{"id":19973350,"updated":"2025-06-25T02:12:46Z","additionalIndexing":"Aufgaben der Exekutive;Informationsnutzung;Führung;Informationsanalyse","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1997-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4508"},"descriptors":[{"key":"L04K12040203","name":"Informationsanalyse","type":1},{"key":"L04K12040104","name":"Informationsnutzung","type":1},{"key":"L04K08020207","name":"Führung","type":2},{"key":"L04K08060201","name":"Aufgaben der Exekutive","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1997-09-29T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-03-08T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates beider Räte überwiesen","type":19},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-11-05T00:00:00Z","text":"NR AB 1999 I, 172","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-09-10T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SiK-NR","id":8,"name":"Sicherheitspolitische Kommission NR","abbreviation1":"SiK-N","abbreviation2":"SiK","committeeNumber":8,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"1997-06-19T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4512"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"BK","id":10,"name":"Bundeskanzlei","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(866671200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(875484000000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Die bestehende Lagekonferenz des Bundesrates genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Nachrichten werden heute zumeist in den einzelnen Departementen entgegengenommen und allenfalls verarbeitet, nicht aber über den Bund gesamthaft.<\/p><p>Das zeigte sich im Fall Nyffenegger klar. Und in der Angelegenheit um die nachrichtenlosen Vermögen ritten beispielsweise verschiedene Kreise der USA während Monaten heftige Attacken gegen die Schweiz. Der Bundesrat reagierte erst nach mehreren Monaten (durch die Unterstützung des Holocaust-Fonds mittels Geldern der Schweizerischen Nationalbank, die Idee einer Solidaritätsstiftung und Goodwill-Touren durch die USA). Es ist inzwischen bekannt, dass schon frühzeitig wichtige Nachrichten vorlagen - beispielsweise durch Berichte von schweizerischen Botschaften -, die aber nicht genügend ausgewertet und gewichtet wurden.<\/p><p>Sicherheitspolitik und Krisenmanagement können nicht allein Departementssache sein. Handlungsfreiheit bewahrt sich nur, wer über einen umfassenden Nachrichtendienst verfügt und die sicherheitspolitische Lage im weitesten Sinne - auch wirtschafts-, gesellschafts- und sozialpolitisch - permanent gründlich analysiert. Einer kritischen Entwicklung für die Schweiz kann nur begegnen, wer sie früh erkennt. Die Nachrichtenbeschaffung und die Lageanalyse müssen dabei von einer gesamthaften Betrachtung ausgehen mit dem Ziel, Veränderungen frühzeitig zu erkennen, einer Krise zuvorzukommen und nicht erst zu handeln, wenn \"die Milch überläuft\".<\/p><p>In der Schweiz liegt die oberste Regierungsverantwortung beim Bundesrat. Eine permanente und umfassende Risikoanalyse muss darum beim Bundesrat selbst oder möglichst nahe bei ihm angesiedelt werden. Sie muss über die bestmöglichen Daten aus allen Informationsquellen verfügen und daraus Synthesen herstellen, die der frühzeitigen und lagegerechten Beurteilung und Entscheidfindung auf höchster Ebene dienen.<\/p><p>Darin sind grundsätzlich alle Informationen zu integrieren: der strategische Nachrichtendienst im EMD, die Informationen aus den Botschaften und allen Kanälen der Wirtschaft und Wissenschaft, ebenso die Informationen aus den Kantonen. Die bekannten Ereignisse der vergangenen zwölf Monate zeigen, dass gerade dies die Schwäche der Schweiz ist. So war der Bundesrat nicht in der Lage, auf die stets neuen Ereignisse und Attacken um die nachrichtenlosen Vermögen zu reagieren, verharrte in blosser Abwehr und fand erst in den Monaten Februar\/März 1997 zur Gegenoffensive. Zu spät, der Schaden bleibt!<\/p><p>Ein solches Organ muss mit einem angemessenen Stab und Fachleuten ausgestattet sein. Selbstverständlich gehört dazu eine ausreichende Infrastruktur, welche die Bedürfnisse auch in Krisen abdeckt. Dafür können in erster Linie vorhandene Nachrichtenorgane in den Departementen zusammengefasst und umgruppiert werden, unter Einbezug der ZGV, die aufgrund der stark gewandelten sicherheitspolitischen Lage ohnehin einer neuen Aufgabe zuzuführen ist.