{"id":19973422,"updated":"2024-04-10T14:19:02Z","additionalIndexing":"nachhaltige Nutzung;Arealstatistik;Zonenplan;Kulturlandverlust","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2124,"gender":"f","id":156,"name":"Nabholz Lili","officialDenomination":"Nabholz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-09-24T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4509"},"descriptors":[{"key":"L05K1401020102","name":"Arealstatistik","type":1},{"key":"L05K1401020106","name":"Kulturlandverlust","type":1},{"key":"L06K060103010101","name":"nachhaltige Nutzung","type":2},{"key":"L04K01020401","name":"Zonenplan","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-12-19T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-10-08T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-11-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(875052000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(939333600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2124,"gender":"f","id":156,"name":"Nabholz Lili","officialDenomination":"Nabholz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.3422","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Im Juli 1997 wurden die Resultate der Arealstatistik 1992-1997 des Bundesamtes für Statistik für neun Kantone der Schweiz publiziert. Die Studie belegt ein weiterhin ungebremstes Siedlungswachstum in den untersuchten Kantonen im Zeitraum von 1981 und 1993 (138 Quadratkilometer wurden verbaut). Dies entspricht einer Zunahme von 14 Prozent oder, hochgerechnet auf die ganze Schweiz, einer Ausdehnung von einem Quadratmeter pro Sekunde.<\/p><p>Alarmierend ist auch der weitere Verlust des Kulturlandes in der Grössenordnung von 155 Quadratkilometern oder, hochgerechnet auf die Schweiz, 1,1 Quadratmetern pro Sekunde. Eine massive Abnahme verzeichnen die Feldobstflächen mit 25 Prozent.<\/p><p>Das Raumplanungsgesetz, das Natur- und Heimatschutzgesetz und das Umweltschutzgesetz verlangen einen schonungsvollen Umgang mit den Ressourcen Boden und Landschaft. Die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet, die Siedlungsentwicklung nach innen und die Siedlungsbegrenzung nach aussen sind hierfür zentrale Gebote. Der Bundesrat hat 1989 und 1996 Massnahmen zur Raumordnungspolitik erlassen. Es bestehen aber Zweifel, ob diese genügen. Insbesondere droht mit der aktuellen Teilrevision des Raumplanungsgesetzes der Nutzungsdruck auf die Landschaft erhöht zu werden. Die alarmierenden Resultate der Arealstatistik 1992-1997 erfordern vermehrte Anstrengungen des Bundes auch auf indirekter Ebene (z. B. im Bereich Steuerpolitik) zur Eindämmung des Bodenverschleisses.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die vom Bundesamt für Statistik erarbeitete Arealstatistik ist eine wichtige Grundlage für die Raumplanung, die Land- und Forstwirtschaft und den Umweltschutz sowie für die angewandte Forschung. Der Bundesrat wertet deshalb die gesamtschweizerische, nach einheitlichen Kriterien periodisch erhobene sowie problem- und handlungsorientierte Arealstatistik als bedeutsam.<\/p><p>Die laufende Nachführung der Arealstatistik 1992-1997 ist fortgeschritten. Für die Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura, Bern, Luzern, Obwalden und Nidwalden - rund 36 Prozent der Fläche der Schweiz - liegen die validierten Daten vor. Der Vergleich mit den Daten der Arealstatistik 1979-1985 lässt erkennen, dass die Siedlungsflächen - Flächen für Verkehr sowie für Bauten und Anlagen der Infrastruktur eingeschlossen - in den achtziger Jahren mehr angewachsen sind, als dies aufgrund des gesamtschweizerischen Wirtschaftsverlaufs und der Entwicklung der Einwohnerzahl zu erwarten gewesen wäre. Dieser Zuwachs der Siedlungsflächen steht nach Auffassung des Bundesrates nicht in Übereinstimmung mit den vorab in den neunziger Jahren gefestigten raumordnungspolitischen Strategien. Letztere haben u. a. zum Ziel, die Ausdehnung der Siedlungen nach aussen zu begrenzen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken. Des weiteren weist die Arealstatistik die Veränderungen über rund zwölf Jahre aus; innerhalb dieses Zeitraums ermöglicht sie aber keine Detailaussagen. Aus diesen Gründen dürften die Veränderungen der Siedlungsflächen nur teilweise den Vollzug der in den achtziger Jahren in Kraft gesetzten bundesrechtlichen Bestimmungen zum haushälterischen Umgang mit dem Boden (Raumplanungsgesetz) und zur nachhaltigen Beanspruchung von Ressourcen (Umweltschutzgesetz, Natur- und Heimatschutzgesetz) sowie die Umsetzung der weitgehend in den neunziger Jahren getroffenen Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden (Grundzüge, Raumordnungskonzepte, Sachpläne, überarbeitete Richt- und Nutzungspläne) widerspiegeln.