{"id":19973605,"updated":"2025-11-14T07:06:47Z","additionalIndexing":"Erwerbsersatzordnung;Beförderung;Armeeangehöriger","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"SiK-NR","id":8,"name":"Sicherheitspolitische Kommission NR","abbreviation1":"SiK-N","abbreviation2":"SiK","committeeNumber":8,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-12-09T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4510"},"descriptors":[{"key":"L04K01040107","name":"Erwerbsersatzordnung","type":1},{"key":"L04K04020303","name":"Armeeangehöriger","type":1},{"key":"L05K0702010202","name":"Beförderung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-12-16T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-01-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(882226800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(913762800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"SiK-NR","id":8,"name":"Sicherheitspolitische Kommission NR","abbreviation1":"SiK-N","abbreviation2":"SiK","committeeNumber":8,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"97.3605","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde letztmals im Jahre 1988 revidiert. Bei dieser Revision ging es eigentlich in erster Linie darum, die Entschädigungen für Alleinstehende zu verbessern und die einheitliche Entschädigungshöhe für die alleinstehenden Rekruten durch eine lohnbezogene Entschädigung zu ersetzen. Diese Verbesserungen sind nicht bzw. nur zum Teil realisiert worden.<\/p><p>Seither wird die 6. Revision angekündigt. Sie figurierte bereits in den Richtlinien der Regierungspolitik 1991-1995 des Bundesrates, dann wieder im Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999. Im gleichen Zeitraum wurden rund 15 parlamentarische Vorstösse eingereicht, die vom Bundesrat in der einen oder anderen Form die Revision der EO verlangten. Es sei nur an die vom Parlament ohne Opposition genehmigte Parlamentarische Initiative Allenspach erinnert. Der Bundesrat beschloss am 23. September 1996, diese Revision mit der 4. Revision der Invalidenversicherung (IV) und mit der Mutterschaftsversicherung zu koppeln.<\/p><p>In der Herbstsession 1997 erklärte der Bundesrat anlässlich der Prüfung von zwei dringlichen Bundesbeschlüssen (betreffend die Übertragung von 2,2 Milliarden Franken vom EO-Fonds auf die IV bzw. die befristete Verlagerung eines Lohnpromilles der EO zugunsten der IV), dass die Frage der 6. EO-Revision geprüft werde, sobald der - auf Ende 1997 vorgesehene - Bericht IDA-Fiso 2 vorliege.<\/p><p>Die Kommission ist zutiefst enttäuscht von der Politik, die der Bundesrat auf diesem Gebiet betreibt. Dieses Vorgehen ist in ihren Augen inakzeptabel, weil die Revision bereits für die Legislatur 1991-1995 versprochen wurde, und dann vor allem darum, weil es hier um eine Angelegenheit geht, die schon lange anhängig und nun dringlich geworden ist. Die Kommission konnte sich bei ihren jährlichen Truppenbesuchen direkt davon überzeugen, welche Probleme sich aufgrund dieser Situation stellen. Sie ist sehr beunruhigt über die soziale Lage, in der sich ein Teil der Rekruten und der Absolventen von Beförderungsdiensten befinden.<\/p><p>Diese Situation wirkt sich insbesondere auf die Rekrutierung des künftigen Kaders aus. Viele von ihnen sind nicht mehr bereit, die Kosten für ihre militärische Karriere allein auf sich zu nehmen und im Vergleich zu Gleichaltrigen schlechtergestellt zu sein. Die Anzahl der Rekruten, welche auf die Sozialeinrichtungen der Armee angewiesen sind, hat zudem beträchtlich zugenommen, weil die Entschädigungen nicht mehr ausreichen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die heutigen Entschädigungsansätze für längerdauernde Dienstleistungen und insbesondere für Beförderungsdienste sind in letzter Zeit zunehmend auf Kritik gestossen. Der Bundesrat hat bereits im Vorentwurf für eine 6. EO-Revision, welcher im Juni 1995 in die Vernehmlassung gegeben worden ist, festgestellt, dass ein sozialpolitischer Bedarf für eine Verbesserung der Stellung der Beförderungsdienstleistenden besteht. Er hat daher Massnahmen vorgeschlagen, welche insbesondere auch Verbesserungen für Personen mit langen Dienstleistungen bringen würden. Vorgeschlagen wurden insbesondere eine zivilstandsneutrale Vereinheitlichung der Entschädigungsansätze bei 60 Prozent des vordienstlichen Einkommens, die Erhöhung der Ansätze für Rekruten sowie die Einführung einer Erziehungszulage. Die Revision wurde von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer grundsätzlich befürwortet.<\/p><p>Am 25. Juni 1997 befasste sich der Bundesrat gleichzeitig mit drei Vorlagen, der 4. IV-Revision, der 6. EO-Revision und der Mutterschaftsversicherung. Angesichts der angespannten Wirtschafts- und Finanzlage hat der Bundesrat - wie er es in seiner grundsätzlich positiven Stellungnahme bei der Beratung der Motion Seiler Bernhard 97.3229 im Ständerat bereits angekündigt hat - beschlossen, erst nach Vorlage des Berichtes der IDA-Fiso 2 über die 6. EO-Revision zu entscheiden. Dieser Bericht liegt nun vor. Der Bundesrat wird über das weitere Vorgehen in bezug auf die 6. EO-Revision entscheiden können. Er wird seinen Entscheid im Frühjahr 1998 treffen. Dabei möchte er den Schlussfolgerungen der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit von Nationalrat und Ständerat Rechnung tragen, die sich demnächst mit dem Bericht der IDA-Fiso 2 befassen werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende Februar 1998 die Botschaft zur 6. Revision der Erwerbsersatzordnung zu unterbreiten.<\/p><p>2. Der Bundesrat sorgt bei dieser Revision u. a. dafür, dass die Armeeangehörigen, die einen längeren Beförderungsdienst absolvieren, mindestens finanziell den Arbeitslosen gleichgestellt sind, die nicht im Militärdienst sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"6. Revision der Erwerbsersatzordnung"}],"title":"6. Revision der Erwerbsersatzordnung"}