{"id":19973629,"updated":"2024-04-10T08:23:04Z","additionalIndexing":"Privatbank;Konferenz;Judentum;Expertenkommission;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Gold;Zweiter Weltkrieg;Gute Dienste;Nationalbank;Diebstahl;Nationalsozialismus","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-12-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4510"},"descriptors":[{"key":"L05K1101010301","name":"Gold","type":1},{"key":"L06K050102010202","name":"Diebstahl","type":1},{"key":"L04K08020418","name":"Nationalsozialismus","type":2},{"key":"L05K0201010409","name":"Zweiter Weltkrieg","type":2},{"key":"L06K080602020101","name":"Expertenkommission","type":2},{"key":"L05K1201010301","name":"Konferenz","type":2},{"key":"L03K100108","name":"Gute Dienste","type":2},{"key":"L04K01060208","name":"Judentum","type":2},{"key":"L05K0502020302","name":"Verbrechen gegen die Menschlichkeit","type":2},{"key":"L04K11030103","name":"Nationalbank","type":2},{"key":"L05K1104010107","name":"Privatbank","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-26T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-22T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-03-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(882399600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(945817200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2282,"gender":"m","id":56,"name":"de Dardel Jean-Nils","officialDenomination":"de Dardel Jean-Nils"},"type":"speaker"}],"shortId":"97.3629","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Wichtiger Beitrag der unabhängigen Expertenkommission<\/p><p>Der Bericht der unabhängigen Expertenkommission über die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg ist an der Londoner Konferenz vom 2. bis zum 4. Dezember 1997 zu Recht auf äusserst positives Echo gestossen. Der Bericht führt eine neue Klassifikation der systematischen Goldplünderungen der Nazis zum Schaden der Bevölkerungen der besetzten Länder, der Juden, der Opfer der Vernichtungslager und der Zentralbanken der besetzten Länder ein. Die unabhängige Expertenkommission verdeutlicht so auch den verbrecherischen Charakter der Goldanhäufung durch die Nazis.<\/p><p>Aus diesem Grund, so die Experten, stellt der Hinweis auf die Goldtransaktionen der Schweiz mit den Alliierten keinesfalls eine ausreichende Entschuldigung für den Finanzplatz Schweiz und die schweizerischen Behörden dar.<\/p><p>Die Londoner Konferenz hat die Schweiz ins Zentrum der internationalen Kritik gerückt, obwohl die Verantwortung auch andere Staaten trifft. Aber schon allein die von den Experten nachgewiesene Tatsache, dass 76 Prozent der Nazigoldtransaktionen über Schweizer Banken abgewickelt wurden, ist für den Finanzplatz Schweiz schwer belastend.<\/p><p>Die Verantwortlichkeiten festlegen<\/p><p>Im allgemeinen ist die Tätigkeit der Schweizer Banken undurchsichtig, da durch das Bankgeheimnis gedeckt. Dies gilt auch für die Tätigkeit der SNB: Weil sie ihre effektiven Gewinne nicht an Bund und Kantone weitergegeben hat, verfügt sie heute über gigantische Gold- und Devisenreserven, die in keinem Verhältnis zu denjenigen anderer entwickelter Länder stehen. Die undurchsichtige Verwaltung der SNB und der Privatbanken ermöglichte vor 50 Jahren auch die Nazigoldtransaktionen, von denen die Schweizer Bevölkerung keine Ahnung hatte. Der Historiker Michel Fior hat sogar gezeigt, dass selbst der Bundesrat damals über die näheren Umstände der Goldtransaktionen schlecht informiert war. Selbstverständlich hätte er genauer nachfragen können, hat dies aber unterlassen.<\/p><p>Wir wenden uns entschieden gegen jegliche Politik, die zu einer Identifikation des Schweizervolkes mit dieser Hehlertätigkeit führen würde. Es ist nicht Aufgabe unserer Regierung, den Nationalstolz und die Verteidigung des Finanzplatzes Schweiz in einen Topf zu werfen. Sie sollte vielmehr das Gegenteil tun, nämlich die wahren Verantwortlichen beim Namen nennen. Insbesondere sind dies die SNB und die Privatbanken, die die ganze Last der in diesem Zusammenhang begangenen Fehler zu tragen haben. Dagegen muss sich der Bundesrat von dieser Hehlertätigkeit rückhaltlos distanzieren.