﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973410</id><updated>2024-04-10T08:08:24Z</updated><additionalIndexing>Rechnung;Arbeitslosenversicherung;Gesetz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2444</code><gender>m</gender><id>380</id><name>Hasler Ernst</name><officialDenomination>Hasler Ernst</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-09-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4509</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040102</key><name>Arbeitslosenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010102</key><name>Gesetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11020208</key><name>Rechnung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-12-19T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-10-08T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-11-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-09-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-10-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2067</code><gender>m</gender><id>84</id><name>Frey Walter</name><officialDenomination>Frey Walter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2284</code><gender>m</gender><id>60</id><name>Dettling Toni</name><officialDenomination>Dettling</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2430</code><gender>m</gender><id>366</id><name>Weigelt Peter</name><officialDenomination>Weigelt</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2330</code><gender>m</gender><id>228</id><name>Vetterli Werner</name><officialDenomination>Vetterli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2415</code><gender>m</gender><id>352</id><name>Schlüer Ulrich</name><officialDenomination>Schlüer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2386</code><gender>m</gender><id>322</id><name>Freund Jakob</name><officialDenomination>Freund</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2419</code><gender>m</gender><id>356</id><name>Speck Christian</name><officialDenomination>Speck</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2017</code><gender>m</gender><id>21</id><name>Blocher Christoph</name><officialDenomination>Blocher</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2372</code><gender>m</gender><id>307</id><name>Brunner Toni</name><officialDenomination>Brunner Toni</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2444</code><gender>m</gender><id>380</id><name>Hasler Ernst</name><officialDenomination>Hasler Ernst</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.3410</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Leider haben sich die Arbeitslosenzahlen anders entwickelt, als man 1994 vorausgesagt hatte. Die Abweichungen bei den Arbeitslosenzahlen sind gegenüber 1994 (171 000) nicht so gravierend, als dass so hohe Abweichungen bei den Ausgaben begründet werden könnten. Hier besteht meines Erachtens dringender Handlungsbedarf.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Rechnung für das Jahr 1997 (Annahme aufgrund des Zwischenresultates):&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ausgaben: 7,8 Milliarden Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Gesamteinnahmen: 5,7 Milliarden Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Defizit der Rechnung: 2,1 Milliarden Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für 1997 werden Bund und Kantone 4 Milliarden Franken (also je 2 Milliarden Franken) an Darlehen an die Arbeitslosenversicherung bezahlen müssen. Da gleichzeitig aufgrund des zweckgebundenen dritten Lohnprozentes 1,9 Milliarden Franken an Bund und Kantone (je 950 Millionen Franken) zurückbezahlt werden, steigt die Nettoverschuldung des Fonds der Arbeitslosenversicherung um 2,1 Milliarden Franken. Der Bestand an Schulden per Ende 1997 dürfte somit bei 8,3 Milliarden Franken liegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV): Für 1997 ist im Budget des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung für die RAV und die Logistikstellen für die Arbeitsmarktlichen Massnahmen (LAM) ein Betrag in der Höhe von 300 Millionen Franken vorgesehen. Gemäss Schätzungen aufgrund des Halbjahresergebnisses gehen wir davon aus, dass dieser Budgetrahmen eingehalten wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die in der Sommersession 1995 den parlamentarischen Kommissionen abgegebenen Kostenberechnungen sahen für 1997 bei einem Arbeitslosenbestand von 115 000 Ausgaben für die RAV in der Höhe von 130 Millionen Franken vor. Damals wurde der notwendige Personalbestand auf rund 1100 geschätzt. Die bedeutend über den prognostizierten Werten liegenden Arbeitslosenzahlen sowie die Quantität und Vielfalt der Aufgaben, die von den RAV wahrgenommen werden müssen, machten eine Erhöhung des Personalbestandes (aufgrund der während der Aufbauphase gemachten Erfahrungen) unumgänglich. Dies hatte die Kostensteigerung zur Folge. Bis Ende September 1997 haben rund 2500 RAV-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Tätigkeit aufgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Arbeitsmarktliche Massnahmen: Bei der Gesetzesberatung 1994 ging man davon aus, dass die Arbeitsmarktlichen Massnahmen (ohne Löhne) 300 Millionen Franken kosten würden. In der Tat kommen die Massnahmen den Fonds heute teurer zu stehen als damals geplant. Für 1997 waren ursprünglich 440 Millionen Franken budgetiert. Aufgrund der Ausgaben im ersten Halbjahr werden die tatsächlichen Ausgaben für das laufende Jahr heute auf 550 Millionen geschätzt. Darin enthalten sind die Projektkosten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Beschäftigungsmassnahmen werden statt Taggeldern Löhne ausbezahlt. Diese Löhne werden 1997 etwa 520 Millionen kosten. Die Löhne werden nicht direkt als Massnahmekosten betrachtet. Zu den Massnahmekosten zählen die Projektkosten (Infrastruktur, Lohnkosten der Betreuer usw.)