﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973194</id><updated>2024-04-10T14:25:47Z</updated><additionalIndexing>Schlachttier;Ausfuhrsubvention;Agrarmarkt;Überschussverwertung landwirtschaftlicher Produkte;Fleisch;Marktintervention;Förderung des Handels;Kosten-Nutzen-Analyse</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2268</code><gender>m</gender><id>9</id><name>Baumann Ruedi</name><officialDenomination>Baumann Ruedi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-04-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4507</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1401030202</key><name>Agrarmarkt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K14020501</key><name>Fleisch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701030306</key><name>Marktintervention</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K140101030401</key><name>Schlachttier</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020501</key><name>Kosten-Nutzen-Analyse</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701030305</key><name>Förderung des Handels</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070103010103</key><name>Ausfuhrsubvention</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K140104030101</key><name>Überschussverwertung landwirtschaftlicher Produkte</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-06-20T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-06-09T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-04-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1997-06-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2268</code><gender>m</gender><id>9</id><name>Baumann Ruedi</name><officialDenomination>Baumann Ruedi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.3194</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Seit Anfang 1996 belaufen sich die Kosten für die Marktintervention auf dem Schlachtviehmarkt auf insgesamt 118,6 Millionen Franken. Aufgrund der ausserordentlichen schwierigen Lage Kauf dem Schlachtviehmarkt hat der Bund 60 Millionen Franken à fonds perdu und 20 Millionen Franken als zinslose, rückzahlbare Darlehen bewilligt. Mit dem Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 über befristete Sofortmassnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes sowie dem dazugehörigen Finanzierungsbeschluss hat das Parlament weitere 25 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Wegen der Kreditsperre von 2 Prozent stehen davon jedoch lediglich 24,5 Millionen Franken zur Verfügung. Zusätzlich wurden dem "Fonds zur Sicherung der Überschussverwertung Fleisch" (Rückstellungsfonds) 14,1 Millionen Franken entnommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die folgende Zusammenstellung betrifft die im wesentlichen durch Bundesmittel finanzierten Massnahmen. Der 104,5 Millionen Franken übersteigende Betrag (2,6 Millionen Franken) wurde aus dem Rückstellungsfonds finanziert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Marktinterventionen 1996 (definitive Abrechnung, Zahlen gerundet):&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ankauf von Fleisch von Bank- und Verarbeitungstieren: 60,4 Millionen Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- allgemeine Fleischverbilligung (3 Franken je kg SG): 18,6 Millionen Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- freiwillige Überschussverwertung: 1,1 Millionen Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Lagerbeiträge, Transporte, Ein- und Auslagerung: 2,2 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Total: 82,3 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Marktinterventionen 1997 (Stand am 12. Mai 1997, Zahlen gerundet):&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ankauf von Fleisch von Bank- und Verarbeitungstieren: 7,7 Millionen Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Fabrikation Corned-Beef: 4,6 Millionen Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- gezielte Verbilligungsaktion mit Gutscheinen: 4,5 Millionen Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- freiwillige Überschussverwertung: 7,5 Millionen Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Lagerbeiträge sowie Ein- und Auslagerung: 0,5 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Total: 24,8 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die nachfolgenden Mengen sind entweder durch die GSF angekauft oder im Rahmen von Überschussverwertungsaktionen in der Periode vom 1. Januar 1996 bis 30. April 1997 eingelagert worden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bankfleisch, 1996: 4044 Tonnen; 1997: 1361 Tonnen. Total: 5405 Tonnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Verarbeitungsfleisch, 1996: 5304 Tonnen; 1997: 1257 Tonnen. Total: 6561 Tonnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Kalbfleisch, 1996: 859 Tonnen; 1997: 910 Tonnen. Total: 1769 Tonnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Am 12. Mai 1997 waren 5870 Tonnen Bank- und Verarbeitungsfleisch sowie 953 Tonnen Kalb- und Fresserfleisch an Lager.