{"id":19973637,"updated":"2025-06-25T02:12:27Z","additionalIndexing":"Arzneimittelrecht;Einfuhrpolitik;Einfuhr;Kosten des Gesundheitswesens;Medikament","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-12-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4510"},"descriptors":[{"key":"L05K0105030102","name":"Medikament","type":1},{"key":"L04K01050502","name":"Arzneimittelrecht","type":1},{"key":"L04K07010302","name":"Einfuhrpolitik","type":2},{"key":"L05K0701020303","name":"Einfuhr","type":2},{"key":"L04K01050501","name":"Kosten des Gesundheitswesens","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-03-20T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-03-02T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(882399600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(890348400000+0100)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(929484000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":19973618,"priorityCode":"S","shortId":"97.3618"}],"roles":[{"councillor":{"code":2380,"gender":"f","id":316,"name":"Egerszegi-Obrist Christine","officialDenomination":"Egerszegi-Obrist"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2351,"gender":"m","id":268,"name":"Schenk Simon","officialDenomination":"Schenk Simon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2046,"gender":"f","id":63,"name":"Dormann Rosmarie","officialDenomination":"Dormann Rosmarie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2352,"gender":"f","id":269,"name":"Baumann Stephanie","officialDenomination":"Baumann Stephanie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.3637","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Volksinitiative \"für tiefere Arzneimittelpreise\" (Denner-Initiative) will die beiden Problemkreise zu einschneidend und zuwenig differenziert angehen. Der Bundesrat wird eingeladen, einen indirekten Gegenvorschlag zur eingereichten Volksinitiative auszuarbeiten.<\/p><p>Angesichts der steigenden Kosten im Gesundheitswesen und der damit ausgelösten Hausse der Krankenkassenprämien ist Handlungsbedarf angezeigt. Die von den Initianten anvisierten Medikamentenpreise stehen häufig im Brennpunkt der Kritik. Auch wenn die vom Bundesamt für Sozialversicherung verfügten Preissenkungen erfreulicherweise bereits zu ersten Kosteneinsparungen geführt haben, müssen weitere Massnahmen eingeleitet werden, um gezielt zusätzliche Kosten einzusparen. Angesichts der bestehenden oder in der Entstehung begriffenen Gesetze ist es unverhältnismässig, sowohl die Parallelimporte als auch den Zwang zur Substitution von Arzneimitteln durch das billigste Nachahmeprodukt (Generikum) in der Bundesverfassung zu verankern, wie dies die erwähnte Initiative fordert. Eine Anpassung des KVG sowie eine Integration entsprechender Passagen in das geplante Heilmittelgesetz genügen.<\/p><p>Unkontrollierte Parallelimporte von nicht in der Schweiz registrierten Arzneimitteln können die Arzneimittelsicherheit direkt bedrohen. Im HMG sind die Rahmenbedingungen (Abläufe der Registrierung, Dokumentation Ursprungsland, juristisch verantwortlicher Importeur, Patientenprospekt, Chargenkontrolle usw.) für parallelimportierte Arzneimittel zu definieren.<\/p><p>Ein Substitutionszwang, wie er von den Initianten gefordert wird, schliesst eine auf den Patienten abgestimmte, individuelle Arzneimitteltherapie aus, da generell das billigste Präparat abgegeben werden müsste. Die psychologische und emotionale Situation des Patienten (Bereitschaft, Einnahmegewohnheiten zu ändern; generelle Verunsicherung des Patienten in einer Notlage) wird dabei völlig vernachlässigt. Auch die für die Kostenentwicklung ausschlaggebenden pharmako-ökonomischen Aspekte (Kosten und Nutzen) einer Arzneimitteltherapie werden ausser acht gelassen. Um jedoch die Abgabe von Generika angemessen zu fördern, soll die Gesetzgebung derart angepasst werden, dass dem Patienten in Absprache mit ihm und seinem Arzt sowie aufgrund pharmako-ökonomischer Überlegungen (Grundsätze des KVG) das für seine Behandlung hinsichtlich Preis und Wirkung optimale Arzneimittel abgegeben wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion verlangt eine Regelung der Parallelimporte von Arzneimitteln im HMG. Mit der Schaffung dieses Gesetzes kommt der Bund erst in die Lage, in diesem Bereich Bestimmungen zu erlassen - zurzeit liegt diese Kompetenz noch bei den Kantonen.<\/p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach unkontrollierte Parallelimporte, insbesondere von nicht in der Schweiz registrierten Arzneimitteln, die Arzneimittelsicherheit direkt bedrohen können. Dieses Argument darf jedoch aus wettbewerbspolitischen Gründen nicht zum Vorwand genommen werden, den Arzneimittelmarkt abzuschotten. Mit dem neuen Heilmittelgesetz soll deshalb eine Lösung vorgeschlagen werden, die beiden Aspekten Rechnung trägt.