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rückblick muss gesagt werden, dass die Kosten der Massnahmen 1994 unterschätzt wurden. Insbesondere ging man damals davon aus, dass wesentlich mehr als die heute 2000 Praktika (Verwaltung und Privatfirmen) und damit kostengünstigere Massnahmen gemacht werden würden. Es werden also mehr Beschäftigungsprogramme und Kurse, d. h. teurere Massnahmen, realisiert. Diese Mehrleistung entspricht übrigens dem Willen des Gesetzgebers.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Kostensteigerung ist auch darauf zurückzuführen, dass 1994 von 25 000 Jahresplätzen ausgegangen wurde, in diesem Jahr dank verbesserten Strukturen (RAV, LAM) voraussichtlich aber deren 30 000 realisiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Artikel 27 Avig wird angewendet. Nach der Ausschöpfung des Anspruchs auf altersabhängige Taggelder hat jeder Versicherte bei einer Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen Anspruch auf besondere Taggelder.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Pflicht, nach 150 (bzw. 250 und 400) Tagen eine aktive Gegenleistung zu erbringen, wirkt sich finanziell (noch) zuwenig aus. Wenn jemandem keine Massnahme zugewiesen werden kann, weil bei einer solch hohen Arbeitslosigkeit nicht genügend Massnahmen angeboten werden können, hat der Versicherte Anspruch auf ersatzweise besondere Taggelder. Ein Versicherter kann somit - auch wenn er keine Massnahme besucht - bis zum maximalen Höchstanspruch von 520 Tagen weiterhin Taggelder beziehen. Diese Ausweitung der maximalen Bezugsdauer wirkt sich für 1997 in einer überproportionalen Erhöhung der ausbezahlten Taggeldsumme aus (plus 670 Millionen Franken, zusätzlich zur proportionalen Erhöhung aufgrund der gestiegenen Arbeitslosenzahlen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dank den neuen Strukturen (RAV, LAM), die jetzt noch im Aufbau sind, werden künftig mehr Massnahmen angeboten werden können. Damit wird sich auch klarer herausstellen, ob ein Arbeitsloser den Willen hat, sich aktiv um seine Wiedereingliederung zu bemühen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn die RAV ihre Aufgaben vollumfänglich wahrzunehmen in der Lage sind und die arbeitsmarktlichen Massnahmen ihre Wirkung entfalten, muss sich dies positiv auf die ausbezahlten Taggelder auswirken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Es liegt nicht in der Absicht des Bundesrates, wegen der prekären Finanzlage der ALV die ganze Philosophie des Avig umzustossen. Es muss daran erinnert werden, dass der zweite Teil der Gesetzesrevision est seit Anfang Jahr in Kraft ist und die damit neu eingeführten Instrumente zur Wiedereingliederung der Arbeitslosen ihre volle Wirkung noch gar nicht entfalten konnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat will diese Wirkungen vorerst abwarten und evaluieren. Das Avig ist ein komplexes Gebilde, das auf einem Kompromiss der Sozialpartner beruht und dessen Elemente in gegenseitiger Interaktion stehen, so dass nicht ohne weiteres ein einzelner Teil verändert werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Entwicklung der Arbeitslosenentschädigungen ist heute allerdings eine andere, als dies bei der Beratung des Gesetzes angenommen worden war. Aufgrund der höheren Arbeitslosenzahlen, des neuen Taggeldregimes, der damit verbundenen, zum Teil massiv verlängerten Entschädigungsdauer (bis maximal 520 Tage) und der noch nicht voll wirksamen RAV und LAM sind die Kosten der Arbeitslosenentschädigung gestiegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat prüft sowohl im Rahmen des vorgesehenen Sparprogramms 1998 als auch im Rahmen eines Gesamtkonzeptes der Sozialversicherungen Massnahmen zu Einsparungen und Mehreinnahmen in der ALV.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Nachdem das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz auf den 1. Januar 1997 ganz in Kraft getreten ist, würden mich die Auswirkungen interessieren. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie sehen die Ausgaben und die Einnahmen aus, wenn man das Zwischenergebnis auf das ganze Jahr 1997 hochrechnet? (Nach der normalen Rechnungsgliederung und im Vergleich zum Vorjahr.) Wie hoch wird das Darlehen Ende 1997 sein, das Bund und Kantone als Defizitdeckung finanzieren müssen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Bei der Gesetzesberatung 1994 wurde angegeben, die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) würden pro Jahr 165 Millionen Franken kosten. Wie hoch wird der Betrag voraussichtlich für 1997 sein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Beschäftigungsprogramme und das Kurswesen wurden damals Jahreskosten von 546 Millionen Franken angegeben. Wie hoch wird der Betrag voraussichtlich 1997 sein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist es richtig, dass Artikel 27 Avig nicht angewendet wird? Wie wirkt sich das Wegfallen der Pflicht, nach 150 Tagen einen Kurs zu besuchen, auf die Finanzen aus? In der Beratung im Parlament wurden die Einsparungen mit 945 Millionen Franken angegeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, sofern die Kostenentwicklung von den seinerzeitigen Annahmen abweicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wenn gegenüber der Beratung eines Gesetzes eine völlig andere Entwicklung eintritt, müsste man entsprechend handeln können. Ist der Bundesrat bereit, entsprechende Sicherungselemente zu prüfen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Arbeitslosenkasse. Finanzielle Situation</value></text></texts><title>Arbeitslosenkasse. Finanzielle Situation</title></affair>