{"id":19973652,"updated":"2024-04-10T10:08:03Z","additionalIndexing":"Asylbewerber\/in;Ausschaffung;Kosovo;Monitoring;Menschenrechte","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4510"},"descriptors":[{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":1},{"key":"L05K0108010102","name":"Asylbewerber\/in","type":1},{"key":"L06K030102040101","name":"Kosovo","type":2},{"key":"L05K0802030209","name":"Monitoring","type":2},{"key":"L03K050202","name":"Menschenrechte","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-03-20T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-13T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-02-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(882486000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(945039600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2143,"gender":"m","id":172,"name":"Rechsteiner Paul","officialDenomination":"Rechsteiner Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2268,"gender":"m","id":9,"name":"Baumann Ruedi","officialDenomination":"Baumann Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2200,"gender":"m","id":1,"name":"Aguet Pierre","officialDenomination":"Aguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2450,"gender":"m","id":397,"name":"Burgener Thomas","officialDenomination":"Burgener"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2180,"gender":"m","id":223,"name":"Thür Hanspeter","officialDenomination":"Thür"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2374,"gender":"m","id":310,"name":"Chiffelle Pierre","officialDenomination":"Chiffelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2294,"gender":"f","id":94,"name":"Goll Christine","officialDenomination":"Goll"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2295,"gender":"f","id":95,"name":"Gonseth Ruth","officialDenomination":"Gonseth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2426,"gender":"f","id":363,"name":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","officialDenomination":"Vermot-Mangold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2263,"gender":"f","id":130,"name":"Leemann Ursula","officialDenomination":"Leemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2151,"gender":"m","id":183,"name":"Ruffy Victor","officialDenomination":"Ruffy Victor"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2058,"gender":"f","id":75,"name":"Fankhauser Angeline","officialDenomination":"Fankhauser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2352,"gender":"f","id":269,"name":"Baumann Stephanie","officialDenomination":"Baumann Stephanie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2290,"gender":"f","id":78,"name":"von Felten Margrith","officialDenomination":"von Felten"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.3652","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit dem 1. September 1997 sind zwangsweise Rückführungen von Asylsuchenden aus Kosovo möglich und werden zum Teil bereits durchgeführt. Der Vollzug wird ungeachtet der systematischen Menschenrechtsverletzungen an der kosovo-albanischen Bevölkerung vorgenommen. Nach einem achtjährigen gewaltlosen Widerstand der albanischen Bevölkerungsmehrheit gegen die Unterdrückung und Vertreibungspolitik durch die serbische Regierung intensivierten sich dieses Jahr die bewaffneten Auseinandersetzungen. Zudem wurde am 1. Oktober 1997 eine friedliche Studentendemonstration gewaltsam aufgelöst. Die gespannte Situation eskaliert und kann jederzeit in einen Bürgerkrieg umschlagen. Die Ausschaffungen werden ohne jegliches Monitoring vorgenommen, obwohl für die Ausgeschafften ein sehr grosses Risiko besteht, von der serbischen Behörde festgehalten und misshandelt zu werden, wie bei zahlreichen aus Deutschland ausgeschafften Kosovo-Albanern nachgewiesen werden konnte. Der Hinweis der Flüchtlingsbehörde, die misshandelten Ausgeschafften könnten sich beim Menschenrechtsrat in Pristina melden, ist unbedacht, fehlen doch dieser Organisation die nötigen personellen und materiellen Ressourcen, um ein ersatzweises Monitoring durchzuführen.<\/p><p>Ein Monitoring durch die Hilfswerke in der Schweiz und die Menschenrechtsorganisationen in Kosovo wird von Schweizer Seite dadurch verunmöglicht, dass die Namen und Adressen der Ausgeschafften - angeblich aus Datenschutzgründen - nicht bekanntgegeben werden. Selbst die Dachorganisation der Hilfswerke, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, erhält nicht die benötigten Daten, um eine minimale Überwachung der Einreise der Ausgeschafften vornehmen zu können. Von den ersten über fünfzig Ausgeschafften gibt es keine Nachrichten. Delegationen aus Kreisen der Kirche und Politik, die ein behelfsmässiges Monitoring wahrnehmen wollen, wird die Einreise durch die serbische Behörde verweigert. Die 15 000 Kosovo-Albaner, die bis im Mai 1999 ausgeschafft werden sollen, werden blindlings der Willkür der serbischen Behörden ausgeliefert.