﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973211</id><updated>2024-04-10T14:30:31Z</updated><additionalIndexing>Sicherheit;Verwaltung;Eindämmung der Kriminalität;Kriminologie;Arbeitssicherheit;Gewalt</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2181</code><gender>m</gender><id>226</id><name>Tschuppert Karl</name><officialDenomination>Tschuppert</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-04-30T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4507</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040202</key><name>Eindämmung der 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/><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-04-30T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1997-10-10T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2284</code><gender>m</gender><id>60</id><name>Dettling Toni</name><officialDenomination>Dettling</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2399</code><gender>m</gender><id>336</id><name>Kunz 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Ereignisse von Schötz zutiefst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Beurteilung der Bundesbehörden handelt es sich bei diesem Tötungsdelikt um einen Einzelfall, der nicht auf eine generelle Gefährdung seitens von Sozialhilfeempfängern oder Asylbewerbern hindeutet, zumal es sich beim Täter nicht um einen Asylbewerber handelt. Vielmehr ist die Tat als Verzweiflungstat eines einzelnen einzustufen, welcher präventiv nur schwer beizukommen ist. Es ist daher auch fraglich, ob sich dieser Fall zur Ableitung allgemeiner Überlegungen zur Kriminalität eignet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft vielschichtige Hintergründe hat, die mit zentralen Kampagnen des Bundes allein kaum gesteuert werden könnten. Die Verantwortung für die lokale Sicherheit und Ordnung obliegt zudem verfassungsgemäss den Kantonen, was dem Bund Zurückhaltung auf diesem Gebiet auferlegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. 1994 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen Bericht zum Aktionsprogramm "Innere Sicherheit 1994" veröffentlicht. Dieser Bericht kam nach einer Analyse der Bedrohungslage zum Ergebnis, dass die Entwicklung der gesamten Kriminalität in der Schweiz eher stabil ist, einzelne Bereiche, namentlich die Bereitschaft zur Gewalt, mit dem Gesamtbild aber mehr oder minder stark kontrastieren. So ernst gewisse Befunde genommen werden müssten, so wenig bestehe Anlass, darin einen Grund für Notstandsmassnahmen zu erblicken. Diese Einschätzung trifft auch auf die heutige Situation zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gestützt auf diese Ausgangslage zeigte der Bericht von 1994 die vielfältigen Massnahmen auf, die der Bund, zum Teil in Verbindung mit den Kantonen und Gemeinden, in den verschiedensten Bereichen - vom Strassenverkehrsrecht bis zum Ausländer- und Asylrecht - getroffen hat oder noch ergreifen will. Das Aktionsprogramm umfasst 62 Projekte, die sich den folgenden vier Bereichen zuordnen lassen: Effizientere Bekämpfung des organisierten Verbrechens, Bekämpfung der Gewaltdelikte, Massnahmen gegen die illegale Migration und vertrauensbildende Massnahmen. Nachfolgend soll nur auf die im vorliegenden Kontext wichtigsten Projekte hingewiesen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- In der Sommersession 1997 ist der Entwurf für die Totalrevision des Asylgesetzes vom Nationalrat als Erstrat beraten und verabschiedet worden. Neben der Bereitschaft zur Aufnahme von politisch Verfolgten und neu schutzbedürftigen Personen aus Kriegsgebieten spiegelt das neue Gesetz auch die Grundhaltung wieder, dass Missbräuche konsequent bekämpft werden sollen. Zu diesem Zweck stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung: Daktyloskopierung von Asylsuchenden zur Verhinderung von Mehrfachgesuchen, Bestimmungen über die Mitwirkungspflicht im Verfahren oder die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Nichteintretensentscheid zu fällen. Wenn auch diese Massnahmen nicht direkt eine Verringerung der Gewalt zum Ziel haben, so könnten sie doch indirekt die vom Interpellanten gewünschte Wirkung entfalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Am 1. Februar 1995 ist das Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht Massnahmen vor, um den Vollzug der Wegweisung von abgewiesenen Asylsuchenden und von Ausländern, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, effizienter zu gestalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Im Interesse einer wirksameren Bekämpfung von Ausweis- und Visumsfälschungen fanden auf nationaler und internationaler