﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973405</id><updated>2024-04-10T09:27:54Z</updated><additionalIndexing>Flüchtlingsbetreuung;Kostenanalyse;Ausschaffung;Sparmassnahme;Kriminalität;Internierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2304</code><gender>m</gender><id>124</id><name>Keller Rudolf</name><officialDenomination>Keller Rudolf</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion D</abbreviation><code>D-2</code><id>101</id><name>Demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-09-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4509</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010801020102</key><name>Ausschaffung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080103</key><name>Flüchtlingsbetreuung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010208</key><name>Kriminalität</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080108</key><name>Sparmassnahme</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020205</key><name>Kostenanalyse</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K04030301</key><name>Internierung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-12-19T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-10-08T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-11-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-09-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-10-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2304</code><gender>m</gender><id>124</id><name>Keller Rudolf</name><officialDenomination>Keller Rudolf</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion D</abbreviation><code>D-2</code><id>101</id><name>Demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.3405</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1.-3. Bei der von der Kantonspolizei Bern als Vollzugsbehörde und vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) in Koordination mit der für Gambia zuständigen schweizerischen Botschaft in Dakar vorbereiteten Rückführung von fünf weggewiesenen gambischen Staatsangehörigen mit einem Charterflugzeug nach Banjul (Republik Gambia) handelt es sich um einen speziellen und sehr komplexen Einzelfall. In anderen Kantonen haben bisher keine mit der Aktion vom 1./2. September 1997 vergleichbaren Rückführungen stattgefunden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anlässlich der Fragestunden vom 29. September und 6. Oktober 1997 legte der Bundesrat den Hintergrund der Rückführung sowie die Gründe für ihr Scheitern dar (Fragen 97.5128 Maspoli und 97.5150 Rychen). Ergänzend hält der Bundesrat fest:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die von der zwangsweisen Rückführung betroffenen Gambier waren nicht nur abgewiesene Asylbewerber; vier von ihnen hatten sich in unserem Land wegen Zuwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten. Wiederholte, der Aktion vom 1. September 1997 vorangegangene Rückführungsversuche bei vier der fünf Personen sind allesamt an der äusserst heftigen - verbalen und physischen - Gegenwehr und Renitenz der Betroffenen beim Boarding der Linienflugzeuge gescheitert. Aus Rücksicht auf die übrigen Passagiere und deren Sicherheit an Bord verweigerten die Flugkapitäne den Transport dieser Personen nach Westafrika.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach sorgfältig durchgeführter Kostenanalyse der zuständigen Vollzugsorgane sowie des BFF drängte sich die zwangsweise Rückführung per Charterflugzeug als einzig mögliche Lösung auf. Die aufwendigen Massnahmen der Kantonspolizei Bern bezüglich der Wahl und des Einsatzes der Mittel, der Gewährleistung der Flugsicherheit sowie der Vorbereitung der Aktion waren der besonderen Situation des in Frage stehenden Falles angemessen. Die Aktion lag im übergeordneten Interesse eines konsequenten und damit glaubwürdigen Vollzugs rechtskräftiger Wegweisungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Am 1. Februar 1995 ist das Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht in Kraft getreten. Damit wurde das Institut der Internierung von Ausländerinnen und Ausländern als freiheitsentziehende Ersatzvornahme aufgehoben, weil es - gemessen an der Rechtsprechung der Strassburger Organe zu Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention - rechtlich unzulässig war. Die Internierung wurde durch die freiheitsentziehenden Massnahmen der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft (zusammen maximal 12 Monate) und durch die Ein- und Ausgrenzung abgelöst. Massgeblicher Zweck des Bundesgesetzes über Zwangsmassnahmen ist die Missbrauchsbekämpfung und die Sicherstellung eines wirkungsvollen Vollzugs von Weg- und Ausweisungen von abgewiesenen Asylsuchenden und Ausländern, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bezüglich der Behandlung straffälliger Asylsuchender ist vom Grundsatz her davon auszugehen, dass primär das gegen einen Ausländer in der Schweiz angehobene Strafverfahren durchzuführen und die ausgesprochene Strafe oder Massnahme auch zu vollziehen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat hat seit Beginn der neunziger Jahre auf verschiedensten Ebenen Massnahmen in rechtlicher, organisatorischer und strategischer Hinsicht getroffen, um den sich abzeichnenden Problemen und Missbräuchen, insbesondere im Vollzugsbereich, zu begegnen. Diese Massnahmen gilt es konsequent weiter anzuwenden und umzusetzen. Der Bundesrat verweist diesbezüglich auf seine schriftliche Stellungnahme vom 17. September 1997 zum Postulat Freund 97.3362 sowie auf seine schriftliche Stellungnahme vom 28. Mai 1997 zur Interpellation Fehr 97.3099.