﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973593</id><updated>2025-11-14T08:43:04Z</updated><additionalIndexing>Informationspolitik;Zivilschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2218</code><gender>m</gender><id>116</id><name>Iten Andreas</name><officialDenomination>Iten Andreas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>1997-12-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4510</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04030201</key><name>Zivilschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K120102</key><name>Informationspolitik</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>1998-03-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-02-18T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-12-10T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-03-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2356</code><gender>m</gender><id>277</id><name>Bieri Peter</name><officialDenomination>Bieri</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2256</code><gender>m</gender><id>176</id><name>Rhyner Kaspar</name><officialDenomination>Rhyner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2030</code><gender>m</gender><id>37</id><name>Büttiker Rolf</name><officialDenomination>Büttiker</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2451</code><gender>m</gender><id>398</id><name>Merz Hans-Rudolf</name><officialDenomination>Merz Hans-Rudolf</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2106</code><gender>m</gender><id>136</id><name>Loretan Willy</name><officialDenomination>Loretan Willy</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2164</code><gender>m</gender><id>201</id><name>Schüle Kurt</name><officialDenomination>Schüle</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2218</code><gender>m</gender><id>116</id><name>Iten Andreas</name><officialDenomination>Iten Andreas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.3593</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Es besteht eine grosse Verunsicherung auf allen Stufen, d. h. Bund, Kantone, Zivilschutzorganisationen und Zivilschützer, betreffend die Indiskretionen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppe Brunner offenbar gezielt verbreitet wurden. So sind über verschiedene Quellen (Skad-Bericht, Referat Brigadier Ernst und verschiedene Zeitungsartikel) bereits personelle Eckwerte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, die ein Weiterbestehen des Zivilschutzes in Frage stellen könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits heute wird der Zivilschutz je nach Kanton oder gar je nach Gemeinde sehr unterschiedlich vollzogen: Die einen unternehmen praktisch nichts mehr, und die anderen setzen die Vorgaben des Bundes exakt um. Dies führt bei Kantonswechsel der Zivilschützer zu Verunsicherung und in vielen Fällen zum Verlust der Glaubwürdigkeit. Zudem entstehen den Zivilschutzorganisationen daraus grosse Führungsprobleme.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Durch den Mangel an Führung im Zivilschutz beschreiten viele Zivilschutzorganisationen eigene Wege, die nicht selten dem Zivilschutzleitbild widersprechen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nach der im Mai 1989 eingeleiteten und auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzten Reform hat der Zivilschutz zwei gleichwertige Hauptaufgaben zu erfüllen. Es geht einerseits um den Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter vor den Auswirkungen machtpolitischer Auseinandersetzungen. Anderseits hat der Zivilschutz im Verbund mit spezialisierten Einsatzdiensten nachhaltige Hilfe im Falle von natur- und zivilisationsbedingten Schadenereignissen und in anderen Notlagen zu leisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beim ersterwähnten Auftrag gelten einheitliche, detaillierte Bundesvorschriften. Diese sind heute - insbesondere, was die Schutzstrukturen und die planerischen Vorbereitungen anbelangt - gesamtschweizerisch zu einem grossen Teil realisiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die neugewichtete Katastrophen- und Nothilfe nichtkriegerischen Ursprunges sind - mit Ausnahme der radiologischen Risiken - primär die Kantone und Gemeinden zuständig. Massgebend ist dabei das lokale und regionale Gefahrenpotential. Dies hat zur Folge, dass sich der Bund bei den Massnahmen organisatorischer, ausbildungsmässiger und materieller Art auf generelle Vorgaben beschränken kann und muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Allgemeinverbindlich sind im Zivilschutz drei gesetzlich verankerte Hauptpflichten, nämlich:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Organisationspflicht für alle Gemeinden, allenfalls zusammen mit Nachbargemeinden;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Schutzdienstpflicht für alle Männer mit Schweizer Bürgerrecht zwischen dem 20. und 52. Altersjahr, sofern sie nicht militär- oder zivildienstpflichtig sind; damit verbunden ist die Ausbildungspflicht, nach welcher die Schutzdienstpflichtigen entsprechend den Vorschriften des Bundes und der Kantone in Ausbildungsdiensten aus- und weiterzubilden sind;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Baupflicht, welche besagt, dass bei allen üblicherweise unterkellerten Neubauten und wesentlichen Anbauten Pflichtschutzräume zu erstellen und dass in