{"id":19973179,"updated":"2025-11-14T08:41:01Z","additionalIndexing":"Schaffung von Arbeitsplätzen;junger Mensch;ältere\/r Arbeitnehmer\/in;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;vorgezogener Ruhestand;junge\/r Arbeitnehmer\/in;Arbeitslosigkeit;Berufspraktikum","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2033,"gender":"m","id":42,"name":"Cavadini Adriano","officialDenomination":"Cavadini Adriano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4506"},"descriptors":[{"key":"L05K0702030301","name":"Schaffung von Arbeitsplätzen","type":1},{"key":"L05K0702020112","name":"junge\/r Arbeitnehmer\/in","type":1},{"key":"L05K0107010204","name":"junger Mensch","type":2},{"key":"L05K0702020101","name":"ältere\/r Arbeitnehmer\/in","type":2},{"key":"L04K07020304","name":"Arbeitslosigkeit","type":2},{"key":"L05K0702030303","name":"Bekämpfung der Arbeitslosigkeit","type":2},{"key":"L04K13020202","name":"Berufspraktikum","type":2},{"key":"L05K0702030107","name":"vorgezogener Ruhestand","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-05-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(858898800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(866757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2373,"gender":"m","id":309,"name":"Cavalli Franco","officialDenomination":"Cavalli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2281,"gender":"m","id":47,"name":"Comby Bernard","officialDenomination":"Comby"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2032,"gender":"m","id":39,"name":"Carobbio Werner","officialDenomination":"Carobbio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2389,"gender":"m","id":325,"name":"Guisan Yves","officialDenomination":"Guisan"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2445,"gender":"m","id":385,"name":"Bosshard Walter","officialDenomination":"Bosshard Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2038,"gender":"m","id":50,"name":"Couchepin Pascal","officialDenomination":"Couchepin Pascal"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2409,"gender":"m","id":345,"name":"Pelli Fulvio","officialDenomination":"Pelli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2329,"gender":"m","id":225,"name":"Tschopp Peter","officialDenomination":"Tschopp Peter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2427,"gender":"m","id":364,"name":"Vogel Daniel","officialDenomination":"Vogel Daniel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2375,"gender":"m","id":311,"name":"Christen Yves","officialDenomination":"Christen Yves"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2291,"gender":"m","id":86,"name":"Fritschi Oscar","officialDenomination":"Fritschi Oscar"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2318,"gender":"f","id":187,"name":"Sandoz Suzette","officialDenomination":"Sandoz Suzette"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2137,"gender":"m","id":164,"name":"Philipona Jean-Nicolas","officialDenomination":"Philipona Jean-Nicolas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2411,"gender":"m","id":347,"name":"Ratti Remigio","officialDenomination":"Ratti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2033,"gender":"m","id":42,"name":"Cavadini Adriano","officialDenomination":"Cavadini Adriano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.3179","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Zunahme der Arbeitslosigkeit, vor allem der Langzeitarbeitslosigkeit, hat nicht nur zur Folge, dass hohe Kosten anfallen, sondern auch dass die Betroffenen aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden und dass bei ihnen starke Frustrationsgefühle aufkommen, um so mehr, wenn diese Personen wirklich gewillt sind zu arbeiten. Jugendliche, die ihre erste Anstellung suchen, und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ganz besonders hart betroffen.