{"id":19973558,"updated":"2024-04-10T13:39:56Z","additionalIndexing":"Lebensmitteldeklaration;Nahrungsmittel;gentechnisch veränderte Organismen;Futtermittel","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2381,"gender":"m","id":317,"name":"Ehrler Melchior","officialDenomination":"Ehrler Melchior"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-12-02T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4510"},"descriptors":[{"key":"L05K0105060601","name":"Lebensmitteldeklaration","type":1},{"key":"L08K0706010501040202","name":"gentechnisch veränderte 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Der Vorschlag, Maximalkonzentrationen für den GVO-Anteil der einzelnen Kategorien festzulegen, ist heute bereits teilweise verwirklicht. Die als Limite festgelegte \"screening PCR\"-Methode hat eine Empfindlichkeit im Promillebereich. Gegenwärtig sind Analysemethoden in Entwicklung, welche eine quantitative Bestimmung des GVO-Anteils erlauben. Beim Vorliegen dieser Methode wird eine Quantifizierung im Sinne des Interpellanten festgelegt.<\/p><p>2. In der EU wird zwar gemäss \"novel foods\"-Verordnung und einer speziellen Deklarationsverordnung für Soja und Mais eine Etikettierung der GVO-Produkte verlangt, die damit verbundenen Ausführungsvorschriften sind indessen noch nicht festgelegt. Aus diesem Grund herrscht, bezüglich der Deklarationsvorschriften in der EU, immer noch eine erhebliche Rechtsunsicherheit. In der Schweiz ist die \"screening PCR\"-Methode des Schweizerischen Lebensmittelbuches, Kapitel 52, bezüglich der Deklarationsgrenze verbindlich. Gegenwärtig wird von der EU ein Ringversuch mit dieser Methode durchgeführt. Somit besteht eine gewisse Chance, dass die Methode auch in der EU übernommen wird. Die diesbezüglichen Entwicklungen in der EU werden weiterhin aufmerksam verfolgt, und mittelfristig ist sicherlich anzustreben, dass internationale Deklarationslimiten definiert und, je nach Anwendungsbereich, zuverlässige Methoden akzeptiert werden.<\/p><p>3. Erzeugnisse, welche GVO-Organismen sind oder enthalten, sind nach Artikel 22 Buchstabe k der Lebensmittelverordnung bei der Sachbezeichnung bzw. bei der Angabe der Zusammensetzung als GVO-Erzeugnis zu kennzeichnen. Die heutige Regelung entspricht somit den Vorschlägen des Interpellanten.<\/p><p>4. Die heutigen Bestimmungen sehen vor, dass GVO-Erzeugnisse bei der Sachbezeichnung deutlich wahrnehmbar zu kennzeichnen sind. Bei Zusatzstoffen gilt die Regelung analog. Es wird allerdings noch einige Zeit gehen, bis sich die Konsumentinnen und die Konsumenten an das Kürzel GVO-Erzeugnis gewöhnt haben werden und seine Bedeutung allgemein bekannt sein wird.<\/p><p>5. Wie sich 1997 gezeigt hat, machen Industrie und Handel wenig Gebrauch von den verschiedenen Deklarationsmöglichkeiten. Vielmehr haben die Firmen alles mögliche unternommen, konventionell hergestellte Soja einzukaufen und zu lagern bzw. hochgereinigte Erzeugnisse zu verwenden. Die Trennung von herkömmlicher und GVO-Soja stellt in gewissen Produktionsländern wie den USA ein Problem dar, da bisher praktisch sämtliche Soja über dieselben Kanäle gelagert und transportiert worden ist. Da in den USA praktisch keine Vorbehalte gegenüber GVO-Erzeugnissen bestehen und bei der Produktion finanzielle Einsparungen realisiert werden, sind die Produzenten wenig motiviert, für die Trennung zusätzlichen Aufwand zu betreiben.<\/p><p>Die Möglichkeiten des Bundesrates, in den Handel einzugreifen, sind sehr beschränkt. In erster Linie ist es Sache der Produzenten und des Handels, Qualitätsnormen für Lieferungen festzulegen und durchzusetzen. Im Rahmen des Möglichen wiesen die verantwortlichen Stellen auf den Stellenwert der Trennung hin, um den Konsumentinnen und den Konsumenten Wahlfreiheit zu ermöglichen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gegenwärtig ist bei den Konsumenten eine grosse Verunsicherung in bezug auf gentechnisch veränderte Nahrungsmittel festzustellen. Das gleiche gilt auch für Produzenten, Verarbeiter und Verteiler. Die Bestrebungen, Kanäle mit traditionell hergestellten Nahrungsmitteln offen zu halten und damit den Konsumenten eine echte Wahlfreiheit zu geben, scheitern heute daran, dass niemand mehr entsprechende Garantien abzugeben vermag. Tatsächlich können auch bei traditionell hergestellten Nahrungsmitteln, beispielsweise infolge von Kontamination beim Transport oder bei der Verarbeitung, immer wieder kleinste Spuren von gentechnisch veränderten Organismen nachgewiesen werden. Auch die Bioproduzenten kämpfen mit diesem Problem. Ihre Anstrengungen um eine möglichst hohe Natürlichkeit werden dadurch untergraben. Generell erhält man den Eindruck, dass im internationalen Handel wenig unternommen wird, um eine Vermischung von traditionell hergestellten und gentechnisch veränderten Produkten zu verhindern.<\/p><p>Dieser Zustand ist für Produzenten und Konsumenten gleichermassen unbefriedigend: Beide wissen letztlich nicht, was sie genau einkaufen. Diese Unsicherheit dürfte wohl solange bestehen bleiben, als eine Nulltoleranz angestrebt wird, die heute faktisch niemand mehr garantieren kann.<\/p><p>Der Bundesrat wird gebeten, in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Könnte das Problem nicht in der Weise gelöst werden, dass eine Toleranzgrenze festgelegt wird und dass Produkte, welche die Toleranzgrenze nicht erreichen, sowohl den Bauern als auch den Konsumenten gegenüber als \"traditionell hergestellt\" bezeichnet werden?<\/p><p>2. Wäre es nicht sinnvoll, sich - national und international - auf eine einheitliche Analysemethode zu verständigen, um der heutigen Unsicherheit auf allen Stufen zu begegnen?<\/p><p>3. Könnte eine Deklaration auch in der Weise vorgenommen werden, dass neben dem Inhalt der Produkte auch die Produktionsprozesse - traditionell bzw. mit Einsatz von Gentechnologie - deklariert werden?<\/p><p>4. Müsste in dieser sensiblen Frage nicht noch vermehrt darauf geachtet werden, die Deklaration deutlicher wahrnehmbar und verständlicher zu gestalten?<\/p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, über seine diplomatischen Kanäle die Beschaffung von traditionell hergestellten Futtermitteln, beispielsweise von Soja, zu unterstützen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Klare Deklaration für traditionell hergestellte Nahrungsmittel"}],"title":"Klare Deklaration für traditionell hergestellte Nahrungsmittel"}