{"id":19973276,"updated":"2024-04-10T08:41:11Z","additionalIndexing":"Fahrzeugausrüstung;Sicherheit im Strassenverkehr;Beleuchtung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2076,"gender":"m","id":326,"name":"Günter Paul","officialDenomination":"Günter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-09T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4508"},"descriptors":[{"key":"L05K1802020301","name":"Sicherheit im Strassenverkehr","type":1},{"key":"L04K18010401","name":"Fahrzeugausrüstung","type":1},{"key":"L05K0705030202","name":"Beleuchtung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-10-10T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-09-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(865807200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(929656800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2193,"gender":"m","id":255,"name":"Zbinden Hans","officialDenomination":"Zbinden Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2076,"gender":"m","id":326,"name":"Günter Paul","officialDenomination":"Günter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2200,"gender":"m","id":1,"name":"Aguet Pierre","officialDenomination":"Aguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2079,"gender":"f","id":103,"name":"Hafner Ursula","officialDenomination":"Hafner Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2374,"gender":"m","id":310,"name":"Chiffelle Pierre","officialDenomination":"Chiffelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2428,"gender":"m","id":308,"name":"von Allmen Hansueli","officialDenomination":"von Allmen Hansueli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2366,"gender":"m","id":300,"name":"Alder Fredi","officialDenomination":"Alder Fredi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2261,"gender":"m","id":150,"name":"Meyer Theo","officialDenomination":"Meyer Theo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2263,"gender":"f","id":130,"name":"Leemann Ursula","officialDenomination":"Leemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2151,"gender":"m","id":183,"name":"Ruffy Victor","officialDenomination":"Ruffy Victor"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2076,"gender":"m","id":326,"name":"Günter Paul","officialDenomination":"Günter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.3276","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat mit den Verordnungen vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge die entsprechenden europäischen Vorschriften übernommen mit dem Ziel, dass Fahrzeuge, welche den EG-Richtlinien oder ECE-Reglementen (ECE = Economic Commission for Europe) entsprechen, in der Schweiz ohne weiteres zugelassen werden können.<\/p><p>Gasentladungsscheinwerfer sind herkömmlichen Halogenscheinwerfern in verschiedener Hinsicht deutlich überlegen. Sie bieten eine hellere und breitere Fahrbahnausleuchtung, haben die fünffache Lebensdauer und brauchen dabei etwa 30 Prozent weniger Strom. Die Anforderungen an Gasentladungsscheinwerfer und deren Lichtquellen sind in den ECE-Reglementen Nr. 98 bzw. 99 festgelegt. Der Bundesrat teilt die Auffassung der zuständigen Arbeitsgruppe der ECE, dass die Problematik der Blendung, wie sie bei Gasentladungsscheinwerfern der ersten Generation aufgetreten ist, mit der aktuellen Reglementierung der Gasentladungsscheinwerfer entschärft ist. Das maximal zulässige Streulicht oberhalb der Hell-Dunkel-Grenze ist so festgelegt, dass es den Maximalwerten herkömmlicher Scheinwerfer entspricht. Im weiteren sind eine automatische Leuchtweitenregulierung bzw. Niveauregulierung sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben.<\/p><p>Die verstärkt empfundene Blendung von Gasentladungsscheinwerfern dürfte primär durch die ungewohnte Wahrnehmung bedingt sein. Aufgrund der Auffälligkeit des bläulich erscheinenden Lichts der Gasentladungsscheinwerfer erfolgt eine Blickzuwendung zum entsprechenden Objekt. Anfang der siebziger Jahre hatte die Einführung der \"weissen\" Halogenglühlampen einen ähnlichen Auffälligkeitseffekt. Auch damals wurde die Einführung dieser Lampen kritisiert, bis das neue Licht für die Verkehrsteilnehmer seine Auffälligkeit verlor.