{"id":19973231,"updated":"2025-06-25T02:14:25Z","additionalIndexing":"Strassennetz;Agglomeration;Verkehrsinfrastruktur;öffentliche Finanzierung;Kanton;Finanzausgleich;Bund;regionaler Verkehr","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"committee":{"abbreviation":"KVF-SR","id":22,"name":"Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR","abbreviation1":"KVF-S","abbreviation2":"KVF","committeeNumber":22,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1997-04-30T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4507"},"descriptors":[{"key":"L04K18030102","name":"Strassennetz","type":1},{"key":"L04K11090209","name":"öffentliche Finanzierung","type":1},{"key":"L04K18010107","name":"regionaler Verkehr","type":2},{"key":"L04K01020201","name":"Agglomeration","type":2},{"key":"L04K18020202","name":"Verkehrsinfrastruktur","type":2},{"key":"L04K11080202","name":"Finanzausgleich","type":2},{"key":"L06K080701020104","name":"Bund","type":2},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1997-09-25T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"1997-08-13T00:00:00Z","text":"Annahme"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(862351200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(875138400000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1054677600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[{"type":null,"value":"Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. 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Die Untertunnelung der Stadt Rapperswil, der Schanzentunnel in Bern und die Überquerung der \"Rade\" in Genf sind einige Beispiele des Finanzierungsproblems, mit dem die Kantone bei solchen Grossprojekten konfrontiert sind.<\/p><p>Die heutige rechtliche Regelung bietet den Kantonen kaum gangbare Wege, um zu neuen Finanzierungsquellen, insbesondere zu Bundesbeiträgen, zu gelangen. Bedeutsam in diesem Sinne ist die Standesinitiative St. Gallen vom 9. Mai 1996, \"Aufnahme der Staatsstrasse über den Seedamm Rapperswil\/SG in das Nationalstrassennetz\" (96.302), die drei Möglichkeiten der Beschaffung von finanziellen Mitteln zusammenfasst: Aufnahme des jeweiligen Strassenabschnittes ins Nationalstrassennetz, Umklassierung im Hauptstrassennetz, Road pricing.<\/p><p>Eine Aufnahme ins Nationalstrassennetz ist praktisch ausgeschlossen, weil Agglomerationsstrassen selten die Anforderungen einer Nationalstrasse erfüllen dürften.<\/p><p>Im Bereich der Hauptstrassen wird die relativ starre, auf topographischen Kriterien basierende Einteilung in sogenannte \"Alpenstrassen\" und \"Talstrassen\" dem besonderen Finanzbedarf beim Bau von Hauptstrassen in städtischen Agglomerationen nicht mehr gerecht. Im weiteren würde eine allfällige Umklassierung in diesem Rahmen unter Umständen zu einem geographischen Präjudiz führen.<\/p><p>Was das Road pricing betrifft, ist die Bundesversammlung gemäss Artikel 37 Absatz 2 der Bundesverfassung zwar für die Bewilligung von Ausnahmen vom Grundsatz der gebührenfreien Strassenbenutzung zuständig, doch Ausnahmeregelungen bedürfen einer vertieften Auseinandersetzung.<\/p><p>Im allgemeinen sind weitgehende Gesetzesänderungen, welche die erwähnten Massnahmen mit sich bringen würden, im jetzigen Zeitpunkt kaum zweckmässig. Zum einen schaffen sie ein Präjudiz, dessen finanz- und verkehrspolitische Folgen für den Bund unbedingt näher zu prüfen wären. Zum anderen würden sie in Konflikt mit dem Projekt der Neuordnung des Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen geraten, das sich in einer sehr intensiven Phase befindet und auch den ganzen Bereich der Strasseninfrastruktur umfasst.<\/p><p>Es ist somit sinnvoll, dass das Problem der Finanzierung der Agglomerationsstrassen im Rahmen dieses umfangreichen Reformprozesses erörtert wird. Die Gesamtsicht über das Zusammenspielen von Bund und Kantonen sowie über die damit verbundenen Finanzströme ermöglicht Lösungen, bei denen Synergien optimal ausgenutzt und Nebenwirkungen für alle Kontrahenten minimiert werden können. Es ist zum Beispiel in diesem Umfeld möglich, Modelle unter Berücksichtigung der Koordination zwischen öffentlichem und privatem Verkehr oder zwischen den Bedürfnissen der Randregionen und denen der städtischen Zentren zu erarbeiten. Teillösungen durch Ad-hoc-Gesetzesänderungen würden hingegen zu punktuellen Lastenverschiebungen zwischen Bund und Kantonen und nicht zu einer ausgewogenen und effizienten Lastenverteilung führen.<\/p><p>Der Einbezug von Agglomerationsstrassen ins System des Finanzausgleiches hängt jedoch davon ab, ob und unter welchen Voraussetzungen deren Bau von gesamtschweizerischem Interesse ist. Bei der Festlegung dieser Voraussetzungen sollte insbesondere, neben dem Verkehrsaufkommen oder der Unentbehrlichkeit einer kostspieligen Infrastruktur (Tunnels usw.), die Verkehrsherkunft von zentraler Bedeutung sein. Wenn eine Agglomerationsstrasse einen hohen Transitverkehr aufnehmen muss, weil sie Bestandteil einer Verbindung zwischen Regionen, Kantonen oder Zentren ist, ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes an deren Bau gerechtfertigt. Wird der Verkehr hingegen von der Agglomeration selbst verursacht, dann ist eine solche Beteiligung problematisch, weil sie zu einer Verzerrung des Verursacherprinzips und zur Verschärfung anstatt zur Verminderung der Verkehrsprobleme in Ballungsgebieten führen könnte.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Der Bundesrat lehnt es ab, einen eigenen Subventionstatbestand für Werke des Agglomerationsverkehrs zu schaffen. 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