{"id":19973362,"updated":"2024-04-10T08:10:35Z","additionalIndexing":"Asylpolitik;Ausländerrecht;Vollzug von Beschlüssen","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2386,"gender":"m","id":322,"name":"Freund Jakob","officialDenomination":"Freund"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4508"},"descriptors":[{"key":"L03K050601","name":"Ausländerrecht","type":1},{"key":"L03K010801","name":"Asylpolitik","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-12-18T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-09-17T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(866757600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(913935600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2385,"gender":"m","id":321,"name":"Föhn Peter","officialDenomination":"Föhn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2399,"gender":"m","id":336,"name":"Kunz Josef","officialDenomination":"Kunz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2330,"gender":"m","id":228,"name":"Vetterli Werner","officialDenomination":"Vetterli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2270,"gender":"m","id":15,"name":"Binder Max","officialDenomination":"Binder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2310,"gender":"m","id":146,"name":"Maurer Ueli","officialDenomination":"Maurer Ueli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2289,"gender":"f","id":77,"name":"Fehr Lisbeth","officialDenomination":"Fehr Lisbeth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2419,"gender":"m","id":356,"name":"Speck Christian","officialDenomination":"Speck"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2064,"gender":"m","id":79,"name":"Fischer Theo","officialDenomination":"Fischer-Hägglingen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2017,"gender":"m","id":21,"name":"Blocher Christoph","officialDenomination":"Blocher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2444,"gender":"m","id":380,"name":"Hasler Ernst","officialDenomination":"Hasler Ernst"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2386,"gender":"m","id":322,"name":"Freund Jakob","officialDenomination":"Freund"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"97.3362","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Ende der achtziger Jahre konzentrierte sich die Politik des Bundesrates im Asylbereich darauf, der stetig anwachsenden Zahl von Asylgesuchen Herr zu werden. Dies gelang insbesondere durch den Erlass des dringlichen Bundesbeschlusses vom 22. Juni 1990 über das Asylverfahren, mit dem verschiedene Massnahmen zur Beschleunigung des Asylverfahrens ermöglicht wurden. Während bezüglich neuer Asylgesuche eine deutliche Entspannung zu verzeichnen war, erwies sich in den letzten Jahren der Vollzug von Wegweisungen im Asyl- und Ausländerbereich als zunehmend problematisch. Dies ist hauptsächlich auf eine mangelnde Kooperationsbereitschaft der betroffenen Personen und\/oder der Heimatstaaten dieser Personen zurückzuführen. Der Bundesrat hat, seit sich diese Schwierigkeiten zu Beginn der neunziger Jahre abzeichneten, auf verschiedensten Ebenen Massnahmen getroffen, um diese Probleme zu lösen:<\/p><p>- In rechtlicher Hinsicht sind gesetzliche Grundlagen geschaffen worden, die den Vollzug verbessern sollen; so das am 1. Februar 1995 in Kraft getretene Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Dieses Gesetz bezweckt, die Durchführung von Wegweisungsverfahren und den Vollzug von rechtskräftigen Aus- und Wegweisungsentscheiden sicherzustellen. Massnahmen wie die Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft sollen verhindern, dass Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung durch renitentes Verhalten versuchen, ihren Verbleib in der Schweiz zu erzwingen oder zu verlängern. Eine Umfrage bei den Kantonen hat ergeben, dass die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen angewandt und insgesamt positiv beurteilt wurden. Was die Einrichtung kantonaler Anstalten für die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft anbelangt, übernimmt der Bund bereits weitgehend die anfallenden Baukosten. Bei der im Herbst 1996 durchgeführten Bedarfsumfrage sind 13 Gesuche um Baubeiträge eingegangen. Drei Ausschaffungsgefängnisse (Kloten 2, Schüpfheim\/LU, Aarau) sind schon in Betrieb, weitere fünf Einrichtungen (Kantone: OW, SO, SG, TI, VS) befinden sich in Ausführung, und die restlichen fünf Projekte (BE, SZ, BS, GR, GE) werden im Laufe der Jahre 1998\/99 fertiggestellt. Dafür hat der Bund den Kantonen rund 24,4 Millionen Franken zugesichert und 17,8 Millionen Franken ausbezahlt.