﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19981013</id><updated>2025-06-24T22:55:35Z</updated><additionalIndexing>Botschaft im Ausland;Präsenz der Schweiz im Ausland;Einreise von Ausländern/-innen;Togo;Vereinfachung von Verfahren;Ghana</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2413</code><gender>m</gender><id>349</id><name>Rennwald Jean-Claude</name><officialDenomination>Rennwald</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-03-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4512</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K03040513</key><name>Togo</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K100201020103</key><name>Botschaft im Ausland</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060107</key><name>Einreise von Ausländern/-innen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020801</key><name>Vereinfachung von Verfahren</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010602</key><name>Präsenz der Schweiz im Ausland</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03040505</key><name>Ghana</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-05-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-03-03T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1998-05-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2413</code><gender>m</gender><id>349</id><name>Rennwald Jean-Claude</name><officialDenomination>Rennwald</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>98.1013</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Schweizerische Berufsgeneralkonsulat in Lomé musste im Mai 1993 infolge bürgerkriegsähnlichen Unruhen geschlossen und die Wahrnehmung der schweizerischen Interessen unserer Botschaft in Akkra übertragen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Togoische Staatsbürger/innen  werden bei der Schweizerischen  Botschaft in Akkra selbstverständlich in gleicher Art und Weise bedient, wie alle visumpflichtigen Ausländer/innen. Gesuchsteller/innen, die eine längere Anreise bewältigen müssen - in Ghana Distanzen bis zu 900 km -, geniessen bei unserer Mission entgegenkommenderweise gegenüber den vor Ort wohnenden Besucher/innen den Vorrang.  &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Massgabe der Weisungen des Bundesamtes für Ausländerfragen erteilen die schweizerischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter gewissen Voraussetzungen Sichtvermerke in eigener Kompetenz. Wenn die ausländischen Antragsteller/innen die erforderlichen Einreisebedingungen erfüllen und die notwendigen Dokumente vorlegen, werden die Visa innert Stunden gleichentags abgegeben. Leider werden indessen durch Vorsprechende mitunter Visumgesuche  eingereicht, welche wegen fehlender vorheriger Kontaktnahme mit der Botschaft unvollständig dokumentiert sind  und deshalb zurückgestellt werden müssen. Eine erneute persönliche Vorsprache der Antragsteller/innen zur Ergänzung des Begehrens wird indessen nach dem ersten aufklärenden Besuch nicht verlangt. Im Jahre 1997 erteilte unsere Mission in Akkra 178  Sichtvermerke für togoische Staatsangehörige. Eine Arbeitsüberlastung in dieser Beziehung besteht  nicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei Visagesuchen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Vertretungen fallen, dauert das über das Bundesamt für Ausländerfragen bzw. die kantonalen fremdenpolizeilichen Behörden abzuwickelnde Verfahren  verständlicherweise länger. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Hinblick auf eine Verstärkung der schweizerischen Präsenz in Togo hat der Departementsvorsteher des EDA kürzlich beschlossen, einen Honorarkonsul  zu ernennen. Das togoische Anerkennungsverfahren ist allerdings noch im Gange. Unser Amtsträger in Lomé wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Ausländerfragen ausschliesslich offizielle Visa in eigener Kompetenz erteilen  können. Für die Einschränkung der Visabefugnisse ist vor allem die berufliche Beanspruchung des Honorarvertreters ausschlaggebend.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit mehreren Jahren hat die Schweiz in Togo keine diplomatische Vertretung mehr, weshalb sich togolesische Staatsangehörige, die ein Visum für die Schweiz beantragen wollen, nach Accra (Ghana) begeben müssen. Die Entfernung zwischen den beiden Hauptstädten (Lome-Accra) beträgt mehr als 200 km. Die Hin- und Rückreise im Buschtaxi dauert mindestens sieben Stunden. Hat eine Person einmal alle erforderlichen Dokumente beisammen, muss sie persönlich auf der Schweizer Botschaft in Accra vorsprechen. Gemäss vertrauenswürdigen Quellen wird sie dort allerdings nur gebeten, ihre Unterlagen abzugeben und in einer Woche wiederzukommen. Wer also ein Visum für die Schweiz braucht, muss insgesamt 14 Stunden Reise in Kauf nehmen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daher stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Weshalb hat sich eine Togolesin oder ein Togolese zweimal nach Accra zu begeben, um ein Visum für die Schweiz zu erlangen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Beantragen wirklich so viele Togolesinnen und Togolesen ein Visum, dass die Schweizer Botschaft in Accra dadurch überlastet wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Könnte eine bessere Behandlung dieser Togolesinnen und Togolesen nicht den Ruf der Schweiz verbessern, in Togo und auf dem ganzen afrikanischen Kontinent?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Visa-Erteilung in Togo</value></text></texts><title>Visa-Erteilung in Togo</title></affair>