{"id":19973482,"updated":"2024-04-10T12:40:09Z","additionalIndexing":"Bericht;Justizvollzugsanstalt;Haftordnung;Zollamt;Asylverfahren;Menschenwürde;Untersuchungshaft;Genf (Kanton)","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-10-09T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4509"},"descriptors":[{"key":"L05K0108010201","name":"Asylverfahren","type":1},{"key":"L05K0701040404","name":"Zollamt","type":1},{"key":"L04K08020218","name":"Menschenwürde","type":2},{"key":"L04K05010303","name":"Haftordnung","type":2},{"key":"L04K05010304","name":"Justizvollzugsanstalt","type":2},{"key":"L05K0301010106","name":"Genf (Kanton)","type":2},{"key":"L05K0504010203","name":"Untersuchungshaft","type":2},{"key":"L03K020206","name":"Bericht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-04-20T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-11-16T00:00:00Z","text":"NR AB 1999 II; 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Interpellationen Maury Pasquier 97.3043 und 97.3044).<\/p><p>Diesen Sommer wurde um die Terrasse der Empfangsstelle herum eine Mauer (\"Schandmauer\") errichtet, so dass die im Gebäude lebenden Personen im Innern eingeschlossen blieben (vgl. Dringliche Einfache Anfrage Roth-Bernasconi 97.1084). Diese Massnahme hat in Genf Empörung ausgelöst, und diese hat sich auch in einer Resolution des Genfer Grossen Rates (R 339) niedergeschlagen.<\/p><p>Am 28. Juni 1997 haben Unbekannte die Mauer zerstört. Seither können sich die in der Empfangsstelle wohnenden Ausländerinnen und Ausländer aber immer noch nicht frei auf der Terrasse bewegen. Diese ist nämlich nach wie vor beschädigt, und es ist ungewiss, ob ein Schutzgitter angebracht wird. Ein solches Gitter ist unbedingt nötig, damit die Terrasse gefahrlos betreten werden kann.<\/p><p>Letzthin stand in den lokalen Zeitungen, dass ein Asylbewerber 1995 während 53 Tagen in der Empfangsstelle eingeschlossen war. In Beantwortung einer Beschwerde räumt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ein, dass das BFF einen Fehler begangen hat, indem es den betroffenen Asylbewerber nicht den zuständigen kantonalen Behörden zwecks Ausschaffung überstellte (Zwangsmassnahmen). Das EJPD sagt auch, die Empfangsstellen seien offene Zentren und könnten (in Anwendung von Artikel 5 EMRK) nicht mit Haftanstalten verglichen werden. Nach Auffassung der Bundesbehörden sind aber die Einschränkungen, welche die vom BFF erlassene Hausordnung vorsieht, mit dem Grundsatz der persönlichen Freiheit durchaus vereinbar.<\/p><p>Trotz dieser Äusserungen des EJPD habe ich den Eindruck, dass der Betrieb der Empfangsstelle eher demjenigen eines Gefängnisses gleicht als demjenigen eines Zentrums, dessen Aufgabe es wäre, Verwaltungsverfahren für Personen, die a priori nicht kriminell sind und unter eher schwierigen Umständen leben, zu erleichtern und zu verkürzen.<\/p><p>Beim Betrieb einer Empfangsstelle ist eine gewisse straffe Führung vermutlich angebracht, diese muss sich aber mit einer humanen Grundeinstellung verbinden. Ausserdem sind die Menschenrechte in allen Fällen zu respektieren.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Empfangsstelle für Asylsuchende in Genf ist Teil der Organisationsstruktur des Bundesamtes für Flüchtlinge, deren Rechtsgrundlage in Art. 14 Asylgesetz verankert ist. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Maury Pasquier vom 4. März 1997 darauf verwiesen, dass das Personal der Empfangsstellen bei der Erledigung seiner Aufgaben nur einen begrenzten Handlungsspielraum hat. Das Verhalten und die Anwendung der geltenden Bestimmungen werden mittels Weisungen und Richtlinien geregelt, die von der Direktion des Bundesamtes beziehungsweise von der Abteilung Einreise und Empfangsstellen festgelegt und erlassen werden.