<\/p><p>2. Die Bestimmungsgrössen für die Entwicklung der Siedlungsflächen, deren Zunahme zwangsläufig eine Abnahme der landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Folge hat, sind ausgesprochen vielschichtig. Demzufolge sind Massnahmen, die bezüglich Fläche auf eine zurückhaltende und bezüglich Standort auf eine eignungsgerechte Beanspruchung bzw. Nutzung des Bodens abzielen, in verschiedenen Sachbereichen zu ergreifen. Der Bundesrat hat diesem Erfordernis Rechnung getragen und mit dem \"Bericht über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz\" 1996 den notwendigen Orientierungsrahmen für die erwünschte räumliche Entwicklung des Landes geschaffen. Die Strategien sind im Bericht dargelegt. Die Daten der Arealstatistik belegen eindrücklich, dass diese Strategien richtig und dringend sind. In den Aktionsfeldern ist dann aufgezeigt, wie der Bund in seinen eigenen Verantwortungsbereichen eine aktive, ziel- und zukunftsorientierte Raumordnungspolitik betreibt. Auf diesem Sockel aufbauend hat der Bundesrat mit dem \"Bericht über die Massnahmen zur Raumordnungspolitik. Realisierungsprogramm 1996-1999\" ein eigentliches, breit angelegtes Massnahmenbündel erlassen. Dabei sind qualitative Aspekte gleichwertig berücksichtigt. So soll beispielsweise das \"Landschaftskonzept Schweiz\" dazu führen, die Qualitäten von Natur und Landschaft schonend weiterzuentwickeln. Für die Umsetzung der Grundzüge und des Realisierungsprogramms ist die verstärkte Zusammenarbeit mit den für die Raumplanung in erster Linie zuständigen Kantonen zwingend. Die Zusammenarbeit zeigt denn auch erfreuliche Resultate: Die zur Genehmigung eingereichten oder sich in Bearbeitung befindlichen kantonalen Richtpläne setzen die Strategien der Grundzüge um - den kantonalen Verhältnissen angepasst. Aus den Daten der Arealstatistik lässt sich die Folgerung, die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes erhöhe den Nutzungsdruck auf die Landschaft und trage dermassen zur Siedlungsexpansion bei, nicht herleiten. Aufgrund der Grösse des Zuwachses ist anzunehmen, dass die Siedlungsexpansion nicht ausserhalb der Bauzonen, sondern \"geordnet\" in den Bauzonen erfolgt ist. Die Teilrevision beschränkt sich bekanntlich auf die Umnutzung bestehender Bauten unter ganz bestimmten Voraussetzungen und lässt nur Neubauten für ausschliesslich landwirtschaftliche oder gartenbauliche Zwecke zu, wobei das Entwicklungspotential im Bereich der Bauten für die bodenunabhängige Produktion gering ist. Bei einem gesetzeskonformen Vollzug ist eine Siedlungsexpansion ausgeschlossen. Zwecks Schutz des bestgeeigneten Landwirtschaftslands vor Überbauung hat der Bundesrat 1992 überdies den gesamtschweizerischen Mindestumfang der Fruchtfolgeflächen festgesetzt und deren Aufteilung auf die Kantone bestimmt.<\/p><p>Die Ergebnisse der Arealstatistik bestätigen die Richtigkeit der Strategien der Grundzüge. Mit dem Realisierungsprogramm sind die zugehörigen Massnahmen beschlossen. Der Bundesrat teilt die Zweifel daran, ob diese Massnahmen genügen, nicht. Er erachtet es deshalb als wenig zweckmässig, nun weitere zusätzliche Massnahmen zu prüfen und auf diese Weise beschränkt vorhandene Kapazitäten zu binden. Hingegen misst der Bundesrat - durchaus im Sinne der grundsätzlichen Ausrichtung der Interpellation - der sach- und zeitgerechten Umsetzung der beschlossenen Massnahmen und der fortlaufenden Zusammenarbeit mit den Kantonen eine vorrangige Bedeutung bei.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich frage den Bundesrat an:<\/p><p>1. wie er die Arealstatistik 1992-1997 beurteilt, und<\/p><p>2. welche konkreten Massnahmen er ergreifen wird, um der weiteren Siedlungsexpansion und dem Kulturlandverlust entgegenzutreten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Arealstatistik und Kulturlandverlust"}],"title":"Arealstatistik und Kulturlandverlust"}