{"id":19973352,"updated":"2025-11-14T07:44:04Z","additionalIndexing":"Steuerabzug;Behinderte\/r;Sozialhilfe;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Emp.","id":7,"name":"Empfehlung"},"author":{"councillor":{"code":2172,"gender":"f","id":211,"name":"Spoerry Vreni","officialDenomination":"Spoerry"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1997-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4508"},"descriptors":[{"key":"L04K01040201","name":"Behinderte\/r","type":1},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":1},{"key":"L04K11070304","name":"Steuerabzug","type":2},{"key":"L04K01040408","name":"Sozialhilfe","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1997-10-09T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"1997-09-03T00:00:00Z","text":"Annahme"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(866671200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(876348000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[{"type":null,"value":"Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen."}]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2172,"gender":"f","id":211,"name":"Spoerry Vreni","officialDenomination":"Spoerry"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.3352","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Im Gegensatz zu kantonalen Steuergesetzen - so auch zu dem noch in Kraft stehenden zürcherischen Steuergesetz - können gemäss Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe h StHG und auch gemäss DBG vorbehältlich des Selbstbehaltes zwar alle \"Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten\", also alle diesbezüglichen Aufwendungen an Geldmitteln, abgezogen werden, nicht aber entsprechende Aufwendungen an Arbeit.<\/p><p>Gegenwärtig müssen alle Kantone ihre Steuergesetze den im StHG verankerten Grundsätzen anpassen. Im Bereich der durch schwere Invalidität oder dauernde Pflegebedürftigkeit verursachten Aufwendungen kann dadurch für jene Steuerpflichtigen, welche zu Hause unter persönlichen Opfern eine schwer invalide oder pflegebedürftige Person betreuen, eine deutliche Verschlechterung eintreten. Eine bislang zugestandene Berücksichtigung der Aufwendungen für Arbeit darf nicht mehr erfolgen.<\/p><p>Wie wir jetzt im Kanton Zürich erleben, wird dies von den Betroffenen verständlicherweise als ungerecht empfunden.<\/p><p>Bei der Betreuung einer invaliden oder dauernd pflegebedürftigen Person durch Dritte - etwa in einem Pflegeheim - können anfallende Kosten abgezogen werden, wenn sie selber getragen werden müssen und den vorgesehenen Selbstbehalt übersteigen, oder sie müssen von einer Versicherung oder auch von der öffentlichen Hand übernommen werden. Werden jedoch solche Kosten dadurch vermieden, dass ein Familienangehöriger die Betreuung übernimmt, so kann steuerlich kein Abzug mehr geltend gemacht werden, selbst dann nicht, wenn dafür eine Erwerbstätigkeit reduziert oder aufgegeben wird.<\/p><p>Diese vom StHG zwingend vorgeschriebene Regelung setzt heute - wo wir an Kostenreduktion im Gesundheitswesen interessiert sind - falsche Anreize. Auch wird damit die erwünschte Eigenverantwortung innerhalb der Familie nicht gefördert.<\/p><p>Zwar ist einzuräumen, dass im Steuerrecht gemäss dem Prinzip der Reineinkommensbesteuerung grundsätzlich nur Geldzuflüsse und -abflüsse berücksichtigt werden können. Andererseits können für einen solchen Abzug Gründe, wie z. B. Gerechtigkeitsüberlegungen oder die Vermeidung von Kosten bei der öffentlichen Hand, geltend gemacht werden.<\/p><p>In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat, das Anliegen im Rahmen der Expertenkommission zur Familienbesteuerung prüfen zu lassen. Denkbar ist, dass man den Kantonen im StHG weiterhin die Freiheit einräumt, die Aufwendungen an Arbeit zu berücksichtigen, um damit eine für die Betroffenen sehr störende Auswirkung des StHG zu beheben.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, der Expertenkommission Locher zur Familienbesteuerung die Frage zu unterbreiten, ob im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sowie im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) ein Abzug von besonderen, durch schwere Invalidität oder dauernde Pflegebedürftigkeit verursachten Aufwendungen an Arbeit für eine vom Steuerpflichtigen betreute Person eingeführt werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Behindertenbetreuung. Prüfung in der Expertenkommission Locher \"Familienbesteuerung\""}],"title":"Behindertenbetreuung. Prüfung in der Expertenkommission Locher \"Familienbesteuerung\""}