﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19973662</id><updated>2025-06-25T02:16:27Z</updated><additionalIndexing>Grossstadt;Steuerausweichung;Finanzausgleich;Agglomerationsgemeinde;städtische Infrastruktur;Finanzierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-12-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4510</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11080202</key><name>Finanzausgleich</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010202010201</key><name>Grossstadt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0102020101</key><name>Agglomerationsgemeinde</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070601</key><name>Steuerausweichung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020407</key><name>städtische Infrastruktur</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K110902</key><name>Finanzierung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-16T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-03-09T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-12-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-12-16T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2003-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2100</code><gender>m</gender><id>129</id><name>Ledergerber Elmar</name><officialDenomination>Ledergerber</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>97.3662</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Allen Kernstädten in der Schweiz geht es schlecht. Die politischen und wirtschaftlichen Strukturen haben sich in den letzten Jahrzehnten auseinanderentwickelt. Während die guten Einkommen und die Unternehmen in die Agglomerationsgürtel und die Steuerparadiese wandern, verbleiben den Kernstädten nach wie vor die zentralörtlichen Lasten bei tendenziell schrumpfendem Steuersubstrat. Die Städte können auf diese Entwicklung nur mit rigorosen Sparmassnahmen und mit einer Erhöhung der Steuerfüsse reagieren. Beide Massnahmen verschlechtern ihre Standortgunst zusätzlich, und die Abwanderung beschleunigt sich. Die schleichende Verarmung und Verelendung unserer Kernstädte ist heute ein nationales Problem, das auch nach nationalen Lösungen ruft. Das Problem ist dringlich und die vorgeschlagene Lösung verfassungskonform.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die volkswirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der Städte wird vom Bundesrat vollumfänglich anerkannt. Dass die Städte nebst ihren Standortvorteilen auch mit bedeutenden Problemen konfrontiert sind, ist Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen (so u. a. im Nationalfondsprojekt "Stadt und Verkehr") und wird politisch besonders in den letzten Jahren auch auf Bundesebene breit diskutiert, sei dies im Rahmen des Postulates Gross Andreas (94.3261) "Bericht über die Lage der Schweizer Städte", des Postulates WAK-N (97.3000) "Bericht über die Kernstädte", der Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 1996 über die neue Regionalpolitik des Bundes oder des Berichtes vom 22. Mai 1996 über die Grundzüge zur Raumordnung Schweiz. Der Bundesrat unterstreicht auch an dieser Stelle seine Überzeugung, dass ein funktionsfähiges Städtesystem längerfristig Garant für eine erfolgreiche Stellung der Schweiz im internationalen Wettbewerb ist. Der Bundesstaat trägt zweifelsohne eine Mitverantwortung für die Lösung der mannigfachen Probleme der Städte; diese Verantwortung muss er vor allem im Rahmen der sektorpolitischen Aufgabenerfüllung wahrnehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Stossrichtung der Motion erachtet der Bundesrat als untauglich, um die Zentrumslasten finanzpolitisch nachhaltig in den Griff zu bekommen. Das von der Motion anvisierte Gutschriftensystem, mit welchem innerkantonale Abgeltungsmodi im interkantonalen Lastenausgleich angerechnet werden könnten, müsste am ehesten vom Bund finanziert werden. Eine Finanzierung durch die Kantone käme einem Nullsummenspiel gleich, indem innerkantonale Spillovers gewissermassen doppelt abgegolten würden: einmal über den innerkantonalen Lastenausgleich, zum anderen via interkantonalem Lastenausgleich über das mit ihm verbundene Gutschriftensystem. Das hiesse, dass Kantone sich an der Finanzierung des innerkantonalen Lastenausgleichs anderer Kantone beteiligen müssten, was sowohl aus ökonomischer wie auch aus politischer Sicht kaum nachvollziehbar