﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973626</id><updated>2024-04-10T14:38:06Z</updated><additionalIndexing>Entwicklungsland;Interessenvertretung;Stimm- und Wahlrecht des Einzelnen;IWF;Entwicklungszusammenarbeit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2193</code><gender>m</gender><id>255</id><name>Zbinden Hans</name><officialDenomination>Zbinden Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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/><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-12-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2251</code><gender>m</gender><id>229</id><name>Vollmer Peter</name><officialDenomination>Vollmer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2394</code><gender>f</gender><id>331</id><name>Hubmann 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Das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz bei den Bretton-Woods-Organisationen sieht in Artikel 6 die Berücksichtigung der entwicklungspolitischen Grundsätze vor. In Artikel 5 des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe heisst es wiederum, dass die Schweiz besser ausgewogene Verhältnisse in der Völkergemeinschaft anstrebt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Entwicklungs- und Transitionsländer vertreten im IWF zwar die Mehrheit der Menschheit und 141 von 181 Staaten, doch steht ihnen nur ein Stimmenanteil von rund einem Drittel zu. Zudem ist ihre Stimmkraft seit 1970 gesunken, obschon gleichzeitig ihre Zahl von 95 auf 141 gestiegen ist. Dies hängt mit der Aufteilung des Stimmrechts in Basisstimmen und quotenabhängigen Stimmen zusammen. Mit jeder Quotenerhöhung verliert das demokratische Element der Basisstimmen pro Land an Bedeutung. Dieser verhängnisvolle Mechanismus verstärkt die Marginalisierung der wirtschaftlich schwachen Mitgliedländer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei einem ähnlich lautenden Postulat (93.3575) vom 8. Dezember 1993 hat der Bundesrat am 18. Januar 1995 Ablehnung beantragt. Es ist jedoch im Parlament nie behandelt und schliesslich aus der Pendenzenliste gestrichen worden. An einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft schweizerischer Entwicklungshilfswerke zum Thema IWF und nachhaltige Entwicklung vom 25. August 1997 hat der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung als federführende Instanz für die Beziehungen der Schweiz zum IWF Sympathien für das Postulat einer Stimmrechtsreform erkennen lassen. Ich gehe davon aus, dass diese Stellungnahme Ausdruck eines Umdenkens in der Verwaltung darstellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, im Sinne des Postulates aktiv zu werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Forderung des vorliegenden Postulates ist ähnlich wie diejenige eines Postulates von 1993. Damals hatte derselbe Urheber ausdrücklich auf einen Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Hilfswerke Bezug genommen. Dieser sah eine Verzwanzigfachung der Basisstimmen vor. Der Bundesrat hat dieses Postulat abgelehnt, weil eine so massive Erhöhung der Basisstimmen die Kooperationsbereitschaft der Gläubigerländer, die Konditionalität der IWF-Programme und die Position der Schweiz in den Bretton-Woods-Institutionen in Frage gestellt hätte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Thema Stimmrechtsreform ist inzwischen im Rahmen der 11. Allgemeinen Quotenüberprüfung neu auf den Tisch gekommen. Dabei ist jedoch nicht von einer so massiven Erhöhung der Basisstimmen wie im obenerwähnten Postulat die Rede. Zur Diskussion stehen vielmehr verschiedene Vorschläge, welche darauf abzielen, den Basisstimmen wieder das Gewicht zu verleihen, das sie in der Vergangenheit hatten. Dies könnte mit einer einmaligen Erhöhung der Basisstimmen - die Vorschläge reichen von einer Verdoppelung bis zu einer Verfünffachung - erreicht werden. Denkbar wäre auch, die Basisstimmen in Zukunft in einem bestimmten Verhältnis zum Total der Quoten (und damit dem Total aller Stimmen) festzulegen. Der Exekutivrat wird voraussichtlich in den nächsten Monaten über diese Vorschläge befinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Grundsätzlich gibt es zwei Argumente zugunsten einer Stimmrechtsreform. Erstens haben die zahlreichen Quotenerhöhungen zu einer Erosion des Gewichts der Basisstimmen geführt. 