﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973633</id><updated>2024-04-10T09:34:31Z</updated><additionalIndexing>Konsumenteninformation;Lebensmitteldeklaration;Honig;Antibiotikum;Warenqualität;Einfuhr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2251</code><gender>m</gender><id>229</id><name>Vollmer Peter</name><officialDenomination>Vollmer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-22T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-02-18T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-12-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-12-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts 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Seit über fünfzig Jahren werden in der Schweiz an Faulbrut erkrankte Bienenvölker verbrannt, so dass ein Einsatz von Antibiotika im Bienenvolk hinfällig ist. Ein solcher Einsatz würde die ansteckenden Brutkrankheiten bloss überdecken und die Spirale steigender Antibiotikadosis antreiben. Dies gilt auch für Imkereien in Übersee oder Osteuropa. Wird hingegen der Import von antibiotikabelastetem Honig ermöglicht, so setzt dies ein falsches Signal zur Anwendung von fragwürdigen Futtermittelzusätzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz und auch in europäischen Staaten bestehen Konzepte der Seuchenbekämpfung unter staatlicher Kontrolle, die u. a. mit Beiträgen aus der Tierseuchenkasse dafür sorgen, dass weder Streptomycin- noch Terramycinrückstände in den Honig gelangen. Die von den kantonalen Labors bis jetzt untersuchten Honigproben zeigten, dass Schweizer Bienenhonig unbedenklich und rückstandsfrei war, im Gegensatz zu Honig aus Osteuropa, Mittel- und Südamerika, der verdächtig war.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Konsument muss erfahren können, ob ein Honig mit Hilfe von Antibiotika produziert worden ist oder nicht. Der Schweizer Bienenzüchterverband hat deshalb verlangt, dass Importhonig, der Spuren von Antibiotika enthält, mit Herkunftsangabe und mit einem Vermerk deklariert werden muss. Der Hinweis "mit Einsatz von Antibiotika produziert" müsste auf die Etikette kommen, solange für Auslandware andere, liberalere Bedingungen als für im Inland produzierte Honige (Grenzwerte!) gelten. Damit hat es der Konsument in der Hand, jenes Produkt zu wählen, das ihm zusagt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es geht darum zu verhindern, dass mit den erhöhten Toleranzwerten für Importhonig Antibiotika präventiv ins Bienenvolk gebracht werden und damit eine sinnvolle und rigorose Krankheitsbekämpfung auch im Ausland unterlaufen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vom BAG erlassenen höheren Toleranzwerte für Antibiotika im Importhonig gehen weiter, als es die EU vorschreibt. Der gemäss EU-Verordnung Nr. 2377/90 gültige Grenzwert Null für Honig soll höchstens (nach Vorschlag der Expertenkommission) auf 0,2 Milligramm pro Kilogramm und im Jahr 2000 auf 0,1 Milligramm pro Kilogramm festgelegt werden. Da die Schweizer Erhöhung des Toleranzwertes für Industriehonig von 0,4 Milligramm pro Kilogramm vorübergehend das Doppelte beträgt, ist zu befürchten, dass in der Zwischenzeit belasteter Honig noch importiert werden kann, weil auch Deutschland heute noch den Grenzwert Null hat. Die Vermutung, dass es um die Marktabräumung von fragwürdiger Auslandware geht, liegt nahe. Die Schweiz könnte damit zum "Abfalleimer fragwürdiger Importware" werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insbesondere sind die unübersichtlichen Grenz- und Toleranzwerte zu bemängeln, die für den Vollzug in den Kantonslabors problematisch sind, von den Konsumenten nicht mehr verstanden werden können und eine unerfreuliche Diskussion betreffend die Nahrungsmittel anheizen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nach Artikel 10 Absatz 2 des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992 (LMG; SR 817.0) kann der Bundesrat aufgrund toxikologischer oder epidemiologischer Beurteilungen für Fremd- und Inhaltsstoffe Höchstkonzentrationen festlegen. Gemäss Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe a LMG kann er diese tiefer ansetzen, als dies der Schutz der Gesundheit zwingend erfordern würde, sofern dies technisch möglich ist (Toleranzwerte).