{"id":19981050,"updated":"2025-06-24T22:02:32Z","additionalIndexing":"organisiertes Verbrechen;Totalitarismus;religiöse Sekte;Nachrichtendienst;Staatsschutz","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2416,"gender":"m","id":353,"name":"Schmid Odilo","officialDenomination":"Schmid Odilo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-04-27T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4513"},"descriptors":[{"key":"L04K01060210","name":"religiöse Sekte","type":1},{"key":"L05K0101020802","name":"organisiertes Verbrechen","type":1},{"key":"L04K08020228","name":"Totalitarismus","type":2},{"key":"L05K0402031401","name":"Nachrichtendienst","type":2},{"key":"L04K04030303","name":"Staatsschutz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-09-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(893628000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(905896800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2416,"gender":"m","id":353,"name":"Schmid Odilo","officialDenomination":"Schmid Odilo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.1050","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Anfang April 1998 hat die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten des Verfassungsschutzamtes Baden-Württemberg wegen verbotenen politischen Nachrichtendienstes (Art. 272 StGB) und verbotener Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB) eröffnet. Der Beamte wurde verdächtigt, durch eine in Zürich wohnhafte Schweizer Bürgerin Informationen über Scientology-Organisationen in der Schweiz eingeholt zu haben. Der Deutsche und die Schweizerin wurden nach einem Treffen in Basel angehalten.<\/p><p>Der geständige deutsche Beamte, welcher nach drei Tagen aus der Haft entlassen wurde, war bestrebt, für seine Behörde, welche von der Schweizerin bereits zuvor Informationen erhalten hatte, weitere Informationen über vorwiegend in Basel und Zürich ansässige Scientologen und ihre Organisationen zu erhalten. Nach Abschluss der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft ist das Strafverfahren zur weiteren Behandlung den Strafverfolgungsbehörden von Basel-Stadt übertragen worden.<\/p><p>1. Das Schutzobjekt des Tatbestandes des verbotenen politischen Nachrichtendienstes (Art. 272 StGB) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtes die schweizerische Gebietshoheit; die Strafbarkeit bezweckt also, die Schweiz in allen Stadien und Formen gegen ausländische Übergriffe zu schützen.<\/p><p>Was den Tatbestand von Artikel 271 StGB betrifft, so wird nach Ziffer 1 u. a. bestraft, wer auf schweizerischem Gebiet ohne Bewilligung für einen fremden Staat Handlungen vornimmt, die einer Behörde oder einem Beamten zukommen. Die Handlung muss ihrer Natur nach amtlichen Charakter tragen. Als Beispiele lassen sich polizeiliche Erhebungen, Festnahmen, Verhaftungen, prozessuale Vernehmungen, Augenscheine, Vollstreckungshandlungen usw. nennen.<\/p><p>Der Staat hat auch in diesem Fall ein Strafverfolgungsinteresse, weil eindeutig schweizerische Hoheitsinteressen betroffen sind. Fremde Agententätigkeit ohne Wissen der Schweizer Behörden kann demnach nie im Interesse der Schweiz liegen. Die Strafverfolgungsbehörden können aus rechtsstaatlichen Gründen gesetzwidriges Verhalten nicht tolerieren.<\/p><p>Der Bundesrat ist, wie bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Burgener vom 20. März 1998 (98.3136) ausgeführt wurde, bezüglich der Scientology-Kirche - im Gegensatz zu den deutschen Behörden - zu teilweise anderen Einschätzungen des Bedrohungspotentials dieser Organisation gekommen. Er wies insbesondere darauf hin, dass mögliche gesetzwidrige Handlungen einer Sekte aufgrund der bestehenden Gesetze zu verfolgen seien. Bei allfälligen, die Sicherheit unseres Landes gefährdenden Aktivitäten könne der Bundesrat die zuständigen Staatsschutzorgane tätig werden lassen. Es gebe jedoch keine Informationen, die eine solche Massnahme im gegenwärtigen Zeitpunkt rechtfertigen würden; die Konsultative Staatsschutzkommission sei 1997 der Meinung gewesen, eine Überwachung der Scientology sei nicht notwendig. Der Bundesrat hält zurzeit an dieser Einschätzung fest. Insofern können auch aus diesem Blickwinkel die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten deutscher Beamten als gegen die Interessen der Schweiz und ihrer Einwohner gerichtet bezeichnet werden.<\/p><p>2. Wie bereits in der Antwort auf die Einfache Anfrage Petitpierre vom 14. Dezember 1988 (88.1068) dargelegt, geniesst jede in unserem Lande tätige religiöse Gruppe gewisse verfassungsmässige Rechte, und jedes Mitglied solcher religiöser Gruppierungen kann die Grundrechte beanspruchen. Es lässt sich allerdings nicht vor der Hand weisen, dass unter den vielen neuen religiösen oder parareligiösen Bewegungen einige wenige existieren, die zu fragwürdigen Praktiken neigen, mit negativen Folgen für ihre Anhänger oder sogar die Gesellschaft.