Ebene mehrere Informations- und Koordinationskonferenzen statt. Seit September 1994 wird eine neue Visumsvignette eingesetzt, die gegen Fälschung besser geschützt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Am 1. Februar 1997 ist das revidierte Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Kraft getreten, das eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren vorsieht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- In der Sommersession 1997 hat das Parlament das neue Eidgenössische Waffengesetz verabschiedet. Es ist sehr direkt auf die Bekämpfung von Gewaltdelikten ausgerichtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Für jugoslawische, srilankische, türkische und algerische Staatsangehörige hat der Bundesrat ein Waffenerwerbs- und Waffentrageverbot erlassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Zur gesetzlichen Regelung des präventivpolizeilichen Staatsschutzes haben die eidgenössischen Räte am 21. März 1997 das "Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit" verabschiedet. Das Gesetz sieht die Informationsbearbeitung durch die Staatsschutzorgane u. a. zum Schutz vor gewalttätig-extremistischen und terroristischen Gefahren vor und enthält entsprechende Meldepflichten bestimmter Ereignisse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Zur effizienteren und umfassenderen Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat der Bundesrat beschlossen, die Zentralstellendienste des Bundesamtes für Polizeiwesen umzustrukturieren und personell aufzustocken. Neu werden sich die kriminalpolizeilichen Zentralstellendienste in die Bereiche Kriminalanalyse, Operationen und Zentrale Dienste gliedern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Hinzuweisen ist auch auf die Bemühungen von Bund und Kantonen zur Integration von Ausländern. Da die Integrationsprojekte auf die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Kompetenz hinwirken, können sie indirekt auch zur Verminderung von Kriminalität und Gewaltbereitschaft beitragen. Die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) hat 1990 zusammen mit den schweizerischen Dachverbänden der Städte, Gemeinden und Bürgergemeinden ein Handbuch "Ausländer in der Gemeinde" herausgegeben. Dieses Handbuch will den Verantwortlichen für Ausländerfragen auf lokaler Ebene wesentliche Problembereiche und konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Mit der Erarbeitung und Umsetzung eines Aus- und Weiterbildungskonzepts sollen die Schweizerischen Auslandvertretungen, die Grenzkontrollorgane, die kantonalen Fremdenpolizeibehörden sowie andere mit fremdenpolizeilichen Aufgaben betrauten Personen und Organisationen in die Lage versetzt werden, effizient und sicher die in ihre Kompetenz fallenden Entscheide zu treffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Im Bundesamt für Ausländerfragen befasst sich eine neue Sektion "Migration, innere Sicherheit und Strategien" mit der Bekämpfung der illegalen Migration. Eine der Hauptaufgaben ist das Erstellen von Lagebeurteilungen und Risikoprofilen, die der Gestaltung der Visumspolitik und -praxis sowie dem Vollzug der Personenkontrollen an der Grenze und im Inland dienen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Mit der Verbesserung der Kriminalstatistik sollen zuverlässigere Grundlagen über Art und Umfang der Kriminalität in der Schweiz geschaffen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im Asylbereich besteht seit langem die Praxis, dass Asylgesuche von Personen, die in der Schweiz ein Delikt begangen haben oder sich sozial unverträglich verhalten, prioritär behandelt und in der Regel innert Tagen oder weniger Wochen entschieden werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Wegweisung von verurteilten Straftätern wird hingegen erst nach deren Strafverbüssung vollzogen. Eine sofortige Ausweisung krimineller Asylsuchender oder Ausländer würde sich auf längere Sicht negativ auswirken, weil ausländische Straftäter anstelle einer Strafe lediglich eine Rückschaffung in ihre Heimat zu befürchten hätten und die Schweiz für sie deshalb sehr attraktiv wäre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ferner ist auf die in Artikel 57 des Strafgesetzbuches vorgesehene Möglichkeit der Friedensbürgschaft hinzuweisen: Besteht die Gefahr, dass jemand ein Verbrechen oder Vergehen, mit dem er gedroht hat, ausführen wird, so kann ihm der Richter auf Antrag der bedrohten Person das Versprechen abnehmen, die Tat nicht auszuführen. Er kann ihn ferner anhalten, angemessene Sicherheit dafür zu leisten. Verweigert er das Versprechen, oder leistet er böswillig die Sicherheit nicht