<\/p><p>Kürzlich nahmen die Herren von Castelmur und Borer vom EDA zu diesem Thema Stellung. Sie behaupteten, die von den Nazis betriebenen Goldkonfiskationen und die Plünderungen der Zentralbanken durch das Dritte Reich seien legal gewesen. Solche Entschuldigungen sind beschämend und gehen genau in die falsche Richtung.<\/p><p>Das Washingtoner Abkommen<\/p><p>Das Washingtoner Abkommen von 1946 sieht als \"Saldoquittung\" eine Zahlung der Schweiz in Höhe von 250 Millionen Schweizerfranken vor. Die Unterhändler von 1946 haben jedoch einige wichtige Aspekte ausser acht gelassen, namentlich die folgenden:<\/p><p>- das von den Nazis aus der Staatskasse der Niederlande gestohlene Gold, das an die SNB und an schweizerische Privatbanken gelangte;<\/p><p>- das Gold der ermordeten Opfer der Vernichtungslager, welches zu Barren umgeschmolzen wurde;<\/p><p>- das Gold, das an schweizerische Privatbanken gelangte;<\/p><p>- selbst die Tatsache, dass ein bedeutender Teil des Nazigoldes auf die Enteignung der Juden (Arisierung) zurückging, scheint unerwähnt geblieben zu sein.<\/p><p>Unter diesen Voraussetzungen wäre es falsch, wenn der Bundesrat versuchen würde, sich auf den Buchstaben des Washingtoner Abkommens zu stützen, um sich der Kritik zu entziehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Seit Beginn der Auseinandersetzung um die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg hat die Schweiz eine Vielzahl weitreichender Massnahmen getroffen. Wegleitend dafür sind die selbstgewählten drei Grundsätze der Wahrheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität.<\/p><p>Wahrheit: Am 13. Dezember 1996 verabschiedeten die eidgenössischen Räte einstimmig den dringlichen Bundesbeschluss betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte. Auf dieser Grundlage setzte der Bundesrat umgehend die unabhängige Expertenkommission Schweiz\/Zweiter Weltkrieg ein. Die unter der Leitung von Professor Bergier stehende, in- und ausländische Fachleute umfassende Kommission hat zu sämtlichen ihr relevant erscheinenden, normalerweise dem Berufs- oder Bankgeheimnis unterliegenden Unterlagen Zugang. Sie hat Anfang Dezember 1997 eine kommentierte statistische Übersicht zu den Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg herausgegeben. Diese Übersicht erhielt an der Londoner Konferenz allseitiges Lob. Der erste Zwischenbericht zu den Goldtransaktionen wird voraussichtlich im April 1998 veröffentlicht werden.<\/p><p>Gerechtigkeit: Das am 2. Mai 1996 geschaffene Independent Committee of Eminent Persons unter der Leitung des ehemaligen US-Notenbankchefs Paul Volcker (Volcker-Komitee) hat zum Ziel, alle von Naziopfern bei Schweizer Banken hinterlegten nachrichtenlosen Vermögen ausfindig zu machen. Die Untersuchungen der vom Volcker-Komitee beauftragten, international anerkannten Revisionsfirmen umfassen die Wirksamkeit der Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung und die Methodik des Ombudsmannes. Transparenz ist dabei oberstes Gebot. Die Eidgenössische Bankenkommission hat diese Überprüfung zur ausserordentlichen Revision im Sinn des Bankengesetzes erklärt. Weitere wesentliche Massnahmen in diesem Bereich sind die Veröffentlichung aller bekannten nachrichtenlosen Konti, die ausländische und schweizerische Kunden vor Ende des Zweiten Weltkrieges bei Banken in der Schweiz eröffneten (Juli und Oktober 1997), und das unter der Aufsicht des Volcker-Komitees eingerichtete erleichterte Anmelde- und Schiedsverfahren der Schweizer Banken.