{"id":19973428,"updated":"2024-04-10T13:20:27Z","additionalIndexing":"Bundesangestellte;Sparmassnahme;Schaffung neuer Bundesstellen;Lohnkürzung;Führungskraft","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4509"},"descriptors":[{"key":"L05K0702010306","name":"Lohnkürzung","type":1},{"key":"L06K080601030103","name":"Bundesangestellte","type":1},{"key":"L05K0702020204","name":"Führungskraft","type":2},{"key":"L07K08060103010403","name":"Schaffung neuer Bundesstellen","type":2},{"key":"L04K11080108","name":"Sparmassnahme","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-10-08T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1997-12-08T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(875138400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(939333600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2268,"gender":"m","id":9,"name":"Baumann Ruedi","officialDenomination":"Baumann Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2180,"gender":"m","id":223,"name":"Thür Hanspeter","officialDenomination":"Thür"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2295,"gender":"f","id":95,"name":"Gonseth Ruth","officialDenomination":"Gonseth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2117,"gender":"m","id":147,"name":"Meier Hans","officialDenomination":"Meier Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2288,"gender":"m","id":76,"name":"Fasel Hugo","officialDenomination":"Fasel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.3428","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1994 beabsichtigt gemäss einem in Artikel 1 formulierten Grundsatz, die Bezüge der Magistratspersonen und des Bundespersonals vorübergehend zu kürzen, um den Finanzhaushalt des Bundes zu verbessern. Diese Kürzung gilt nicht für alle Lohnklassen, sondern nur für die besserverdienenden Beamtinnen und Beamten, deren Bezüge den Höchstbetrag der 23. Besoldungsklasse übersteigen (auf 100 Prozent umgerechnet). Dies sind in Zahlen ausgedrückt sämtliche Lohnbezüge von mindestens 100 000 bis 350 000 Franken pro Jahr. Dabei wird dieses Kaderlohnopfer abgestuft gefordert, indem die Lohnklassen 24 bis 31 auf 1 Prozent, die Überklassen auf 2 Prozent und die Magistratspersonen auf 3 Prozent ihres Lohnes verzichten müssen. Der Beschluss ist bis zum 31. Dezember 1997 befristet.<\/p><p>Angesichts der Tatsache, dass sich die Situation des Bundeshaushaltes seit 1994 nicht wesentlich verbessert hat und dass vermehrt bei Sozialausgaben gespart wird und werden soll (z. B. bei den Leistungen der ALV), ist eine Verlängerung dieses Kaderlohnopfers um beispielsweise drei weitere Jahre zu rechtfertigen. Denn gerade die betroffenen Lohnklassen profitieren davon, dass sie nur bis 100 000 Franken Verdienst den regulären Beitrag von 3 Prozent an die ALV leisten müssen. Für Einkommen über dieser Limite gilt ein reduzierter Satz von 1 Prozent. So bezahlen die Spitzenverdiener und Spitzenverdienerinnen des Bundes Einkommensbeiträge von weniger als 1,5 Prozent. Mit dem Kaderlohnopfer werden also indirekt auch ungerechte Beitragsprivilegien bei der ALV ausgeglichen.<\/p><p>Die mit den vorgeschlagenen Massnahmen erreichten Einsparungen sollen neu nicht ein \"anonymes Sparopfer\" sein, sondern ein solidarischer Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Deshalb soll das Geld nicht einfach in der Bundeskasse verbleiben oder als Auszeichnung für sparbeflissene Beamtinnen und Beamte der oberen Lohnklassen verwendet werden, wie dies der jetzige Bundesbeschluss vorsieht. Vielmehr sollen damit neue Stellen geschaffen werden. Dadurch ergibt sich ein wirksamer Spareffekt bei den Ausgaben der ALV, der für einmal nicht von den Direktbetroffenen, sondern von den Gutverdienenden getragen wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der für das bisherige Kaderlohnopfer seit 1995 massgebende Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1994 über Sparmassnahmen im Lohnbereich des Bundes (SR 172.221.107) wird auch nach dem Willen der eidgenössischen Räte nicht verlängert. An dessen Stelle soll der neue Bundesbeschluss über die befristete Kürzung der Löhne des Bundespersonals (97.077) treten. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 29. Oktober 1997 darauf hingewiesen, dass er die nominalen Lohnkürzungen als Beitrag des Bundespersonals an die Sanierung des Bundeshaushaltes und nicht zur Schaffung neuer Stellen sieht. In Ziffer 12 der Botschaft verweist er auf die Motion Teuscher und erachtet sie damit als beantwortet.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Bundesbeschluss über Sparmassnahmen im Lohnbereich des Bundes vom 16. Dezember 1994 dem Parlament zur Verlängerung vorzulegen. Artikel 6 des bestehenden Bundesbeschlusses ist zu streichen und durch die Verpflichtung zu ersetzen, dass der Bund für den gesparten Betrag neue Stellen innerhalb seines Bereiches schafft.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Solidarität konkret. Abgabe auf den Einkommen der oberen Lohnklassen des Bundes"}],"title":"Solidarität konkret. Abgabe auf den Einkommen der oberen Lohnklassen des Bundes"}