﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19981002</id><updated>2025-06-24T23:02:17Z</updated><additionalIndexing>Flüchtling;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Algerien</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2282</code><gender>m</gender><id>56</id><name>de Dardel Jean-Nils</name><officialDenomination>de Dardel Jean-Nils</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-01-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4511</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0502020302</key><name>Verbrechen gegen die Menschlichkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K030401020101</key><name>Algerien</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080101</key><name>Flüchtling</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-05-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-01-21T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1998-05-27T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2282</code><gender>m</gender><id>56</id><name>de Dardel Jean-Nils</name><officialDenomination>de Dardel Jean-Nils</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>98.1002</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;-Zur ersten Frage betreffend Asylgewährung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach konstanter Rechtsprechung und Verwaltungspraxis wird Personen Asyl gewährt, die der Verfolgung durch die Staatsorgane, welche die öffentliche Gewalt innehaben, ausgesetzt sind. Die Praxis der Schweizer Behörden steht in Einklang mit derjenigen der Länder der Europäischen Union (EU-Beschluss vom 23. November 1995). Artikel 3 des Asylgesetzes präzisiert unter anderem, dass die ausländische Person wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen verfolgt sein muss. Wenn die Behörde nach der Prüfung des Einzelfalls die Vorbringen der asylsuchenden Person für glaubhaft und deren Asylgründe für rechtserheblich befindet, erkennt sie ihr die Flüchtlingseigenschaft zu und gewährt ihr, unter Vorbehalt der im Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründe, Asyl.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Grundsätze entsprechen der humanitären Tradition der Schweiz, wirklich Verfolgten Schutz zu gewähren und werden dementsprechend bei der Überprüfung jedes individuellen Asylgesuches, unabhängig von der Nationalität der gesuchstellenden Person, angewendet. Diese Praxis wird auch bei algerischen Asylsuchenden  angewendet. Im übrigen muss daran erinnert werden, dass die vom Bundesamt für Flüchtlinge getroffenen Entscheide im geltenden gesetzlichen Rahmen liegen. Zusätzlich  bietet die Asylrekurskommission als verwaltungsunabhängige Beschwerdeinstanz Gewähr für eine korrekte Rechtsanwendung. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Falle von Algerien liegt der Anteil der positiven Asylentscheide zwar konstant bei rund 3 Prozent, doch ist der Anteil der negativen Entscheide, bei denen der Wegweisungsvollzug nicht verfügt wurde, im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen und bewegte sich im Jahre 1997 um rund 10 Prozent. Davon betroffen sind Asylsuchende, die glaubhaft machen können, dass sie aus verschiedenen Gründen, unter anderem wegen eines nachweisbaren Engagements für die Grundrechte, einer gezielten Benachteiligung durch Dritte ausgesetzt sind. Es handelt sich namentlich um Personen, die wegen ihres Engagements für die Freiheit verfolgt werden, darunter Journalisten, in bestimmten Vereinigungen tätige Frauen, Gewerkschafter und Menschenrechts-aktivisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Empfehlung Aeby vom 22. Januar 1998 (98.3033) und auf die beiden einfachen dringlichen Anfragen Vermot vom 2. Juni 1997 (97.1063) und vom 25. September 1997 (97.1121) bereits angeführt hat, handhabt die Schweiz, wie einige andere europäische Länder, den Vollzug der Wegweisungen mit Vorsicht. Dabei wird die Praxis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besonders aufmerksam verfolgt. Nur wenn unsere Praxis mit derjenigen der anderen Aufnahmestaaten in Einklang ist, kann vermeiden werden, dass die Schweiz als Asylland übermässig an Attraktivität gewinnt. Nach den vorliegenden Informationen haben die wichtigsten betroffenen Länder nicht die Absicht, ihre Praxis gegenüber algerischen Asylsuchenden zu ändern. So hat sich beispielsweise in Deutschland die Innenministerkonferenz am 2. Februar 1998 gegen eine allfällige Einstellung der Rückweisungen ausgesprochen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;-Zur zweiten Frage betreffend eine internationale Untersuchungskommission&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Algerien lehnt die Einsetzung einer internationalen Untersuchungskommission auf ihrem Staatsgebiet und die Ernennung eines für dieses Land zuständigen Sonderberichterstatters der UNO-Menschenrechtskommission kategorisch ab. Diese ablehnende Haltung bestätigte sich am Ende der Jahrestagung der Menschenrechtskommission, die unlängst in Genf stattgefunden hat (16.3.-24.4.1998). Im Gegensatz zu dem, was die algerischen Behörden Ende Januar dem EDA gegenüber verlauten liessen, haben sie eine Zusammenarbeit mit anderen Organen der Kommission ebenfalls abgelehnt. Diese negative Haltung veranlasste die Europäische Union und Kanada, eine Erklärung abzugeben, in der die Ablehnung der algerischen Behörden bedauert wird. Die Schweiz hat sich der von Kanada abgegebenen Erklärung angeschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;-Zur dritten Frage betreffend die Schaffung eines internationalen Gerichtshofs&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist durchaus wahrscheinlich, dass es sich bei den in Algerien begangenen Greueltaten teilweise um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt. Dies zu beurteilen ist jedoch Sache einer Gerichtsbehörde. Wenn die algerischen Gerichte hierzu nicht bereit sind, käme die Schaffung eines internationalen Gerichtshofs in Betracht. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das vor einigen Jahren begonnene Projekt, ein ständiges internationales Strafgericht zu schaffen, kurz vor dem Abschluss steht. Vom 15. Juni bis 17. Juli dieses Jahres wird nämlich in Rom eine diplomatische Konferenz stattfinden, an der eine Vereinbarung zur Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs verabschiedet werden soll. Falls diese Bemühungen, an denen die Schweiz aktiv beteiligt ist, nicht innerhalb der geplanten Frist zum Abschluss gelangen, müsste der Sicherheitsrat, sofern er dies für nötig erachtet, entscheiden, ob  im Rahmen der in Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen festgelegten Bedingungen  ein Ad-hoc-Gericht geschaffen werden soll.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die abscheulichen Verbrechen, die in Algerien in grossem Ausmass begangen werden, veranlassen die schweizerischen Behörden anscheinend nicht zu konkreten Massnahmen zugunsten der Opfer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die algerische Regierung schützt ihre eigene Bevölkerung nicht. Immer mehr stellt man fest, dass die Massaker Tausende von Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohnern dazu bewegen, ihre Dörfer zu verlassen. Banditen, die dem Regime und der Armee nahestehen, reissen den verlassenen Landbesitz an sich; dies scheint eine wichtige Ursache der Massaker zu sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Verantwortung der algerischen Behörden für mindestens einen grossen Teil der Unsicherheit und der Verfolgungen ist erwiesen. Sollte dies den Bundesrat nicht dazu bewegen, verfolgten Algerierinnen und Algeriern Asyl zu gewähren, auch wenn es sich nicht um erklärte politische Gegner der Regierung ihres Landes handelt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat bereit, sich gemeinsam mit anderen Staaten für die Entsendung einer internationalen Untersuchungskommission einzusetzen, welche die Verantwortlichen für die in Algerien verübten Verbrechen und Massaker zu eruieren hätte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Handelt es sich hier letztlich nicht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Völkerrechts? Wäre deshalb die Einsetzung eines internationalen Strafgerichtshofs nicht die Lösung für eine Situation, die von der algerischen Regierung auf internationaler Ebene blockiert wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Algerien</value></text></texts><title>Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Algerien</title></affair>