wäre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Finanzierung durch den Bund wäre aber nicht minder problematisch und würde zu einer Anzahl von Problemen führen, die auch bei Ausgestaltung eines rein kantonalen Gutschriftensystems angeführt werden müssten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So müsste der Bund definieren, welche innerkantonalen Abgeltungsmodalitäten mit welcher Gewichtung im interkantonalen Lastenausgleich zu berücksichtigen und damit anzurechnen wären. Es müsste somit definiert werden, welche städtischen Leistungen, die innerkantonal abgegolten, auch interkantonal berücksichtigt würden. Des weiteren müsste der Bund darlegen, mit welcher Gewichtung Standortvorteile von Kernstädten von den Zentrumslasten in Abzug gebracht werden müssten und welche freiwilligen Leistungen der Städte - etwa im Bereich der Sozialpolitik -, die innerkantonal abgegolten würden, auch interkantonal via Lastenausgleich angerechnet werden könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So gesehen würde bei einer Realisierung der Motion der Bund letztlich zum Schiedsrichter kantonaler und kommunaler Politiken werden, indem er definiert, welche konkreten Leistungen der Kernstädte im interkantonalen Lastenausgleich mit welcher Gewichtung angerechnet werden. Jene Städte bzw. deren Kantone aber, die bewusst in dieser von der Motion verlangten Konzeption auf finanzausgleichsrelevante öffentliche Leistungen verzichteten, würden indirekt "bestraft", da ihnen im interkantonalen Lastenausgleich weniger gutgeschrieben würde. Eine Realisierung der Motion könnte letztlich dazu führen, dass Städte bzw. ihre Kantone gewisse zentralörtliche Leistungen nur deshalb anbieten bzw. innerkantonal anrechnen lassen, weil diese über den interkantonalen Lastenausgleich indirekt, mittels des Gutschriftssystems, vom Bund mitsubventioniert würden. Damit wäre ein Anreizsystem für ein Ausgabenwachstum konzipiert, das kaum dazu beitragen würde, die zum Teil hohen Budgetdefizite von Kernstädten einzudämmen, im Gegenteil.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat befürchtet aus diesen Überlegungen, dass der neue Finanzausgleich mit den in der Motion skizzierten Auflagen intransparent, kompliziert und nicht zuletzt staatspolitisch fragwürdig ausgestaltet werden müsste. Der Bundesrat ist vielmehr der Überzeugung, dass föderalismuskonforme und widerspruchsfreie Lösungen gesucht werden müssen und diese im Rahmen des neuen Finanzausgleichs wie dargelegt auch gefunden werden. So wird denn vorgesehen, dass im interkantonalen Lastenausgleich Abgeltungen von Zentrumsleistungen vollumfänglich an die effektiven Erbringer, und damit auch an Kernstädte, geleistet werden. Damit erfüllt der neue Finanzausgleich eine wesentliche Forderung der Motion. Darüber hinaus wird vorgesehen, dass sich die Kantone auf der Basis einer interkantonalen Rahmenvereinbarung verpflichten, die Konzeption des interkantonalen Lastenausgleichs sinngemäss auch innerkantonal bzw. interkommunal zu beachten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vertiefungsarbeiten am neuen Finanzausgleich, welche von einer von Bund und Kantonen paritätisch getragenen Projektorganisation ausgeführt werden, sind demnächst abgeschlossen. Die Städte arbeiten in verschiedenen Projektgruppen mit und sind im Leitorgan mit Beobachterstatus vertreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der umfangreiche Bericht über die Konkretisierung des neuen Finanzausgleichs wird in der zweiten Jahreshälfte in die Vernehmlassung gehen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wir fordern den Bundesrat auf, im Rahmen der Revision des Finanzausgleichs vorzusehen, dass in Zukunft die Zentrumslasten der grossen Städte indirekt berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung soll erfolgen, indem die städtischen Lasten und deren Abgeltung als Finanzkennziffern im Verteilungsschlüssel berücksichtigt werden. Die Kantone, die ihren Städten eine Abgeltung zentralörtlicher Lasten gewähren oder sie in den Finanzausgleich miteinschliessen, sollen beim interkantonalen Finanzausgleich als Anreiz eine "Gutschrift" in diesem Umfang erhalten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verteilung der Zentrumslasten im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs</value></text></texts><title>Verteilung der Zentrumslasten im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs</title></affair>