﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973521</id><updated>2024-04-10T08:37:57Z</updated><additionalIndexing>politische Gewalt;Konfliktregelung;Asylpolitik;Kapitalflucht;wirtschaftliche Zusammenarbeit;Algerien;Stellung der Frau;Menschenrechte</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2276</code><gender>f</gender><id>33</id><name>Bühlmann Cécile</name><officialDenomination>Bühlmann Cécile</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne 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April 1997 empfing Staatssekretär Franz Blankart Staatsgäste aus Algerien zur Eröffnung eines zweitägigen Wirtschaftsforums in Lausanne. Blankart wies auf die engen Beziehungen zwischen den beiden Ländern hin. Algerien ist für die Schweiz der fünftwichtigste Partner und das viertwichtigste Importland Afrikas. Die Importe aus Algerien bestehen zu 99 Prozent aus Energieträgern und kosteten 1996 rund 200 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Obwohl Algerien mit seinen Bodenschätzen ein sehr reiches Land ist, hat es sich sehr hoch verschuldet. Die Schweiz hat sich verschiedentlich stark zugunsten von Algerien verwendet, so z. B. als der Klub von Paris 1994 und 1995 über eine Umschuldung von fast 13 Milliarden Franken und einen Aufschub des Schuldendienstes verhandelte. 1995/96 gewährte der IWF Algerien einen Kredit von 0,4 Milliarden SZR. 1995 belief sich die Exportrisikogarantie-Schadenauszahlung der Schweiz auf insgesamt 163 Millionen Franken; davon betrafen 52 Millionen Franken Algerien. 1996 schloss die Schweiz mit Algerien ein bilaterales Umschuldungsabkommen im Betrag von 64,6 Millionen Franken ab. Die eingeräumten Fristen in den Umschuldungsabkommen lässt die algerische Regierung in verantwortungsloser Weise ungenutzt verstreichen. Anstatt die Einnahmen zu reorganisieren und die gesellschaftlichen und politischen Spannungen zu beruhigen, hat die algerische Regierung die Gesellschaft gespalten, eine Bevölkerungsmehrheit in Armut und Unproduktivität gestürzt und die eigene Wirtschaft endgültig ruiniert. Zwar ist das Wirtschaftswachstum dank den steigenden Energiepreisen auf 5 Prozent gestiegen und die Handelsbilanz erstmals positiv. Der Reichtum dieses Landes und auch die finanziellen Spritzen aus dem Ausland sind jedoch einer kleinen Führungsschicht vorbehalten, die wenig produktiv reinvestiert und vermutlich einen Grossteil ihres Kapitals ausser Landes bringt. Die Statistik der Nationalbank weist 1988 ein Guthaben bei Schweizer Banken von 218 Millionen Franken aus, das bis Ende 1995 kontinuierlich auf 417 Millionen Franken angewachsen und im folgenden Jahr sprunghaft auf 679 Millionen Franken angestiegen ist. Nicht mitgezählt sind die treuhänderisch verwalteten und die der Kontrolle entzogenen Vermögen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Algerien sind gegen 20 Unternehmen tätig, in welchen kaum mehr Schweizer Angestellte arbeiten. Die Situation allgemeiner Gewalt, die das Bundesamt für Flüchtlinge und der Bundesrat in seiner Antwort auf die dringliche Einfache Anfrage Vermot (97.1121) nicht anerkennen will, hat den Schweizer Managern den Algerienaufenthalt vergällt. Wer an seinem Leben hängt und es sich leisten kann, bringt sich in Sicherheit, bevorzugt in ein Land ausserhalb Algeriens. Aus demselben Grund bleibt auch die Schweizer Botschaft immer noch geschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Verhalten der algerischen Regierung angesichts der scheusslichen Massaker, die sich zumeist in unmittelbarer Nähe von Militärkasernen und in Gebieten, die von Sicherheitskräften scharf bewacht werden, zutragen, beginnt nun auch regierungsfreundliche Kreise mit grossem Argwohn zu erfüllen. Die Weigerung der Behörden, ihre Staatsangehörigen zu schützen oder ihnen bei Massakern zu Hilfe zu eilen, verweist auf eine skandalöse Machtpolitik, die den Tod von Zehntausenden Staatsangehöriger leichtfertig in Kauf nimmt. Die öffentlichen Verlautbarungen der Regierung, dem Terror ein Ende setzen zu wollen, entbehren der Glaubwürdigkeit.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In seinen Antworten vom 29. Oktober 1997 auf die dringliche Einfachen Anfragen Vermot vom 25. September 1997 (97.1121) und Simon vom 2. Oktober 1997 (97.1128) hat der Bundesrat bereits Gelegenheit gehabt, sich zu den dramatischen Gewalttaten in Algerien, zur Praxis der schweizerischen Behörden im Asylwesen und zur Frage einer eventuellen Vermittlung zu äussern. Er legt Wert darauf, seine Ausführungen wie folgt zu ergänzen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Bei den vom Klub von Paris beschlossenen Umschuldungen handelt es sich um Wirtschaftsabkommen, die in einem multilateralen Umfeld vereinbart sind. In einem solchen Rahmen, der rund zwanzig beteiligte Gläubigerländer umfasst, beschränken sich die Verhandlungen auf die finanziellen