{"id":19973297,"updated":"2024-04-10T07:55:27Z","additionalIndexing":"Durchführung eines Projektes;Kosten-Nutzen-Analyse;Statistik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2444,"gender":"m","id":380,"name":"Hasler Ernst","officialDenomination":"Hasler Ernst"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-16T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4508"},"descriptors":[{"key":"L03K020218","name":"Statistik","type":1},{"key":"L06K070305010102","name":"Durchführung eines Projektes","type":1},{"key":"L06K070302020501","name":"Kosten-Nutzen-Analyse","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-10-10T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-09-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(866412000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(929656800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2067,"gender":"m","id":84,"name":"Frey Walter","officialDenomination":"Frey Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2168,"gender":"m","id":205,"name":"Seiler Hanspeter","officialDenomination":"Seiler Hanspeter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2154,"gender":"m","id":185,"name":"Rychen Albrecht","officialDenomination":"Rychen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2408,"gender":"m","id":344,"name":"Oehrli Fritz Abraham","officialDenomination":"Oehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2310,"gender":"m","id":146,"name":"Maurer Ueli","officialDenomination":"Maurer Ueli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2371,"gender":"f","id":306,"name":"Blaser Emmanuella","officialDenomination":"Blaser Emmanuella"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2386,"gender":"m","id":322,"name":"Freund Jakob","officialDenomination":"Freund"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2289,"gender":"f","id":77,"name":"Fehr Lisbeth","officialDenomination":"Fehr Lisbeth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2419,"gender":"m","id":356,"name":"Speck Christian","officialDenomination":"Speck"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2321,"gender":"m","id":198,"name":"Schmied Walter","officialDenomination":"Schmied Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2444,"gender":"m","id":380,"name":"Hasler Ernst","officialDenomination":"Hasler Ernst"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"97.3297","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die administrative Entlastung vor allem kleiner und mittlerer Unternehmungen (KMU) in der Schweiz wird mit zunehmender Dauer der Wirtschaftskrise immer dringlicher. Die Beseitigung erkannter Mängel muss umgehend an die Hand genommen werden unter Inkaufnahme notwendiger Änderungen in der Bundesverwaltung. Handlungsbedarf ist offensichtlich insbesondere im Bereich der statistischen Erhebungen der öffentlichen Hand gegeben. Dass die wiederholt von Unternehmerseite artikulierten Klagen bis zum Bundesrat vorgedrungen sind, belegt die eingehende Auflistung der Kritikpunkte im Zwischenbericht des Bundesrates über die administrative Entlastung von KMU vom 22. Januar 1997 (S. 21). Angefügt werden kann allenfalls, dass die amtliche Statistik letztendlich Datenreihen enthält, welche für den Unternehmer kein brauchbares Arbeitsinstrument darstellen.<\/p><p>Es erstaunt ausserordentlich, wenn der Bundesrat im Bericht über die administrative Entlastung von KMU im Anschluss an die Auflistung der von Wirtschaft und Verwaltung erkannten Mängel schreibt, dass die Bundesstatistik \".... weitestgehend koordiniert und optimiert ....\" sei (S. 21). Es kann nicht akzeptiert werden, dass der Bundesrat nicht bereit ist, Aufbau und Abläufe der Bundesverwaltung so zu gestalten, dass die Wirtschaft administrativ entlastet werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das vom Bundesrat genehmigte und dem Parlament zur Kenntnis gebrachte Mehrjahresprogramm des Bundes 1995 bis 1999 enthält 26 periodisch wiederkehrende Erhebungen bei Unternehmen und Betrieben des 2. und 3. Sektors. Acht der 26 Erhebungen betreffen nicht alle Branchen, sondern eng umschriebene Wirtschaftszweige wie z. B. die Hotelstatistik.