<\/p><p>Solidarität: Der Ende Februar 1997 geschaffene Schweizer Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust und Schoah stellt eine humanitäre Geste dar. Dank Beiträgen der Banken, der übrigen Wirtschaft und der Schweizerischen Nationalbank konnten rund 275 Millionen Franken geäufnet werden. Im November 1997 nahm der Fonds in Lettland die ersten Auszahlungen vor. Seither schreiten die Arbeiten des Fonds planmässig voran. Seit Ende Januar 1998 sind Auszahlungen an rund 20 000 bedürftige Holocaust-Opfer in Ungarn im Gange.<\/p><p>Auch seitens der schweizerischen Bevölkerung ist es spontan zu Spendenaktionen zugunsten von Holocaust-Opfern gekommen. Ein Zeugnis der aufrichtigen Solidarität der Schweizer Bevölkerung ist der Erfolg der Stiftung \"Menschlichkeit und Gerechtigkeit\", die von Herrn Ständerat Plattner initiiert wurde und über 2 Millionen Franken aufgebracht hat. Davon hat sie bisher rund ein Drittel an Opfer in Frankreich, Polen, den USA und der Schweiz verteilt.<\/p><p>Der Bundesrat darf heute mit Genugtuung feststellen, dass die schweizerischen Massnahmen international breite Anerkennung finden und dass der Schweiz hinsichtlich der Aufarbeitung der Weltkriegsvergangenheit sogar eine Vorreiterrolle zuerkannt wird. Dies bestärkt den Bundesrat in seiner Auffassung, dass sich die Schweiz auf dem richtigen Weg befindet. Der Bundesrat ist entschlossen, die eingeleiteten Massnahmen konsequent umzusetzen und den objektiven und offenen Dialog mit Regierungen und relevanten Organisationen weiterzuführen.<\/p><p>Andererseits bedauert er, dass die Diskussion über die Problematik \"Schweiz\/Zweiter Weltkrieg\" streckenweise von Polemiken, Unterstellungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen geprägt ist. Derartige Vorhaltungen und damit verbundene finanzielle Forderungen weist der Bundesrat entschieden zurück.<\/p><p>Im Lichte dieser Ausgangslage nimmt der Bundesrat zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Die Vorreiterrolle der Schweiz bezüglich der Aufarbeitung der Weltkriegsvergangenheit ist international anerkannt, und die eingeleiteten Massnahmen werden konsequent umgesetzt. Der Bundesrat ist international aktiv und kooperationsbereit. Er fördert dabei auch die Arbeiten der Expertenkommission Schweiz\/Zweiter Weltkrieg in angemessener Weise.<\/p><p>2.\/3. Die Frage des vom Dritten Reich geraubten Goldes war vom 2. bis zum 4. Dezember 1997 Gegenstand einer internationalen Konferenz in London. Der Bundesrat stellt fest, dass die Konferenz aus Schweizer Sicht befriedigend verlaufen ist. Namentlich ging klar hervor, dass die Schweiz ein - allerdings wichtiges - Glied in der Kette wirtschaftlicher und finanzieller Transaktionen bildete und ihren damaligen Weg zwischen Anpassung und Widerstand unter schwierigsten Umständen zu finden hatte. Die Konferenz stellt den Beginn eines Lernprozesses für alle 41 in London anwesenden Staaten dar. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben in London bekanntgegeben, dass sie im Juni 1998 zu einer weiteren Konferenz - insbesondere zur Frage des Raubgutes - in Washington einladen werden. Eine diesbezügliche schweizerische Initiative erübrigt sich somit. Im Hinblick auf die Washingtoner Konferenz hat die Bundesverwaltung die Vorbereitungsarbeiten bereits aufgenommen. Wegleitend sind hierbei Transparenz und Offenlegung aller relevanten Sachverhalte.<\/p><p>4. Das Washingtoner Abkommen von 1946 wurde rechtsgültig abgeschlossen und vollzogen. Es kam seitens der Vertragsparteien, namentlich der Vereinigten Staaten, nie zu einer Anfechtung des Vollzuges des Abkommens von 1946 und der Ablösungsabkommen von 1952. Es besteht somit kein Anlass, auf das Washingtoner Abkommen zurückzukommen.