<\/p><p>Der Vorentwurf für ein Heilmittelgesetz (VE HMG) vom 19. Februar 1997 sieht für alle Arzneimittel - mit wenigen Ausnahmen - eine Zulassungspflicht vor, wenn sie in der Schweiz in Verkehr gebracht werden (Art. 28 VE HMG). Für gewisse Kategorien von Arzneimitteln findet jedoch ein vereinfachtes Verfahren (bis hin zur Meldepflicht) Anwendung. Die Bedingungen dafür sind, dass dies mit den Anforderungen an die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit vereinbar ist sowie dass keine Interessen der Schweiz oder internationale Verpflichtungen entgegenstehen (Art. 31 VE HMG). Für das Zulassungsverfahren wird vorgeschrieben, dass für Arzneimittel, die bereits in einem anderen Land mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle zugelassen wurden, die Ergebnisse der dafür durchgeführten Prüfung berücksichtigt werden müssen (Art. 30 Abs. 2 VE HMG). Mit dieser Regelung sollte es möglich sein, Parallelimporte nicht unnötig zu behindern und dennoch die notwendigen Instrumente für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit in der Hand zu haben.<\/p><p>In der Zwischenzeit wurde der VE HMG in die Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat hat am 8. Dezember 1997 vom Vernehmlassungsbericht Kenntnis genommen. Das Meinungsspektrum zum Parallelimport reichte von der Forderung eines totalen Verbots bis zu einer weitgehenden Öffnung. Der Vorentwurf wird derzeit aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitet. Der Motionär ersucht darum, die Rahmenbedingungen für parallelimportierte Arzneimittel im HMG zu definieren. Daraus ergibt sich, dass nicht alle in der Begründung aufgeführten Einzelheiten - wie beispielsweise die genauen Abläufe des Zulassungsverfahrens, die einzureichenden Unterlagen usw. - im Gesetz, sondern allenfalls in Verordnungen geregelt werden.<\/p><p>Mit zu berücksichtigen sein werden auch die Überlegungen der Wettbewerbskommission, welche diese nächstens in Form von Empfehlungen an die zuständigen Behörden richten wird. Im Rahmen ihrer Überprüfung der staatlichen Regeln des Arzneimittelmarktes befasst sich die Wettbewerbskommission zurzeit auch mit der Problematik der Parallelimporte.<\/p><p>Ob der Gesetzentwurf als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative \"für tiefere Arzneimittelpreise\" präsentiert werden soll, wird derzeit geprüft.<\/p><p>Strebt die Denner-Initiative einen Substitutionszwang von Arzneimitteln an, d. h. den Ersatz des (teureren) Originalpräparates durch das (billigere) Generikum, so wird in der vorliegenden Motion ein Substitutionsrecht verlangt. Bereits aufgrund der heutigen Gesetzgebung ist eine Substitution möglich. Apothekerinnen und Apotheker (in der Folge Apotheker) können die vom behandelnden Arzt oder der Ärztin verschriebenen Medikamente substituieren, wenn es der Arzt in Ausübung seiner Therapieverantwortung ausdrücklich wünscht oder wenn eine Notsituation vorliegt. Ob ein Substitutionszwang bzw. ein Substitutionsrecht der Apotheker unter Einschränkung der Therapiefreiheit des verschreibenden Arztes oder der Ärztin oder in Absprache mit dem Patienten durch eine Ergänzung des KVG eingeführt werden soll, wird auch dann zu prüfen sein, wenn das weitere Vorgehen betreffend die Denner-Initiative festgelegt ist. Dem Motionär kann aber zugesichert werden, dass bereits jetzt neue Abgeltungsmodelle geprüft werden, die eine Senkung der Arzneimittelpreise mit sich bringen sollen. Dies betrifft z. B. das leistungsorientierte Abgeltungssystem des Schweizerischen Apothekervereins, die Möglichkeit einer anderen Ausgestaltung der Spezialitätenliste oder die Vergütung von Arzneimittelkosten ohne pharmazeutische Markennamennennung. Auch die im Ausland getroffenen Regelungen finden hierbei Beachtung. Die Wettbewerbsbehörde befasst sich zurzeit mit der kartellrechtlichen Beurteilung der privaten Marktordnung im Arzneimittelbereich. Eine Kontaktnahme mit dem Bundesamt für Sozialversicherung hat bereits stattgefunden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Probleme gesetzgeberisch zu lösen:<\/p><p>- Parallelimporte von Arzneimitteln: Die Rahmenbedingungen für parallelimportierte Arzneimittel sind im eidgenössischen Heilmittelgesetz (HMG) zu definieren.<\/p><p>- Substitution von Arzneimitteln durch Generika: Das KVG ist derart zu ergänzen, dass Apotheker verschriebene Medikamente durch Generika gemäss der Definition in der Spezialitätenliste substituieren können. Damit soll eine wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche (pharmako-ökonomische) Arzneimitteltherapie erreicht werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Arzneimittel. Parallelimporte und Generikasubstitution"}],"title":"Arzneimittel. Parallelimporte und Generikasubstitution"}