﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19981015</id><updated>2025-06-24T23:03:40Z</updated><additionalIndexing>Entwicklungsland;wirtschaftliche Auswirkung;Menschenrechte;multilaterales Abkommen;Investitionsschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.EA</abbreviation><id>13</id><name>Dringliche Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2418</code><gender>m</gender><id>355</id><name>Simon Jean-Charles</name><officialDenomination>Simon Jean-Charles</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-03-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4512</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1002020105</key><name>multilaterales Abkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1109010603</key><name>Investitionsschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040404</key><name>wirtschaftliche Auswirkung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704020103</key><name>Entwicklungsland</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K050202</key><name>Menschenrechte</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-03-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-03-03T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1998-03-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2418</code><gender>m</gender><id>355</id><name>Simon Jean-Charles</name><officialDenomination>Simon Jean-Charles</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>98.1015</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1.Der Bundesrat legt zunächst Wert darauf festzustellen, dass die MAI-Verhandlungen keineswegs geheim sind, wie das in den Medien teilweise behauptet wurde. So haben seit Beginn der Verhandlungen zahlreiche Pressegespräche in Paris und in Bern zu diesem Projekt stattgefunden. Auf der politischen Ebene ist das Projekt unter anderem in besonderen Sitzungen der aussenpolitischen Kommissionen beider Räte erörtert worden. Im Hinblick auf kantonale Abweichungen vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung sind auch Konsultationen mit dem Leitenden Ausschuss der Konferenz der Kantonsregierungen geführt worden. Ferner sind die Verhandlungen seit ihrem Beginn Gegenstand ausgedehnter und institutionalisierter Konsultationen des federführenden Bundeamtes für Aussenwirtschaft mit allen interessierten Kreisen einschliesslich der Gewerkschaften und nichtgouvernementaler Organisationen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was den Abschluss der Verhandlungen betrifft, so war vorgesehen, sie bis zum Zeitpunkt der OECD-Ministertagung vom 27./28. April 1998 abzuschliessen. Dieses Datum wird nicht eingehalten werden können, so dass die Verhandlungen, vorausgesetzt die OECD-Minister verlängern das Verhandlungsmandat, mindestens noch bis zum Herbst 1998 dauern werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zentrales Thema der Verhandlungen über ein multilaterales Investitionsabkommen ist die Nichtdiskriminierung (Prinzipien der Inländerbehandlung und der Drittländermeistbegünstigung). In einer zunehmend interdependenten Welt, in der sich die Staaten bemühen, ausländische Investitionen anzuziehen, ist es im allgemeinen wenig sinnvoll, diese schlechter zu behandeln als inländische Kapitalanlagen. Allerdings war für die Verhandlungspartner von Anfang an klar, dass sich der Grundsatz der Nichtdiskriminierung nicht lückenlos verwirklichen lässt. Das MAI wird deshalb den Vertragsparteien die Möglichkeit zugestehen, länderweise Vorbehalte zu diesem Grundsatz anzumelden. Zusätzlich wird das Abkommen einige allgemeine Ausnahmen vorsehen, welche die Vertragsstaaten generell ermächtigen sollen, vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung abzuweichen (nationale Sicherheit, Ordre public, Kultur).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.Das geplante Abkommen ist für Schweizer Unternehmen, insbesondere die KMU, von grosser Bedeutung. Viele von ihnen müssen, um überleben zu können, einen Teil ihrer Produktion ins Ausland verlagern oder mit ausländischen Unternehmen Joint-Ventures und dergleichen eingehen, kurz, im Ausland investieren. Das MAI eröffnet den Unternehmen neue Marktchancen und gibt ihnen erhöhte Rechtssicherheit. Nach innen unterstützt es ferner die laufenden Bestrebungen zur Verbesserung des schweizerischen Wirtschaftsstandortes. Ausländische Investoren bringen unserer Wirtschaft nicht nur Kapital, Management-Know-how und neue Technologien, sondern tragen auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.Das internationale Schiedsgericht, welches von den Unternehmen direkt angerufen werden kann, dient der raschen Streiterledigung. Diese Art der Streitbeilegung hat in den vergangenen Jahrzehnten auf dem Gebiet der internationalen Direktinvestitionen starke Verbreitung gefunden. Solche Verfahren sind denn auch heute in Hunderten von bilateralen Investitionsschutzabkommen, darunter auch solchen zwischen Entwicklungsländern, vorgesehen; die Schweiz selbst hat ca. 80 solcher Abkommen geschlossen. Die in diesem Zusammenhang mitunter aufgeworfene Frage, ob der Staat gegen einen Investor ebenfalls ein Schiedsverfahren einleiten könne, ist ohne praktische Bedeutung. Staaten können ihre Rechtsordnung mit hoheitlicher Gewalt durchsetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4.Die Entwicklungsländer sind dem multilateralen Investitionsabkommen gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt. Die entwicklungspolitische Bedeutung privater Kapitalanlagen in Ländern der Dritten Welt ist heute kaum mehr bestritten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Abkommen wird als offene Konvention ausgestaltet, die auch Nicht-OECD-Mitgliedern zum Beitritt offensteht. Mehrere Entwicklungs- bzw. Schwellenländer, insbesondere aus Asien und Lateinamerika, verfolgen als Beobachter die Verhandlungen, womit sie die Möglichkeit haben, ihre Vorstellungen direkt in den Meinungsbildungsprozess einfliessen zu lassen. Mit weiteren beitrittswilligen Entwicklungsländern besteht ein intensiver Dialog, der es erlaubt, deren Anliegen in den Verhandlungen laufend zu berücksichtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bis jetzt haben etwa ein Dutzend Nicht-OECD-Staaten erklärt, sie wollten Gründungsmitglieder des MAI werden. Die OECD-Staaten sind sich bewusst, dass Entwicklungsländer jedenfalls nicht von Anfang an ein so hohes Verpflichtungsniveau übernehmen können, wie dies für die Industriestaaten vorgesehen ist. Man ist daher bereit, den Entwicklungsländern längere Übergangsfristen einzuräumen und ihnen bei den länderspezifischen Vorbehalten entgegenzukommen, um ihnen den Beitritt zum Abkommen zu erleichtern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5.Das MAI ist ein Investitionsabkommen und enthält als solches keine direkten Normen menschenrechtlichen Inhalts. Gleichwohl werden einzelne Aspekte der Menschenrechte (Verbot der Kinder- oder Zwangsarbeit) angesprochen. Dies geschieht einerseits durch einen ausdrücklichen Verweis auf die entsprechenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und anderseits durch eine Bestimmung, welche es den Vertragsstaaten untersagt, die wesentlichen Inhalte dieser Konventionen zu missachten, um Investitionen anzuziehen. Überdies wird das MAI Bestimmungen enthalten, welche es den Vertragsparteien ermöglichen, aus Gründen der nationalen Sicherheit (unter anderem auch bei UNO-Sanktionen gegen einen Friedensbrecher) von den vereinbarten Grundsätzen abzuweichen. Damit ist dieses Abkommen auch mit dem vom Bundesrat anfangs der Neunziger Jahre definierten aussenpolitischen Ziel der verstärkten Durchsetzung der Menschenrechte in der Welt zweifellos vereinbar.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gegenwärtig wird im Rahmen der OECD ein mysteriöses Übereinkommen ausgehandelt, dessen Inhalt allen unbekannt ist. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach dem Aussenwirtschaftsbericht dürfte dieses Übereinkommen im April fertig ausgearbeitet sein. Darum die Dringlichkeit meiner Interpellation.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, mir nachstehende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welches sind die Ziele dieses Übereinkommens?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt der Bundesrat dieses künftige Übereinkommen im Hinblick auf die  Interessen der Schweiz?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie steht es um die Möglichkeit, dass  ausländische Privatinvestoren gegen einen Staat klagen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Auswirkungen hat ein solches Übereinkommen auf die Entwicklungs-länder?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist dieses künftige Übereinkommen mit der vom Bundesrat oft bekräftigten Politik zur Wahrung der Menschenrechte vereinbar?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Multilaterales Investitionsabkommen (MAI). Quid?</value></text></texts><title>Multilaterales Investitionsabkommen (MAI). Quid?</title></affair>