<\/p><p>Die Ausgestaltung dieser Erhebungen wird eingehend mit den interessierten Wirtschaftskreisen, inklusive den Vertretern der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU), erörtert. Bei jeder Änderung, Aufhebung oder Einführung einer Statistik wird zudem ein breites Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Diese Konsultationen haben zum Zweck, Kosten und Nutzen der Statistiken abzuschätzen, die Belastungen für die Unternehmen möglichst klein zu halten und die Statistiken des Bundes zu koordinieren.<\/p><p>Der Bundesrat nimmt zu den vom Interpellanten erwähnten Hauptkritikpunkten folgendermassen Stellung:<\/p><p>Doppelspurigkeiten und Koordination: Bei den regelmässig stattfindenden Erhebungen des Bundes erfolgen grundsätzlich keine gleichzeitigen Befragungen zum selben Thema. Ausnahmen bestehen nur dort, wo der Koordinationsaufwand sehr gross ist und allfällige exorbitante Kosten nicht rechtfertigen würden. So müssen beispielsweise bei der vierteljährlichen Beschäftigungsstatistik und der im gleichen Jahr stattfindenden Betriebszählung teilweise ähnliche Fragen gestellt werden.<\/p><p>Da die meisten Befragungen auf Stichprobenbasis durchgeführt werden, ist die Wahrscheinlichkeit von Mehrfachbelastungen der KMU mit verschiedenen Umfragen relativ gering. Viele KMU werden, ausser bei den wenigen Vollerhebungen wie z. B. bei der Betriebszählung, überhaupt nicht befragt. Nur bei den in der Schweiz nicht besonders zahlreichen Grossunternehmen muss meist eine Vollerhebung durchgeführt werden.<\/p><p>Aus der Sicht der Unternehmen ist die Abgrenzung zwischen verwaltungs- und statistikbedingten amtlichen Formularen vermutlich unscharf und mag zum Eindruck einer ungenügenden Koordination sowie einer hohen Belastung der KMU durch statistische Umfragen beitragen. Wie eine wissenschaftliche Untersuchung der Hochschule St. Gallen aus dem Jahre 1985 ergeben hat, beträgt der Anteil der statistischen Direkterhebungen an allen vom Staat bei den Unternehmungen verlangten Informationen indessen lediglich 5 Prozent. Die übrigen 95 Prozent betreffen vor allem Verwaltungsdaten des Staates, beispielsweise für den Gesetzesvollzug oder die Ermittlung der Steuern.<\/p><p>Für die Stichprobenziehung wird bei allen Erhebungen des Bundes als Grundgesamtheit das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) des BFS benützt. Dabei wird eine Adresse nur einmal gezogen. Nur Unternehmen mit mehreren Arbeitsstätten (Filialen) können - je nach Fragestellung der Befragung - gleichlautende, aber sich auf verschiedene Arbeitsstätten beziehende Fragebogen erhalten.<\/p><p>Das erwähnte BUR enthält aus jeder Betriebszählung neue oder aktualisierte Stammdaten jedes Unternehmens und Betriebs, die für die Bundesstatistik weiterverwendet werden. Diese Stammdaten werden in der Regel in anderen Erhebungen nicht mehr erhoben.<\/p><p>Um ihre punktuellen Informationsbedürfnisse zu befriedigen, werden in einzelnen Bundesämtern einmalige Befragungen durchgeführt. Wenn dabei die im Bundesstatistikgesetz (Art. 12 des BStaG, SR 431.01) vorgesehene Koordination zuwenig beachtet wird, kann dies vereinzelt zu unnötigen Überschneidungen führen.<\/p><p>Neben der amtlichen Statistik decken auch Unternehmungen, Verbände, Marktforschungsinstitute, wissenschaftliche und Auftragsforschung ihren wachsenden Informationsbedarf mit einer steigenden Anzahl von Erhebungen ab. Diese zusätzlichen Befragungen können dazu führen, dass Befragungen zu gleichen Themen unkoordiniert und doppelspurig durchgeführt werden.