Aspekte. So verhielt es sich mit dem Umschuldungsabkommen, welches 1994 und 1996 mit Algerien abgeschlossen wurde. Anlässlich der bilateralen Verhandlungen, welche das Pendant zum multilateralen Abkommen darstellten, betrafen die einzigen noch zu regelnden Punkte finanzielle Fragen von relativer Bedeutung, und es war folglich kaum möglich, andere Überlegungen in diesem Kontext geltend zu machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Anschluss an die dringliche Einfache Anfrage Simon hat der Bundesrat die Schweizer Vertreter in den Bretton-Woods-Institutionen jedoch instruiert, die Handlungsmöglichkeiten dieser Finanzinstitutionen in bezug auf Algerien zu prüfen. Es hat sich herausgestellt, dass die Kreditbedingungen dieser Institutionen sich statutengemäss auf wirtschaftliche Aspekte beschränken müssen. In diesem Bereich wurden mit Hilfe der beiden oben erwähnten Institutionen Massnahmen ergriffen, um die Transparenz in der algerischen Verwaltung zu verbessern. In der Zwischenzeit hat Nationalrätin Bäumlin am 17. Dezember 1997 ein Postulat betreffend Kohärenz der schweizerischen Aussenpolitik eingereicht ("Ergänzung des aussenpolitischen Berichtes"). Diese wichtige Frage wird in der Antwort auf dieses Postulat, welches der Bundesrat mit Entscheid vom 16. März 1998 entgegenzunehmen bereit ist, behandelt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Wirtschaftsforum in Lausanne, von Algerien organisiert, hätte zu einer Normalisierung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen sollen. Auch war geplant und von Algerien akzeptiert, dass am Forum ebenfalls Vertreter der Opposition zu Wort kommen sollten. Mit der Entwicklung der Lage in Algerien musste diese Idee fallengelassen werden. Es versteht sich von selbst, dass die innenpolitische Lage in Algerien ein wichtiges und zentrales Anliegen für alle Wirtschaftsteilnehmer war und dass diese Fragen hinter den Kulissen auch diskutiert wurden. An der Zusammenkunft in Bern vom 11. April 1997 hat der Schweizerische Delegationschef gegenüber seinem algerischen Kollegen darauf insistiert, dass die Menschenrechte zu respektieren sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat geht mit der Autorin der Interpellation einig, dass die hohe Arbeitslosigkeit von annähernd 30 Prozent für den Terrorismus einen fruchtbaren Boden darstellt. Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind Technologietransfer und Investitionen probate Mittel. Die Förderung von Investitionen war auch eine der Zielsetzungen des Forums von Lausanne. Die unsichere Rechtslage und der Terrorismus hindern jedoch Schweizer Firmen daran, vermehrt in Algerien zu investieren. Aufgrund des Pro-Kopf-Einkommens von 1600 US-Dollar (1995) und der bedeutenden Erdöleinkünfte kommt Algerien nicht in den Genuss schweizerischer Entwicklungshilfe. Allerdings hat unser Land im Rahmen der Bretton-Woods-Institutionen die Behörden in ihren Bemühungen um ein anhaltendes Wirtschaftswachstum, das pro Jahr 300 000 Arbeitsplätze schaffen sollte, unterstützt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bedauerlicherweise hat die internationale Gemeinschaft nur geringe Einflussmöglichkeiten auf die tragischen Entwicklungen in Algerien. Unsere Bereitschaft zum Dialog wurde informell angezeigt, und es war die Rede von einer möglichen Vermittlerrolle der Schweiz. Allerdings gab es keine weiteren Reaktionen auf die Diskussionen und Signale der Schweiz und anderer Staaten. Der Besuch der Troika der Europäischen Union im Januar 1998 hat gezeigt, dass die algerischen Behörden sich gegen jede Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten verwahren, selbst wenn sie die Reise einer Delegation des Europäischen Parlamentes im vergangenen Februar akzeptiert haben. Der Bundesrat verfolgt weiterhin aufmerksam die Lage in Algerien. Schliesslich wird der Beschluss des Bundesrates vom 2. März 1998, die schweizerische Botschaft in Algier zu reaktivieren, ermöglichen, den Dialog mit den algerischen Behörden im Sinne der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundsätze der Menschenrechte zu entwickeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Eine allgemeine Feststellung, ob und in welchen Beträgen Gelder von Algerien in die Schweiz transferiert wurden, ist aufgrund zugänglicher Quellen nicht möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5./6. Der Bundesrat erinnert an die wesentlichen Aussagen seiner Antwort auf die dringliche Einfache Anfrage Vermot vom 25. September 1997. Nach der Einschätzung der algerischen Regierung herrscht in Algerien kein Bürgerkrieg im rechtlichen Sinn - d. h. ein bewaffneter Konflikt innerhalb eines Staates zwischen der bestehenden Regierung und einer oder mehreren Aufstandsbewegungen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Regierung zu stürzen, die Staatsform zu ändern oder einen Teil des Staatsgebietes abzuspalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das UNHCR hat die westlichen Staaten nie aufgefordert, abgewiesene Flüchtlinge nicht nach Algerien zurückzuschicken. In seinen Empfehlungen vom 1. Dezember 1997 betreffend algerische Asylsuchende vertritt das UNHCR die Auffassung, dass verschiedene bedrohte Gruppen in den Genuss des internationalen Schutzes kommen sollten. Das UNHCR appelliert an die Regierungen, algerische Asylbewerber nicht auszuweisen, ohne die Risiken einer Rückkehr in ihr Herkunftsland zu bedenken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das schweizerische Asylverfahren ist ein Individualverfahren. Dieses erlaubt eine objektive, sorgfältige Beurteilung des individuellen Schutzbedürfnisses und gegebenenfalls den Verzicht auf den Vollzug der Wegweisung, wenn der betreffenden Person von seiten staatlicher Behörden oder Dritter Folterungen oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Der Anteil der positiven Asylentscheide liegt zwar unverändert bei rund 3 Prozent, doch ist der Anteil der negativen Entscheide ohne Vollzug der Wegweisung im Vergleich zu den Vorjahren angestiegen und hat sich 1997 bei rund 10 Prozent eingependelt. Davon betroffen sind Asylsuchende, die glaubhaft machen können, dass sie aus verschiedenen Gründen, u. a. wegen eines nachweisbaren Engagements für die elementaren Grundrechte, einer gezielten Benachteiligung durch Dritte ausgesetzt sind. Es handelt sich namentlich um Frauen, die in Risikoberufen oder in bestimmten Vereinigungen tätig sind, sowie um Gewerkschafter und Menschenrechtsaktivisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was Frauen betrifft, gewähren die schweizerischen Behörden in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des UNHCR denjenigen Frauen Asyl, die das Risiko einer Verfolgung durch den algerischen Staat glaubhaft machen, und verzichten auf den Vollzug der Wegweisung nach Algerien bei denjenigen, welche das Risiko einer Verfolgung durch Dritte glaubhaft machen. Im ersten Quartal 1998 haben nur sieben algerische Frauen Asyl beantragt, darunter eine Mutter mit ihren drei Töchtern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im übrigen gehört die Mehrheit der algerischen Asylbewerber nicht zu den Risikogruppen. Bei den Opfern der jüngsten Massaker handelt es sich im wesentlichen um Personen, die in entlegenen kleinen Dörfern leben, während die algerischen Asylbewerber fast ausschliesslich Männer im Alter von 20 bis 30 Jahren aus den grossen Städten sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was schliesslich den Vollzug der Wegweisung anbelangt, nimmt die Schweiz, wie der Bundesrat bereits erwähnt hat, entsprechend gewissen europäischen Ländern eine vorsichtige Haltung ein. Sie verfolgt dabei insbesondere auch die Praxis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Nur eine Harmonisierung der Praxis mit jener der übrigen Aufnahmestaaten kann eine übermässige Attraktivität der Schweiz als Asylland vermeiden. Unseren Informationen zufolge erwägen jedoch die wichtigsten betroffenen Länder keine Änderung ihrer Praxis in bezug auf algerische Asylbewerber.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In Algerien spitzen sich die Ereignisse von Tag zu Tag zu. Da die Schweiz enge Beziehungen zu Algerien pflegt, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wieweit hat die Schweiz bei ihrem wirtschaftlichen Entgegenkommen, wie beispielsweise bei den multi- und bilateralen Umschuldungen, beim IWF-Kredit und beim Wirtschaftsforum in Lausanne, bei den algerischen Wirtschaftspartnern und Behörden, eingefordert, dass sie die Menschenrechte einhalte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wieweit nutzt die Schweiz ihren wirtschaftlichen Einfluss, um der enorm hohen Jugendarbeitslosigkeit und der Verarmung der algerischen Bevölkerung entgegenzuwirken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wieweit gedenkt die Schweiz, sich den internationalen Bemühungen für eine politische Lösung des Konfliktes unter Beteiligung aller Konfliktparteien aktiv anzuschliessen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wieweit ist der Bundesrat über Fluchtgelder aus Algerien in der Schweiz informiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Gedenkt der Bundesrat, seine Ausweisungspolitik gegenüber algerischen Flüchtlingen zu ändern, nachdem das UNHCR den Westen eindringlich aufgefordert hat, abgewiesene Asylbewerber derzeit nicht nach Algerien zurückzuschaffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Laut UNHCR sind auch Frauen, die die rigiden religiösen und moralischen Regeln nicht einhalten, in besonderer Gefahr. Tragen die Asylbehörden diesem Umstand speziell Rechnung?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Beziehungen Schweiz-Algerien</value></text></texts><title>Beziehungen Schweiz-Algerien</title></affair>