<\/p><p>Ein möglicher Lösungsweg, um eine Verbesserung der Beschäftigungslage herbeizuführen, ist folgender: Man könnte mit Geldern der Arbeitslosenkasse die Unternehmen anregen, Jugendliche oder ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzustellen, indem ein Teil der Mehrkosten, die diese Personen verursachen, übernommen wird. Diese finanzielle Unterstützung ist jedenfalls weniger teuer als die Ausrichtung von Arbeitslosengeld. Darüber hinaus hätte diese Massnahme im Gegensatz zur Arbeitslosigkeit nicht die psychologisch negativen Folgen, die schliesslich auch mit Mehrkosten für die Gesellschaft verbunden sind.<\/p><p>Was die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anbelangt, so müssten die Unternehmen vor allem hinsichtlich der ergänzenden praktischen Ausbildung unterstützt werden, die den Jugendlichen die Umsetzung des schulischen in praktisches, in der jeweiligen Berufsbranche erforderliches Wissen erleichtern soll. Häufig ist nämlich die mangelnde Berufserfahrung der Grund, warum die Unternehmen junge Leute nur zögernd einstellen.<\/p><p>Bei den über 50jährigen, deren Wiedereingliederung in die Arbeitswelt um so schwieriger wird, je länger die Arbeitslosigkeit dauert, stellen die hohen Beiträge an die zweite Säule ein grosses Problem dar. Auch hier könnten Gelder der Arbeitslosenkasse eingesetzt werden, um den Unternehmen, die Personen aus dieser Altersgruppe beschäftigen wollen, diese Beiträge teilweise zu finanzieren. Diese Unterstützungsmassnahme wäre an bestimmte Bedingungen gebunden: sie würde erst nach einer zwei- oder dreimonatigen Probezeit fällig, und das Unternehmen dürfte dabei nicht diese Personen einstellen und gleichzeitig andere entlassen.<\/p><p>Auf einem Arbeitsmarkt, der von einem Rückgang der Stellenangebote gekennzeichnet ist, beschleunigt die Tatsache, dass sich junge Schweizerinnen und Schweizern für bestimmte Berufe immer weniger interessieren, den Anstieg der Arbeitslosigkeit. Dieses Desinteresse hängt oft damit zusammen, dass diese Berufe in der Gesellschaft Vorurteilen begegnen. Doch die Arbeitsbedingungen in Branchen wie Hotellerie, Krankenpflege, Baugewerbe oder Maschinenindustrie haben sich heute verbessert und sind durchaus attraktiv. Es wäre wünschenswert, dass das BIGA in Zusammenarbeit mit den interessierten Wirtschaftskreisen eine Sensibilisierungskampagne lanciert, um das Image dieser Berufe aufzubessern sowie um Familien und Jugendliche dazu zu bewegen, diesen Berufszweigen in Zukunft mehr Beachtung zu schenken.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Jugendlichen (15 bis 24 Jahre) sind stark von der Arbeitslosigkeit betroffen. Im Februar 1997 waren rund 35'000 Jugendliche arbeitslos. Jugendliche sind indessen in der Regel während einer kürzeren Dauer stellenlos als die Arbeitslosen im allgemeinen. 86 Prozent von ihnen finden innerhalb eines Jahres eine Stelle. Der Bundesrat ist besorgt über das Ausmass der Jugendarbeitslosigkeit. Entsprechend hat er im Rahmen der ersten Etappe des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) mehrere Instrumente eingeführt, die es erlauben, diese Form der Arbeitslosigkeit gezielt zu bekämpfen.<\/p><p><\/p><p>Der Artikel 110a AVIG (Pilotversuche) ist am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Seither wurden erst wenige Projekte nach Artikel 110a eingereicht. Trotzdem stehen seit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eine ganze Reihe von jugendspezifischen arbeitsmarktlichen Massnahmen (AM) zur Verfügung. Es sind dies insbesondere: Übungsfirmen, Motivationssemester (eine besondere Form von Beschäftigungsprogramm), Einarbeitungszuschuss, Berufspraktika und die Information während der Rekrutenschule.<\/p><p><\/p><p>Zudem wurden schon vor der Einführung des Artikels 110a Pilotversuche speziell für arbeitslose Jugendliche organisiert.<\/p><p><\/p><p>- Sprachkurse im Ausland für jugendliche Arbeitslose, durchgeführt von Eurocentres.<\/p><p>- Austausch zwischen Sprachregionen: Berufspraktikum nach abgeschlossener Ausbildung in einer anderen Sprachregion der Schweiz, durchgeführt von der ch-Stiftung.<\/p><p><\/p><p>Beide Projekte werden heute noch als arbeitsmarktliche Massnahmen angeboten.