<\/p><p>Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die Zulassung auf internationaler Ebene nicht rückgängig gemacht wird. Gemäss Entscheidung Nr. 95\/460\/EG vom 19. Oktober 1995 der EG-Kommission kann die EG-Typengenehmigung (nach Richtlinie Nr. 70\/156\/EWG) für Fahrzeuge erteilt werden, deren Scheinwerfer den obengenannten ECE-Reglementen entsprechen. Fahrzeuge mit einer EG-Typengenehmigung sind in der Schweiz ohne weitere Prüfung zugelassen. Eine Abkehr von diesem Prinzip würde den Bestrebungen des Bundesrates zur Harmonisierung der technischen Vorschriften zuwiderlaufen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Es nützt wohl der Verkehrssicherheit wenig, wenn in der Nacht ein Autofahrer sehr viel sieht, alle entgegenkommenden dafür nichts mehr sehen.<\/p><p>\"Entgegen der immer wieder angeführten Behauptung der Hersteller und den von ihnen zitierten 'Experten' erzeugen Xenonscheinwerfer eine wesentlich stärkere Blendwirkung als konventionelle Halogenscheinwerfer. Ältere Verkehrsteilnehmer sind durch das Problem der Blendung im Strassenverkehr erheblich gefährdet. Um so mehr ist es erforderlich, vernünftige und den Vorgaben der physiologisch-optischen Wahrnehmung entsprechende Grenzwerte zu definieren.\" (Zitat aus \"Medical Tribune\" vom 16. Mai 1997 unter der Überschrift: \"Superscheinwerfer oder üble Blender?\")<\/p><p>Der Vorsitzende der Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, Prof. Dr. Bernhard Lachenmayr, meint zum selben Thema: \"Es lässt sich jedoch feststellen, dass tatsächlich ein wesentlich stärkerer Blendeffekt vorliegt. Das immer ins Feld geführte Argument der 'Gewöhnung' oder der Verweis auf 'psychologische Effekte' ist ein Versuch der Volksverdummung ....\"<\/p><p>Der Grund für die höhere Blendwirkung der Xenon-Gasentladungsscheinwerfer liegt zum einen darin, dass die Leuchtfläche kleiner ist als die der konventionellen Scheinwerfer. Zum anderen wird die Lichtverteilung sehr stark nach vorn und unten fokussiert. Beim Wippen des Fahrzeuges gerät ein entgegenkommender Verkehrsteilnehmer schnell in den extrem stark gebündelten Lichtkegel, vor allem dann, wenn sich ein derartiges Fahrzeug über eine Kuppe nähert und wenn die Strasse durch Regennässe spiegelt. Ausserdem ist die spektrale Verteilung der Xenon-Gasentladungsscheinwerfer ins Kurzwellige verschoben, weist also einen höheren Blauanteil auf als konventionelles Halogenlicht. Dies führt zu einer vermehrten Belastung der Adaptation. Beim Nachtsehen ist das Auge des Fahrzeuglenkers im Vergleich zum Tagessehen zu kürzeren Wellenlängen hin empfindlich (deshalb sieht eine grüne Wiese in der Nacht hell und weisslich aus, während ein rotes Kleidungsstück schwarz erscheint). Lichter mit hohem Blauanteil werden daher intensiver wahrgenommen als Lichter mit vermehrtem Gelb- oder Rotanteil. Die durch die neu zugelassenen Scheinwerfer entstehende Blendsituation ist für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich, insbesondere aber für ältere Menschen, die ohnehin in Blendsituationen eher in Schwierigkeiten geraten.<\/p><p>Die gefährliche Entwicklung bedarf einer raschen Korrektur.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat:<\/p><p>Ist der Bundesrat bereit, sich mit anderen europäischen Regierungen zusammen für eine Revision der gültigen Anforderungskriterien an Autoscheinwerfer einzusetzen, da diese offensichtlich aus physiologisch-optischer Sicht schlichtweg unzureichend sind und gerade bei schwierigen Strassenverhältnissen - statt die Situation zu verbessern - neue Gefahren entstehen lassen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stopp den üblen Blendern"}],"title":"Stopp den üblen Blendern"}