{"id":19973351,"updated":"2025-06-24T23:00:12Z","additionalIndexing":"Wettbewerbsbeschränkung;öffentliche Auftragsvergabe;internationaler Wettbewerb;Niedriglohn;Erhaltung von Arbeitsplätzen","affairType":{"abbreviation":"Emp.","id":7,"name":"Empfehlung"},"author":{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1997-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4508"},"descriptors":[{"key":"L05K0701030506","name":"öffentliche Auftragsvergabe","type":1},{"key":"L05K0702030308","name":"Erhaltung von Arbeitsplätzen","type":1},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":2},{"key":"L06K070201010302","name":"Niedriglohn","type":2},{"key":"L05K0703010402","name":"internationaler Wettbewerb","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1997-10-09T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1997-09-10T00:00:00Z","text":"Ablehnung"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(866671200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(876348000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[{"type":null,"value":"Der BR beantragt, die Emp abzulehnen"}]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2432,"gender":"f","id":370,"name":"Forster-Vannini Erika","officialDenomination":"Forster"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2359,"gender":"m","id":275,"name":"Maissen Theo","officialDenomination":"Maissen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2259,"gender":"m","id":189,"name":"Schallberger Peter-Josef","officialDenomination":"Schallberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2030,"gender":"m","id":37,"name":"Büttiker Rolf","officialDenomination":"Büttiker"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2336,"gender":"m","id":19,"name":"Bisig Hans","officialDenomination":"Bisig"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2239,"gender":"m","id":204,"name":"Seiler Bernhard","officialDenomination":"Seiler Bernhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2443,"gender":"m","id":372,"name":"Inderkum Hansheiri","officialDenomination":"Inderkum"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2275,"gender":"f","id":30,"name":"Brunner Christiane","officialDenomination":"Brunner Christiane"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2240,"gender":"f","id":209,"name":"Simmen Rosemarie","officialDenomination":"Simmen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2222,"gender":"m","id":126,"name":"Küchler Niklaus","officialDenomination":"Küchler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2229,"gender":"m","id":161,"name":"Onken Thomas","officialDenomination":"Onken"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2257,"gender":"m","id":194,"name":"Schiesser Fritz","officialDenomination":"Schiesser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2438,"gender":"m","id":379,"name":"Wicki Franz","officialDenomination":"Wicki"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.3351","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Laut Einkaufsvorschriften des Bundes ist für alle Beschaffungen bei gleicher Qualität das günstigste Angebot zu berücksichtigen. Die Finanzkontrolle wacht strikte darüber. Dies gilt auch dort, wo die Gatt-Vorschriften nicht anzuwenden sind, wie bei Folgebeschaffungen und bei kleinem Beschaffungsvolumen.<\/p><p>Namentlich bei einfacher industrieller Fertigung - beispielsweise in der Textilbranche - sind Schweizer Unternehmen gegenüber osteuropäischen und asiatischen Konkurrenten sehr häufig benachteiligt. Grund sind zumeist die hohen Lohnkosten in der Schweiz. Sie betragen regelmässig ein Mehrfaches der ausländischen.<\/p><p>Daraus ergibt sich die groteske Situation, dass der Bund derzeit zwar 550 Millionen Franken für ein Impulsprogramm zur Verfügung stellt und jährlich mehrere Milliarden Franken für das Defizit der ALV aufwendet. Gleichzeitig aber zieht er wegen kleiner Preisdifferenzen Produkte aus Billiglohnländern den schweizerischen vor, was Schweizer Unternehmen zu Entlassungen und sogar zu Betriebsschliessungen zwingt. Die Folgekosten davon tragen wir! Diese sind bei einer Gesamtbetrachtung bestimmt höher als ein Einkauf, der nicht nur das vordergründig kostengünstigste Angebot berücksichtigt.<\/p><p>Es ist nötig, dass der Bundesrat den vertraglichen Spielraum des Gatt in vernünftigem Rahmen ausschöpft und im Sinne einer Unterstützung der Schweizer Wirtschaft die Einkaufsvorschriften angemessen anpasst.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Einkaufsvorschriften des Bundes sehen vor, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot zu berücksichtigen ist. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird aufgrund der Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind auftragsbezogen zu definieren und zu priorisieren.<\/p><p>Die Zuschlagskriterien beziehen sich auf die konkrete zu erbringende Leistung bzw. auf das zu beschaffende Produkt. Die Erfahrung zeigt, dass in den seltensten Fällen der Preis als wichtigstes Kriterium definiert wird. Als ausschlaggebend wird mehr und mehr die Wirtschaftlichkeit über die gesamte Lebensdauer eines Produktes betrachtet. Bei den Dienstleistungen werden Originalität und Verständnis für die Umsetzungstiefe der Idee dem reinen Preisdenken klar vorangestellt.<\/p><p>Es trifft somit nicht zu, dass der Bund aufgrund geringer Preisdifferenzen vermehrt Produkte aus Billiglohnländern beschafft.<\/p><p>2. Oberhalb der Schwellenwerte kommt für die Auftragsvergaben des Bundes das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Dezember 1994 (BoeB, SR 172.056.1) zur Anwendung, welches die Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. April 1994 (SR 0.632.231.42) umsetzt. Dabei hat der Gesetzgeber den Spielraum des WTO-Übereinkommens ausgenutzt. So sind alle Anbieter, die Leistungen in der Schweiz erbringen, verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer und -nehmerinnen die Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen sowie die Lohngleichheit einzuhalten (Art. 8 BoeB).<\/p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich das Lohngefälle zwischen der Schweiz und dem Ausland bei Angeboten für weitgehend standardisierte Güter auf den Preis auswirken kann.<\/p><p>Wie unter Ziffer 1 aufgezeigt, ist der Preis aber in den seltensten Fällen das einzige Zuschlagskriterium. Die Lohnkosten stellen zudem nur einen Faktor in der Preisgestaltung des Produktes dar. Der Bundesrat sieht in der Abkehr von den Grundsätzen des Wettbewerbs und der Wirtschaftlichkeit bei Beschaffungen des Bundes kein geeignetes Instrument zur Unterstützung der schweizerischen Wirtschaft. Die Unterstützung hat gezielt zu erfolgen und nicht indirekt und undifferenziert über höhere Beschaffungsauslagen.<\/p><p>Deshalb sieht der Bundesrat keine Veranlassung, das auf Wettbewerb und Transparenz ausgelegte Beschaffungsregime zu revidieren. Ein Eingriff in die Wettbewerbsgestaltung widerspricht klar den Zielsetzungen der WTO, weil er diskriminatorisch wirkt und in der Folge zu einer indifferenten Vergabepraxis führt. Dem Bundesrat liegt daran, dass bei der Vergabe der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Anbieter und Anbieterinnen Priorität hat, weshalb Struktur- und regionalpolitische Anliegen nicht über das Beschaffungsregime des Bundes verwirklicht werden können.<\/p> Der BR beantragt, die Emp abzulehnen"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Einkaufsvorschriften des Bundes zu überprüfen und so anzupassen, dass er den Gatt-Spielraum zugunsten der Schweizer Wirtschaft ausschöpft und insbesondere der Lohnsituation in der Schweiz angemessen Rechnung trägt. Damit soll der Bund mit bescheidenem Aufwand die Chancengleichheit gegenüber Billiglohnländern verbessern und einen Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen leisten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Anpassung der Einkaufsvorschriften des Bundes zu Gunsten der Schweizer Wirtschaft"}],"title":"Anpassung der Einkaufsvorschriften des Bundes zu Gunsten der Schweizer Wirtschaft"}