{"id":19981008,"updated":"2025-06-24T22:06:27Z","additionalIndexing":"Unterrichtsprogramm;Wissenschaft und Forschung;ETH;Lehrkraft","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-01-23T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4511"},"descriptors":[{"key":"L05K1302050101","name":"ETH","type":1},{"key":"L05K1301020102","name":"Lehrkraft","type":1},{"key":"L01K16","name":"Wissenschaft und Forschung","type":2},{"key":"L04K13010310","name":"Unterrichtsprogramm","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-03-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(885510000000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(890002800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"98.1008","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Planung der ETH Zürich (ETHZ) sieht eine fortschreitende Integration traditionell geistes- und sozialwissenschaftlicher Fragestellungen in die technisch-naturwissenschaftliche Ausbildung vor. Bereits im Bundesgesetz zur Gründung der ETHZ vom 7. Februar 1854 waren \"philosophische und staatswirtschaftliche Lehrfächer\" vorgesehen. Die damalige Weitsicht konnte bis heute durchgehalten werden.<\/p><p>Die ETHZ befindet sich damit in Übereinstimmung mit den Studienplänen massgeblicher anderer Universitäten der vergleichbaren Länder. Auch die Wirtschaft wünscht bezüglich des Ausbildungsprofils der ETH-Absolventen eine Kombination von fachlicher Tiefe und kultureller Breite.<\/p><p>Der ETH-Rat steht hinter den Absichten der ETH Zürich. Er hat im Rahmen der strategischen Planung 2000-2003 für den ETH-Bereich festgelegt, im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften - in Absprache mit an einer Kooperation interessierten kantonalen Universitäten - ein eigenes Lehr- und Forschungsangebot zu führen. Demgegenüber werden in anderen, vergleichbaren Gebieten, insbesondere in der Unternehmensführung, nach Möglichkeit die Angebote anderer Hochschulen und Institutionen genutzt, um gesamtschweizerische Synergien zu erzielen. Das Collegium Helveticum hat sich in diesen Kooperationsrahmen einzufügen.<\/p><p>Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat den ETH-Rat im Herbst 1997 beauftragt, die Stellung der Sozial- und Geisteswissenschaften an der ETHZ zu überdenken. In diesem Zusammenhang wird die Stellung des Collegium Helveticum durch die Schulleitung der ETHZ zu würdigen und mit anderen Projekten in Verbindung zu bringen sein.<\/p><p>Zu den Fragen im einzelnen:<\/p><p>1. Unter den Vertretern der Human- und Sozialwissenschaften der ETHZ bestanden hinsichtlich einer verbesserten Integration ihrer Fächer in die gesamte Hochschule keinerlei Differenzen, wohl aber über die dafür einzuschlagenden Wege. Dieser Konflikt ist beigelegt. Die Schulleitung der ETHZ hat sich dafür entschieden, der Form des Graduiertenkollegs Priorität zu geben. Andere Themen und Stossrichtungen sollen indessen ebenfalls erprobt werden und zu gegebener Zeit in das Konzept des Collegium Helveticum einfliessen.<\/p><p>2. Das Collegium Helveticum ist unmittelbar dem Rektor der ETHZ unterstellt. Die operative Verantwortung trägt die von der Schulleitung gewählte Leiterin oder der Leiter. Der Rektor ernennt ferner einen Beirat, der die Verbindung zu den Abteilungen der ETHZ herstellt. In diesem zehnköpfigen Gremium sind heute, neben verschiedenen Exponenten der Hochschule, als Ausdruck der Kooperation mit der Abteilung Geistes- und Sozialwissenschaften und dem Departement Humanwissenschaften, auch deren Vorsteher vertreten. Der Beirat ist massgeblich an allen wichtigen programmatischen und personellen Entscheidungen beteiligt, namentlich auch an der Auswahl der Kollegiaten.<\/p><p>3. Kollegiaten, die aus der ETHZ selbst stammen, erhalten ihr bisheriges Salär, welches etwa zu gleichen Teilen vom Collegium Helveticum und vom bisherigen Institut übernommen wird. Doktoranden von ausserhalb der ETHZ, die als Kollegiaten an die ETHZ kommen, erhalten ein Doktorandenstipendium, welches etwa den Ansätzen des Schweizerischen Nationalfonds entspricht.