<\/p><p><\/p><p>Aufgrund dieses breiten Angebotes für die betreffende Zielgruppe sind im Moment keine weiteren speziellen Massnahmen für jugendliche Arbeitslose vorgesehen. Am Ende dieses Jahres werden erste Resultate über den Erfolg der Massnahmen vorliegen.<\/p><p><\/p><p>2. Die Hauptschwierigkeit der unter 25jährigen Arbeitslosen ist deren mangelnde Berufserfahrung. Das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) sieht insbesondere zwei arbeitsmarktliche Massnahmen vor, die Unternehmer dazu anregen, jugendliche Arbeitslose anzustellen. Zu diesen Massnahmen gehören das Berufspraktikum (Artikel 72 Absatz 2 und Artikel 75 Absatz 1bis AVIG) und die Einarbeitungszuschüsse (Artikel 65, 66, 67 AVIG).<\/p><p><\/p><p>Das Berufspraktikum erlaubt stellenlosen Lehrabgängerinnen und -abgängern, während sechs Monaten in einem Unternehmen Erfahrung zu sammeln. Das Praktikum enthält auch einen Ausbildungsteil. Es handelt sich dabei um eine sehr effiziente Massnahme: 60 bis 80 Prozent der Praktikantinnen und Praktikanten finden während oder im Anschluss daran eine Stelle.<\/p><p><\/p><p>Der Arbeitgeber übernimmt dabei 20 Prozent der Lohnkosten, mindestens aber 500 Franken pro Monat. Die kantonale Amtsstelle kann einen höheren Prozentsatz festlegen. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt also bis zu 80 Prozent des Lohnes der Praktikanten. Er schafft damit für Arbeitgeber einen Anreiz, noch unerfahrene, junge Arbeitskräfte anzustellen.<\/p><p><\/p><p>Im weiteren steht auch das Instrument der sogenannten Einarbeitungszuschüsse zur Verfügung. Die Massnahme erlaubt es, dass eine arbeitslose Person von einem Unternehmen angestellt wird und während sechs bis zwölf Monaten eingearbeitet werden kann. Die Massnahme steht allen erschwert Vermittelbaren und damit auch Jugendlichen ohne Berufspraxis offen. Sie bietet Arbeitgebern einen Anreiz, einen Arbeitslosen anzustellen, auch wenn dieser zu Beginn den Anforderungen der Arbeitsstelle noch nicht genügt.<\/p><p><\/p><p>Die Einarbeitungszuschüsse können anfänglich bis zu 60 Prozent des Lohnes betragen und werden nach jeweils einem Drittel der vorgesehenen Einarbeitungszeit um je einen Drittel des ursprünglichen Betrages gekürzt. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt somit durchschnittlich 40 Prozent des während der Einarbeitungszeit ausgerichteten Lohnes.<\/p><p><\/p><p>3. Seit dem 1. Januar 1997 ist die Verordnung vom 30. Oktober 1996 über die Förderung des Vorruhestandes in Kraft. Arbeitgeber, die den Vorruhestand eines Mitarbeiters finanzieren, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung der Arbeitslosenversicherung, sofern an Stelle des in den Vorruhestand tretenden Mitarbeiters ein Arbeitsloser eingestellt wird. Namentlich muss der neu Angestellte im Zeitpunkt seiner Anstellung während mindestens sechs Monaten arbeitslos gewesen sein und erfolglos eine Stelle gesucht haben.<\/p><p><\/p><p>4. Es ist unbestritten, dass über 50jähige Arbeitslose als erschwert vermittelbar erachtet werden müssen. Angesichts dieser Tatsache besteht im Hinblick auf die Förderung der Wiedereingliederung die Möglichkeit, auch zu Gunsten älterer Arbeitsloser für maximal zwölf Monate Einarbeitungszuschüsse auszurichten.<\/p><p><\/p><p>Die Förderung der Reintegration älterer Arbeitsloser durch eine befristete, aber massive finanzielle Entlastung des Arbeitgebers ist somit bereits heute möglich und wird auch beansprucht. Indirekt werden durch diese Massnahme auch die Kosten für die erhöhten BVG-Beiträge teilweise abgegolten.<\/p><p><\/p><p>5. Die Hauptursachen der Arbeitslosigkeit sind kunjunktureller und struktureller Natur. Ungleichgewichte und Rigiditäten auf dem Arbeitsmarkt wirken als verstärkende Momente. So fallen beispielsweise im Bankensektor die angebotenen und die nachgefragten Fähigkeiten häufig auseinander. Was das Gastgewerbe anbelangt, stehen oft die Arbeitskonditionen (Entlöhnung, Arbeitszeit) einer langfristigen Karriere in dieser Branche entgegen.