﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973292</id><updated>2024-04-10T08:19:25Z</updated><additionalIndexing>Bodenmarkt;Umweltqualität;Zonenplan;Betriebseinstellung;Militärflugplatz;Alpen;Umweltbelastung;landwirtschaftliches Grundeigentum</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2286</code><gender>m</gender><id>72</id><name>Epiney Simon</name><officialDenomination>Epiney</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische 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Grundeigentum</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010308</key><name>Umweltqualität</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K060203</key><name>Umweltbelastung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-10-10T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-18T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-09-22T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-06-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-06-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2281</code><gender>m</gender><id>47</id><name>Comby Bernard</name><officialDenomination>Comby</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2384</code><gender>m</gender><id>320</id><name>Filliez Jean-Jérôme</name><officialDenomination>Filliez 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Adalbert</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2411</code><gender>m</gender><id>347</id><name>Ratti Remigio</name><officialDenomination>Ratti</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2286</code><gender>m</gender><id>72</id><name>Epiney Simon</name><officialDenomination>Epiney</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.3292</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die künftige Nutzung ehemaliger Militärflugplätze durch die Zivilaviatik wird mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erfasst. Dieser wird im einzelnen festlegen, welche ehemaligen Militärflugplätze weiterhin für den zivilen Flugbetrieb zur Verfügung stehen. Andere zivile Nutzungen auf den Anlagen der ehemaligen Militärflugplätze unterstehen grundsätzlich der Gesetzgebung der betreffenden Kantone. Diese sind zuständig für die Schaffung der raumplanerischen Voraussetzungen anderer ziviler Nutzungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die nicht mehr genutzten Anlagen und Grundstücke des EMD werden laufend erfasst und in einem Verzeichnis nachgeführt. Die bundesinterne Vernehmlassung dazu ist noch nicht abgeschlossen, und das Verzeichnis kann deshalb im jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Nach der Aufhebung von zehn Militärflugplätzen wurde wiederholt die Forderung gestellt, als Entschädigung von Lärm- oder anderen Immissionen die Grundstücke kostenlos oder zumindest zu einem reduzierten Preis an die Kantone oder Gemeinden abzugeben. Dafür fehlen nicht nur die gesetzlichen Grundlagen, sondern solche Preisnachlässe würden den Grundsätzen des Finanzhaushaltgesetzes zuwiderlaufen. Dazu kommt, dass die nicht mehr militärisch benötigten Militärflugplätze nur während der Wiederholungskurse der darauf stationierten Fliegerformationen in Betrieb waren; auf mehreren Flugplätzen fand nie oder seit einiger Zeit kein lärmintensiver Jet-Flugbetrieb mehr statt. Nachträgliche Zahlungen für vergangene Immissionen würden in krassem Widerspruch zur Tatsache stehen, dass in der Umgebung von nach wie vor das ganze Jahr in Betrieb stehenden Militärflugplätzen keine finanziellen Beiträge ausgerichtet werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist im weiteren zu berücksichtigen, dass auf einigen ehemaligen Militärflugplätzen ausserhalb der Fluginfrastruktur auch landwirtschaftliche Pachtflächen dem EMD gehören. Diese Flächen unterstehen dem bäuerlichen Bodenrecht, das insbesondere dem Pächter das Vorkaufsrecht einräumt und eine Veräusserung an nicht Selbstbewirtschafter grundsätzlich verhindert. Eine Übereignung an den betreffenden Kanton kann nur unter Anwendung dieser Bestimmungen erfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Anlageteile von ehemaligen Militärflugplätzen, die weiterhin der Aviatik dienen, unterstehen dem Luftfahrtrecht des Bundes. In diesem Falle sind die Vorgaben aus dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt in den raumplanerischen Entscheiden der betreffenden Kantone und Gemeinden zu berücksichtigen. Über die Zonenzugehörigkeit von Infrastrukturteilen, die weder militärisch noch fliegerisch genutzt werden, ist das Recht des betreffenden Kantons anwendbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Benötigt das EMD eine Anlage oder ein bestimmtes Grundstück nicht mehr und kann dieses veräussert werden, wird wie folgt vorgegangen: An erster Stelle werden ehemalige Eigentümer berücksichtigt, die enteignet wurden und ein Rückforderungsrecht gemäss Art. 102 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung geltend machen. Ist dies nicht der Fall, klärt die Koordinationsstelle Bauwesen Zivil in der Eidgenössischen Finanzverwaltung ab, ob bundesseitig dafür ein Bedürfnis besteht. Gelangt das Grundstück zum Verkauf, gilt es vertraglich gesicherte Rückkaufs- oder Vorkaufsrechte anzuwenden. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht anzuwenden. Einschränkend ist hier insbesondere das Vorkaufsrecht des bisherigen Pächters und die Auflage des Verkaufs an Selbstbewirtschafter. Militärisch nicht mehr genutzte Grundstücke werden erst dann veräussert, wenn die notwendigen zivilen Bewilligungen erteilt sind. Vielfach müssen vorher noch die raumplanerischen Voraussetzungen für eine zonenkonforme Nutzung des Grundstücks geschaffen werden. Auch aus diesem Grunde werden von Fall zu Fall der betreffende Kanton und die Standortgemeinden über beabsichtigte Verkäufe durch das EMD orientiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wo das bäuerliche Bodenrecht keine Anwendung findet oder auf das Vorkaufsrecht im Sinne des BG BB (Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht) verzichtet wurde, wird die Bemessung des Landwertes dem Markt überlassen. Die zu verkaufenden Grundstücke werden grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben. Ist dies nicht zweckmässig, wie z. B. im Falle von zu kleinen oder nicht handelbaren Parzellen, wird der Verkehrswert des Grundstücks durch eine Schätzungskommission geschätzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Bei der Veräusserung von nicht mehr benötigten militärischen Grundstücken sind die Vorschriften des Enteignungsgesetzes und des bäuerlichen Bodenrechts auch für den Bund anzuwenden. Es wurden bisher keine Kündigungen von Pachtverträgen ausgesprochen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Ganze Anlagen oder Teile davon, die weder militärisch noch zivil weiter verwendbar sind, werden - soweit sinnvoll - abgebrochen oder der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt; sofern sie nicht aus historischen, kulturellen oder ökologischen Gründen erhalten bleiben sollen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des EMD und des EDI erstellt zur Zeit ein Inventar aller diesbezüglich interessanten Anlagen. Für grössere Objekte wird ein spezifisches Projekt zum Rückbau erstellt, in dem auch die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes einschliesslich möglicher naturschützerischer Aufwertungen berücksichtigt werden müssen. Die dazu erforderlichen Kredite werden in den jährlichen Budgets des EMD ausgewiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da bis zum Entscheid über den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt kein ehemaliger Militärflugplatz abgebrochen wird, wurden noch keine standortspezifischen Rückbauprojekte ausgearbeitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Losgelöst von der Liquidation nicht mehr genutzter militärischer Anlagen erstellt das EMD für alle Grundstücke den Verdachtsflächenkataster. Dieser wird nach der Fertigstellung sämtliche Standorte und Flächen enthalten, die möglicherweise durch militärische Aktivitäten mit Schadstoffen belastet sind. Er dient dazu, die Altlastensituation zu beurteilen und insbesondere die sanierungspflichtigen Altlasten zu ermitteln. Der Verdachtsflächenkataster EMD wird - mit Ausnahme der klassifizierten Anlagen -öffentlich zugänglich sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Somit werden auch die zehn ehemaligen Militärflugplätze hinsichtlich möglicher kontaminierter Flächen erfasst und untersucht. Allfällige Altlasten werden saniert.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen der Armeereform plant das EMD die Stillegung und Veräusserung mehrerer Militärflugplätze in den Kantonen Bern, Obwalden, Tessin und Wallis. Ich ersuche den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist ein Nachnutzungskonzept für die freiwerdenden Grundstücke und Anlagen vorgesehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Existiert ein Inventar der Grundstücke und Anlagen, die von der Armee oder von Bundesämtern nicht mehr genutzt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist der Bundesrat bereit, die Grundstücke im Sinne des Koberio-Berichtes zu günstigen Bedingungen an die Kantone abzutreten, um sie für die Belastung zu entschädigen, die ihnen durch jahrelange militärische Nutzung der Grundstücke entstanden ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Grundstücke als landwirtschaftlicher Boden zu betrachten sind, sofern sie nicht zu einer Bauzone gehören?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Trifft es zu, dass das EMD Teilgrundstücke an Meistbietende verkaufen möchte, und zwar zu überhöhten Preisen, ungeachtet des Ertragswertes gemäss bäuerlichem Bodenrecht, statt jeweils den Verkauf des Grundstücks im Ganzen vorzusehen, was die Schaffung eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eine rationelle Zonenplanung im Sinne des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung ermöglichen würde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Hat das EMD Massnahmen zur Kündigung der Grundpachtverträge getroffen, kraft derer ein Vorkaufsrecht nach bäuerlichem Bodenrecht oder nach Enteignungsgesetz geltend gemacht werden könnte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Liegt dem EMD eine Studie über die Kosten der Wiederherstellung des Naturzustandes der Grundstücke vor? Wenn ja, ist es bereit, sie in die Tat umzusetzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8.1 die Trichloräthylen-Strahlreinigung von Flugzeugen auf Asphaltteermakadam in den sechziger Jahren;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8.2 die Enteisung von Flugzeugen auf der Piste mit Vereisungsschutzmitteln;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8.3 Kerosinemissionen bei der Zündung der Triebwerke;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8.4 Lagerung, Transport und Umfüllung von Brennstoffen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8.5 diverse Schadstoffemissionen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. zu bedeutenden Rückständen an organischen Schadstoffen und&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. zur Verschmutzung des Grundwassers geführt haben können?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aufhebung von Militärflugplätzen im Alpengebiet</value></text></texts><title>Aufhebung von Militärflugplätzen im Alpengebiet</title></affair>