<\/p><p>Die gemeinsamen Mittagessen, für die die Teilnehmer selbst aufkommen, gehören nicht nur zu den Chancen eines Graduiertenkollegs, sondern auch zu seiner Disziplin. Es ist sowohl im Hochschulbereich als auch in der Wirtschaft üblich, sogenannte \"Arbeitslunches\" zu veranstalten.<\/p><p>4. Im November 1995 hat die Schulleitung der ETHZ Professor Dr. Adolf Muschg mit der Vorbereitung des Collegium Helveticum beauftragt. Er wurde im Wintersemester 1996\/97 dafür freigestellt, nachdem er bereits einen grossen Teil des ihm regulär zustehenden \"sabbatical leave\" (Semester ohne Unterrichtsverpflichtung) im Sommersemester zuvor für die Vorbereitungsarbeiten verwendet hatte.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 18. April 1997 wurde im Beisein von Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss das neue Collegium Helveticum unter der Direktion von Professor Dr. Adolf Muschg in der ETH-Sternwarte in Zürich feierlich eröffnet. Das Collegium Helveticum soll eine \"Schule der Interkulturalität\" sein und als \"wissenschaftliche Gast-Wirtschaft mit globalem Einzugsgebiet\" eine \"Schnittstelle für die Begegnung der Technik mit den Humanwissenschaften\" darstellen.<\/p><p>Bereits die Namengebung ist gründlich verunglückt: \"Collegium Helveticum\" nannte sich ein 1579 bis 1797 in Mailand bestehendes Priesterseminar für Schweizer unter jesuitischer Leitung, das eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Gegenreformation spielte (siehe \"Handbuch der Schweizer Geschichte\", 2. Auflage, Bd. 1, Zürich 1980, S. 600f.). Im Zusammenhang mit der Gründung des modernen Collegium Helveticum bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Eine Mehrheit von 10 der 14 Professoren der Abteilung Geistes- und Sozialwissenschaften der ETH fanden das von Adolf Muschg vorgelegte Konzept derart wenig überzeugend, dass sie dem Collegium Helveticum ihre Zustimmung versagten (\"NZZ\" vom 18. April 1997).<\/p><p>Wie kommt es, dass dieser demokratisch zustande gekommene Mehrheitsentscheid nachträglich umgeworfen und das Projekt durch den damaligen Präsidenten der ETH Zürich, Jakob Nüesch, und die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern, Ruth Dreifuss, trotzdem realisiert wurde?<\/p><p>2. Das Statut des Collegium Helveticum legt die Gestaltungs- und Berufskompetenzen praktisch ausschliesslich in die Hand seines Direktors Adolf Muschg. Ein repräsentativ besetzter Beirat soll das Collegium Helveticum bei seiner Arbeit \"unterstützen\". Diesem Gremium werden durch Adolf Muschgs Konzept keinerlei operative oder inhaltliche Einflussmöglichkeiten eingeräumt, so dass es nur \"konsultative\" und \"akklamatorische\" Funktion hat (\"NZZ\" vom 18. April 1997).<\/p><p>Wer führt demnach die Aufsicht über das Collegium Helveticum? Wie ist das Collegium Helveticum in den Strukturen der ETH verankert?<\/p><p>3. Die sogenannten \"Kollegiaten\" sind während zweier Semester von ihren Lehrverpflichtungen an der ETH freigestellt. Erwartet wird lediglich ihre Teilnahme an zwei Seminarien des Collegiums, eine Morgenpräsenz von Montag bis Freitag (der Nachmittag ist frei!) sowie die Teilnahme am Mittagessen, für das gemeinsam eingekauft, gekocht und abgewaschen wird.<\/p><p>Welches sind die Kosten, die der Staat für die Halbzeitpräsenz der Kollegiaten trägt? Fallen die gemeinsamen Mittagessen auch darunter? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, die Einnahme gemeinsamer Mahlzeiten habe mit dem vom Staat finanzierten Forschungs- und Lehrauftrag der ETH nichts zu tun?<\/p><p>4. Gemäss Vorlesungsverzeichnis der ETH hat Professor Dr. Adolf Muschg im Wintersemester 1995\/96 und im Sommersemester 1996 - also während eines vollen Jahres - keine einzige Vorlesung und auch keine einzige andere Lehrveranstaltung abgehalten.<\/p><p>Wie kommt es, dass ein Dozent der ETH, der von der Schweizerischen Eidgenossenschaft einen Jahreslohn von rund 200 000 Franken entgegennimmt, während eines ganzen Jahres bei voller Bezahlung keine Lehrveranstaltung abhalten muss?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Collegium Helveticum der ETH-Zürich"}],"title":"Collegium Helveticum der ETH-Zürich"}