<\/p><p>Massnahmen des Bundesrates: Der Bundesrat misst einer optimalen Koordination der Bundesstatistik grosse Bedeutung zu und hat deshalb entsprechende Koordinations- und Konsultationsgremien eingesetzt. Beim eingangs erwähnten Konsultationsverfahren werden nicht nur die interessierten Wirtschaftskreise, sondern auch die Kommission für Bundesstatistik und die Expertengruppe für Wirtschaftsstatistik begrüsst. Verwaltungsintern wird die Bundesstatistik in einem vom verantwortlichen Bundesamt für Statistik (BFS) geleiteten Koordinationsorgan koordiniert, in dem neben dem BFS alle übrigen statistischen Stellen der verschiedenen Bundesämter vertreten sind. Für die Koordination zwischen kommunalen, kantonalen und Bundesstatistiken besteht ein Kontaktgremium mit Vertretern von Bund und Kantonen. Diese Koordinationsbestrebungen haben denn auch bei den regelmässigen Erhebungen zu einer weitestgehend koordinierten und optimierten Bundesstatistik geführt. Ähnliche Fragestellungen sollten nur noch vereinzelt und begründet vorkommen.<\/p><p>Zur Entlastung der Unternehmen werden zudem, wenn immer möglich, verfügbare Verwaltungsdaten oder Register des Bundes, der Kantone und der Gemeinden verwendet und keine Direkterhebungen durchgeführt. Der Bundesrat ist auch bereit, Aufbau und Abläufe in der Bundesverwaltung so optimal wie möglich zu gestalten.<\/p><p>Das BFS wird einen Bericht über die administrative Belastung der KMU durch statistische Erhebungen erstellen. Zudem ist dieses Amt Mitglied der interdepartementalen Arbeitsgruppe \"Administrative Entlastung der KMU\", welche die Aufgabe hat, dem Bundesrat die Umsetzung und Realisierung von Entlastungsmassnahmen vorzuschlagen. Weiter wird das BFS, sofern sich in den Gesprächen mit den Betroffenen konkrete Probleme zeigen, entsprechende Gegenmassnahmen ergreifen.<\/p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Koordination bei den Einzelerhebungen des Bundes zu verbessern und die Bundesämter dazu anzuhalten, das für die Koordination zuständige BFS gemäss Artikel 12 des BStaG regelmässig zu konsultieren.<\/p><p>Das BFS ist bestrebt, auch mit der Privatwirtschaft, den Universitäten und der Forschung eng zusammenzuarbeiten und die Erhebungen zu koordinieren. Gegenwärtig werden deshalb Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Sozialwissenschaften und Staat im Bereich der Statistik erarbeitet. Das BFS hat auch nicht gezögert, bei Anfragen für Adresslieferungen aus dem BUR die Herausgabe der Adressen für Befragungszwecke zu verweigern, ohne dadurch die Erhebungen als solche aber immer verhindern zu können.<\/p><p>Umfang der Fragebögen: Im Rahmen des wirtschaftsstatistischen Revisionsprogramms sind die meisten Erhebungen während der letzten zehn Jahre gründlich überprüft und modernisiert worden, was bei einigen zu einer massvollen Ausweitung, bei anderen aber zu einem gänzlichen Wegfall oder zu einer Reduktion des Erhebungsumfanges geführt hat. Die Gesamtbelastung ist insgesamt nicht gewachsen.<\/p><p>Brauchbarkeit der Daten: Die grossen Unternehmen und Wirtschaftsverbände, so auch die Verbände der KMU, gehören zu den wichtigsten Benützern der Bundesstatistik. Die Nachfrage durch die einzelnen KMU ist hingegen in der Tat geringer. Ein im Rahmen der Wertschöpfungsstatistik gemachter Versuch, den beteiligten Unternehmen eine spezielle Auswertung (Vergleich der Daten ihres Unternehmens mit den entsprechenden Branchenaggregaten), zur Verfügung zu stellen, hat jedoch ein positives Echo ausgelöst.<\/p><p>Kosten-Nutzen-Analyse: Der Bundesrat ist bereit, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen die notwendige Beachtung zu schenken. Die Kosten-Nutzen-Analyse ist zudem ein zentrales Element bei der alle vier Jahre durchgeführten Evaluation des statistischen Mehrjahresprogramms.<\/p><p>Privatisierung des Bundesamtes für Statistik: Viele Statistiken des Bundes werden bereits heute in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft erstellt (das Outsourcing betrug beispielsweise im BFS im Jahre 1996 rund 7,3 Millionen Franken, vor allem in den Bereichen Informatik und Haushaltsbefragungen). Ferner wird zurzeit geprüft, ob das BFS im Rahmen der Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (Flag) zukünftig mit Leistungsauftrag und Globalbudget, als Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit oder als gemischtwirtschaftliche Unternehmung gestaltet und geführt werden soll. Diese Neuorientierung der Verwaltung wird konsequent weiterverfolgt.