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Artikel 1 der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung vom 26. Juni 1995 (FIV; SR 817.021.23) dürfen Fremd- und Inhaltsstoffe in oder auf Lebensmitteln nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen vorhanden sein. Die Frage der technischen Vermeidbarkeit hängt von den Produktionsverhältnissen in den einzelnen Ländern ab und ist demnach von Land zu Land unterschiedlich zu beurteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz gilt die Faulbrut der Bienen als meldepflichtige Tierseuche. Im Seuchenfall müssen die erkrankten und verdächtigten Bienenvölker vernichtet werden. Eine Behandlung von an Faulbrut erkrankten Bienen mit antibiotischen Mitteln ist nicht zulässig. Die Kantone richten für die Völker, die auf behördliche Anordnung hin vernichtet werden, eine angemessene Entschädigung aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anders präsentieren sich die Verhältnisse in den traditionellen Produktionsländern, so etwa auch in Mittel- und Südamerika. In diesen Gebieten werden verschiedene Mittel, u. a. auch streptomycinhaltige Mittel, bei der Bienenzucht eingesetzt. Diese problematischen Massnahmen sind namentlich auch in Mexiko getroffen worden, wo der bekannte Yukatanhonig gewonnen wird. Solche Yukatanhonige haben den Vorteil hitzeresistenter Aromastoffe. Sie sind insbesondere bei der Schokoladen- und Backwarenindustrie von Bedeutung und können nur beschränkt ersetzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die zuständigen Behörden in Mexiko haben zwischenzeitlich die Problematik des Antibiotikaeinsatzes und der Rückstände erkannt. Die Regierung unternimmt grosse Anstrengungen, diese Behandlungsart zu eliminieren. Es sind indessen grosse Honigvorräte vorhanden, welche Antibiotikarückstände aufweisen. Die Konzentrationen dieser Verunreinigungen liegen aber in einem tiefen Spurenbereich und sind für die menschliche Gesundheit unbedenklich. Eine Vernichtung des Honigs wäre daher unverhältnismässig und wäre für die von der Honigproduktion lebenden, sehr armen Bevölkerungsteile Mexikos sehr problematisch. Den Importeuren wurden strenge Auflagen bezüglich Selbstkontrolle gemacht, und eine intensive Überwachung der Produkte durch die schweizerische Lebensmittelkontrolle wurde ihnen in Aussicht gestellt. Um künftig wieder antibiotikafreie Produkte zu garantieren, werden die Toleranzgrenzen für Antibiotikarückstände bei importiertem Honig schrittweise reduziert. Bei der schweizerischen Honigproduktion wird sowohl im Interesse der Produzenten als auch der zuständigen Stelle im Bundesamt für Landwirtschaft an der bisherigen Praxis festgehalten. Laut Vorschriften in der Landwirtschaftsgesetzgebung ist es auch in Zukunft nicht erlaubt, Streptomycin in der Bienenzucht einzusetzen. Konsumentinnen und Konsumenten können daher davon ausgehen, dass Schweizer Honig praktisch frei von solchen Rückständen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die bisherige Regelung in der Schweiz führte zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit im Vollzug, da in bestimmten Honigen Antibiotikaspuren in gesundheitlich nicht bedenklichen Mengen festgestellt wurden. Weil in der FIV kein expliziter Grenz- oder Toleranzwert festgelegt ist, mussten die Vollzugsorgane in Ausführung von Artikel 1 FIV entscheiden, in welchen Fällen mit Antibiotika verunreinigte Honige zu beanstanden waren. Das nun beschlossene Vorgehen schafft diesbezüglich Rechtssicherheit und ermöglicht, die Antibiotikarückstände in Yukatanhonig schrittweise zu reduzieren. Bei der Ausarbeitung der nun in Aussicht gestellten Vorschriften wurde festgestellt, dass in der EU dieselbe Problematik besteht. Die EU wie auch die Bundesrepublik Deutschland sind im Begriff, eine der Schweiz entsprechende Regelung zu treffen. Dass in der Schweiz jetzt schon Massnahmen getroffen worden sind, hat den Vorteil, dass die Importbetriebe frühzeitig die nötigen Massnahmen treffen können, um künftig wieder antibiotikafreie Produkte zu garantieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Honige, deren Antibiotikarückstände die in den vorgesehenen Toleranzwerten aufgeführten Mengen nicht übersteigen, sind für die menschliche Gesundheit unbedenklich. Die Einführung einer Verpflichtung, importierten Honig, der solche Rückstände in Spuren aufweist, mit einer entsprechenden Deklaration zu versehen, wäre deshalb unverhältnismässig. Zudem werden es die vom Bundesrat am 19. Dezember 