{"id":19973298,"updated":"2024-04-10T14:21:39Z","additionalIndexing":"Konsumkredit;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2304,"gender":"m","id":124,"name":"Keller Rudolf","officialDenomination":"Keller Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion D","code":"D-2","id":101,"name":"Demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-16T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4508"},"descriptors":[{"key":"L04K11040305","name":"Konsumkredit","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-10-10T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-09-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(866412000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(876434400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2304,"gender":"m","id":124,"name":"Keller Rudolf","officialDenomination":"Keller Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion D","code":"D-2","id":101,"name":"Demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.3298","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Am letzten Abstimmungswochenende hat das Baselbieter Stimmvolk - trotz starker Opposition - mit 69 Prozent ein kantonales Konsumkreditgesetz beschlossen, das sich inhaltlich eng an das kantonale Gesetz von Basel-Stadt anlehnt. Damit ist Basel-Landschaft bereits der siebte Kanton, der auf diesem Gebiet ein kantonales Gesetz erlässt. Noch immer warten wir auf das eidgenössische Konsumkreditgesetz, das den zahlreichen Missbräuchen (z. B. Wucherzinsen, problematische Zweit- und Drittkreditaufnahmen) zu Leibe rückt. Die bisherigen kantonalen Abstimmungen haben sehr klar gezeigt, dass das Volk in seiner grossen Mehrheit ein solches Schutzgesetz wünscht! Da leider noch nicht alle Kantone derartige Gesetze haben, sind dringlich Lücken zu schliessen, um den \"Missbrauchs-Kredittourismus\" zu stoppen. Anlässlich von zwei Fragestunden habe ich in den beiden letzten Jahren gefragt, wann das eidgenössische Konsumkreditgesetz endlich vorgelegt werde. Ich wurde immer wieder vertröstet.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat antwortet auf die ihm gestellten vier Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Die Tatsache, dass immer mehr Kantone eigene Konsumkreditgesetze erlassen, weist in der Tat auf einen entsprechenden Handlungsbedarf hin. Mit unterschiedlichem kantonalem Recht verbinden sich auch Probleme der rechtsgleichen Behandlung der Bürger - Konsumkreditgeber und Konsumkreditnehmer - und des anwendbaren Rechts. Der Bundesrat anerkennt daher das Bedürfnis nach einem abschliessenden eidgenössischen Konsumkreditgesetz.<\/p><p>2. Der Bundesrat hat dem Parlament 1978 Entwurf und Botschaft über ein Konsumkreditgesetz zugeleitet. Die Vorlage scheiterte 1986 in der Schlussabstimmung des Ständerates. Ferner hat sich der Bundesrat 1993 mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Schweiz im Rahmen von Swisslex ein dem europäischen Recht entsprechendes Konsumkreditgesetz erhält. Der Bundesrat hat damit wiederholt unter Beweis gestellt, dass er an einer griffigen schweizerischen Konsumkreditgesetzgebung interessiert ist. Er sieht sich zudem auf verschiedensten Gebieten einem grossen Handlungsbedarf gegenüber. Die Notwendigkeit, legislatorische Prioritäten zu setzen, hat den Bundesrat veranlasst, die Arbeiten am eidgenössischen Konsumkreditgesetz zurückzustellen.<\/p><p>3. Die Antwort auf die zweite Frage macht deutlich, dass nicht der Druck der Banken und der Wirtschaft zur Verzögerung der Vorlage geführt hat. Im Gegenteil wünschen gerade auch die Banken eine Überwindung der zunehmenden Rechtszersplitterung. Sie sind daher in besonderer Weise an einem eidgenössischen Konsumkreditgesetz interessiert.<\/p><p>4. Die Ausarbeitung eines umfassenden Konsumkreditgesetzes wurde im Bericht über die Legislaturplanung angekündigt (BBl 1996 II 353). Der Bundesrat gedenkt, das Vernehmlassungsverfahren noch in diesem Jahr einzuleiten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich frage den Bundesrat:<\/p><p>1. Sieht er die dringliche Notwendigkeit eines harmonisierenden eidgenössischen Gesetzes, wenn immer mehr Kantone auf eigene Faust gesetzliche Bestimmungen erlassen?<\/p><p>2. Was sind die Gründe für das ständige Hinausschieben dieser eidgenössischen Gesetzesvorlage? Will er gar kein solches Gesetz?<\/p><p>3. Stimmt die Vermutung, dass er unter starkem Druck von interessierten Banken- und sonstigen Wirtschaftskreisen steht und deshalb bisher mit der Lancierung des neuen eidgenössischen Konsumkreditgesetzes gezögert hat?<\/p><p>4. Ist er heute, nach der klaren Abstimmung im Baselbiet, willens, definitiv den Termin bekanntzugeben, wann er das neue eidgenössische Gesetz publiziert?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Eidgenössisches Konsumkreditgesetz"}],"title":"Eidgenössisches Konsumkreditgesetz"}