<\/p><p>Mit der Schaffung des Schweizer Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust und Schoah haben die Schweizer Wirtschaft und die SNB eine humanitäre Geste erbracht. Die insgesamt zur Verfügung gestellten Geldmittel (rund 275 Millionen Franken) übersteigen bei weitem die Summen, welche zur Äufnung des anlässlich der Londoner Konferenz angekündigten - und im übrigen noch nicht operationellen - internationalen Fonds in Aussicht gestellt worden sind. Eine Beteiligung der Schweiz an diesem Fonds steht nicht zur Diskussion, zumal es nicht zweckmässig wäre, schweizerischerseits über zwei unterschiedliche Fondsstrukturen humanitäre Hilfe zu leisten.<\/p><p>5. Die Londoner Goldkonferenz hat bestätigt, wie komplex die Fragen der Reparationen und Restitutionen mit Bezug zum Zweiten Weltkrieg sind. Die sachlich geführte Auseinandersetzung um die historischen Themenbereiche \"monetäres und nichtmonetäres deutsches Raubgold\" bzw. \"Opfergold\" sowie \"andere geraubte Vermögenswerte\" zeigte die umfassende Verfolgungs- und Plünderungspolitik der Nazis und die internationalen Zusammenhänge in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht auf. Als bedeutendster Finanzplatz unter den Neutralen und aufgrund seiner geopolitischen Lage war unser Land in diese Zusammenhänge involviert. In der Schweiz ist die Rolle des Finanzplatzes während des Zweiten Weltkrieges schon seit längerem gut erforscht. Eine gründliche Beurteilung und Wertung der damaligen Vorgänge, die nicht anhand von Einzelaspekten, sondern unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhanges erfolgen sollten, setzt die Kenntnis der Untersuchungsergebnisse der unabhängigen Expertenkommission Schweiz\/Zweiter Weltkrieg und entsprechender ausländischer Forschungsgremien voraus.<\/p><p>Seit 1996 hat unser Land die erwähnten, international anerkannten Massnahmen getroffen. Mit anderen Staaten zusammen trägt die Schweiz eine historische und moralische Verantwortung: Die Verantwortung, Klarheit über unsere Kenntnisse bezüglich der schwierigen Zeit des Zweiten Weltkrieges zu schaffen, das Wissen um den Schrecken des Holocaust und des Krieges weiterzutragen und heute Solidarität mit Überlebenden des Holocausts zu üben.<\/p><p>6. Die SNB, die Geschäftsbanken und weitere Wirtschaftskreise haben mit der Äufnung des Schweizer Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust und Schoah ihre Solidarität unter Beweis gestellt. Wie unter Ziffer 4 ausgeführt wird, wäre es unzweckmässig, wenn die Schweiz diesen Opfern über zwei unterschiedliche Fondsstrukturen humanitäre Hilfe leisten würde.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ist der Bundesrat bereit:<\/p><p>1. auf internationaler Ebene viel aktiver zu werden und die hervorragende Arbeit der unabhängigen Expertenkommission mit den Mitteln der Politik weiterzuverfolgen;<\/p><p>2. die Schweiz als Austragungsort für Nachfolgetreffen zur Londoner Goldkonferenz vorzuschlagen;<\/p><p>3. zum Thema Raubgut eine Konferenz vorzuschlagen, an der internationale Normen erarbeitet werden sollen, um dessen Rückgabe (bezogen auf die Vergangenheit wie auf die Zukunft) zu regeln;<\/p><p>4. sich nicht länger hinter dem Washingtoner Abkommen von 1946 und seiner \"Saldoquittung\" zu verschanzen und sich einer Beteiligung der Schweiz an einem internationalen Fonds für Holocaust-Opfer, der aus der Londoner Konferenz hervorgehen wird, nicht mehr länger zu verschliessen;<\/p><p>5. von den Schweizer Privatbanken und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu verlangen, dass sie die Naziopfer, die internationale Gemeinschaft und das Schweizervolk für die Hehlerei um Entschuldigung bitten, die sie mit dem Gold begangen haben, das die Nazis den Juden, den Opfern der Todeslager und den Staatskassen der besetzten Länder gestohlen hatten;<\/p><p>6. von der SNB und den Privatbanken zu verlangen, dass sie sämtliche finanziellen Lasten der Wiedergutmachung dieser Hehlertätigkeit tragen und dass sie sich vor allem auch am internationalen Hilfsfonds zugunsten der Schoah-Opfer beteiligen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Raubgold und die Schweiz"}],"title":"Raubgold und die Schweiz"}