innerhalb der bestimmten Frist, so kann ihn der Richter durch Sicherheitshaft dazu anhalten. Diese Massnahme, die seit der Inkraftsetzung des Strafgesetzbuches 1942 auf Bundesebene vorgesehen ist, kommt leider nur selten zur Anwendung, weil sie in der Bevölkerung und insbesondere bei der Polizei zuwenig bekannt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. "Sicherheit", allgemein oder bezogen auf die Kriminalität, ist ein schwer zu fassender Begriff, der neben objektiven Aspekten auch sehr stark von subjektiven Anschauungen und Erlebnissen geprägt ist. Dies bildete denn auch eine der Schwierigkeiten bei der Abfassung des Berichts des EJPD zum Aktionsprogramm "Innere Sicherheit 1994". Der Bericht versuchte deshalb auch aufzuzeigen, dass die die Sicherheit beeinträchtigenden Faktoren nicht notwendigerweise dort zu finden sind, wo sie nach subjektiven Einschätzungen oft geortet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Situation hat sich seit 1994 nicht prinzipiell geändert, allenfalls in einzelnen Bereichen etwas akzentuiert. Die damals vorgestellten Massnahmen sind, soweit sie ihr Ziel noch nicht erreicht haben, auf gutem Weg dazu (verwiesen sei auf die Bilanz des Aktionsprogramms "Innere Sicherheit 1994" vom Januar 1995). Im übrigen werden die möglichen und sinnvollen Vorkehren laufend der Sicherheitsentwicklung angepasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist zurzeit nicht erkennbar, was ein Bericht im Sinne des Interpellanten heute mehr leisten könnte als jener Bericht zur inneren Sicherheit von 1994. Im übrigen ist daran zu erinnern, dass gerade die Kriminalitätsentwicklung laufend und in unterschiedlicher Weise beobachtet wird: Auf nationaler Ebene geschieht dies mit der jährlichen polizeilichen Kriminalstatistik, mit der vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Verurteiltenstatistik oder im Rahmen eines Nationalfondsprojekts zum Thema "Gewalt in den Städten und organisierte Kriminalität". Dem Bereich der Kriminalanalyse obliegt es, bezogen auf geographische Regionen oder strafrechtliche Deliktbereiche, sich aus den vielen anfallenden Einzelinformationen ein Bild zu machen, um sodann die Lage beurteilen zu können. Die entsprechenden Lageberichte werden gemäss dem Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes zuhanden des EJPD und der Strafverfolgungsbehörden erstellt. Für den engeren Bereich des Staatsschutzes sei zudem auf die regelmässig erscheinenden Staatsschutzberichte verwiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf europäischer Ebene wurde 1996 eine Erhebung zur Kriminalität aus Opfersicht durchgeführt, deren Resultate zurzeit jedoch noch ausstehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter diesen Umständen erscheint es weder sinnvoll noch notwendig, einen weiteren Bericht zum gleichen Themenkreis zu verfassen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im luzernischen Schötz ist kürzlich die Vorsteherin des Sozialamtes während der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte von einem jugoslawischen Staatsbürger ermordet worden. Diese Untat, die landesweit für Aufsehen sorgte, hat die Bevölkerung tief getroffen. Sie ist über die Zunahme der Kriminalität und Gewaltbereitschaft beunruhigt. Sie fordert mehr Sicherheit. Unüberlegte Handlungen oder Fremdenhass sind jedoch falsche Antworten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bevölkerung verlangt vielmehr überlegte Massnahmen, um solche Vorkommnisse inskünftig weitestmöglich zu verhindern. Hierzu ist auch zusätzliches Wissen und ein Angehen der Problematik im Sinne einer Gesamtschau notwendig. Kriminalitätswissenschaftliche Erkenntnisse müssen genauso mit berücksichtigt werden wie gesellschaftliche und asylpolitische Entwicklungen. Nicht zuletzt mit Blick auf die für die Sommersession vorgesehene Totalrevision des Asylgesetzes ist eine umfassende Betrachtungsweise angezeigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um der zunehmenden Gewaltbereitschaft und Kriminalität im Sinne der Prävention wirksam zu begegnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat im Sinne der Prävention bereit, Vorkehren zu treffen, damit Fälle von Personen, die Drohungen gegen Betreuer, Beamte usw. in irgendeiner Form kund tun, sehr speditiv behandelt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat bereit, einen Bericht auszuarbeiten, der in umfassender Weise die sicherheitsrelevanten Aspekte der Kriminalität beleuchtet?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Vermehrte Sicherheit im öffentlichen Dienst</value></text></texts><title>Vermehrte Sicherheit im öffentlichen Dienst</title></affair>