1997 verabschiedeten Bestimmungen über die Angabe des Produktionslandes von Lebensmitteln den Konsumentinnen und Konsumenten künftig erlauben, bewusst das Herkunftsland des Honigs auszuwählen und beispielsweise nur noch Honig aus der garantiert antibiotikafreien Produktion der Schweiz zu kaufen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wie bereits erwähnt, wird durch die Auflagen bezüglich Reduktion der Rückstandsmengen und die flankierenden Massnahmen (Selbstkontrolle) sichergestellt, dass die Toleranzwerte nicht einfach als Freipass interpretiert werden. Erfahrungsgemäss haben praktikable und durchsetzbare Toleranzwerte eine grössere Wirkung als Nulltoleranzen, welche höchstens Unsicherheit beim Vollzug schaffen. Die in Aussicht gestellte Regelung dient der Rechtssicherheit sowie der Rechtsgleichheit und wird dazu führen, dass die angestrebte Antibiotikafreiheit von mexikanischem Yukatanhonig in absehbarer Zeit tatsächlich auch erreicht werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die vorgesehene Regelung für ausländische Produkte kann nicht als "liberaler" bezeichnet werden als diejenige für entsprechende schweizerische Erzeugnisse. Wie eingangs bereits erwähnt, ist das Kriterium der technischen Vermeidbarkeit von Wirksubstanzen und ihrer Rückstände von Land zu Land unterschiedlich zu beurteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Eine allfällige Erhöhung des Zollansatzes steht schon deshalb nicht zur Diskussion, weil über das in der WTO gebundene Niveau hinausgehende Zollerhöhungen nur nach vorangehender Dekonsolidierung erfolgen können und zudem kompensationsbedürftig sind. Dies bedeutet, dass die durch eine Zollerhöhung benachteiligten Lieferländer Anrecht auf entsprechende Zollsenkungen für andere sie interessierende Agrarprodukte haben.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Mitte November 1997 erhöhte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuhanden der kantonalen Lebensmittellaboratorien und Veterinärämter die Grenzwerte für Antibiotikarückstände in Honig vorübergehend (bis Ende 2000).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dabei wird die Antibiotikatoleranzgrenze bei Importhonig von 0,1 Milligramm pro Kilogramm auf 0,4 Milligramm pro Kilogramm erhöht und gestaffelt bis Ende 2000 zurückgenommen - während in der EU der Grenzwert Null gilt (entspricht der bisherigen Analysengenauigkeit von 0,1 Milligramm pro Kilogramm).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für Inlandhonig wurde der Grenzwert von 0,1 auf 0,01 Milligramm pro Kilogramm gesenkt (neue Messgenauigkeit).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Findet der Bundesrat nicht auch, dass:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- eine Erhöhung der Toleranzwerte über die EU-Norm hinaus unnötig ist;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- ein allfällig belasteter Honig entsprechend deklariert werden müsste ("mit Antibiotika produziert");&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- der Konsument ansonsten getäuscht wird, weil er bei Honig als Naturprodukt nicht davon ausgeht, dass dieser mit Hilfe von Antibiotika erzeugt worden ist;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die vom BAG erlassene Toleranzwerterhöhung ohne gleichzeitige Deklarationspflicht den Täuschungsschutz nach Lebensmittelverordnung tangiert;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- der Zeitpunkt der Erhöhung ein halbes Jahr nach der Rückweisung von antibiotikabelastetem Honig aus den USA und aus Brasilien den Anschein erweckt, dass sich nun die Schweiz als Abnehmer belasteter Ware anbietet;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- der Grenzwert Null bei 0,1 Milligramm pro Kilogramm hätte belassen werden können (EU-Norm, WTO-Forderung der Nichtdiskriminierung);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- falls eine Deklaration des belasteten Honigs nicht möglich ist, der Zollansatz für Importhonig erhöht werden sollte, solange dieser unter liberaleren Bedingungen als im Inland erzeugt wird; und dieser Zollertrag zur Sicherung der Bestäubungsleistung der Bienen in der Schweiz verwendet werden könnte?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Honigimporte. Täuschungsschutz für Konsumenten</value></text></texts><title>Honigimporte. Täuschungsschutz für Konsumenten</title></affair>