<\/p><p>Nach Meinung des Bundesrates hat die amtliche Statistik indes grundlegende Informationsbedürfnisse im Gesamtinteresse der Gesellschaft zu befriedigen, die nur mit einem gut funktionierenden Service public gewährleistet werden können. Ohne statistische Informationsgrundlagen wäre der Bund nicht in der Lage, seine ihm von Parlament und Bevölkerung zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Zu denken ist dabei insbesondere an die Verkehrspolitik (Stichwort Neat und Güterverkehr), die Sozialpolitik (Stichwort Bevölkerungsszenarien und zukünftige Finanzierung der Sozialwerke), die Umweltpolitik (Stichwort Klimaveränderung) oder die Raumordnungspolitik (Stichwort Zersiedelung der Landschaft). Zudem werden statistische Angaben in vielfältiger Weise in der Privatwirtschaft und in der Forschung verwendet. Die Sozialpartner sind beispielsweise in ihren Lohnverhandlungen auf statistisch objektive Angaben (Teuerung, Lohnentwicklung, Produktivitätsindices) angewiesen. Politische Entscheide der Behörden und der Parlamentarier können nur vor dem Hintergrund möglichst objektiver Informationen rational gefällt werden.<\/p><p>Das vom Bundesrat verabschiedete und dem Parlament zur Kenntnis gebrachte statistische Mehrjahresprogramm gewährleistet nicht nur die Sicherstellung einer regelmässigen, aktuellen und die zentralen Informationsbedürfnisse berücksichtigenden Grundinformation über alle relevanten Lebensbereiche zum Wohle der gesamten Gesellschaft, sondern auch den universellen Zugang zu den statistischen Ergebnissen für Verwaltung, Wirtschaft, Forschung, Medien, internationale Organisationen und die weitere Öffentlichkeit. In diesem Umfeld eines demokratischen Staatswesens muss die amtliche Statistik die Verantwortung für die Qualität, grösstmögliche Objektivität, Wissenschaftlichkeit der Ergebnisermittlung, Vergleichbarkeit in der Zeit und zwischen den Kantonen sowie Verfügbarkeit ihrer Ergebnisse übernehmen.<\/p><p>Die Produktion statistischer Informationen ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Der Erlös aus dem Verkauf statistischer Produkte würde diesen Aufwand bei weitem nicht decken. Die Erstellung von Statistiken wäre in verschiedenen gesellschaftlich bedeutenden Lebensbereichen nicht rentabel, wichtige Informationen für eine gut funktionierende Demokratie und Wirtschaft würden fehlen. Bei einer Privatisierung ist auch zu befürchten, dass der Zugang zu statistischen Ergebnissen nicht mehr universell möglich ist. Eine solche Entwicklung liegt nicht im Gesamtinteresse mündiger Bürgerinnen und Bürger, die auf objektive Informationen angewiesen sind.<\/p><p>Aus diesen Erwägungen ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine Privatisierung des Bundesamtes für Statistik nicht in Frage kommen kann. Auch kein einziges EU- und OECD-Land hat diesen Weg der Privatisierung beschritten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich lade den Bundesrat ein, umfassend darzulegen, wie die folgenden Hauptkritikpunkte gründlich eliminiert werden können:<\/p><p>- Doppelspurigkeiten\/Koordination;<\/p><p>- verschiedene Erhebungen zum gleichen Thema;<\/p><p>- Versand mehrerer identischer Fragebogen an die gleiche Unternehmung;<\/p><p>- die erfassten Stammdaten der Unternehmer werden nicht weiterverwendet;<\/p><p>- zu umfangreiche Fragebögen, welche immer weiter ausgebaut werden;<\/p><p>- die veröffentlichten amtlichen Statistiken sind für die Unternehmen weitgehend unbrauchbar.<\/p><p>Ist der Bundesrat im weiteren bereit, zukünftige statistische Erhebungen nur durchzuführen, wenn eine Kosten-Nutzen-Analyse diese als sinnvoll erscheinen lässt?<\/p><p>Welche stichhaltigen Gründe sprechen aus Sicht des Bundesrates gegen die Privatisierung des Bundesamtes für Statistik?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Koordination von statistischen Erhebungen"}],"title":"Koordination von statistischen Erhebungen"}