<\/p><p><\/p><p>Das Biga fördert in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Verband für Berufsberatung (SVB) die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Berufsbildung. Der SVB erstellt zusammen mit den Berufsverbänden Dokumentationen, in denen jedes Berufsbild vorgestellt wird. Das Biga finanziert die Informationstätigkeit des SVB rund zur Hälfte.<\/p><p><\/p><p>Zudem fördert das Biga die Schaffung von Lehrstellen im allgemeinen. Die Steigerung der Attraktivität von Lehrstellen wird auch bei den Berufen im Gastgewerbe (\"Gastrofutura\") angestrebt, auch wenn es nicht Ziel sein kann, einzelne Berufe mehr zu fördern als andere. Wir bewegen uns in einem freien Arbeits- und Lehrstellenmarkt. Gefordert sind somit auch die Sozialpartner. Dies namentlich auch hinsichtlich der Frage, ob für eine effektivere Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die Attraktivität gewisser Branchen gehoben werden sollte.<\/p><p><\/p><p>Das Biga organisiert ferner in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Fachkommission für Berufsausbildung im Gastgewerbe (SFG) Lehrgänge für gastgewerbliche Arbeitslose ohne Berufsabschluss in ihrem Tätigkeitsbereich. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen erhalten am Schluss des Lehrganges einen gesamtschweizerisch anerkannten SGF-Ausweis. Diese Bildungsmassnahme ist durchaus geeignet, die Attraktivität der gastgewerblichen Berufe für die Zielgruppe zu steigern und deren Verbleib in diesem Berufsbereich zu garantieren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Vom Stellenmangel, der auf die Rationalisierungsmassnahmen der Unternehmen und die tiefgreifenden Änderungen in der Produktion zurückzuführen ist, sind insbesondere Jugendliche und Ältere betroffen. Ich verlange vom Bundesrat Aufschluss über folgende Punkte:<\/p><p>1. Artikel 110a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes lässt unter bestimmten Bedingungen zeitlich befristete Pilotversuche zu mit dem Ziel, Erfahrungen mit neuen arbeitsmarktlichen Massnahmen zu gewinnen oder die Flexibilisierung der Arbeitszeit zu fördern, um bestehende Arbeitsplätze zu erhalten oder neue zu schaffen.<\/p><p>Hat man von dieser Möglichkeit schon Gebrauch gemacht? Sollte man angesichts der Verschlechterung der Beschäftigungslage diese praktischen Versuche nicht verstärken, damit für die Jugendlichen neue Arbeitsplätze geschaffen werden?<\/p><p>2. Die Eingliederung einer jungen Arbeitnehmerin oder eines jungen Arbeitnehmers in ein Unternehmen bereitet oft deshalb Schwierigkeiten, weil der betreffenden Person die entsprechende Berufserfahrung fehlt. Bietet das geltende Gesetz keine Möglichkeiten, um bei Unternehmen die Anstellung von Jugendlichen dadurch zu fördern, dass die jungen Leute in der Anfangszeit durch Praktika, die sie auf ihren späteren Beruf vorbereiten, unterstützt werden?<\/p><p>3. Könnte man diejenigen Unternehmen, die ihren Mitarbeitern im Alter von 62 bis 63 Jahren die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes anbieten, nicht unter der Bedingung unterstützen, dass anstelle eines Frühpensionierten ein Jugendlicher beschäftigt wird?<\/p><p>4. Wäre es, um die Wiedereingliederung von über 50jährigen Arbeitslosen zu erleichtern, nicht denkbar, dass die Arbeitslosenkasse einem Unternehmen in Form eines Pauschalbetrages die Beiträge für die AHV und die zweite Säule zahlt, wenn es einen Arbeitslosen dieser Altersgruppe einstellt?<\/p><p>5. Ist die Tatsache, dass sich viele Schweizerinnen und Schweizer für bestimmte Berufe (Hotellerie, Industrie, Baugewerbe) nicht mehr interessieren, nicht auch ein Grund für die derzeitige Beschäftigungskrise? Wäre es daher nicht zweckmässig, das Image dieser Berufe in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen aufzubessern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schaffung von Arbeitsplätzen für unter 25jährige und über 50jährige Arbeitslose"}],"title":"Schaffung von Arbeitsplätzen für unter 25jährige und über 50jährige Arbeitslose"}