﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973373</id><updated>2024-04-10T12:26:50Z</updated><additionalIndexing>Bundesamt für Sozialversicherung;Moratorium;Krankenversicherung;Evaluation;Versicherungsprämie</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2447</code><gender>f</gender><id>394</id><name>Jaquet-Berger Christiane</name><officialDenomination>Jaquet-Berger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-06-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4508</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011305</key><name>Versicherungsprämie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020318</key><name>Moratorium</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040106</key><name>Bundesamt für Sozialversicherung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-10-08T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>1997-09-29T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-06-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-10-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2373</code><gender>m</gender><id>309</id><name>Cavalli Franco</name><officialDenomination>Cavalli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2171</code><gender>m</gender><id>210</id><name>Spielmann Jean</name><officialDenomination>Spielmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2374</code><gender>m</gender><id>310</id><name>Chiffelle Pierre</name><officialDenomination>Chiffelle</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2387</code><gender>m</gender><id>323</id><name>Grobet Christian</name><officialDenomination>Grobet Christian</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2195</code><gender>m</gender><id>238</id><name>Ziegler Jean</name><officialDenomination>Ziegler Jean</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2447</code><gender>f</gender><id>394</id><name>Jaquet-Berger Christiane</name><officialDenomination>Jaquet-Berger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.3373</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Kostensteigerung für die Jahre 1994/1995 - sie betrug 5 Prozent - ist nicht massgebend für eine Prämienerhöhung im Jahre 1997. Das inzwischen in Kraft getretene neue Krankenversicherungsgesetz hat zahlreiche Neuerungen gebracht, welche auf die Prämienberechnung einen grossen Einfluss haben. Die Versicherer mussten die Prämien für das Jahr 1997 im Juli 1996 gestützt auf damals vorliegende Anhaltspunkte für eine Kostenprognose 1997 festlegen. Solche Prognosen sind immer mit Unsicherheiten verbunden. Erst im Nachhinein kann mit Sicherheit festgestellt werden, ob die Prämien für ein bestimmtes Jahr zu hoch oder zu tief waren. Diese Feststellung kann nun für das erste Jahr der Geltung des neuen KVG, das heisst für das Jahr 1996, gemacht werden. Für dieses Jahr ist erwiesen, dass die Krankenversicherer die Prämien mehrheitlich zu tief festgelegt haben, was sich auf die Prämienberechnungen für das Jahr 1997 ausgewirkt hat. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat kann keinen Prämienerhöhungsstopp in der Krankenversicherung erlassen. Die Versicherer müssen nämlich nach Gesetz (Art. 13 Abs. 2 Bst. c KVG) jederzeit in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Gestützt auf Artikel 60 Absatz 1 KVG und Artikel 78 Absatz 1 KW haben sie namentlich das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben für eine Finanzierungsperiode von zwei Jahren zu gewährleisten und zur Sicherstellung der längerfristigen Zahlungsfähigkeit ausreichende Reserven zu bilden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 17. September 1997 hat der Bundesrat eine Verordnungsänderung beschlossen, welche die minimale Reservequote für grössere Versicherer von 20 auf 15 Prozent senkt. Diese Massnahme verschafft diesen Krankenkassen, denen immerhin rund 75 Prozent aller Pflegeversicherten angehören, die Möglichkeit, kurzfristig Kostensteigerungen mindestens teilweise aufzufangen und dient längerfristig dazu, die Aufwendungen zur Reserveäufnung zu reduzieren. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Sozialversicherung hat bereits im vergangenen Jahr einen externen Experten beauftragt, die Prüfungsmethode des BSV im Bereich der Genehmigung der Prämien der Krankenversicherer zu beurteilen. Dieser Bericht liegt vor und wurde publiziert. Der Bericht enthält unter anderem Vorschläge für eine Verbesserung der Prämienkontrolle durch das BSV. Das BSV wird diese Vorschläge bei der bevorstehenden Prämienkontrolle weitgehend berücksichtigen. Im weiteren hat das BSV an zwei Tagungen (20. März 1997 und 3. Juli 1997) die mit der Prämienkalkulation und Prämienkontrolle zusammenhängenden Probleme mit Vertretern der Krankenversicherer und der Kantone besprochen. Bei der Genehmigung der Prämien für 1998 ist die Zusammenarbeit mit den Kantonen bereits verstärkt worden. Gestützt auf die gemachten Erfahrungen kann die Prämienkontrolle in den kommenden Jahren zudem laufend verbessert werden. Eine nochmalige spezielle Prüfung des BSV ist deshalb nicht nötig.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Für das kommende Jahr wurde bereits eine weitere Erhöhung der Krankenkassenprämien angekündigt. Die Krankenkassen sind der Ansicht, dass der Grund für die Prämienerhöhung in der Kostensteigerung im Gesundheitswesen zu suchen ist. Dies entspricht aber nur teilweise der Wahrheit. Die Partner auf der Ärzteseite halten demgegenüber fest, dass sie unfreiwillig zum Sündenbock gestempelt werden. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) verfügt nicht über die Mittel, die notwendig wären, um die Berechnung der Prämien durch die Krankenkassen wirklich zu überprüfen. Gegen die neue Prämienerhöhung wehren sich sogar einige Kantone.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Zahlen, die das BSV für 1994/95 veröffentlicht hat, zeigen, dass die Kosten im Gesundheitswesen kaum mehr als 4 Prozent gestiegen sind. Für 1997 wurden aber weit umfangreichere Prämienerhöhungen zugelassen, ganz zu schweigen von den für 1998 angekündigten Erhöhungen der Prämien und des Selbstbehaltes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Versicherten finden sich nicht mehr zurecht. Das Vertrauen schwindet, und das Gefühl, an der Nase herumgeführt zu werden, verbreitet sich immer mehr. Um das Problem zu bewältigen und die Lage zu beruhigen, beantragen wir, dass mit einem dringlichen Bundesbeschluss ein Moratorium auf allen Beiträgen der gegen Krankheit Versicherten eingeführt wird. Während der im Erlass festgesetzten Frist soll das BSV einer externen Überprüfung unterzogen werden. Auf diese Weise wäre es möglich, die Bedingungen festzustellen, unter denen die Krankenkassenprämien überprüft werden, und allfällige Mängel zu beheben. Ein Bericht zuhanden des Parlamentes würde einen Neustart auf einer neuen Grundlage erlauben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Massnahme hätte keinerlei negative Auswirkungen auf die Versicherten, denn die Krankenkassen verfügen über so umfangreiche Reserven, dass sie einen allfälligen Ausgabenzuwachs auffangen können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. Moratorium und Überprüfung durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)</value></text></texts><title>Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. Moratorium und Überprüfung durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)</title></affair>