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Seit dem Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens mit der Bundesrepublik Jugoslawien am 1. September 1997 wurden 521 Personen (Stand 17. Februar 1998) zwangsweise zurückgeschafft. Dabei handelte es sich grösstenteils um in der Schweiz straffällig gewordene Personen.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen politischen Situation in der Bundesrepublik Jugoslawien, insbesondere in Kosovo, bewusst. Er verfolgt deshalb die Entwicklung mit grösster Aufmerksamkeit, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des mit der Regierung in Belgrad abgeschlossenen Rückübernahmeabkommens. Der Bundesrat misst dabei der Wahrung und Achtung der Menschenrechte der abgewiesenen Asylsuchenden höchste Priorität zu. Die schweizerische Botschaft in Belgrad hat Kenntnis von jeder zwangsweisen Rückschaffung und hat die Anweisung, sich genau darüber zu informieren. Dem Bundesrat sind keine Verletzungen der Menschenrechte der zwangsweise Zurückgeführten bekannt.<\/p><p>2.\/3. Gemäss Abkommen verpflichten sich die vertragsschliessenden Parteien, die Rückführungen unter Achtung der Würde der rückkehrenden Person durchzuführen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung des Abkommens besteht für den Bundesrat kein Anlass, an der Vertragstreue der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien zu zweifeln. Voraussetzung einer Rückführung ist selbstverständlich, dass vorgängig die Frage der Schutzbedürftigkeit und der Einhaltung des Gebotes der Nichtrückschiebung gemäss nationalem und internationalem Recht geprüft wird. Das Abkommen sieht zudem die Einsetzung eines gemeinsamen Expertenausschusses vor, in dem u. a. Fragen der menschenrechtskonformen Behandlung von rückgeführten Personen behandelt werden können. In diesem Expertenausschuss hat ein schweizerischer Menschenrechtsexperte Einsitz. Obwohl von seiten der Schweiz immer wieder die Wünschbarkeit der Einrichtung eines Menschenrechtsmonitorings für Rückkehrer als im beidseitigen Interesse liegend betont wurde, lehnt die Bundesrepublik Jugoslawien jegliches Monitoring ab. Die gleiche Haltung vertritt sie auch gegenüber allen anderen Ländern, mit denen sie ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen hat. Vertreter der schweizerischen Botschaft in Belgrad sowie Vertreter der Bundesverwaltung reisen jedoch regelmässig nach Kosovo, um sich über die Lage vor Ort zu informieren.<\/p><p>4.\/5. Der Bundesrat erachtet - in Übereinstimmung mit dem UNHCR - trotz der angespannten politischen Situation in Kosovo eine Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden in die Bundesrepublik Jugoslawien als grundsätzlich zumutbar. Die Situation in Kosovo wird fortlaufend beobachtet; grundlegenden Änderungen wird im Rahmen der Asyl- und Wegweisungspraxis Rechnung getragen, indem gegebenenfalls bei schweren bürgerkriegsähnlichen Unruhen keine Wegweisungen mehr vollzogen werden. Im übrigen hat sich der Bundesrat bereits eingesetzt und wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Delegationen interessierter Personen in die Bundesrepublik Jugoslawien reisen können, um sich über die Lage vor Orte zu informieren. Der Bundesrat ist auch weiterhin bereit, nötigenfalls bei den zuständigen jugoslawischen Stellen vorstellig zu werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Interessiert sich der Bundesrat für die Menschenrechtsverletzungen an den zwangsweise ausgewiesenen Kosovo-Albanern bei ihrer Rückkehr durch die serbischen Behörden?<\/p><p>2. Gedenkt der Bundesrat ein Monitoringsystem einzurichten, um eine Rückkehr in Sicherheit und Würde zu fördern?<\/p><p>3. Soll nach Ansicht des Bundesrates das Monitoring der Rückführungen nach Kosovo vom BFF oder von privaten Organisationen erbracht werden?<\/p><p>4. Gedenkt der Bundesrat bei den serbischen Behörden zu intervenieren, um die Einreise von Delegationen wieder zu ermöglichen, um die Nachforschung nach den Zurückgeschafften zu erleichtern?<\/p><p>5. Gedenkt der Bundesrat bei weiterer Eskalation der Gewalt generell von Rückführungen abzusehen? Wann ist seiner Meinung nach dieser Grad erreicht?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Monitoring für zurückgeschaffte Kosovo-Albaner"}],"title":"Monitoring für zurückgeschaffte Kosovo-Albaner"}