<\/p><p><\/p><p>In der Begründung des Postulats werden Probleme aufgeführt, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylsuchenden während der Festtage Ende 1996 aufgetreten sind. In seiner Antwort auf die Interpellation Maury Pasquier vom 4. März 1997 hat sich der Bundesrat zu den Umständen, welche diese Probleme herbeigeführt haben, eingehend geäussert. Bei dieser Gelegenheit hat er das Bundesamt für Flüchtlinge angewiesen, die betreffenden Kantone künftig frühzeitig über die Schliesszeiten der Empfangsstellen während der Festtage zu informieren. Dies hat das zuständige Bundesamt für 1997 bereits Anfang November getan.<\/p><p><\/p><p>Was den Bau einer Mauer auf der Terrasse der Empfangsstelle anbelangt, ist das Bundesamt, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die dringliche einfache Anfrage Roth-Bernasconi vom 12. Juni 1997 dargelegt hat, lediglich Mieter der Räumlichkeiten. Es hat die Bauarbeiten nicht im Alleingang sondern mit Einverständnis und im Auftrag sämtlicher Teilnehmer der Schlichtungssitzung vom 10. Juli 1996 angeordnet. Die Mauer wurde aus Sicherheitsaspekten errichtet und im Sinne einer einvernehmlichen Lösung mit den Mieterinnen und Mietern der benachbarten Liegenschaften, die sich vor allem über die Lärmbelästigung seitens der Asylsuchenden beschwert hatten. Die Mauer wurde durch einen Vandalenakt zerstört, sodass die Terrasse nicht mehr benutzt werden konnte. Nach diesem bedauerlichen Ereignis hat das Bundesamt Klage eingereicht. Solange die Untersuchung noch im Gange war, konnte das Bundesamt keine baulichen Massnahmen veranlassen. Am 27. August 1997 wurden die Aufräum- und Instandstellungsarbeiten an der Terrasse wieder aufgenommen. Das Bundesamt ist nach wie vor bestrebt, eine für alle Parteien befriedigende Lösung, die auch den Sicherheitsaspekten Rechnung trägt, zu finden. Hierbei wird es die Vorschläge der umliegenden Bewohnerinnen und Bewohner, die am Bau der Mauer Anstoss genommen haben, soweit wie möglich berücksichtigen.<\/p><p><\/p><p>Die aufgetretenen Probleme lassen sich darauf zurückführen, dass sich die unmittelbare Umgebung der Empfangsstelle seit deren Inbetriebnahme im Frühling 1992 verändert hat. Dies betrifft insbesondere das angrenzende Gebäude, in dem seit Anfang 1996 einige Wohnungen bezogen worden sind. Die letzten Ereignisse veranlassen das Bundesamt, einen alternativen Standort für die Empfangsstelle zu suchen.<\/p><p><\/p><p>Der Fall des Asylbewerbers, der 53 Tage in der Empfangsstelle verbracht hat, bedarf der Klarstellung. Das Bundesamt, dem zwei Dokumente über die schlechte psychische Verfassung des Asylbewerbers vorlagen, wollte mit seiner Entscheidung die Gesundheit des Betreffenden schonen und ihm daher die Haft in einer geschlossenen Anstalt für einen Zeitraum, der ebenso lang, wenn nicht sogar länger gewesen wäre, ersparen. Das Bundesamt hatte demnach keinerlei Absicht, anstelle der zuständigen Behörde eine Zwangsmassnahme anzuwenden, sondern wollte dem Asylbewerber den Aufenthalt in einer vertrauten Umgebung ermöglichen. Der Asylbewerber konnte sich innerhalb der Räumlichkeiten frei bewegen und wurde vom Personal des grenzsanitarischen Dienstes des Schweizerischen Roten Kreuzes regelmässig medizinisch betreut. Überdies hat der Betreffende während seines Aufenthalts nie den Wunsch geäussert, die Empfangsstelle zu verlassen, und hat auch keinerlei Reklamationen vorgebracht. Der Vergleich der Empfangsstelle mit einer Haftanstalt ist deshalb nicht angebracht. <\/p><p><\/p><p>Der Bundesrat weist im übrigen darauf hin, dass mehrere parlamentarische Instanzen und der Europäische Ausschuss zur Verhinderung der Folter das besagte Empfangszentrum besucht haben und weder fehlerhaftes Verhalten noch organisatorische Mängel festgestellt haben. Somit besteht keine Veranlassung, eine Untersuchung zum Betrieb der Genfer Empfangsstelle einzuleiten und einen Bericht darüber vorzulegen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, über den Betrieb der Empfangsstelle für Asylsuchende La Praille in Genf eine Untersuchung einzuleiten und einen Bericht vorzulegen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Genfer Empfangsstelle für Asylsuchende (La Praille)"}],"title":"Genfer Empfangsstelle für Asylsuchende (La Praille)"}