>      damit die Verkehrsführung während der Bauphase zweispurig gewährleistet blieb. Die <\/p><p>      1, 4 Meter machen jedoch weniger als die Hälfte einer Fahrspur aus. Es leuchtet folglich<\/p><p>      ein, dass die besagte Verbreiterung aus Gründen der Verkehrssicherheit bautechnisch<\/p><p>      gleich stark errichtet werden musste wie die bestehende Fahrbahn.<\/p><p><\/p><p>5. Das zuständige Fachamt des Bundes wurde am 12. Juli 1996 erstmals mündlich über die <\/p><p>      Absicht des Kantons, talwärts eine dritte Spur zu markieren, informiert. Nach <\/p><p>      eingehenden Abklärungen wurde dem Kanton erlaubt, für diese Fahrspur ein <\/p><p>      rechtsgenügendes Projekt auszuarbeiten, öffentlich aufzulegen und hernach zu <\/p><p>      genehmigen.<\/p><p><\/p><p>6. Wie dargelegt, sind die Arbeiten für das erste Projekt noch nicht abgeschlossen, und <\/p><p>      ebensowenig ist die dritte Fahrspur talwärts in Betrieb. Hierfür muss nun das ordentliche <\/p><p>      Verfahren durchgeführt werden. Die öffentliche Auflage dieses Projektes erfolgte <\/p><p>      zwischen dem 28. Januar und 26. Februar 1997. Dafür wurde ordnungsgemäss ein <\/p><p>      Umweltverträglichkeitsbericht erstellt. Es liegt nun an den zuständigen Instanzen, das <\/p><p>      Projekt samt Umweltverträglichkeitsbericht auf seine Rechtmässigkeit zu prüfen.<\/p><p><\/p><p>7. Das Nationalstrassengesetz umschreibt das Verfahren für den Bau neuer und die Umgestaltung bestehender Nationalstrassen. Der Bundesrat stellt fest, dass dieses Verfahren bisher eingehalten wurde.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Autobahnumfahrung von Lausanne hat zwischen Villars-Sainte-Croix und Vennes auf der bergwärts führenden Fahrbahn eine dritte Spur erhalten. Begründet wurde das Vorhaben damit, dass die Lastwagen wegen der starken Steigung den Verkehrsfluss erheblich verlangsamen. Das Baugesuch wurde korrekt eingereicht, bewilligt und den Vorschriften entsprechend finanziert. Nach Abschluss der Arbeiten konnte man nun zur grossen Verwunderung feststellen, dass auch die talwärts führende Fahrbahn um eine dritte Spur erweitert worden war. Diese Erweiterung wurde erst nachträglich Gegenstand einer Planauflage und einer Umweltverträglichkeitsprüfung, beide eher symbolischer Natur.<\/p><p>Ich stelle deshalb folgende Fragen:<\/p><p>1. Ist es zulässig, dass politische Entscheide von den Vollzugsorganen auf diese Weise ausgelegt werden?<\/p><p>2. Die zusätzliche talwärts führende Spur wurde, wie es heisst, nur erstellt, um den Komfort der Baustelle zu erhöhen und den Verkehr während den Bauarbeiten besser bewältigen zu können. Plötzlich wurde sie vom Provisorium zum Definitivum erhoben. Wie lässt sich erklären, dass eine zu Hilfszwecken erbaute Fahrspur plötzlich den Qualitätsnormen und den Anforderungen an die Dauerhaftigkeit eines Bauwerkes genügen kann? Weiter heisst es, dass mit den Mitteln für die Erstellung der bergwärts führenden Spur gleich auch noch die Erweiterung der Gegenfahrbahn finanziert werden konnte. Wie lässt sich ein solches Wunder erklären?<\/p><p>3. Lässt sich daraus schliessen, dass die Kosten des Projektes schlecht kalkuliert worden sind, handelt es sich also um einen Fall von Inkompetenz? Und ist es zulässig, dass ein Bauunternehmen sich das Recht herausnimmt, einen Kredit, der nicht voll ausgeschöpft werden muss, anderswo zu verbauen? Oder wurde gar vorsätzlich gehandelt? \"24 Heures\" gibt in der Ausgabe vom 14. Januar 1997 eine Aussage des Chefs der Abteilung Nationalstrassen des Kantons Waadt in folgenden Worten wieder: (Letzterer) \"verbirgt nicht, dass die zusätzliche Spur mit Vorbedacht und in Absprache mit den Behörden von Kanton und Bund erstellt worden ist. Die Pläne dafür hätten bereits vor vier oder fünf Jahren aufgelegt werden können; aber dies hätte möglicherweise den politischen Konsens gefährdet, der damals nur schwer zu erreichen war.\" Muss man eine solche Äusserung nicht als ganz bewusste Bestätigung des gängigen Spruchs interpretieren: \"Die da oben machen ohnehin, was sie wollen\"? Wer sind im vorliegenden Fall \"die da oben\"?<\/p><p>4. Musste beim Bauabschluss die in der Auftragsvergabe enthaltene Beschreibung der Arbeiten den neuen Bauabsichten angepasst werden, oder deckte sie die Projekterweiterung bereits ab?<\/p><p>5. Wann hat der Bundesrat Kenntnis von diesem \"eleganten\" Trick erhalten, und hat er ihn möglicherweise gar mit seiner Autorität gedeckt?<\/p><p>6. Der vorliegende Fall erweckt den Eindruck, dass Spurerweiterungen bei Autobahnen nur eine Frage des Geldes sind, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung reine Formsache ist und dass man die Dinge beträchtlich vereinfachen kann, wenn man sich bei der Planauflage auf die Linienführung beschränkt. Ist der Bundesrat bereit, diesem empörenden Eindruck entgegenzutreten und sich klar und deutlich für die rechtzeitige Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen einzusetzen? Kann er bestätigen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung für die zusätzliche Fahrspur zu ebenso positiven Ergebnissen geführt hätte, wenn sie rechtzeitig und nicht erst nach dem Bau durchgeführt worden wäre?<\/p><p>7. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das angewandte Verfahren politisch unkorrekt, undemokratisch und eines Rechtsstaates unwürdig ist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Autobahnumfahrung von Lausanne"}],"title":"Autobahnumfahrung von Lausanne"}