1958 machten die Basisstimmen 15,6 Prozent aller Stimmrechte im IWF aus. Nach der vorgesehenen Quotenerhöhung wird dieser Anteil nur noch 2,1 Prozent betragen. Mit dieser Entwicklung hat man sich allmählich vom Ziel der Basisstimmen, nämlich jedem Mitglied ein gewisses Stimmengewicht zuzusichern, entfernt. Verschiedene Kleinstaaten im Pazifischen Ozean und in der Karibik werden nach der vorgesehenen Quotenerhöhung mit nur noch etwa 0,1 Promille aller Stimmen im IWF vertreten sein, also mit weniger als einem Tausendstel des Stimmengewichts der USA. Aufgrund des Prinzips der Staatengleichheit lässt sich deshalb eine Erhöhung der Basisstimmen rechtfertigen. Dieses Argument ist nicht mit der Idee einer Förderung des "demokratischen" Elements zu verwechseln. In der Begründung des Postulates wird in diesem Zusammenhang die Diskrepanz zwischen Stimmengewicht im IWF und relativer Bevölkerung erwähnt. Tatsächlich wird jedoch eine Erhöhung der Basisstimmen die in dieser Hinsicht bestehenden Ungleichheiten akzentuieren. Gerade Entwicklungs- und Transitionsländer mit einer grossen Bevölkerung - wie z. B. Indien und China - verlieren bei einer Erhöhung der Basisstimmen an Stimmengewicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein zweites Argument für eine Erhöhung der Basisstimmen ist der Rückgang der Stimmenanteile der ärmsten Entwicklungsländer. Dabei ist zuerst die Aussage, die Entwicklungs- und Transitionsländer hätten seit 1970 an Stimmengewicht eingebüsst, zu relativieren. Gemäss der Klassifizierung des IWF werden die Entwicklungs- und Transitionsländer nach der vorgesehenen Quotenerhöhung noch rund 39 Prozent der Stimmrechte im IWF besitzen. 1970 betrug dieser Anteil rund 35 Prozent. Es trifft jedoch zu, dass die ärmeren Entwicklungsländer an Stimmengewicht verloren haben. Dies liegt daran, dass ihr relatives wirtschaftliches Gewicht in den letzten Jahrzehnten weiter zurückgegangen ist und der IWF aus Gründen seiner finanziellen Stabilität die Quotenanteile den wirtschaftlichen Realitäten angepasst hat. Eine Erhöhung der Basisstimmen würde einer Marginalisierung dieser Länder entgegenwirken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Neben diesen grundsätzlichen Argumenten für eine Stimmrechtsreform sind auch verschiedene Argumente gegen eine starke Erhöhung der Basisstimmen im Auge zu behalten. Erstens darf das Prinzip, wonach hauptsächlich die Quoten (Kapitalanteile) das Stimmengewicht der Mitglieder bestimmten, nicht angetastet werden. Dieses Prinzip lässt sich durch die Natur des Währungsfonds als Kreditgemeinschaft rechtfertigen und hat bisher wesentlich zum Funktionieren der Organisation beigetragen. Zweitens soll eine Stimmrechtsreform nicht zu einer bedeutenden Gewichtsverschiebung von Kreditgebern zu Kreditnehmern führen. Dabei bestünde die Gefahr einer Aufweichung der Konditionalität und einer nachlassenden Bereitschaft der Kreditgeber, weiterhin Mittel zur Verfügung zu stellen. Drittens ist festzuhalten, dass jede Erhöhung der Basisstimmen zu einer Verringerung des Schweizer Stimmenanteils führt. Bei einer starken Erhöhung der Basisstimmen wäre die bisherige Position der Schweiz als Vorsteherin einer Ländergruppe gefährdet. Viertens hätte eine starke Erhöhung der Basisstimmen keine Chance, die notwendige Mehrheit von 85 Prozent aller Stimmen zu erreichen. Schon alleine die USA können eine Stimmrechtsreform mit ihrem Veto blockieren. Nicht zuletzt aus diesem Grund steht eine massive Erhöhung der Basisstimmen im IWF auch gar nicht zur Diskussion.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist aufgrund der weiter oben erwähnten Überlegungen bereit, die Idee einer beschränkten Stimmrechtsreform im IWF zu unterstützen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie er sich im Rahmen seiner Mitwirkung im Internationalen Währungsfonds (IWF) für eine Stimmrechtsreform einsetzen kann, die den wirtschaftlich schwachen Entwicklungs- und Transitionsländern eine stärkere Einflussnahme ermöglicht.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>IWF. Stimmrechtsreform</value></text></texts><title>IWF. Stimmrechtsreform</title></affair>