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Betreuungspersonal der Kantone im Umgang mit renitenten und zum Teil aggressiven Asylsuchenden häufig vor schwierige Aufgaben gestellt wird. Zur Sanktionierung solcher nicht tolerierbarer Verhaltensweisen wurden auf verschiedenen Ebenen Massnahmen getroffen. In verfahrensmässiger Hinsicht werden die Asylgesuche renitenter und dissozialer Personen prioritär behandelt. Beim Erlass des Bundesgesetzes über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht wurde der mögliche rechtsstaatliche Spielraum hinsichtlich freiheitsbeschränkender und freiheitsentziehender Massnahmen ausgeschöpft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weitere Sanktionsmöglichkeiten bestehen in der Durchsetzung fürsorgerischer Massnahmen, die indessen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen haben (namentlich die Ablehnung oder der Entzug von Fürsorgeleistungen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Problematik der Dissozialität und Straffälligkeit von Asylsuchenden wird z. B. bei der Umsetzung des Rückübernahmeabkommens vom 3. Juli 1997 mit der Bundesrepublik Jugoslawien Rechnung getragen, indem der Vollzug der Wegweisung dissozialer und straffälliger Personen prioritär durchgeführt werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass sich die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen anlässlich der letzten Asylkoordinatorentagung mit der zunehmenden Gewaltanwendung in Asylunterkünften befasst haben. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass ein koordiniertes Vorgehen von eidgenössischen und kantonalen Instanzen erforderlich sei. Die federführende paritätische Kommission der kantonalen Fürsorge- sowie der Justiz- und Polizeidirektoren wird an ihrer nächsten Sitzung im Februar 1998 unter Berücksichtigung der ersten praktischen Erfahrungen und Ergebnisse der Durchführung des Rückübernahmeabkommens mit der Bundesrepublik Jugoslawien über die Einsetzung einer Arbeitsgruppe entscheiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Dem Bundesrat sind bisher keine solchen Fälle zur Kenntnis gebracht worden. Hinsichtlich der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen durch Asylsuchende, welche durch dissoziales Verhalten aufgefallen sind, muss indessen auf die Fürsorgezuständigkeit der Kantone verwiesen werden. Der Bund steht in einem ausschliesslich subventionsrechtlichen Verhältnis zu den Kantonen und vergütet diesen die Fürsorgekosten nach dem Grundsatz der Subsidiarität nur für bedürftige Asylsuchende, die ihren Unterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und für welche auch Dritte nicht aufkommen müssen. Es ist daher Aufgabe der Kantone, die Bedürftigkeit im Einzelfall abzuklären und Missbräuche, wie sie der Interpellant vorbringt, zu verhindern und gegebenenfalls zu sanktionieren.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit der in letzter Zeit missglückten Berner Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern - welche sich teilweise sogar noch für Drogen- und andere Delikte zu verantworten haben - bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Sind Luxusausschaffungen mittels Privatflugzeugen (alleine die Kosten für einen Flug mit einer 16plätzigen Falcon 900 betragen nach Angaben der Kantonspolizei Bern 140 000 Franken) Einzelfälle?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wenn nein, gibt es in anderen Kantonen weitere solch krasse Ausschaffungsfälle?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wenn ja, wie gedenkt der Bundesrat, künftig die astronomischen Kosten zu senken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sind straffällige Asylanten, welche unser Asylrecht schändlich missbrauchen, nach einer missglückten Ausschaffung nicht zu internieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Will der Bundesrat dem Asylmissbrauch konsequenter einen Riegel vorschieben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Was gedenkt der Bundesrat dagegen zu unternehmen, dass immer mehr Asylbewerber ihre Betreuerinnen und Betreuer zum Teil massiv mit Gewalt bedrohen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Unternimmt der Bundesrat auch etwas gegen kriminelle Asylbewerber, welche nicht in ihren Unterkünften wohnen, die aber regelmässig, mit Auto und Handy ausgestattet, ihr wöchentliches Unterstützungsgeld abholen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Missratene Luxusausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern</value></text></texts><title>Missratene Luxusausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern</title></affair>