{"id":19981027,"updated":"2025-06-24T22:22:02Z","additionalIndexing":"Randregion;Fahrplan;Verkehrsnetz;Postauto;Tessin","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2373,"gender":"m","id":309,"name":"Cavalli Franco","officialDenomination":"Cavalli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4512"},"descriptors":[{"key":"L05K1803010105","name":"Postauto","type":1},{"key":"L04K18010218","name":"Verkehrsnetz","type":1},{"key":"L05K0301010117","name":"Tessin","type":2},{"key":"L04K18010207","name":"Fahrplan","type":2},{"key":"L07K08070102010704","name":"Randregion","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-09-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(890089200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(904687200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2373,"gender":"m","id":309,"name":"Cavalli Franco","officialDenomination":"Cavalli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.1027","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Art. 11 Abs. 1 der Fahrplanverordnung beauftragt die Kantone, die interessierten Kreise im Laufe des Fahrplanverfahrens in geeigneter Weise anzuhören. Das vom Ufficio dei trasporti pubblici del Dipartimento del territorio des Kantons Tessin angewandte Verfahren wurde durch die verspätete Einreichung des regionalen Verkehrsangebotes beeinflusst. Die anschliessende Ausarbeitungsphase erstreckte sich bis Ende Januar 1998. Die zuständigen Kantonsbehörden haben die Commissione intercomunale dei trasporti del Locarnese e Vallemaggia, in der auch die Gemeinden des Valle Onsernone vertreten sind, zuerst mündlich und am 30. Januar 1998 auch schriftlich informiert. Mit Brief vom 4. Februar 1998 wurden dann die Gemeinden des Valle Onsernone unmittelbar informiert. Schliesslich wurde am 12. Februar 1998 das Projekt einer Umgestaltung dieser Linie vom Ufficio dei trasporti pubblici des Kantons Tessin anlässlich einer speziellen Konfe-renz vorgestellt. Die zuständigen Kantonsbehörden haben sich somit bemüht, die interessierten Kreise im Sinne von Art. 11 FPV anzuhören.<\/p><p><\/p><p>2. Gemäss Art. 4 Abs. 1 Lit. b der Abgeltungsverordnung werden keine Entschädi-gungen für Linien entrichtet, die gut erschlossene Ortschaften bedienen (Mehr-fachbedienung), es sei denn, eine Linie stelle eine wichtige zusätzliche Verkehrs-verbindung dar und weise eine genügende Nachfrage auf. Schon 1994 eingeleitete Studien weisen auf die Zweckmässigkeit hin, Cavigliano zur Endstation der Bus-linie aus dem Valle Onsernone zu machen. Dieses Projekt darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist in einen grösseren kantonalen Rahmen einzu-ordnen. Dabei besteht das Hauptziel darin, kostengünstigere Lösungen und einen rationelleren Betrieb des öffentlichen Verkehrs zu erreichen. In Anbetracht der geringen Frequenz, die einen sehr niedrigen Kostendeckungsgrad zur Folge hat, befolgt die getroffene Entscheidung den oben erwähnten Gesetzesartikel und führt zu einer finanziellen Ersparnis für den Bund und den Kanton Tessin in der Grössenordnung von über 200'000.- Franken. Damit werden die Überlappung zweier Parallelverbindungen (Bahn und Postauto) zwischen Locarno und Cavigliano vermieden. In den Stosszeiten morgens und abends wird wie bisher ein direkter Postautokurs geführt. Dank der guten Verbindungen bleiben die Fahrzeiten so gut wie unverändert. Für die Touristen wird auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, das Valle Onsernone zu erreichen. Die Erreichbarkeit wird jedoch durch diese Massnahme umständlicher. Dennoch glaubt der Bundesrat kaum, dass Verlage-rungen zugunsten des Privatverkehrs erfolgen und wirtschaftliche Schäden für diese Region entstehen. Die ersten Erfahrungen in diesem Sommer werden darüber Klarheit schaffen.<\/p><p><\/p><p>Zurzeit untersucht der Kanton Tessin die von der Gemeinde Intragna vorgeschlagene Alternativlösung, welche die Wiederaufnahme der Direktkurse Valle Onsernone - Locarno vorsieht, jedoch mit einer Linienführung über Intragna - Golino - Losone. Der Bund verfolgt den Fortgang der Gespräche mit Interesse und wird zusammen mit den zuständigen kantonalen Stellen darüber entscheiden, ob das Problem nochmals aufgerollt werden soll.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In einem Brief vom 04.02.1998 teilte das Amt für öffentlichen Verkehr des kantonalen Dipartimento del Territorio im Valle Onsernone mit, dass mit dem nächsten Sommer-fahrplan die direkten Postautokurse von Locarno ins Valle Onsernone aufgehoben würden. Die Reisenden, welche die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, werden dann den Zug der Verkehrsbetriebe FART von Locarno bis Cavigliano nehmen müssen, von wo aus künftig die Postautokurse ins Valle Onsernone verkehren werden. Dieser Beschluss wurde gefasst, ohne dass das Amt die Gemeinden vorher angehört hat (wie dies Art. 10 des kantonalen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vorsieht) und ohne dass es vom Staatsrat dazu ermächtigt worden ist. Der Gemeinderat von Onsernone (mit Sitz in 6662 Russo) hat am 24.02.1998 gegen diesen Beschluss beim Staatsrat des Kantons Tessin Beschwerde erhoben.<\/p><p>Art. 6 Abs. 2 des TG beauftragt den Bundesrat, die Aufstellung und die Ver-öffentlichung der Fahrpläne zu regeln. Der Bundesrat hat daher die Fahrplanver-ordnung (FPV) erlassen, die für den Postautodienst der PTT-Betriebe und die eidgenössisch konzessionierten Transportunternehmungen gilt (Art. 1). Art. 11 der FPV beauftragt die Kantone, die interessierten Kreise im Fahrplanverfahren anzuhören.<\/p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:<\/p><p>1. Ist der Bundesrat als Behörde, die den regionalen öffentlichen Verkehrsbetrieben beträchtliche Beiträge zuspricht wirklich der Meinung, dass dieses Vorgehen Art. 11 der FPV entspricht?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat angesichts der geographisch und wirtschaftlich ganz beson-deren Situation des Valle Onsernone der Meinung, dass die minimalen Einsparungen, die mit dieser Massnahme erzielt werden können (falls sich solche damit überhaupt realisieren lassen) den wirtschaftlichen Schaden rechtfertigen, den eines der ärmsten und am meisten benachteiligten Täler unseres Landes dadurch erleidet?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aufhebung der Postautokurse Locarno-Valle Onsernone"}],"title":"Aufhebung der Postautokurse Locarno-Valle Onsernone"}