<\/p><p>Ferner wird zurzeit im Parlament der Entwurf für eine Totalrevision des Asylgesetzes und zur Änderung des Anag beraten. Er enthält verschiedene Bestimmungen, die die Situation im Vollzug verbessern sollen; so wird die Vollzugsunterstützung der Kantone durch den Bund auf alle Ausländer ausgedehnt und als zwingende Bestimmung ausgestaltet. Diese Regelung entspricht im übrigen dem bereits heute geltenden Zustand.<\/p><p>- In organisatorischer Hinsicht wurde die Zusammenarbeit der in Asyl- und Flüchtlingsfragen involvierten Departemente und Behörden intensiviert und institutionalisiert.<\/p><p>Der Bundesrat misst dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen eine grosse Bedeutung bei. Im Falle der Bundesrepublik Jugoslawien konnte am 3. Juli 1997 ein solches Rückübernahmeabkommen unterzeichnet werden, welches den Weg für die Rückführung sich illegal in der Schweiz aufhaltender Angehöriger der Bundesrepublik Jugoslawien öffnet.<\/p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung und die Empfehlungen der internationalen Gemeinschaft bezüglich Einführung von Visabeschränkungen sehr aufmerksam und behält sich vor, sich solchen Massnahmen anzuschliessen. Ein genereller Visastopp betreffend die Bundesrepublik Jugoslawien hätte mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einem deutlichen Anstieg der unkontrollierten Einreisen geführt und als undifferenzierte Massnahme in erster Linie die einfache Bevölkerung getroffen. Daher wurde auf eine derartige Massnahme verzichtet.<\/p><p>Zwischen dem Bundesamt für Flüchtlinge und der Schweizerischen Asylrekurskommission finden regelmässige Aussprachen über organisatorische Belange zwecks Verbesserung der Zusammenarbeit statt. Dazu gehört gegebenenfalls auch die Priorisierung bestimmter Fälle.<\/p><p>- In strategischer Hinsicht wurde in Zusammenarbeit zwischen EJPD und EDA das Konzept für die Förderung der freiwilligen Rückkehr entwickelt. Dessen gemeinsam vom Bundesamt für Flüchtlinge und der Deza (EDA) betreute Umsetzung verläuft in Bosnien-Herzegowina bisher sehr erfolgreich und stösst international auf grosses Interesse und Anerkennung.<\/p><p>Weiter wurde damit begonnen, ein Netz von Rückübernahmeabkommen mit unseren Nachbarstaaten und den Herkunftsstaaten von Asylsuchenden abzuschliessen. Diese Abkommen konkretisieren die völkerrechtlich anerkannte Verpflichtung der Staaten, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, die sich illegal im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und regeln insbesondere die technischen Modalitäten einer Rückübernahme.<\/p><p>- Im BFF wird der Vollzugsproblematik durch verschiedene Massnahmen und Projekte Rechnung getragen: Zur Unterstützung der Kantone wurde die Sektion Vollzugsunterstützung aufgebaut und laufend personell verstärkt. Betreffend die Papierbeschaffung im Länderbereich Sri Lanka übernahm das BFF die zentrale Koordination. Im übrigen wurde die Zusammenarbeit zwischen der Sektion Vollzugsunterstützung des BFF und dem EDA intensiviert. Bei Bedarf interveniert das EDA auf diplomatischer Ebene.<\/p><p>Projekte wie \"Lingua\", mit dem gestützt auf sprachliche Eigenheiten die genaue und damit vollzugsgenügende Herkunft der Asylsuchenden abgeklärt werden kann, oder die für dieses Jahr vorgesehene und von den Kantonen auf Intranet abrufbare Vollzugsdokumentation des BFF sollen zur Verbesserung des Vollzuges beitragen.<\/p><p>- Als Sofortmassnahme gegen den Zuwachs der illegalen Grenzübertritte im Tessin hat der Bundesrat beschlossen, das Grenzwachtkorps während der Sommermonate durch Angehörige des Festungswachtkorps personell zu verstärken. Im November 1997 sind Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens mit Italien geplant.<\/p><p>- Der Bund entschädigt die Kantone pauschal für die von ihnen an die Asylsuchenden geleistete Fürsorge; die festgesetzte Pauschale wird laufend überprüft. Dabei ist festzuhalten, dass die Fürsorgeleistungen für Asylsuchende bereits heute auf einem sehr tiefen Niveau liegen und mit demjenigen für Schweizer Bürger nicht vergleichbar sind.