{"id":19981011,"updated":"2025-06-24T21:06:36Z","additionalIndexing":"Kompetenzregelung;kantonale Hoheit;Kontrolle der Umweltbelastungen;Gentechnologie;Gesetzgebungsverfahren;gentechnisch veränderte Organismen;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"D.EA","id":13,"name":"Dringliche Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2341,"gender":"m","id":168,"name":"Plattner Gian-Reto","officialDenomination":"Plattner Gian-Reto"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1998-03-02T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4512"},"descriptors":[{"key":"L06K070601050104","name":"Gentechnologie","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1},{"key":"L03K080702","name":"Gesetzgebungsverfahren","type":2},{"key":"L08K0706010501040202","name":"gentechnisch veränderte Organismen","type":2},{"key":"L04K06010404","name":"Kontrolle der Umweltbelastungen","type":2},{"key":"L07K08070102010802","name":"kantonale Hoheit","type":2},{"key":"L03K080704","name":"Kompetenzregelung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-03-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(888793200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(890780400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2341,"gender":"m","id":168,"name":"Plattner Gian-Reto","officialDenomination":"Plattner Gian-Reto"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.1011","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Mit der neuen ESV soll sichergestellt werden, dass die Beurteilung des Risikos einer Tätigkeit mit Organismen in geschlossenen Systemen schweizweit nach dem gleichen Vorgehen und nach einheitlichen Kriterien durchgeführt wird. Eine bestimmte Tätigkeit ist grundsätzlich gleich gefährlich, unabhängig davon, ob sie in Basel oder in einem anderen Landesteil durchgeführt wird. Das Konzept der ESV strebt deshalb generell ein hohes Sicherheitsniveau an.<\/p><p>2. Standortspezifische Überlegungen sind sinnvoll und nötig, wo ein erhöhtes Risiko für Mensch und Umwelt besteht. Dies ist definitionsgemäss nicht so für Tätigkeiten der Klasse 1 (Tätigkeiten mit vernachlässigbar kleinem Risiko) und der Klasse 2 (geringes Risiko). Für Tätigkeiten der Risikostufen 3 und 4 (mittleres und hohes Risiko) gilt zusätzlich zur ESV weiterhin die StFV, wodurch standortspezifische Massnahmen der Kantone möglich sind. Das Konzept von ESV und StFV berücksichtigt nach Ansicht des Bundesrates bereits das Grundanliegen des Vorstosses, dass nämlich abhängig vom möglichen Schadenausmass standortspezifische Schutzmassnahmen möglich sind.<\/p><p>3. Der Autor des erwähnten \"NZZ\"-Artikels ist der Ansicht, dass auch für Tätigkeiten der Klasse 2 (geringes Risiko) bereits die StFV und damit Artikel 10 des Umweltschutzgesetzes über den Katastrophenschutz Anwendung finden sollten. Diese Ansicht widerspricht der bisherigen Erfahrung. Es ist weltweit kein einziger Störfall mit Organismen der Risikoklasse 2 bekannt. Auch auf internationaler Ebene werden Notfallpläne erst ab Risikoklasse 3 verlangt (z. B. EU-Richtlinie 90\/219\/EWG).<\/p><p>4. Mit den neuen Verordnungen im Organismenbereich kommen den Kantonen auch neue wichtige Aufgaben zu, wie die Überwachung der Anlagen im Normalbetrieb, die Überwachung von Freisetzungsversuchen und des Marktes. Die Standortkantone werden vom Bund systematisch über alle Tätigkeiten auf ihrem Hoheitsgebiet informiert. Insgesamt werden dadurch die Aufgaben der Kantone zu- und nicht abnehmen.<\/p><p>5. Der Bund hat sich die Erfahrungen der Vollzugsstellen des Kantons Basel-Stadt schon öfters zunutze gemacht und deren Vertreter auch bei der Ausarbeitung der neuen Verordnungen beigezogen. Der Bund hat zudem den Kanton beim Aufbau des neuen Sicherheitslabors Basel-Stadt finanziell unterstützt und mit Verträgen sichergestellt, dass der Wissenstransfer von den Hochschulen zum kantonalen Labor Basel-Stadt reibungslos läuft und dort ein Kompetenzzentrum mit regionalem Charakter entsteht.<\/p><p>6. Die Vernehmlassung zur Gen-Lex-Vorlage, einschliesslich der erwähnten Verordnungen, hat am 16. Dezember 1997 begonnen und läuft bis Ende März 1998. Der Bundesrat ist bereit, bei der Auswertung der Vernehmlassung zu den erwähnten Verordnungen auch die Frage standortspezifischer Massnahmen in der StFV und die Aufgaben der Kantone im Lichte der eingehenden Kommentare nochmals zu prüfen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, umgehend zu prüfen und zu berichten, ob die Gen-Lex-Vorlage einschliesslich der zugehörigen Verordnungen im Rahmen der Einarbeitung der Vernehmlassungsresultate dahingehend abzuändern sei, dass die Schutzmassnahmen beim Umgang mit Organismen in Laboratorien und Produktionsanlagen standortspezifisch - d. h. vom möglichen Schadenausmass abhängig - formuliert werden. Betroffen sind die Einschliessungsverordnung (ESV) und speziell die Störfallverordnung (StFV), welche den Standortkantonen gewisse eigenständige Kompetenzen belässt.<\/p><p>Es entspricht den Interessen meines Kantons, dass die langjährige Erfahrung seiner Kontrollstelle für Chemiesicherheit, Gift und Umwelt (KCGU) auch in Zukunft genutzt werden kann. Eine Einschränkung kantonaler Kompetenzen in diesem für die Bevölkerung vitalen Bereich ist meines Erachtens fragwürdig.<\/p><p>Als fachliche Referenz verweise ich auf den Artikel des zuständigen Mitarbeiters der KCGU, Herrn Dr. Urs Vögeli, in der \"NZZ\", Nr. 15, vom 20. Januar 1998.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Lücke in der Gen-Lex?"}],"title":"Lücke in der Gen-Lex?"}