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Es wurden rund 5000 Tonnen Verarbeitungsfleisch exportiert. Die Abnehmerländer waren Albanien, Russland, Litauen, Mazedonien, die Philippinen, Kongo, Angola und Bosnien-Herzegowina. Die Verkaufspreise entsprachen den bei den Exporten geltenden Preisen für vergleichbare Fleischstücke auf dem Weltmarkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Transport-, Administrations- und diverse Nebenkosten für die Ausfuhren im Rahmen der humanitären Hilfe nach Nordkorea betrugen etwa 500 000 Franken. Das exportierte Fleisch hatte einen Warenwert von rund 5 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die GSF hat die Heilsarmee, Caritas, Heks und die Winterhilfe um Mithilfe bei der Abgabe von Gutscheinen für Rindfleisch angefragt. Die beteiligten Hilfswerke haben die Verantwortung über die Verteilung übernommen und sich grundsätzlich positiv über die Aktion geäussert. Der vereinzelt festgestellte Handel von Gutscheinen oder das Kopieren von Gutscheinen sind Nebenerscheinungen, die sich kaum vollständig vermeiden lassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wurde von der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte beauftragt, nach Abschluss der Sofortmassnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes (Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996) einen Schlussbericht zu erstellen. Im Bericht soll u. a. auch der Vollzugsablauf der verbilligten Rindfleischabgabe an Bedürftige dargelegt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Die schweizerischen Fleischausfuhren wurden aufgrund einer Intervention der Delegation der USA an den Sitzungen des Agrarkomitees der World Trade Organization (WTO) vom 28. November 1996 und vom 13./14. März 1997 diskutiert und von zahlreichen Mitgliedstaaten - einschliesslich der EU - unterschiedlich stark kritisiert. WTO-rechtlich ist die Einführung von neuen Exportsubventionen im Agrarbereich unzulässig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die Produzentenpreise für Verarbeitungsvieh sind in den ersten vier Monaten dieses Jahres infolge des sinkenden Angebotes und der Massnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes (Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996) wieder angestiegen. Im letzten Jahr wurden rund 10 Prozent mehr Kälber geschlachtet als in den Vorjahren. Dies deutet auf ein geringeres Angebot auf dem Bankfleischmarkt im kommenden Herbst hin. Es wird erwartet, dass sich die Preise auf dem Schlachtviehmarkt in der zweiten Jahreshälfte verbessern. Die Lage auf dem Schlachtviehmarkt wird auch stark von den Importsperren bzw. -erschwernissen unserer Handelspartner beeinflusst. Einzelne dieser Massnahmen sind aus Schweizer Sicht WTO-rechtlich fraglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Zurzeit plant der Bundesrat keine Marktinterventionen. Die GSF kann jedoch, gestützt auf die Schlachtviehverordnung vom 22. März 1989 und im Rahmen der nach Gatt/WTO-zulässigen internen Stützung, Massnahmen zur Marktentlastung vornehmen, insbesondere auf dem Kalbfleischmarkt. Zur Finanzierung steht ein Teil der Mittel des Rückstellungsfonds zur Verfügung.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit Absatzproblemen auf dem Fleischmarkt wird seit mehr als einem Jahr von seiten des Bundes bzw. der Genossenschaft für Schlachtvieh und Fleischversorgung (GSF) intensiv auf dem Fleischmarkt interveniert. Über den Erfolg bzw. Misserfolg und die Kosten der einzelnen Massnahmen wird die Öffentlichkeit kaum informiert. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie hoch sind die Kosten sämtlicher Marktinvestitionen auf dem Sektor Schlachtvieh und Fleisch seit Anfang 1996 bis heute?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie verteilen sich die Kosten auf die einzelnen Massnahmen (Fleischverbilligung, Kühllager, Transporte usw.)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Mengen Fleisch konnten mit diesen Massnahmen "abgeräumt" werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie hoch sind die Lagerbestände heute?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Dem Vernehmen nach seien 5000 Tonnen Fleisch kommerziell exportiert worden. An wen? Zu welchem Preis?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Unter dem Titel "humanitäre Hilfe" sollen 500 Tonnen Fleisch nach Nordkorea verschifft worden sein. Kosten dieser Aktion?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Mit den gratis abgegebenen Fleischcoupons soll inzwischen ein eigentlicher Graumarkt im Gange sein. Was sagt der Bundesrat dazu?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Gemäss den WTO-Abmachungen sind Exportsubventionen auf Fleischüberschüssen unzulässig. Was sagt die WTO zu der schweizerischen Exportpraxis?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Wie schätzt der Bundesrat die gegenwärtige Situation auf dem Schlachtviehmarkt ein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Sind in absehbarer Zeit weitere Marktinterventionen vorgesehen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Interventionen auf dem Fleischmarkt</value></text></texts><title>Interventionen auf dem Fleischmarkt</title></affair>