﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19980456</id><updated>2024-04-10T17:01:59Z</updated><additionalIndexing>Strafbarkeit;Doping</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Pa. Iv.</abbreviation><id>4</id><name>Parlamentarische Initiative</name></affairType><author><councillor><code>2076</code><gender>m</gender><id>326</id><name>Günter Paul</name><officialDenomination>Günter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-12-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4516</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0101010202</key><name>Doping</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010110</key><name>Strafbarkeit</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-20T00:00:00Z</date><text>Keine Folge gegeben</text><type>51</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal /><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>SGK-NR</abbreviation><id>6</id><name>Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR</name><abbreviation1>SGK-N</abbreviation1><abbreviation2>SGK</abbreviation2><committeeNumber>6</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>1998-12-18T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents /><sessionId>4519</sessionId></registration></registrations><treatmentCategory>V</treatmentCategory></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments /><states><state><date>1998-12-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-12-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2389</code><gender>m</gender><id>325</id><name>Guisan Yves</name><officialDenomination>Guisan</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2295</code><gender>f</gender><id>95</id><name>Gonseth Ruth</name><officialDenomination>Gonseth</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2076</code><gender>m</gender><id>326</id><name>Günter Paul</name><officialDenomination>Günter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><sequentialNumber>161</sequentialNumber><shortId>98.456</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat geht - so ist den Antworten auf parlamentarische Vorstösse zu entnehmen - mit den Interpellanten und Motionären einig, dass "ohne staatliche Intervention an der Tour de France im Sommer 1998 das Ausmass (des Dopings) sehr wahrscheinlich nicht aufgedeckt hätte werden können".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zentral für das staatliche Eingreifen war aber das Vorliegen des französischen Gesetzes Nr. 89-432 vom 28. Juni 1989 (loi relative à la prévention et à la répression de l'usage des produits dopants à l'occasion des compétitions et manifestations sportives.)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieses Gesetz ermöglichte Anhaltungen und bei Verdacht Durchsuchungen z. B. von Sportlerunterkünften oder des Gepäckes von Trainern und weiteren Hilfspersonen der Rennfahrer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz beruht die Dopingbekämpfung auf den drei Säulen Kontrolle, Information/Prävention und Forschung. Keine dieser Säulen gestattet ein effektives Durchgreifen, wie es in Frankreich stattfand. Somit ist in einer Situation, wie sie sich im Sommer 1998 in Frankreich präsentierte, auch bei einer Verbesserung dieser drei Säulen (welche aus präventiver Sicht durchaus zu unterstützen ist), kein vergleichbar wirksames Handeln des Staates Schweiz denkbar. Dies zeigte sich im Sommer 1998 u. a. auch daran, dass Rennfahrer die Tour de France aufgaben, sobald sie auf dem Parcours Schweizer Boden erreichten und damit für die französische Justiz nicht mehr erreichbar waren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus demselben Grund führt auch die Einführung eines Dopingartikels in das neue Heilmittelgesetz (HMG) nicht voll zum Ziel. Zwar können damit eventuell die Dopingzulieferanten der Sportler härter angefasst werden. Dieser Weg ist daher geeignet, rasch einen Beitrag zur Verminderung des Problems zu liefern. Er macht jedoch eine Strafnorm im oben vorgeschlagenen Sinne nicht überflüssig, denn diese ergänzt den vom Bundesrat vorgesehenen Weg über das HMG.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insbesondere beim Spitzensport gefährdet Doping nicht nur den Sportler selbst. Es verzerrt auch den Wettbewerb. Faire Sportler haben im Spritzenwettbewerb keine Chancen mehr. In diesem Sinne ist Doping Betrug, indem sich der Betrüger mit Hilfe unrechter Massnahmen die materiellen und immateriellen Vorteile des Gewinnens verschafft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nicht zu vergessen ist, dass Spitzensportler für die Jugend und auch für viele Erwachsene Identifikationsfiguren darstellen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Wettbewerb fair ist und ohne Doping auskommt. Gerade in einer immer mehr auf Leistung getrimmten Gesellschaft ist dies zentral. Es ist unerträglich, wenn immer mehr Leute es für normal halten, dass sie im täglichen Wettbewerb nur noch mit Dopingmethoden mithalten können und in dieser Auffassung durch den Sport auch noch bestärkt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Von Staates wegen ist es deshalb unerlässlich, dass die Identifikationsfiguren und Helden des Sportes ihre Medaillen ohne Leistungsverstärker und künstliche Aufputschmittel erringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der Erfahrungen des Sommers 1998 wird in Frankreich zurzeit das Dopinggesetz revidiert. Interessant ist, dass die Lizenzerteilung mit der Verifikation der Dopingfreiheit verbunden wird. Es wäre zu prüfen, ob im Rahmen der zu schaffenden Gesetzesnorm nicht auf die französischen Erfahrungen zurückgegriffen werden sollte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die bisherigen Massnahmen der drei Säulen genügen ganz offensichtlich nicht. Die Ergänzung des HMG kann zwar einen Teil des Problems angehen. Für die richtige und umfassende Lösung des Dopingproblems braucht es jedoch zusätzlich eine Strafnorm im StGB.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes beantrage ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung die Ergänzung des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Strafnorm für Dopingvergehen bei sportlichen Wettbewerben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insbesondere ist der Versuch, sich mit Doping auf betrügerische Weise durch Erzielen eines besseren Resultates materielle und/oder immaterielle Vorteile zu sichern, unter Strafe zu stellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Strafbar machen sich dabei alle, welche durch aktives Mitwirken und Fördern oder durch wissentliches Tolerieren zur Realisierung des Dopingvergehens beitragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Strafbar machen sich auch Täter, welche Vorbereitungshandlungen im Ausland begehen, wenn die strafbaren Handlungen in der Schweiz verübt werden sollen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Strafnorm für Doping</value></text></texts><title>Strafnorm für Doping</title></affair>