den Gemeinden bei geeigneter Gelegenheit für die Führungsorgane, die Einsatzformationen und die sanitätsdienstliche Versorgung der Bevölkerung geschützte Anlagen zu bauen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den gestellten Fragen ist folgendes festzuhalten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Unabhängig von den im Rahmen der Rechtsetzung und der damit verbundenen konzeptionellen Abklärungen üblicherweise durchgeführten Vernehmlassungsverfahren werden die im Zivilschutz - als typische Verbundaufgabe des Bundes, der Kantone und der Gemeinden - zu treffenden Massnahmen seit jeher zwischen den betroffenen Stellen abgesprochen. Diesem Ziel dienen u. a. die in der Regel zweimal jährlich vom Bundesamt für Zivilschutz (BZS) mit den Chefs der für den Zivilschutz zuständigen Ämter der Kantone durchgeführten zweitägigen Rapporte sowie periodisch organisierte Fachtagungen mit den kantonalen und teilweise auch kommunalen Spezialisten für Fragen der Organisation, der Ausbildung, der baulichen Massnahmen, des Materials, des Kulturgüterschutzes und der Information. Konzeptionelle und praktische Aspekte des Zivilschutzes werden zudem in Studiengruppen wie auch anlässlich öffentlicher Veranstaltungen zur Diskussion gestellt, z. B. in den alljährlich vom Schweizerischen Zivilschutzverband mit Unterstützung des BZS durchgeführten Impulstagungen. Zu erwähnen sind schliesslich das seit 1990 in der Regel zweimal jährlich vom BZS zuhanden der Zivilschutzverantwortlichen der Kantone und Gemeinden herausgegebene Informationsbulletin sowie die regelmässigen Verlautbarungen des BZS in der Monatszeitschrift "Zivilschutz" zu aktuellen Fragen und neuen Vorhaben. Im übrigen ist das BZS in Erfüllung seines gesetzlich verankerten Informationsauftrages bestrebt, die Öffentlichkeitsarbeit im Verbund mit den Kantonen und Gemeinden weiter auszubauen und diese insbesondere in den Zivilschutzorganisationen der Gemeinden zu institutionalisieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat misst einem leistungsfähigen, polyvalenten und rasch einsatzbereiten Zivilschutz im Rahmen eines umfassenden Bevölkerungsschutzes grosse Bedeutung bei. Dafür sind in den Gemeinden massgeschneiderte Zivilschutzorganisationen für die Katastrophen- und Nothilfe auf- und auszubauen, ohne die besonderen Anforderungen für den Aktivdienst und grossräumige Schadenereignisse zu vernachlässigen. Für den Aktivdienst drängen sich landesweit weitgehend einheitliche Schutzvorkehrungen nach wie vor auf. In der Katastrophen- und Nothilfe geht es aus Effizienzgründen darum, die vor allem auf Kantons- und Gemeindeebene zu treffenden Massnahmen bestmöglich zu harmonisieren, insbesondere in den Bereichen des Materials, der Ausbildung und der Information. Bei Missachtung verbindlicher Bundesnormen in den Gemeinden besteht Handlungsbedarf vor allem auf Kantonsstufe. Der Bund nimmt seinerseits seine gesetzlich festgelegte Aufsichtspflicht gegenüber den Kantonen wahr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im Rahmen der Umsetzung der Zivilschutzreform 95 und weiterer Reformen im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bezüglich Bevölkerungsschutz geht es u. a. darum, dem bewährten Zivilschutzgrundsatz "so normal wie möglich, so ausserordentlich wie nötig" in allen Bereichen zum Durchbruch zu verhelfen. Aus heutiger Sicht steht die Vermeidung von Doppelspurigkeiten in der Führung in ausserordentlichen Lagen, im Rettungswesen und in der sanitätsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung im Vordergrund. Längerfristig sind namentlich auf der Grundlage des Berichtes der "Studienkommission allgemeine Dienstpflicht" (Skad) vom August 1996 die Bestrebungen zur Schaffung einheitlicher Notfallorganisationen in den Gemeinden im Sinne eines umfassenden Bevölkerungsschutzes anzustreben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im laufenden Jahr steht im VBS der Aufbau der neuen Gruppe für Bevölkerungsschutz an. Es geht darum, mit dem BZS und anderen Organisationseinheiten ein neues, auf künftige Aufgaben ausgerichtetes Kompetenzzentrum zu strukturieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Kantone, politische Parteien und interessierten Organisationen werden - wie bisher - bei der Weiterentwicklung des Zivilschutzes sach- und zeitgerecht begrüsst. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens haben sowohl die Zivilschutzorganisationen der Gemeinden wie Einzelpersonen die Möglichkeit, sich zu äussern.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Wie will der Bundesrat die herrschenden Informationsdefizite der Bundesinstanzen zur Basis verbessern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Strebt der Bundesrat eine Vereinheitlichung der Umsetzung des Zivilschutzes an? Wie will er diese erreichen? Welche Massnahmen sind bei Verstössen gegen die Bundesvorschriften vorgesehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie sieht der Bundesrat die Zukunft des Zivilschutzes?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Beabsichtigt der Bundesrat, die Basis zur Neukonzeptionierung des Zivilschutzes (Stufe ZSO) mit in die Entscheidungsprozesse (Vernehmlassung) einzubeziehen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Informationsdefizite im Zivilschutz</value></text></texts><title>Informationsdefizite im Zivilschutz</title></affair>