<\/p><p>Trotz zugegebenermassen komplexer Probleme beim Vollzug haben die erwähnten Massnahmen zur Beruhigung der Situation und zu ersten Erfolgen geführt. Darunter ist die - gestützt auf das vom Bundesrat beschlossene Rückkehrkonzept - bisher erfolgreich verlaufende Rückkehr der Bosnierinnen und Bosnier zu erwähnen. Ferner berechtigt die Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens mit der Bundesrepublik Jugoslawien vom 3. Juli 1997 zur Hoffnung, dass sich dadurch mittelfristig das zurzeit drängendste Vollzugsproblem lösen wird. Dem Bundesrat erscheint es angezeigt, diesen Weg weiterzugehen und auch mit weiteren wichtigen Herkunftsstaaten von Asylsuchenden Rückübernahmeabkommen anzustreben.<\/p><p>Aus dem Dargelegten geht hervor, dass die Politik des Bundesrates die vom Postulanten geforderten Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugsproblems im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bereits erfüllt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Vollzug der Ausländer- und Asylgesetzgebung, insbesondere die Rückführung abgewiesener Asylbewerber sowie illegal in der Schweiz lebender Ausländer, muss zurzeit als gravierendstes Problem im Asyl- und Ausländerbereich bezeichnet werden. Im weiteren sehen sich die Fürsorgebehörden der Kantone und Gemeinden heute überfordert, der kleinen Minderheit von dissozialen und kriminellen Asylbewerbern allein mit betreuerischen Mitteln zu begegnen. Die Unterstützung der Kantone durch den Bund in diesen Punkten ist völlig unzulänglich. Ist der Bundesrat bereit, diese für die Kantone zunehmend unhaltbaren Zustände anzugehen? Ist der Bundesrat insbesondere bereit, folgende Massnahmen zu ergreifen?<\/p><p>- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem EJPD und dem EDA in allen Belangen (inklusive ausländische Botschaften, Deza usw.). Der Druck auf ausländische Botschaften, deren Regierungen sich menschenrechts- und völkerrechtswidrig (Rücknahme eigener Staatsangehöriger) verhalten, ist zu verstärken.<\/p><p>- Ist der Bundesrat bereit, den Reiseverkehr mit Staaten (z. B. Jugoslawien), welche ihre Staatsangehörigen nicht mehr zurücknehmen, Einschränkungen zu unterwerfen (Ergreifung von Sanktionen wie z. B. Visastopp und Reduzierung von Hilfeleistungen analog der von den USA den Staaten des Dayton-Abkommens gegenüber kürzlich gemachten Drohung)?<\/p><p>- Verstärkung der Bundeshilfe beim Vollzug negativer Asylentscheide von Staatsangehörigen aus Problemländern.<\/p><p>- Die überlastete Sektion Vollzugsunterstützung des BFF ist personell aufzustocken, insbesondere zur Beschaffung von Reisepapieren, Beratung der Kantone in Ausschaffungsfragen usw.<\/p><p>- Die Rahmenbedingungen des Aufenthaltes (Betreuung, Logis und finanzielle Abgeltung) sind nach Ablauf der Ausreisefrist so unattraktiv wie möglich zu gestalten.<\/p><p>- Die Vollzugssektion des BFF hat den Kantonen auch dann Hilfe anzubieten, wenn der Ausländer kein Asylgesuch gestellt hat bzw. illegal in der Schweiz weilt.<\/p><p>- Die Ausschaffung unter Zwang sowie die Einschränkung der persönlichen Freiheit (beispielsweise bei kriminellem oder schwer dissozialem Verhalten) müssen ermöglicht werden.<\/p><p>- Die Frage der Vollzugskosten (insbesondere Reisekosten) ist neu zu regeln.<\/p><p>- Wie kann sichergestellt werden, dass die Beschleunigungsmassnahmen der Bundesverwaltung im Falle eines Beschwerdeverfahrens auch von der APK weitergeführt werden?<\/p><p>- Die Sicherheit bezüglich Echtheit der Personalien muss Voraussetzung für eine vorläufige Aufnahme sein.<\/p><p>- Die angekündigte Finanzierung von Haftanstalten für Ausländer, welche unter das Regime der Zwangsmassnahmen fallen, ist an die Hand zu nehmen.<\/p><p>- Erhöhung des dem Bundesrat bekannten, völlig ungenügenden Personalbestandes des Grenzwachtkorps zur Überwachung der Landesgrenzen.<\/p><p>Was gedenkt der Bundesrat im weiteren zu unternehmen, um den Vollzug der Ausländer- und Asylgesetzgebung, welcher zurzeit eingestandenermassen nicht zum Tragen kommt, zum Durchbruch zu verhelfen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ausländer- und Asylgesetzgebung. 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