<\/p><p>In zeitlicher Hinsicht muss der Bund rasch handeln. Zuwarten bis zu einer allfälligen Regierungs- oder Staatsleitungsreform ist ein zu grosser Zeitverlust.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach Sicherheitspolitik und Krisenmanagement nicht allein Departementssache sein können, weil die oberste Regierungsverantwortung beim Bundesrat liegt. In diesem Zusammenhang haben die Verbreitung, Auswertung und Gewichtung aller zur Verfügung stehenden Informationen und Nachrichten eine ausschlaggebende Bedeutung.<\/p><p>Der Bundesrat hat in diesem Bereich einen Handlungsbedarf erkannt. Dies betrifft insbesondere die Früherkennung besonderer Situationen und Entwicklungen, die Verbesserung der Entscheidvorbereitung im Bundesrat sowie die Koordination der Information auf Stufe Bundesrat.<\/p><p>In bezug auf die Früherkennung hat der Bundesrat die Bundeskanzlei ermächtigt, bei allen Nachrichtenorganen der Verwaltung die Informationen einzuholen, die ihnen von den zuständigen Departementsstellen zugehen. Bei Bedarf kann die Bundeskanzlei im Auftrag des Bundespräsidenten Auskünfte in besonderen Bereichen verlangen. Aufgrund dieser Auskünfte erstellt sie wenn nötig ein Synthesepapier zuhanden des Bundespräsidenten. Dieser entscheidet, ob sich der Bundesrat oder der zuständige Departementsvorsteher mit der Frage befassen soll. Wenn es als angezeigt erscheint, kann die Lagekonferenz mit der Analyse gewisser Situationen und der Berichterstattung an den Bundesrat betraut werden.<\/p><p>Dieses Vorgehen erfordert keine Änderung der vorhandenen Strukturen. Es tangiert auch nicht die Kompetenzen der Departemente, die primär für die Früherkennung zuständig bleiben.<\/p><p>Parallel zu dieser dringlichen Massnahme hat der Bundesrat die Verwaltungskontrolle des Bundesrates beauftragt, im Rahmen des Projekts \"Interne Informationsbewirtschaftung\" ein Inventar der wichtigsten Instanzen zu erstellen, die mit der internen Informationsverarbeitung und der Weiterleitung der Informationen im Interesse der Regierungstätigkeit betraut sind, und die Informationsverfahren und Informationsflüsse zu analysieren. Zu den Kriterien dieser Analyse gehören u. a. die Früherkennung von Situationen, die sich möglicherweise zu besonderen Lagen entwickeln und ein Ad-hoc-Vorgehen erfordern, die Belieferung des ganzen Kollegiums mit den gleichen Informationen, die Ausarbeitung von Strategien, die sich auf eingehende und lagegerechte Untersuchungen stützen, die Koordination der Auswahl-, Übermittlungs- und Verteilverfahren und eine Planung, die sowohl den politischen Erfordernissen als auch den Informationsbedürfnissen der Öffentlichkeit Rechnung trägt.<\/p><p>Erst die Erfahrungen mit dem neuen Verfahren und die Ergebnisse der Untersuchung der Verwaltungskontrolle des Bundesrates werden zeigen, ob die Einrichtung eines zentralen strategischen Nachrichtenorgans des Bundes (Landesnachrichtendienst) und die in der Motion vorgeschlagenen Voraussetzungen wirklich den geeigneten Weg zur Lösung der aufgeworfenen Probleme darstellen.<\/p><p>Der Bundesrat teilt zwar die Ansicht des Urhebers der Motion, dass der Bund rasch handeln muss und eine allfällige Regierungs- oder Staatsleitungsreform nicht abwarten darf, beantragt jedoch, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die nötigen Abklärungen zu treffen und die gesetzlichen Grundlagen vorzulegen, damit ein zentrales strategisches Nachrichtenorgan des Bundes (Landesnachrichtendienst) eingerichtet werden kann. Dieses bildet einen wichtigen Teil des politischen Führungssystems und soll nach folgenden Kriterien geschaffen werden:<\/p><p>1. Es analysiert permanent und gründlich die sicherheitspolitische Lage im weitesten Sinne (inklusive Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik, organisierte Kriminalität und Migration).<\/p><p>2. Darin sind grundsätzlich alle Informationen zu integrieren (z. B. militärischer und strategischer Nachrichtendienst, Informationen aus Botschaften, Kanäle der Wirtschaft und Wissenschaft).<\/p><p>3. Dieses Nachrichtenorgan soll beim Bundesrat selbst oder möglichst nahe bei ihm angesiedelt sein.<\/p><p>4. Es ist mit einer angemessenen personellen und materiellen Infrastruktur auszustatten. 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