<\/p><p>Auswüchsen solcher Gruppierungen kann mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln wirksam begegnet werden. Zu denken ist dabei vorab an das Straf- und Zivilrecht sowie an die kantonalen wirtschafts- und gesundheitspolizeilichen Instrumente.<\/p><p>Seit Jahren ist die Gruppe der Scientologen in der Schweiz und in mehreren anderen Ländern umstritten. Zahlreiche Prozesse und die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass sie einen schwer fassbaren Charakter aufweist. Verschiedene ihrer Aktivitäten weisen bedeutende finanzielle Komponenten auf. Dem haben Behörden und Konsumentenschutzorganisationen ihre Aufmerksamkeit zu widmen. Die Tatsache allein, dass die Grundsätze, auf die sich die Scientology stützt, nicht mit jenen übereinstimmen, denen die Mehrheit sich verbunden fühlt, reicht jedoch nicht aus, um eine spezielle Beobachtung zu rechtfertigen. Zweige der Scientology betreiben nachrichtendienstliche Aktivitäten. Diese können gegebenenfalls bekämpft werden und zielen nicht in erster Linie darauf ab, den Staat selbst zu infiltrieren oder aber die Macht zu übernehmen, sondern dienen vor allem dazu, die Bewegung vor tatsächlichen oder vermeintlichen Gefahren zu schützen. Es gibt keine zuverlässigen Indizien, die belegen würden, dass die Scientology gegenwärtig versucht, in die Staatsstrukturen einzudringen.<\/p><p>Im übrigen hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Borer vom 3. Oktober 1996 (96.3505) die Bedingungen präzisiert, unter denen die mit dem Staatsschutz beauftragten Behörden einschreiten dürfen. Eine präventive Bearbeitung von Daten über Sekten ist demnach möglich, wenn diese:<\/p><p>- interne oder externe Gewalt anwenden und so den Charakter einer gewaltextremistischen oder gar terroristischen Organisation erhielten, mithin als Gefahr für die innere Sicherheit bezeichnet werden müssten;<\/p><p>- in rechtswidriger oder undemokratischer Form die verfassungsmässige Ordnung gefährden;<\/p><p>- in krimineller Art systematisch ihre Mitglieder am Vermögen schädigen und so in den Bereich der organisierten Kriminalität eingestuft werden müssten; oder<\/p><p>- im Ausland wegen nachgewiesener Rechtsverstösse verboten würden.<\/p><p>Aus den genannten Gründen, und weil diese Bedingungen namentlich durch Scientology nicht erfüllt sind, hält es der Bundesrat zurzeit für nicht angebracht, in der vom Fragesteller geforderten Art und Weise gegen die Scientology vorzugehen.<\/p><p>3. Gesellschaftsschädigenden Aktivitäten gewisser Sekten sollte nach Ansicht des Bundesrates nicht allein mit rechtlichen Mitteln begegnet werden. Eine wichtige Rolle hat hier die aktive Aufklärung zu spielen, die den einzelnen rechtzeitig vor möglichen Gefahren warnt. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Burgener dargelegt, sind Fragen der Religion in unserem föderalistischen Staat Sache der Kantone. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Kantone ihre diesbezüglichen Aktivitäten in eigener Regie koordinieren können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wie am 9. April 1998 aus Presse und Rundfunk erfahren werden konnte, ist ein Agent des Verfassungsschutzes des bundesdeutschen Landes Baden-Württemberg durch die Bundesanwaltschaft verhaftet worden, weil er sich auf eidgenössischem Hoheitsgebiet zu nachhaltig für das Wirken und Treiben der sogenannten Scientology-\"Kirche\" interessiert hatte.<\/p><p>Gemäss Presse lautet die Anklage gegen den Agenten auf Spionage, und seine Informanten riskieren gar eine Anklage wegen Landesverrat oder landesschädigendem Verhalten.<\/p><p>Abgesehen von der rein formal korrekten Intervention der Bundesanwältin, Frau Carla del Ponte, stellen sich hier allerdings mehrere Fragen:<\/p><p>1. Inwieweit kann die Agententätigkeit eines befreundeten Nachbarstaates gegen Vereinigungen wie die berüchtigte Scientology-Sekte, die - gemäss ausgewiesenen Kennern der Szene - in Tat und Wahrheit eine international operierende, totalitäre, wirtschafts- und allgemeinkriminelle Organisation mit religiösem Deckmäntelchen ist, als gegen die Interessen unseres Staates bezeichnet werden?<\/p><p>2. Warum fehlt der Bundesanwaltschaft, dem Bundesrat und den verschiedenen kantonalen Instanzen bis heute der Wille, koordiniert und wirksam gegen die Scientology und andere ähnliche Organisationen vorzugehen, obwohl deren Staats-, Demokratie- und Gesellschaftsgefährlichkeit in den letzten zehn Jahren immer evidenter zu Tage trat?<\/p><p>3. Wird auch hier wieder erst reagiert - und dann, wie häufig in solchen Fällen, überrissen und kontraproduktiv -, wenn die Katastrophe bereits erfolgt sein wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aktivitäten im Umfeld von Scientology"}],"title":"Aktivitäten im Umfeld von Scientology"}